Jameda Eintrag löschen lassen

Sie möchten einen Jameda Eintrag löschen lassen? Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen zu diesem Thema. Denn insbesondere wer eine negative Jameda Bewertung erhalten hat, möchte diese gern löschen lassen.

Ärzte oder medizinische Dienstleister fühlen sich verletzt, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Jameda Eintrag auftauchen und diese schlechte Kritik dazu führt, dass andere Patient*innen einen unschönen Eindruck von der Arztpraxis gewinnen.

Ich helfe Mandant*innen dabei, sich gegen einen rechtswidrigen Jameda Eintrag zur Wehr zu setzen.

Ich prüfe für Sie, ob die Bewertung rechtmäßig ist, und falls nicht, gehe ich mit Löschungsansprüchen gegen den Verursacher des Eintrags oder Jameda selbst vor.

Jameda und die Auswirkungen negativer Kritiken

Ärzte werden im Internet bewertet wie viele andere “Dienstleister”. Patienten, die unzufrieden sind, teilen dies der Onlinecommunity in schlechten Bewertungen und negativen Kommentaren mit, um ihrem Frust freien Lauf zu lassen.

Nur selten melden sich auch zufriedene Patient*innen zu Wort. Darin liegt das Problem. Eine schlechte Bewertung auf Jameda ist nicht weiter schlimm – wenn auch die zufriedenen Stimmen zu Wort kommen.

Sollten sich aber immer mehr negative Einträge auf Jameda häufen, erweckt dies den Eindruck, die Arztpraxis sei sehr schlecht.

Potenzielle Patient*innen werden sich dann nach einer anderen Arztpraxis umschauen, die bessere Kritiken auf Jameda erhalten hat. Ich kenne Fälle, in denen ein negativer Eintrag auf Jameda enorme Konsequenzen für den Arzt hatte: Patient*innen blieben aus, und die bisherigen Patient*innen wechselten die Arztpraxis.

Ich empfehle daher jedem Arzt, sich unbedingt ernsthaft mit den Bewertungen auf Jameda und anderen Bewertungsportalen auseinanderzusetzen. Eine schlechte Bewertung auf Jameda kann unter Umständen gelöscht werden.

Hierfür sollte ein Rechtsanwalt die negative Kritik überprüfen und rechtliche Schritte einleiten, wenn eine reelle Chance auf Löschung besteht. Gern helfe ich Ihnen dabei.

Jameda Eintrag löschen lassen: Wie geht das?

Ein negativer Eintrag auf Jameda kann entfernt werden, wenn er die Rechte des Arztes verletzt. Grundsätzlich gilt die Meinungsfreiheit, sodass es jedem Bundesbürger und damit auch jedem Patient*innen frei steht, einen Arzt im Sinne eines Werturteils (Meinung) online zu bewerten.

Diese Kritik muss aber gewisse rechtliche Grenzen einhalten. Die Meinungsfreiheit gilt nämlich nicht ohne Einschränkungen. Eine Meinung ist ein Werturteil.

Dieses Werturteil darf geäußert werden, solange es keine Schmähkritik darstellt. Dies ist der Fall, wenn das Werturteil nur noch der Diffamierung des Betroffenen dient und keine sachliche Ebene mehr besitzt.

Eine schlechte Bewertung auf Jameda kann man also entfernen lassen, wenn ein unzufriedener Patient oder jemand, der Ihnen schaden möchte, diffamierende Stellungnahmen abgibt.

Auch unwahre Tatsachenbehauptungen muss kein Arzt auf Jameda als Eintrag hinnehmen.

Niemand hat das Recht, Lügen über Sie zu verbreiten – dies ist gerade nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen sollten daher Entfernungsanträge bei Jameda gestellt werden.

Problematisch in der Praxis dieser Bewertungslöschungen ist es, wenn nur Teile der Bewertung entfernt werden. Beispielsweise, wenn ein Text nachträglich entfernt wird, weil er die Rechte des Arztes verletzt, die Sternchenbewertung oder Notenbewertung aber bleiben.

