UN-Cybercrime-Abkommen

Das UN-Cybercrime-Abkommen, auch bekannt als die UN-Cybercrime-Konvention, ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der im Jahr 2024 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Es handelt sich um das erste globale Abkommen, das sich speziell mit der Bekämpfung von Computerkriminalität befasst. Das Abkommen zielt darauf ab, internationale Kooperationen im Bereich der Cyberkriminalitätsbekämpfung zu verbessern und einen umfassenden Zugang zu digitalen Daten für Strafverfolgungsbehörden zu schaffen.

Das Abkommen beinhaltet:

  1. Konkrete Straftatbestände: Es definiert und stellt bestimmte Cyberverbrechen unter Strafe, darunter Verletzungen des Urheberrechts, Betrug, Kinderpornografie und andere schwerwiegende Online-Delikte.
  2. Internationale Zusammenarbeit: Es fördert die Zusammenarbeit zwischen Staaten, um Cyberkriminalität effektiver zu bekämpfen.
  3. Kontroverse Aspekte: Das Abkommen steht auch in der Kritik, da es potenziell die Menschenrechte gefährden könnte, insbesondere in Bezug auf die Überwachung und den Schutz der Privatsphäre.
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