Egal ob Google, Kununu oder eine andere Plattform.
Schlechte Bewertungen löschen lassen
Reputationsschutz bei schlechten Bewertungen.
Das leidige Problem mit schlechten Bewertungen
Die Marketingabteilung Ihres Unternehmens schlägt Alarm. Es ist seit einiger Zeit ein Umsatzrückgang zu verzeichnen, welcher nicht alleine auf die allgemeine konjunkturelle Entwicklung auf dem Markt zurückzuführen ist. Eine unternehmensinterne Internetrecherche fördert eine negative Bewertungsreihe zutage, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Stagnation bzw. den Abwärtstrend verantwortlich ist. Es ist leider unbestreitbar, dass jede negative Bewertung einen psychologischen Effekt auf nahezu jeden Webseitenbesucher zur Folge hat. Es fehlt dann bei Unternehmen manchmal an einer distanzierten Objektivität, welche notwendigen Hintergrundbetrachtungen genügend Raum gibt und folgenden Fragenkomplex aufgreift:
Woher kommt eine negative Bewertung?
Wer ist juristisch berechtigt, überhaupt eine Bewertung abzugeben?
Wie kann ich mich erfolgreich gegen eine negative Bewertung wehren?
Jetzt Bewertung löschen lassen
vom Anwalt
Google Bewertung löschen lassen
Sie haben eine unberechtigte oder schlechte Google Bewertung erhalten? Ich prüfe und entferne wenn möglich die Bewertung für Sie.
Kununu Bewertung löschen lassen
Auch eine schlechte Bewertung bei Kununu kann ich für Sie prüfen und wenn möglich mit juristischen Schritten entfernen lassen.
Andere Bewertung löschen lassen
Natürlich gibt es neben Google und Kununu noch viele weitere Portale, die je nach Branche wichtig für Ihre Reputation sind. Beispielsweise Trustpilot, Glassdoor u.a.
Ich unterstütze Sie beim Umgang sowie der Löschung von negativen Bewertungen.
Psychologische Auswirkungen von Kundenbewertungen auf Verbraucherverhalten
Es ist nachweislich unbestreitbar, dass Kundenbewertungen große Einflüsse auf Verbraucher und deren Konsumverhalten ausüben.
Untersuchungen haben gezeigt, dass sich ca. 88 % aller Verbraucher von Kundenbewertungen beeinflussen lassen.
Dies gilt sowohl für gute als auch für schlechte Rezensionen.
Es liegt aufgrund dieser gewonnenen Erkenntnisse klar auf der Hand, dass Umsatzentwicklungen von Unternehmen entscheidend von solchen Kundenbewertungen abhängen und von diesen geprägt werden.
Darum achten Unternehmen sehr auf Rezensionen und werden alles daran setzen, dass sie keine schlechten und negativen Bewertungen erhalten.
Update 08.07.2024 – Studie: Online-Bewertungen übertreffen persönliche Empfehlungen
Eine aktuelle Untersuchung der Software-Vergleichsplattform Getapp zum Nutzerverhalten in Webshops zeigt, dass deutsche KonsumentBewertungsportalen mehr Vertrauen schenken als persönlichen Empfehlungen. Ein Großteil lehnt zudem Cookies aus Datenschutzgründen ab.
Vertrauen in Marken und die Wichtigkeit von Online-Bewertungen sind laut der Studie entscheidende Faktoren beim Online-Kauf. Bewertungsportale werden als die vertrauenswürdigste Quelle für Produktbewertungen angesehen (55 %), noch vor Empfehlungen von Freunden und Familie (51 %). 64 % der Konsumentgeben an, dass Kundenbewertungen erheblichen Einfluss auf ihre Kaufentscheidungen haben, wobei unabhängigen und verifizierten Reviews das größte Vertrauen entgegengebracht wird.