Allerdings gibt es auch für die Notenbewertungen einen rechtlichen Spielraum – sprechen Sie mich einfach an.

Ich helfe Ihnen gern dabei, einen negativen Eintrag oder eine schlechte Bewertung bei Jameda zu löschen, soweit dies rechtlich möglich ist.

Eine schlechte Kritik bei Jameda kann also gelöscht werden, wenn:

  • Unwahre Tatsachen über einen Arzt behauptet werden,
  • die Bewertung oder der Kommentar nur noch eine Diffamierung darstellt.

Beispiele löschungsfähiger Einträge bei Jameda

Im Einzelfall kann es natürlich schwierig sein, ein Werturteil, also eine Meinung, von einer unwahren Tatsache oder einer bloßen Diffamierung abzugrenzen.

Unwahre Behauptungen sind dabei dann löschungsfähig, wenn sie schlicht nicht der Wahrheit entsprechen.

Ist in einer Bewertung also die Rede davon, dass Patienten mehrere Stunden im Wartezimmer sitzen müssen und sich der Arzt trotzdem für jeden Patienten nur 2 Minuten Zeit nehme, so ist dies dem Beweis zugänglich.

Sind Sie sich sicher, dass ihr Wartezimmer selten über lange Zeiträume mit den gleichen Patienten gefüllt ist und nehmen Sie sich deutlich mehr Zeit für Ihre Patienten, so können Sie sich gegen eine solche unwahre Behauptung wehren.

Schwieriger können Diffamierungen abzugrenzen sein, da es hier dem Bewerter nur noch darum gehen muss, eine beleidigende Aussage zu treffen.

So wäre die Aussage:

„Der Arzt ist absolut unfähig, weshalb man lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen hat.“

… nicht unbedingt eine Diffamierung, da hier die Beschreibung der langen Wartezeiten im Vordergrund stehen dürfte. Äußert sich ein Patient allerdings in einer nur noch beleidigenden Weise, so dürfte der Fall klarer sein.

Teilweise finden sich auf Jameda Bewertungen, welche die Grenze des guten Geschmacks überschreiten, wenn es beispielsweise heißt:

„In der Praxis stinkt es ganz fürchterlich, was wohl daran liegt, dass der Arzt selbst nur selten duscht.“

Hier dürfte die Grenze eindeutig überschritten sein.

Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung bei Jameda Eintrag löschen lassen

Mich haben in der Vergangenheit Ärzte mit der Bitte kontaktiert, einige Kommentare bei Jameda rechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen.

Für meine Mandanten kann ich die Entfernung der Beiträge erreichen, die rechtsverletzend und durch nichts gerechtfertigt waren.

Dabei habe ich auch die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung für meine Mandanten eingeholt – diese Deckungszusage wurde auch erteilt.

Denn die Bewertungen auf Jameda sind – das wissen die Versicherungen auch – “kriegsentscheidend” für das geschäftliche Fortleben eines Arztes.

Gern helfe ich auch Ihnen, die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen Problemen mit Bewertungsportalen wie Jameda in Anspruch zu nehmen.

Was ich für meine Mandanten bei Jameda tun kann

Grundsätzlich gehe ich für meine Mandanten zunächst folgendermaßen vor:

  1. Ich schaue mir den in Frage stehenden Kommentar an. Stellt er eine Tatsachenbehauptung dar, oder ist es ein Werturteil?
  2. Sollten Tatsachen behauptet werden (beispielsweise die Wartezeit in der Arztpraxis, oder die fachliche Qualität der Diagnose) besprechen ich mit meinen Mandanten, inwieweit die behaupteten Tatsachen auch stimmen.
  3. Sind sie unwahr, werde ich umgehend Jameda auffordern, die Bewertung entfernen zu lassen. Denn eine schlechte Bewertung auf Jameda, die sich aus unwahren Tatsachen speist, muss ein Arzt oder eine Ärztin nicht hinnehmen und kann ohne Probleme gelöscht werden.
  4. Ich setze die Löschung des negativen Jameda Eintrags für Sie durch. Ist die Kritik jedoch auf ein Werturteil gestützt, muss ich differenziert betrachten, wo der Kern des Werturteils liegt:
    Liegt eine Schmähkritik vor? Ist es nur noch diffamierend? Entbehrt es jeglicher sachlicher Auseinandersetzung?
  5. Wenn ich die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten verletzt sehen, setze ich die Entfernung des negativen Jameda Eintrags umgehend durch.

Wer ist Jameda?

Jameda ist eine deutsche Bewertungsplattform für Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister, die 2007 gegründet wurde. Sie bietet Patienten die Möglichkeit, Ärzte zu bewerten, ihre Erfahrungen zu teilen und Online-Termine zu buchen. Jameda gehört seit 2015 zur Burda Digital GmbH.

Im Jahr 2022 wurde Jameda von der Docplanner Group, einem polnischen Unicorn-Startup, übernommen. Die Docplanner Group plant, in den nächsten Jahren über eine Viertel Milliarde Euro in den deutschen Markt zu investieren und das Jameda-Team um mindestens 200 neue Mitarbeiter zu erweitern.

Jameda hat sich als führende Plattform in Deutschland etabliert und bietet eine Vielzahl von digitalen Lösungen an, darunter Terminbuchungen, Videosprechstunden und automatisierte Check-Ins für Arztpraxen.

Kritische Aspekte

Trotz des Erfolgs steht Jameda auch in der Kritik. Ein Hauptkritikpunkt ist die Frage der Neutralität und Transparenz. Es gibt Bedenken, dass Jameda zahlende Ärzte bevorzugt behandelt und negative Bewertungen schwieriger zu entfernen sind, was zu einer verzerrten Darstellung führen könnte.

Des Weiteren hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Jameda negative Bewertungen, sofern sie zulässige Meinungsäußerungen darstellen, nicht löschen muss. Dies zeigt die Herausforderungen für Ärzte, mit ungerechtfertigten negativen Bewertungen umzugehen.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Authentizität der Bewertungen. Es gibt Zweifel daran, ob alle Bewertungen echt sind, was die Glaubwürdigkeit der Plattform beeinträchtigen kann.

Vergleichstabelle der Arztbewertungsportale

PortalVorteileNachteilePreise für Ärzte
Jameda– Größte Nutzerbasis
– Vielfältige Funktionen (Terminbuchung, Videosprechstunde)
– Hohe Sichtbarkeit
– Kritik an Neutralität und Authentizität der BewertungenVerschiedene Pakete, Preise nicht öffentlich
Sanego– Einfache Suche nach Ärzten
– Kostenlos für Patienten
– Anfällig für Manipulationen
– Weniger bekannt als Jameda
Kostenlos für Grundfunktionen, kostenpflichtige Zusatzfunktionen
DocInsider– Gute Benutzerfreundlichkeit
– Transparente Bewertungskriterien
– Kleinere Nutzerbasis
– Weniger Funktionen als Jameda
Preise nicht öffentlich verfügbar
Provenexpert– Umfangreiche Datenbank
– Interaktive Funktionen und Tools
– Anfällig für gefälschte Bewertungen
– Geringere Bekanntheit
Preise nicht öffentlich verfügbar
Ärzte.de– Direkte Buchungsmöglichkeit für Patienten
– Guter Kundenservice
– Begrenzte Funktionen
– Kleinere Nutzerbasis
Preise nicht öffentlich verfügbar

Zusammenfassung

  • Jameda ist das größte und am weitesten verbreitete Portal mit vielen Funktionen, hat aber auch Kritikpunkte hinsichtlich Neutralität und Authentizität der Bewertungen.
  • Sanego ist bekannt für die einfache Suche und ist kostenlos für Patienten, leidet jedoch unter Manipulationsanfälligkeit.
  • DocInsider punktet mit Benutzerfreundlichkeit und transparenten Kriterien, hat aber eine kleinere Nutzerbasis.
  • Provenexpert bietet umfangreiche Tools und Datenbanken, ist aber anfällig für gefälschte Bewertungen.
  • Ärzte.de ermöglicht direkte Buchungen und bietet guten Service, jedoch mit eingeschränkten Funktionen.

