Phishing und Online-Banking-Betrug: Wenn die Bank telefonisch nicht erreichbar ist

Phishing und Online-Banking-Betrug sind in den letzten Jahren zu erheblichen Bedrohungen für Kund:innen geworden. Trotz fortschrittlicher Sicherheitsmaßnahmen gelingt es Betrügern immer wieder, Menschen in die Falle zu locken. Besonders problematisch wird es, wenn Betroffene nach einem Phishing-Angriff ihre Bank telefonisch nicht erreichen können, um schnell Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Beitrag beleuchte ich als Fachanwalt für IT-Recht die Folgen, wenn der telefonische Kundenservice versagt, und welche rechtlichen Optionen Kund:innen in solchen Fällen haben.

Phishing: Eine wachsende Gefahr

Phishing-Angriffe zielen darauf ab, persönliche Daten wie Zugangsdaten zu Online-Banking-Konten, Kreditkartennummern oder Passwörter zu stehlen. Betrüger nutzen täuschend echt nachgeahmte E-Mails, SMS oder Websites von Banken, um arglose Kund:innen zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu verleiten. Einmal im Besitz dieser Daten, führen die Betrüger unautorisierte Transaktionen durch, die erheblichen finanziellen Schaden verursachen können.

Die Rolle der Bank: Verantwortung und Reaktionspflicht

Nach einem Phishing-Angriff ist es entscheidend, dass Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren, um das Konto zu sperren und unautorisierte Transaktionen zu verhindern. Doch was passiert, wenn die Bank telefonisch nicht erreichbar ist? Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Konten und Transaktionen sicher zu gestalten und im Falle eines Betrugs ihre Kund:innen zu schützen. Die Nichterreichbarkeit des Kundenservice kann als Verletzung dieser Pflichten angesehen werden.

Der Kundenservice: Ein wachsendes Problem

Eine der größten Herausforderungen für Phishing-Opfer ist der mangelnde Zugang zum Bankkundenservice. Besonders der telefonische Support ist in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, schnell und effizient auf akute Probleme zu reagieren. Die Beschwerden über die telefonische Erreichbarkeit von Banken haben stark zugenommen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stieg die Anzahl der Beschwerden im Jahr 2023 um mehr als ein Drittel. Betroffene berichteten von Problemen mit 41 verschiedenen Zahlungsdienstleistern. Diese reichten von langen Wartezeiten bis hin zu unauffindbaren Rufnummern. In kritischen Situationen, wie bei Phishing-Angriffen, kann die fehlende Unterstützung durch den Kundenservice gravierende finanzielle Folgen haben.

Verbraucherbeschwerden im Detail

Der vzbv hat herausgefunden, dass der Kundenservice vieler Finanzdienstleister nicht den Anforderungen gerecht wird. Bei zeitkritischen Anliegen wie Betrugsfällen ist die schnelle Erreichbarkeit des Kundenservice entscheidend. Doch Kundenberichten immer wieder von frustrierenden Erlebnissen:

  • Lange Wartezeiten in der Telefonschleife.
  • Abrupte Gesprächsabbrüche, bevor ein Mitarbeiter das Gespräch annahm.
  • Nicht auffindbare Rufnummern.

Diese Probleme führten dazu, dass in Fällen von Phishing-Angriffen nicht rechtzeitig gehandelt werden konnte, was zu erheblichen finanziellen Schäden führte. Das Fehlen einer schnell erreichbaren Hotline kann nicht nur als schlechte Kundenbetreuung gewertet werden, sondern auch als Versäumnis der vertraglichen Pflichten gegenüber den Kund:innen.

Forderungen nach besserer Unterstützung: Die vzbv-Initiative

Angesichts der steigenden Zahl von Beschwerden fordert der vzbv, dass Zahlungsdienstleister eine rund um die Uhr erreichbare Betrugshotline einrichten müssen. Diese sollte in der Lage sein, Konten sofort zu sperren und Betroffene bei Verdacht auf Betrug kompetent zu unterstützen. Banken und Zahlungsdienstleister müssen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kund:innen gerecht werden und sicherstellen, dass bei Schwierigkeiten schnelle und kompetente Hilfe bereitsteht.