Preis und Qualität als Hauptkriterien
Die Produktkosten spielen ebenfalls eine zentrale Rolle: 66 % der Befragten nennen den besten Preis als Hauptkriterium für ihre Kaufentscheidung. Zudem sind 81 % der Verbraucherbereit, die Marke zu wechseln, um bessere Preise oder höhere Qualität (74 %) zu erhalten.
Nutzerverhalten und Benutzerfreundlichkeit
Die Studie zeigt, dass 75 % der deutschen Konsumentihre Produktsuche auf Suchmaschinen wie Google beginnen, gefolgt von Händler-Websites (63 %) und E-Commerce-Marktplätzen (51 %). Benutzerfreundlichkeit ist für die Konversionsrate von Webshops essenziell. 85 % der Befragten nutzen Suchfilter zur Verfeinerung ihrer Suche, doch 52 % finden diese oft nicht spezifisch genug. Optimierte Filterfunktionen und eine durchdachte Katalogisierung steigern laut der Studie den Umsatz von Webshops. Viele Konsumentwünschen sich zudem KI-gestützte Produktempfehlungen und Chatbots, um das Einkaufserlebnis zu verbessern.
Zahlungsmöglichkeiten und Datenschutz
Online-Konsument bevorzugen eine Vielzahl von Zahlungsmethoden. Am beliebtesten sind Kredit- und Debitkarten (65 %), gefolgt von digitalen Wallets (57 %) und Banküberweisungen (44 %). Händler, die alle gängigen Zahlungsoptionen anbieten, können Kaufabbrüche reduzieren und die Kundenzufriedenheit erhöhen. Datenschutz ist ein weiteres zentrales Anliegen: 68 % der Befragten lehnen Cookies ab oder löschen sie regelmäßig. Viele Verbrauchernutzen Maßnahmen wie den Gast-Checkout oder digitale Wallets, um ihre Daten zu schützen. Insgesamt zeigt die internationale Befragung, dass das Bewusstsein für Datenschutz in Deutschland höher ist als in vielen anderen Ländern.
Kontinuierlich hoher Qualitätsstandard von Unternehmen jeglicher Art als bester Garant für positive Umsatzentwicklung
Verbraucher bzw. Kunden von Unternehmen werden sich immer gern und wohlwollend an diese erinnern, wenn sie gute Erfahrungen mit deren Dienstleistungen gemacht haben. Aufgrund solcher positiven Erlebnisse werden sie gar nicht erst auf die Idee kommen, schlechte Bewertungen auf Internetseiten zu verfassen und abzugeben.
Darum gehört es zu den am besten geeigneten Bestrebungen von Unternehmen, wenn diese ihre Produktionsabläufe oder Dienstleistungsangebote so optimal wie nur möglich gestalten, um ihre Kunden zufriedenzustellen. Zufriedene Kunden waren schon immer und sind auch heute noch die besten Voraussetzungen für gesunde Betriebs- und Arbeitsplatzentwicklungen.
Kostenfaktoren und gegenläufige Argumentationen bei Optimierungen von innerbetrieblichen Prozessen
Unternehmen sind ständig dabei, sowohl ihre Produktionsabläufe nach möglichen Verbesserungen zu hinterfragen als auch ihre Servicedienstleistungen so optimal wie möglich an die Kundenwünsche anzupassen. Es liegt natürlich klar auf der Hand, dass jegliche Veränderungen in den innerbetrieblichen Abläufen zwangsläufig auch mit Kostensteigerungen verbunden sind.
Unternehmen haben es hier ständig mit zwei miteinander konkurrierenden Gegebenheiten zu tun. Zum einen wollen sie bestrebt sein, ihre Kunden so optimal wie möglich zufriedenzustellen, zum anderen müssen sie die durch notwendige Änderungen und Anpassungen entstehenden Kostensteigerungen ständig im Auge behalten.
Konkurrenz- und Marktbeobachtungen von Unternehmen
Bei allen Überlegungen nach möglichen Verbesserungen in innerbetrieblichen Verfahrensabläufen richten Manager immer auch ihre Blickwinkel auf Konkurrenzunternehmen. Denn schließlich gilt es ja abzuschätzen, ob gewisse Maßnahmen notwendig sind und welche Kosten sie zugleich verursachen.