Rechtsprechung zu Jameda und Bewertungen

Der Bundesgerichtshof hat im März 2016 ein Urteil erlassen, in dem er Stellung zum Prüfungsumfang von Bewertungsportalen wie Jameda genommen hat (Az: VI ZR 34/15).

In dem vorliegenden Fall hatte sich ein Zahnarzt gegen eine Bewertung auf der Plattform Jameda gewehrt.

Er hatte eine Schulnote von 4,8 erhalten und sah dies als nicht gerechtfertigt an, da die Person, welche die Bewertungen abgegeben hatte, bei ihm nie in Behandlung gewesen sei.

Daraufhin hatte Jameda die Bewertung zunächst gelöscht und einer Prüfung unterzogen, sodann aber wieder online gestellt. Der Zahnarzt legte sodann Klage ein, mit der er einerseits Unterlassung der Veröffentlichung begehrte.

Darüber hinaus begehrte der Kläger zusätzlich die Auskunft über den Namen der bewertenden Person oder zumindest die Übermittlung der Jameda vorliegenden Daten zu dem Behandlungsvorgang.

Urteil zu Jameda Bewertung löschen

Das LG Köln (Az. 28 O 516/13) gab dem Kläger in Bezug auf seinen Unterlassungsanspruch Recht, lehnte den Auskunftsanspruch jedoch ab.

In der anschließenden Berufung vor dem OLG Köln (Az. 15 U 141/14) wurde die Klage sodann vollständig abgewiesen, somit auch der Unterlassungsanspruch des Zahnarztes.

In seinen Entscheidungsgründen verwies das OLG Köln vor allem auf die datenschutzrechtlichen Aspekte des Falles und befand, dass Jameda nicht nur den Prüfungspflichten hinreichend nachgekommen sei, sondern weitergehende Informationen und Unterlagen an den Zahnarzt nicht übermittelt werden dürften.

Gegen das Urteil des OLG Köln erhob der Zahnarzt Revision zum Bundesgerichtshof und stellte in erster Linie darauf ab, dass es ihm ohne die begehrten Daten, also die Auskunft, wer die Bewertung abgegeben habe und um welche Behandlung es geht, nicht möglich sei, sich gegen nicht gerechtfertigte Bewertungen auf Jameda zur Wehr zu setzen.

Insbesondere zweifelte der Zahnarzt an, dass die bewertende Person jemals bei ihm Patient war, was nach seiner Argumentation dazu führe, dass die Bewertung von vornherein ungerechtfertigt sein muss.

BGH Urteil zu Jameda löschen und mehr

Der BGH gab dem Zahnarzt in weiten Teilen Recht und entschied, dass Bewertungsportale wie Jameda Beanstandungen von bewerteten Ärzten ernsthaft überprüfen müssen.

Bestehen ernsthafte Zweifel an der Bewertung, so müssten Sie den Bewerter dazu auffordern, die beanstandete Bewertung näher auszuführen und im Extremfall sogar Belege einzureichen, welche die negative Bewertung stützen.

Die Prüfpflicht von Portalbetreibern wie Jameda ende allerdings dort, wo das Geschäftsmodell der Bewertungsportale stark erschwert würde.

Der BGH stärkt die Anonymität der Bewerter und stellt diese nicht in Frage. Er knüpfte dabei an seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2014 an.

Schon damals hatte der BGH entschieden, dass die Identitäten von Nutzern der Bewertungsportale allenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden müssen, allerdings nicht an Personen, die sich über Bewertungen beschweren.