Rechtliche Konsequenzen: Wann haftet die Bank?

Wenn eine Bank ihren Pflichten nicht nachkommt und dadurch Schaden entsteht, stellt sich die Frage der Haftung. Gemäß § 675v BGB haftet die Bank für unautorisierte Zahlungen, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen verursacht wurde. Wird nachgewiesen, dass die Bank aufgrund ihrer mangelnden Erreichbarkeit eine rechtzeitige Sperrung des Kontos verhindert hat, kann dies eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten darstellen und zu Schadensersatzansprüchen führen.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Was können Betroffene tun, wenn sie ihre Bank telefonisch nicht erreichen können? Hier einige Empfehlungen:

  • Sperrung des Online-Bankings: Viele Banken bieten über ihre Website oder App die Möglichkeit, den Zugang sofort zu sperren.
  • Kontakt zur Sperr-Hotline 116 116: Diese allgemeine Sperr-Hotline ermöglicht es, Bankkarten und Online-Banking-Zugänge unabhängig von der Erreichbarkeit der eigenen Bank zu sperren.
  • Polizeiliche Anzeige: Eine Anzeige bei der Polizei sollte umgehend erstattet werden, um den Vorfall offiziell zu dokumentieren.
  • Dokumentation aller Kontaktversuche: Notieren Sie alle relevanten Informationen, die den Fall später bei der Bank oder vor Gericht darlegen.
  • Verbraucherzentrale kontaktieren: Wenn keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, sollten sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden.

Haftung der Bank bei Nichterreichbarkeit

Es ist entscheidend, dass die Bank jederzeit erreichbar ist, um eine Sperranzeige entgegenzunehmen. Nach § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB muss die Bank rund um die Uhr erreichbar sein, um eine solche Anzeige entgegenzunehmen. Wenn dies nicht gewährleistet ist, entfällt die Haftung des Bankkunden, wie im Fall eines Kunden, dessen Bank nicht erreichbar war und dadurch ein Schaden entstand. Die Bank musste in diesem Fall nach einer Klage den vollständigen Schaden ersetzen.

Grobe Fahrlässigkeit und Social Engineering

Bei Phishing-Angriffen, die auf Social Engineering basieren, wird oft argumentiert, dass Kund:innen grob fahrlässig handeln, wenn sie ihre TAN-Nummern herausgeben. Allerdings ist umstritten, ob in solchen Ausnahmesituationen, in denen Kund:innen unter extremem Druck stehen, wirklich von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden kann.

Ausblick: Was sich ändern muss

Die steigende Zahl der Beschwerden über die telefonische Erreichbarkeit von Banken zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Banken müssen ihren Kundenservice nicht nur im Normalbetrieb, sondern vor allem in Krisensituationen verbessern. Eine rund um die Uhr erreichbare Hotline, wie sie vom vzbv gefordert wird, wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch gesetzliche Regelungen sollten dahingehend überprüft und angepasst werden, dass Banken und Zahlungsdienstleister stärker in die Pflicht genommen werden, für eine adäquate Erreichbarkeit zu sorgen.

Fazit Wenn die Bank telefonisch nicht erreichbar ist

Phishing und Online-Banking-Betrug stellen erhebliche Risiken für Kund:innen dar, die oft nur durch schnelles Handeln minimiert werden können. Die Nichterreichbarkeit des telefonischen Kundenservice von Banken ist ein wachsendes Problem, das in vielen Fällen schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich zieht. Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kund:innen in solchen Fällen zu unterstützen, doch die Realität zeigt, dass viele diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Es ist dringend notwendig, dass Banken und Zahlungsdienstleister ihre Erreichbarkeit verbessern und sicherstellen, dass ihre Kund:innen im Ernstfall schnell und kompetent unterstützt werden. Kund:innen sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese gegebenenfalls durch rechtliche Schritte einfordern. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen in solchen Fällen zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und weiteren Schaden zu verhindern.



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