Marktgegebenheiten und Verhalten von Konkurrenzunternehmen erweisen sich damit als treibende Kräfte für eigene Unternehmensentwicklungen.
FAQ Schlechte Bewertungen löschen lassen
Es gibt zwei Voraussetzungen für die Veröffentlichung einer Rezension:
a) Erste Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Bewertung
Die erste Voraussetzung, welche erfüllt sein muss, um überhaupt eine Bewertung abgeben zu können, ist die Anlage eines persönlichen Kontos bei dem jeweiligen Portal. Dies gilt für Google, Kununu und andere Portale.
b) Zweite Voraussetzung für die Veröffentlichung einer Bewertung
Eine zweite, nicht minder wichtige Voraussetzung besteht darin, einen persönlichen und/oder geschäftlichen Kontakt mit dem zu bewertenden Unternehmen zu haben. Dies stellt eine besonders wichtige Hürde im Zusammenhang einer abzugebenden Bewertung dar, soll sie doch jede falsche Behauptung ohne Realitätsbezug verhindern oder zumindest nachhaltig erschweren.
Jedes von einer negativen Bewertung betroffene Unternehmen wird natürlich keine Möglichkeit unversucht lassen, einen solchen schriftlich formulierten Makel wieder aus dem Netz zu entfernen. Doch dieses Unterfangen gestaltet sich oft als schwierig, denn ein Unternehmen kann eine negative Bewertung nicht einfach bei Google, Kununu oder einem anderen Portal abschalten lassen.
Der Plattformbetreiber bietet ja jedem Internetnutzer diesen besonderen Service einer Bewertungseinstufung an, um dadurch den Rahmen einer freien Meinungsbildung zu erweitern. Umgekehrt ist jedes Unternehmen, welches am Markt seine Dienstleistungspalette jedem zur Verfügung stellt, aufgefordert, sich auch bewerten zu lassen. Dies ist ein Grundprinzip der Rechtsordnung eines freien Landes mit uneingeschränkter Meinungsfreiheit.
Es kommt in der Praxis manchmal vor, dass ein Verfasser einer negativen Kundenbewertung nicht bereit ist, diese zurückzunehmen, weil er der Ansicht ist, glaubhaft begründen zu können, dass er doch im Recht ist. Wenn Sie als betroffenes Unternehmen dennoch nachweisen können, dass die negativ formulierte Bewertung nicht dem tatsächlichen betriebsinternen Ablauf entspricht, steht damit juristisch Aussage gegen Aussage.
In einem solchen Fall haben Sie immer noch die Möglichkeit, durch mir eine schriftlich formulierte Abmahnung an den Verfasser senden zu lassen, unter Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens zur Klärung des Sachverhaltes. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass dann Verfasser*innen wiederholt einen Rückzieher machen und mit der Löschung eines Negativeintrages einverstanden sind.
Gern prüfe und – wenn möglich – unterstütze ich Sie beim Löschen einer negativen Bewertung auf einer der folgenden Plattformen:
Airbnb | Amazon | eBay | Glassdoor | Google | idealo | jameda | kununu | Trustpilot | WebWiki | Yelp
Auch bei anderen Plattformen können Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren.
Wichtige Statistiken zu Online-Bewertungen und Online-Rezensionen
Online-Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten und die Wahrnehmung von Unternehmen. Hier sind einige der wichtigsten Statistiken, die die Bedeutung von Online-Rezensionen verdeutlichen:
- Lesen von Bewertungen:
- 93% der Kunden lesen Online-Bewertungen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen.
- 91% der Verbraucher lesen mindestens einmal pro Monat Online-Bewertungen, und 52% sogar mehrmals pro Woche.
