Sie dachten, es könnte Ihnen nie passieren – und dann ist es doch geschehen: Betrüger haben Ihr Konto leergeräumt. Von heute auf morgen fehlen Tausende Euro auf Ihrem Girokonto. Wahrscheinlich sind auch Sie Opfer eines sogenannten Phishing-Angriffs geworden.
Doch keine Sorge, Sie müssen nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht helfe ich Ihnen, sich gegen die Bank zu wehren und Ihr Geld zurückzubekommen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie genau Sie in dieser Situation vorgehen sollten und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Phishing-Angriffe, bei denen Betrüger an die Kontodaten gelangen, um dann Geld abzubuchen, kommen leider sehr häufig vor. Oft merken die Opfer den Betrug erst, wenn das Konto schon leergeräumt ist.
- Laut Gesetz hat der Kontoinhaber einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen, die er nicht selbst veranlasst hat, wieder rückgängig macht und das Geld dem Konto gutschreibt.
- Banken und Sparkassen verweigern dies jedoch oft mit dem Argument, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Doch diesen Vorwurf muss die Bank erst einmal beweisen.
- Mit anwaltlicher Hilfe stehen die Chancen gut, zumindest einen Großteil des Schadens von der Bank ersetzt zu bekommen. Der erste Schritt ist, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen.
Betrüger werden beim Online-Banking immer trickreicher
Die Anzahl der Phishing-Fälle beim Online-Banking ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Kriminelle entwickeln ständig neue Methoden, um an die Kontodaten arglosen Bankkunden zu gelangen. Häufig werden die Opfer per gefälschter E-MailEine E-Mail (Elektronische Post) ist eine Methode zum Austau..., SMSEine SMS (Short Message Service) ist ein Telekommunikationsd... oder Anruf dazu gebracht, vertrauliche Daten wie PINEin "PIN" beim Online-Banking steht für "Persönliche Ident..., TANEin TAN (Transaktionsnummer) beim Online-Banking ist eine ei... oder Zugangsdaten auf manipulierten Webseiten einzugeben.
Mit diesen Informationen greifen die Betrüger dann auf das Konto zu. Um Überweisungen zu tätigen, täuschen sie das Opfer zusätzlich am Telefon und geben sich als Bankmitarbeiter aus. Sie fordern die Freigabe von Transaktionen über die Banking-App und das Erhöhen von Überweisungslimits.
Viele Menschen denken, ihnen würde so etwas nicht passieren, weil sie Online-Banking für sicher halten. Doch die Betrugsmaschen werden immer professioneller und sind von echten Bank-Anfragen kaum zu unterscheiden. Selbst vorsichtige Kunden können diesen Täuschungsmanövern zum Opfer fallen.
Wichtige Schritte, wenn das Konto leergeräumt wurde
Bemerken Sie verdächtige Abbuchungen auf Ihrem Konto, die Sie nicht selbst veranlasst haben, müssen Sie sofort handeln:
- Rufen Sie Ihre Bank an, schildern Sie den Betrug und lassen Sie Ihr Konto sowie alle Karten sperren. Ändern Sie alle Zugangsdaten und Passwörter.
- Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei. Gehen Sie persönlich zur Wache oder nutzen Sie die Online-Wachen der Bundesländer. Schildern Sie sachlich, was passiert ist, äußern Sie aber keine Vermutungen über eigenes Fehlverhalten.
- Fordern Sie Ihre Bank schriftlich dazu auf, die nicht autorisierten Überweisungen rückgängig zu machen und Ihnen den Schaden zu ersetzen. Fügen Sie eine Kopie der Strafanzeige bei.
- Wenn die Bank sich weigert oder nicht reagiert, wenden Sie sich an die Schlichtungsstellen der Bankenverbände oder holen Sie sich direkt anwaltliche Hilfe.
Rechtlich hat der Kunde gute Chancen auf Schadenersatz
Laut Gesetz muss die Bank Überweisungen, die der Kunde nicht selbst veranlasst hat, auf dessen Konto zurück überweisen (§ 675u BGB). Weigert sich das Geldinstitut, wird es oft zwei Argumente vorbringen:
- Man wirft dem Kunden vor, die Überweisung „autorisiert“ zu haben, indem er dem Betrüger zum Beispiel eine TAN gegeben hat. Dabei war sich der Kunde aber nicht bewusst, eine Überweisung freizugeben. Kann die Bank nicht nachweisen, dass der Kunde die Transaktion willentlich beauftragt hat, zählt das nicht als Autorisierung.
- Die Bank unterstellt „grobe Fahrlässigkeit“, weil der Kunde sensible Daten weitergegeben hat. Doch diesen Vorwurf muss die Bank beweisen. Es reicht nicht, dass der Kunde vielleicht naiv war, es muss schon ein starker Verstoß gegen die übliche Sorgfalt vorliegen.
Gelingt der Bank dieser Nachweis nicht, hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Schadens. Oft spielen die Geldinstitute aber auf Zeit oder zahlen nur kleine Summen. Hier lohnt es sich, auf einer kompletten Erstattung zu bestehen und notfalls vor Gericht zu ziehen.
Mit anwaltlicher Hilfe Druck auf die Bank ausüben
Die Erfahrung zeigt: Je höher der Schaden ist, desto mehr sträuben sich Banken, das Geld zu erstatten. Betroffene sollten deshalb frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten. Allein das Anwaltsschreiben erhöht schon den Druck auf die Bank. Kommt es dann zur Klage, lenken die Geldinstitute oft noch vor dem Urteil ein.
Aktuelle Gerichtsurteile machen Hoffnung: Immer öfter entscheiden die Gerichte, dass Banken Phishing-Opfern den Schaden komplett ersetzen müssen. Die Richter sehen es kritisch, wenn Banken ihren Kunden reflexartig grobe Fahrlässigkeit unterstellen, ohne dies beweisen zu können.
Eine Rechtsschutzversicherung ist bei solchen Verfahren hilfreich, vor allem bei hohen Streitwerten. Aber auch ohne Versicherung ist es sinnvoll, die Anwalts- und Prozesskosten zu riskieren, um eine hohe Schadenssumme zurückzuholen.
Fazit
Werden Sie Opfer eines Phishing-Angriffs und wird Ihr Konto geplündert, ist das ein Schock. Doch bleiben Sie besonnen und unternehmen Sie die richtigen Schritte. Mit konsequentem Vorgehen gegen die Bank haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.
Mit den passenden rechtlichen Argumenten können Sie der Bank nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Ein spezialisierter Anwalt für IT-Recht ist dabei der richtige Partner an Ihrer Seite. Gemeinsam machen wir der Bank Druck und streiten notfalls bis vor Gericht für Ihr Recht. Scheuen Sie sich nicht, diesen Weg zu gehen – es lohnt sich!