Vielmehr reiche es aus, wenn Jameda Beschwerden prüfe und ungerechtfertigte Kommentare lösche.

Prüfpflichten von Jameda

Hieran orientierte sich der BGH auch im aktuellen Fall, allerdings konkretisierte er die Prüfpflichten.

Gerade aufgrund der Anonymität der bewertenden Personen in den Bewertungsportalen wie Jameda sei die Gefahr besonders groß, dass dort unwahre Behauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufzufinden seien.

Gegen Bewertungen, die solche Inhalte haben, könnten sich die Betroffenen ohne die Mitarbeit der in keinster Weise wehren, sodass Jameda im Rahmen ihrer Prüfungspflicht eine Pflicht zur Mitarbeit bei der Aufklärung zukomme.

Diese finde wiederum dort ihre Grenze, wo die Pflichten von Jameda dazu führen würden, dass das …

„Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährdet oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschwert“

… werde.

Es sei im Einzelfall aber durchaus möglich, dass Jameda den Bewerter auffordern muss, den fraglichen Arztbesuch genauer zu beschreiben und Informationen darzubringen, welche die Behandlung belegen.

Hierzu können Rezepte, Bonushefte oder „oder sonstige Indizien“ gehören. Diese Informationen könnten sodann auch an den Betroffenen Arzt weitergegeben werden, wenn die Anonymität des Bewerters weiter gewahrt bleibe.

Erfolgen könne dies durch die Schwärzung der personenbezogenen Daten.

Bewertungen bei Jameda

Jameda ist mit einem Bekanntheitsgrad von fast 40 % und Stammdaten von bundesweit 250.000 Ärzten das größte Bewertungsportal im Bereich Gesundheitswesen in Deutschland.

Jameda bietet Nutzern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit ehemaligen Ärzten zu teilen und diese anhand von Noten, sowie durch einen Freitext zu bewerten. Nutzer können jedoch nicht nur Ärzte bewerten, sondern auch andere Personen oder Unternehmen, die im Gesundheitswesen tätig sind.

Dazu gehören beispielsweise Apotheken, Kliniken und auch Heilpraktiker. Jameda stellt Nutzern eine kategorisierte Suchfunktion zur Verfügung, die langes Suchen nach einem passenden Arzt verhindern soll.

Doch nicht nur die Suche nach einem geeigneten Arzt soll schnell vonstattengehen. Auch ein Eintrag lässt sich innerhalb weniger Minuten erstellen und wird anschließend für sämtliche andere Nutzer einsehbar.

Häufig sind es jedoch unzufriedene Patienten, die sich die schnelle Bewertungsmöglichkeit zu Nutze machen.

Unzufriedene Patienten neigen allerdings dazu, ihre subjektiv empfundenen negativen Erfahrungen zu äußern. Doch gerade diese sind im Hinblick auf die Meinungsfreiheit nicht immer zulässig und verstoßen zudem gegen die Richtlinien von Jameda.

Jeder kann einen Eintrag erstellen

Jeder Jameda-Nutzer kann einen Eintrag zu einem Arzt erstellen. Hierfür bedarf es lediglich eines kostenfreien Kontos auf dem Bewertungsportal, welches Nutzer mit einer gültigen E-Mail Adresse erstellen können.

Nachdem das eigene Konto erstellt wurde, kann der Nutzer einen Eintrag verfassen. Ein Eintrag setzt sich aus einem Freitext und einer Note zusammen.

Das Notensystem gleicht dabei dem Schulnotensystem. Eine 1 steht daher für sehr gut und eine 6 dementsprechend für sehr schlecht. Für jeden Arzt mit einem Eintrag berechnet Jameda eine Gesamtnote und veröffentlicht diese für sämtliche Nutzer.

Jedoch beschränkt sich eine Bewertung durch Noten nicht auf den Gesamteindruck.