- Vertrauen in Bewertungen:
- 91% der 18- bis 34-Jährigen vertrauen Online-Bewertungen genauso sehr wie persönlichen Empfehlungen.
- Das Vertrauen in Kundenbewertungen ist jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt: 52% der Deutschen haben ein mittleres Vertrauen in solche Bewertungen.
- Einfluss auf Kaufentscheidungen:
- 21% der Befragten haben aufgrund negativer Bewertungen von einem Kauf abgesehen, weitere 30% haben einen geplanten Kauf verschoben oder überdacht.
- 82% der Verbraucher lassen sich bei der Hotelwahl, 76% bei der Arztwahl und 79% bei der Wahl lokaler Unternehmen von Bewertungen beeinflussen.
- Positive und negative Auswirkungen:
- Positive Bewertungen können den Umsatz eines Unternehmens erheblich steigern, während negative Bewertungen zu Umsatzverlusten führen können.
- 58% der Verbraucher sind bereit, mehr für Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen mit guten Bewertungen zu bezahlen.
Diese Statistiken zeigen die immense Bedeutung von Online-Bewertungen im digitalen Zeitalter und wie sie das Vertrauen und die Entscheidungen der Verbraucher beeinflussen.
Einfluss von Online-Bewertungen auf Kaufentscheidungen
Statistik | Prozent |
---|---|
Kunden lesen Online-Bewertungen vor Kauf | 93% |
Vertrauen der 18-34-Jährigen in Online-Bewertungen | 91% |
Vermeidung eines Kaufs aufgrund negativer Bewertungen | 21% |
Beeinflussung bei der Wahl lokaler Unternehmen | 79% |
Zahlungsbereitschaft für Unternehmen mit guten Bewertungen | 58% |
Notwendige Einsparmaßnahmen als mögliche Ursachen für Qualitätsminderungen
In allen Unternehmen finden Überlegungen zu möglichen Einsparungen in den Arbeitsprozessen statt. Unternehmen sind ständig gefordert, eigene Kosten zu senken, sei es in energietechnischen Bereichen oder in den Serviceleistungen.
Problematisch werden die durchgeführten Maßnahmen dann, wenn durch sie Kunden unzufrieden werden. Denn dann ist es nicht mehr weit, bis unzufriedene Kunden ihren Gefühlen freien Lauf lassen und solche Unternehmen schlecht bewerten.
In solchen Fällen sind dann diese Bewertungen auch berechtigt, denn sie basieren auf tatsächlichen negativen Erfahrungen, welche Kunden mit diesen Unternehmen gemacht haben.
Negative Bewertungen durch Mitnahmeeffekte ausgelöst
Nicht immer basieren schlechte Bewertungen von Unternehmen auf tatsächlich erlebten negativen Erfahrungen von Kunden mit diesen Unternehmen. Manchmal schreiben Internetnutzer auch negative Rezensionen aufgrund von Inspirationen durch bereits bestehende Negativbewertungen.
In solchen Fällen tun Sie gut daran, wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich kümmere mich gern um Ihre negativen Rezensionen, besonders dann, wenn es um ungerechtfertigte Behauptungen und Aussagen geht, welche in Unternehmen große wirtschaftliche Schäden anrichten können.
Ich trenne mit meinen langjährigen juristischen Erfahrungen als Fachanwalt für IT-Recht schnell und effektiv die Spreu vom Weizen und gehe gezielt gegen solche falschen und ungerechtfertigten Darstellungen vor.
Chancenlosigkeit für Unternehmen auf eigene Faust Löschungen von Negativbewertungen vorzunehmen
Erfahrungen mit Portalbetreibern im Internet zeigen leider eindeutige Tendenzen, dass es für Unternehmen nahezu aussichtslos ist, wenn sie ohne juristische Unterstützungen versuchen, solche Negativbewertungen entfernen zu lassen.
Portalbetreiber wie Google, Kununu und Trustpilot wissen genau, dass die Erfolgsaussichten von solchen privaten Bestrebungen äußerst gering sind, denn es sind dafür zunächst einmal stichhaltige Begründungen notwendig.
