kununu-Bewertung: Verfasser ermitteln – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen für Unternehmen

Die kurze Antwort: Einen einfachen Anspruch darauf, dass das Portal Ihnen den Namen nennt, gibt es nicht. Es gibt aber einen gesetzlichen Weg – den Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 TDDDG. Er wird nicht beim Portal geltend gemacht, sondern in einem eigenen Verfahren vor Gericht, und die Hürde ist hoch. Und die wichtigere Antwort: … kununu-Bewertung: Verfasser ermitteln – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen für Unternehmen weiterlesen