Vielmehr lassen sich verschiedene Kategorien bewerten, zu denen beispielsweise die Wartezeit, die Behandlung und die Beratung gehören. Neben der Möglichkeit der Bewertung, können Nutzer bei Jameda auch Termine online buchen.

Jameda soll also mehr sein, als ein reines Bewertungsportal, es soll nämlich auch die Interaktion zwischen Ärzten und Patienten ermöglichen.

Liegt eine unzulässige Jameda Bewertung vor?

Eine Vielzahl unzulässiger Einträge auf Jameda sind nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Dabei muss nicht erst eine Beleidigung oder eine Schmähkritik vorliegen, um einen Eintrag löschen lassen zu können.

Bewertet werden können auf Jameda Ärzte, sowie Spezialisten in anderen Bereichen der heilberuflichen Tätigkeiten.

Es werden durch die Vergabe einer Note und durch einen Fließtext Bewertungen abgegeben. Nutzer können sich hier frei entscheiden, auf welche Art und Weise sie die Bewertung abgeben wollen.

Bewertet ein Nutzer einen Arzt durch die Vergabe einer schlechten Note, begründet dies jedoch nicht mit einem Text, ist dies zulässig sein.

Textlose Bewertung auf Jameda erhalten?

Grundsätzlich wird ein Eintrag, der lediglich aus der Vergabe einer Note besteht, als erlaubte Meinungsäußerung angesehen.

Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn die Vergabe der Note tatsächlich auf einer Tatsachengrundlage fußt.

War der Nutzer nie als Patient bei dem bewerteten Arzt, fehlt es an einer solchen Tatsachengrundlage und der Eintrag stellt eine unerlaubte Meinungsäußerung dar.

In Fällen wie diesen, hat Jameda nach einer Meldung die Pflicht herauszufinden, ob der Nutzer für die Vergabe der Note tatsächlich berechtigt war, also ob er tatsächlich bei dem bewerteten Arzt in Behandlung war.

Unzulässig sind ebenfalls Einträge, bei denen es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Ebenfalls nicht erlaubt sind Meinungsäußerungen, die einen beleidigenden Charakter aufweisen.

Beispiel für unerlaubte Bewertung auf Jameda – löschen lassen!

Ein Beispiel für eine unerlaubte Meinungsäußerung wäre beispielsweise:

„Dieser Arzt ist ein Scheusal, ich rate allen Patienten von ihm ab“.

Zwar stellt diese Äußerung grundsätzlich eine Meinungsäußerung dar, sie ist jedoch aufgrund des beleidigenden Inhalts nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und ist somit unzulässig und ließe sich auch löschen.

Nicht immer lässt sich bestimmen, ob es sich bei einem Eintrag um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Denn Nutzer tätigen oftmals Aussagen, die zum Teil Meinungsäußerung und zum Teil Tatsachenbehauptung sind.

„Der Arzt ist ein Verbrecher, der in seiner heruntergekommenen Praxis die Patienten abzocken will“.

Hierbei handelt es sich um eine unerlaubte Meinungsäußerung, verbunden mit einer indirekten Tatsachenbehauptung. Einträge dieser Art sind ebenfalls nicht zulässig und können gelöscht werden.

Möglichkeiten und Gründe für das Löschen von Einträgen auf Jameda

Jameda hat rund 17.000 Ärzte auf der Plattform, die monatlich von rund acht Millionen Patient*innen besucht wird (2021). Die Plattform Marktführer unter den Bewertungsportalen für Ärzte.

Der hohe Bekanntheitsgrad führt dazu, dass eine Vielzahl an Patient*innen Jameda nutzen, um sich Informationen einzuholen und Erfahrungen mit anderen Nutzern zu teilen.

Bewertungsportale wie Jameda stellen mittlerweile eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Patient*innen, die sich auf der Suche nach einem Arzt befinden, orientieren sich nicht nur lediglich an den Bewertungen, sie werden in ihrer Entscheidungsfindung auch stark von diesen beeinflusst.