Betroffene Unternehmen können selbst oft die notwendigen Nachweise nicht erbringen, welche Löschungen wegen falscher Behauptungen oder Darstellungen rechtfertigen würden.
Mit juristischer Unterstützung erfolgreich gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorgehen
Juristische Unterstützungen sind nicht nur allen Unternehmen, welche sich mit ungerechtfertigten Internetbewertungen konfrontiert sehen, dringend zu empfehlen, sondern üben aus praktischen Erfahrungen heraus ungeahnte Wirkungen auf Portalbetreiber aus.
Mit juristischer Unterstützung steigen die Erfolgsaussichten auf Löschung von negativen Interneteinträgen.
Ich kann dies aus meinen Erfahrungen heraus durch folgende Gerichtsbeschlüsse bestätigen:
- Urteil OLG München vom 28.10.2014, Az. 18 U 1022/14
- BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20
- OLG Köln, Urteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22
Verfasser einer negativen Bewertung identifizieren
Sie haben auf der Homepage Ihres Unternehmens eine schlechte Bewertung entdeckt. Verschwenden Sie keine unnötige Zeit durch Ärger über diese negative Äußerung eines Unbekannten. Wenn ein Unternehmen auf seiner Homepage eine negative Bewertung entdeckt, besteht automatisch ein großes Interesse daran, den Verursacher dieses Negativeintrages ausfindig zu machen.
Das bewertete Unternehmen geht ja zunächst einmal davon aus, dass der Verfasser dieser Negativbewertung in der jüngsten Vergangenheit in Kontakt mit dem Unternehmen getreten ist und aufgrund einer schlechten Erfahrung seine Bewertung abgegeben hat.
Es geht ja in einem solchen Fall immer um die Frage, ob diese negative Bewertung berechtigt ist oder nicht. Jedes Unternehmen ist bestrebt, einen bestehenden Missstand im Unternehmensservice umgehend abzustellen, um seinen Kundenstamm zu halten.
Wenn sich jedoch herausstellt, dass die schlechte Bewertung unbegründet ist, gilt es, einen evtl. verfassten Begleittext genau zu analysieren.
Probleme bei der Identifikation des Verursachers einer negativen Bewertung
Wer ein Unternehmen negativ bewertet und dabei nicht seinen richtigen Namen preisgibt, verhindert damit erfolgreich, dass das bewertete Unternehmen ihn ausfindig machen kann. Es ist oft auch nicht möglich, den Verfasser anhand des Bewertungsinhaltes zu identifizieren.
Als einzige Möglichkeit bliebe dann noch, anhand der IP-Adresse, welche der Verfasser bei Google, Kununu oder Trustpilot hinterlassen hat, den Urheber ausfindig zu machen. Doch hier taucht gleich ein neues Problem auf. Denn Google, Glassdoor, Kununu oder Trustpilot sind keinesfalls verpflichtet, diese IP-Adresse an das bewertete Unternehmen zu übermitteln.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Textinhalt nicht gesetzeskonform ist und beispielsweise eine beleidigende Passage enthält. Doch selbst in einem solchen Fall müsste das betroffene Unternehmen unter juristischem Beistand den Portalbetreiber gerichtlich zu einer Herausgabe der IP-Adresse veranlassen. Doch soweit wird in der Regel kein Unternehmen gehen, weil sich eine solche Vorgehensweise lange hinziehen kann und kostspielig aufwendig ist.
Umfassende Schutzmöglichkeiten mit guten bis sehr guten Erfolgsaussichten
Es sind für von schlechten Bewertungen betroffene Unternehmen oft vergebliche Unterfangen, wenn sie sich selbst an Kununu, Google oder Trustpilot wenden, um Abschaltungen oder Löschungen von negativen Bewertungen zu erreichen. Google zeigt sich erfahrungsgemäß unbeeindruckt von derartigen privaten Ansätzen.
Ich kann Sie in Fällen von ungerechtfertigten negativen Bewertungen juristisch mit meinen Erfahrungen aus über 25 Jahren Anwaltstätigkeit unterstützen. Doch bevor ich tätig werde, analysiere ich die vorliegenden Fakten.
Zur Analyse gehöret die Überprüfung rechtswidriger Inhalte in den Bewertungen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen sowie unwahre, nicht realitätsbezogene Behauptungen. Meine Servicedienstleistungen schließen für Sie kostenlose Sach- und Erfolgsanalysen mit ein. Erst bei hinreichenden Erfolgsaussichten fallen für Sie Anwaltskosten an, welche jedoch überwiegend von bestehenden Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
Unterschiedliche Erfolgsaussichten beim Abwehren von Negativbewertungen
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich ableiten, dass ein schon länger bestehender Negativbewertungskomplex, welcher vielleicht etwas kürzer gefasst ist, weniger Arbeitsaufwand bis zum gewünschten Erfolg erfordert als ein erst kürzlich verfasster Bewertungseintrag.
Eine mögliche Ursache für einen solchen Sachverhalt ist einem psychologischen Hintergrund vonseiten des Verfassers geschuldet. Es hat etwas mit einer sich mehr und mehr abschwächenden Erinnerungskultur an eine negative Erfahrung zu tun, welche der Verursacher einer Negativbewertung mit einem Vertragspartner und Unternehmen gemacht hat.
Wenn eine solche Negativerfahrung eines Kunden mit einem Dienstleistungsunternehmen länger zurückliegt, wird auch dessen Erinnerung daran immer mehr verblassen. Parallel zu dieser schwächer werdenden Erinnerung sinkt auch die Verteidigungsbereitschaft, eine einmal abgegebene schlechte Bewertung weiter aufrechtzuerhalten.
Ähnliches gilt im Umkehrschluss für eine erst kürzlich abgegebene Negativbewertung. Hier ist die Erinnerung daran noch präsent. Verfasser*innen werden viel mehr Energie darauf verwenden, eine solche Bewertung aufrechtzuerhalten.
Rufschädigende Aussagen wirkungsvoll bekämpfen und schlechte Bewertungen löschen lassen
Es gehört leider zu den negativen Erfahrungen mit Google, Kununu oder Trustpilot, dass sich dieses Portal einfach nicht die Mühe macht, auf private Anträge zur Löschung von negativen Einträgen überhaupt zu reagieren, geschweige denn zu antworten. Es ist bei Kununu, Trustpilot oder Google immer wieder die Tendenz festzustellen, dass vonseiten des Portalbetreibers überhaupt kein Interesse besteht, irgendwelche negativen Einträge zu löschen.
Als Freiberufler oder Unternehmen haben Sie mit solchen Unterfangen keinerlei Erfolgsaussichten. Die Rechtsabteilung von Google geht leider davon aus, dass Sie als Freiberufler oder auch als betroffenes Einzelunternehmen keinerlei Chance haben, irgendetwas gegen die negative Bewertung ausrichten zu können. Daher biete ich Ihnen in vollem Umfang juristische Hilfe an.
Schlechte Bewertung löschen lassen und damit eigenes Image verbessern
Schlechte Bewertungen auf den Internetseiten von Unternehmen wirken sich immer negativ auf diese aus. Besucher von Internetseiten schauen ganz automatisch auf solche Bewertungen, um sich über die Images von Unternehmen zu informieren.
Vor allem möchten Besucher von Webseiten erfahren, wie zufrieden andere Kunden mit den angebotenen Serviceleistungen dieser Unternehmen sind.
Löschung von negativen Rezensionen nur durch Portalbetreiber möglich
Ein von einem Negativeintrag betroffenes Unternehmen kann diesen nicht selbst löschen. Die Löschung eines Eintrages gleich welcher Art kann nur durch den jeweiligen Verfasser selbst oder durch den Portalbetreiber erfolgen. Es ist in jedem Fall ein gerütteltes Maß an Überzeugungsarbeit erforderlich, um den Portalbetreiber dazu zu bewegen, einen formulierten Negativeintrag wieder zu löschen.
ich rate jedem von einer negativen Rezension betroffenen Unternehmen dringend dazu, sich in einem solchen Fall an eine Anwaltskanzlei zu wenden und juristischen Beistand hinzuzuziehen. Jeder Versuch, eine solche negative Bewertung auf eigene Faust entfernen zu lassen, ist von vorneherein nahezu zum Scheitern verurteilt.
Der Versuch, den Portalbetreiber zu einer Löschung zu bewegen, bedarf einer guten Vorbereitung, vor allem aber des Aufbaus einer sachlichen Argumentation mit juristischer Begründung, dass die angestrebte Löschung wegen rechtswidrigem Inhalt gerechtfertigt ist.
Daher ist jedes von einer negativen Rezension betroffene Unternehmen gut beraten, wenn es hierzu juristische Unterstützung in Anspruch nimmt. Die Erfahrung hat oft genug gezeigt, dass durch juristischen Beistand so manches Verfahren zugunsten des bewerteten Unternehmens zuletzt zu einem guten Ende gekommen ist.
Wichtige Schritte vor einer möglichen Löschung
Wenn ich einem Unternehmen juristischen Beistand leiste, verfahre ich immer nach einer ganz bestimmten Vorgehensweise.
Ich schreibe den Portalbetreiber an, informiere ihn unter Angabe einer stichhaltigen Begründung über die nach unserer Auffassung unrechtmäßige Bewertung und fordere ihn innerhalb einer bestimmten Frist dazu auf, die Bewertung zu löschen.
Der Portalbetreiber wird natürlich versuchen, mit dem Verfasser der Negativbewertung Kontakt aufzunehmen, um den genauen Hintergrund dieser Bewertung in Erfahrung zu bringen.
Der Verfasser steht nunmehr in der Pflicht, einen tatsächlich stattgefundenen Kundenkontakt mit dem bewerteten Unternehmen nachzuweisen, denn ansonsten wäre er ja gar nicht berechtigt gewesen, eine Bewertung des Unternehmens abzugeben.
Wenn der Verfasser der Aufforderung des Portalbetreibers nicht nachkommt, muss dieser die negative Bewertung löschen. Dies gilt auch, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein tatsächlicher Kundenkontakt mit dem bewerteten Unternehmen stattgefunden hat.
Prüfverfahren einleiten und negative Bewertung löschen lassen
Es gibt auf dem breit gefächerten Gebiet der negativen Bewertung leider auch unseriöse Anbieter, welche ein betroffenes Unternehmen anrufen und gegen Bezahlung die Löschung einer solchen Rezension versprechen. Davon ist jedoch aus juristischer Sicht dringend abzuraten. Ein zugelassener Rechtsanwalt ist berechtigt, ein Unternehmen juristisch kompetent zu vertreten und gegen eine unberechtigte Bewertung juristisch vorzugehen.
Es erhebt sich sogar der dringende Verdacht, dass hinter dem unseriösen Anbieter Unternehmen stecken, die selbst gewerbsmäßig negative Bewertungen schreiben, um damit auf illegale Weise versucht, Unternehmen unter Druck zu setzen.
Mit juristischer Unterstützung schlechte Bewertung löschen lassen
Google, Kununu oder Trustpilot wissen, dass nur Rechtsanwälte berechtigt sind, juristischen Beistand leisten zu können. ich kann bezüglich durchgesetzter Löschungen von nicht gerechtfertigten negativen Bewertungen auf gute bis sehr gute Erfolgsquoten verweisen.
Alleine schon die Inanspruchnahme meiner juristischen Dienstleistungen erhöht die Erfolgsaussichten auf Löschung von schlechten Bewertungen in ganz erheblichem Maße.
In der Regel lassen sich Google, Kununu oder Trustpilot aufgrund meiner guten Reputationen und dem täglichen Kontakt in Bewertungsangelegenheiten nicht auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit mir ein und entfernt schlechte Bewertungen, wenn ich diese durch gute Argumentationen begründet als ungerechtfertigt darstellen können. Meine angeführten Begründungen beruhen immer auf stichhaltigen Tatsachen.
⚖️ Ich helfe Ihnen beim Löschen schlechter Bewertungen auf verschiedenen Plattformen:
Fazit Bewertungen löschen lassen
Grundsätzlich sind die Abgaben von Kundenbewertungen gesetzlich erlaubt, denn sie sind Formen der freien Meinungsäußerungen und gehören damit zu den legalen Mitteln der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Grenzen von freien Meinungsäußerungen werden jedoch dann überschritten, wenn Kundenbewertungen dazu missbraucht werden, um Unternehmen durch ungerechtfertigte negative Einträge in Internetportalen zu schaden.
Gesetzlich erlaubt und abgedeckt sind lediglich berechtigte Hinweise auf tatsächlich vorhandene Missstände in Unternehmen in Form von negativen Bewertungen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Verfasser von solchen Rezensionen tatsächlich in Kontakt mit den bewerteten Unternehmen getreten sind.
Erfahrungsberichte von betroffenen Unternehmen mit schlechten Bewertungen
93% der Verbraucher lesen Bewertungen im Internet, bevor sie kaufen. 94% der Verbraucher meiden ein Unternehmen aufgrund seiner negativen Bewertungen. Unternehmen berichten Erfahrungen mit schlechten Bewertungen. Dieser Abschnitt wird regelmäßig mit Beispielen Betroffener zu Negativ-Bewertungen aktualisiert.
Ich wende mich an Sie, weil unsere Firma offensichtlich im Auftrag unseres Mitarbeiters, an einem Tag mehrere 1 Stern Bewertungen bekommen hat, ohne Kommentar. Der Gedanke, der hinter meiner Vermutung steckt ist folgender. Als erstes hatten wir eine Bewertung mit einem Stern bekommen, mit dem Kommentar , dass man vorsichtig sein soll in dieser Firma, weil wir einen guten Freund, Familienvater einfach per Whats App gekündigt haben.
Es folgten mehrere 1 Stern Bewertungen ohne Kommentar in der Folge, immer mit anderen Namen. Diese löscht Google nicht ohne Weiteres.
Es ist für uns kein Problem, eine schlechte Bewertung zu bekommen, wenn diese gerechtfertigt ist. Aber so viele 1 Stern Bewertungen in so kurzer Zeit, das ist fast schon geschäftsschädigend. Diese Leute waren niemals in unserem Betrieb.
Ich wende mich an Sie wegen einer 1-Stern Rezension. Leider ist mir die Person nicht bekannt, aber der Inhalt stimmt mit Sicherheit nicht, weil ich nie etwas mache, was der Patient nicht wünscht, die Wartezeit stimmt auch nicht. Wörtlich heißt es in der Bewertung:
… Local Guide·10 Rezensionen
vor 2 Tagen Neu
Musste trotz geplant Wartezeit eine Stund warten und wollt nur was geklebt haben. Die Zahnärztin hat was komplett anderes gemacht. Ich gehe da nie wieder.
Negativ-Bewertung eines Patienten
Ich würde gerne eine Bewertung löschen lassen, die unter dem Namen …s auf meinem Google Konto verfasst wurde. Ist das möglich? Ich habe die Bewertung bereits kommentiert, da ich die Verfasserin nicht kenne und ich den Inhalt der Bewertung als „üble Nachrede“ ansehe. Es handelt sich wohl um einen Mitbewerber oder Ähnliches. Können Sie mir bei der Löschung helfen? Und falls ja, wie kann ich mich vor solchen Falsch-Bewertungen von Personen schützen. Ich vermute mal, dass das nicht möglich ist.