Negative Einträge führen also unweigerlich dazu, dass sich Patient*innen für einen anderen Arzt entscheiden.

Hinsichtlich der Entscheidungsfindung eines Patienten, kann bereits ein negativer Eintrag ausschlaggebend sein. Ärzte mit ausschließlich positiven Bewertungen genießen hingegen das Vertrauen der Jameda-Nutzer.

In der Regel achten Nutzer bei der Suche nach einem Arzt auf die Entfernung zu diesem, nach der durchschnittlichen Bewertung, sowie nach der Anzahl der Bewertungen. Negative Einträge fallen bei Ärzten mit weniger Bewertungen dementsprechend mehr ins Gewicht, als bei Ärzten mit vielen Bewertungen.

Daher reicht bereits ein negativer Eintrag aus, um für die Entscheidung eines Patienten ausschlaggebend zu sein. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen von negativen Einträgen, sollten diese keinesfalls einfach so hingenommen werden.

Stattdessen sollte überlegt werden, ob eine Möglichkeit besteht, den jeweiligen Eintrag löschen zu lassen.

Bewertungen werden anonym verfasst – Problem und Chance zum Löschen!

Bewertungen auf Jameda werden anonym veröffentlicht und die Daten der Nutzer, die für den Eintrag verantwortlich sind, dürfen nicht an den Arzt weitergegeben werden.

Der Grund für die Anonymisierung liegt darin, dass die Bewertungen häufig Angaben zu Erkrankungen enthalten und daher streng vertraulich behandelt werden müssen.

Daher haben Bewertungsportale wie Jameda ganz besonders hohe Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes zu erfüllen. Ein weiterer Grund für die Anonymisierung liegt daran, dass es Ärzten nicht möglich sein soll, den Verfasser des Eintrags zu identifizieren.

So sollen ehrliche Bewertungen gewährleistet werden, da Patienten sich ohne Angst über die tatsächlichen Vorgänge äußern können. Unter dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität entsteht allerdings eine Vielzahl der negativen Einträge auf Jameda.

Damit geht auch die Frage einher, inwieweit es überhaupt möglich ist, einen Eintrag löschen zu lassen und auch sonstige Ansprüche geltend machen zu können, wenn die Verfasser anonym bleiben.

Jameda Eintrag löschen lassen und Meinungsfreiheit

Entscheidend ist dabei grundsätzlich, ob der in Frage stehende Eintrag vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst wird. Nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt sind Einträge, wenn diese eine Schmähkritik darstellen oder einen beleidigenden Charakter aufweisen.

„Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.

Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll.“

(BGH, 16.12.2014 – VI ZR 39/14)

Des Weiteren entscheidet sich die Zulässigkeit eines Eintrags nicht nur an rechtlichen Vorgaben, sondern auch an den Richtlinien von Jameda. So muss ein Eintrag nicht zwingend einen rechtlichen Verstoß darstellen, um einen Anspruch auf Löschung hervorzurufen.

Ausreichend ist auch ein Verstoß gegen die Richtlinien. Soll ein Eintrag gelöscht werden, steht diesem Vorhaben die Anonymität nur im Hinblick auf die Kontaktmöglichkeit im Weg.

Betroffene können sich nicht an den Verfasser wenden, sondern müssen sich direkt an Jameda wenden, um den jeweiligen Eintrag löschen zu lassen.

Wird Jameda auf einen möglichen Verstoß aufmerksam gemacht, muss der in Frage stehe Eintrag auf seine Zulässigkeit hin überprüft werden. Wird dabei festgestellt, dass dieser unzulässig ist, steht Jameda in der Pflicht diesen zu löschen.

Fazit: Jameda Bewertungen lassen sich in einigen Fällen löschen

Jameda Eintrag löschen lassen: Wie Sie sehen bestehen durchaus Möglichkeiten, sich gegen Einträge auf Jameda zu wehren.

Der BGH hat dabei die Prüfpflichten der Betreiber von Bewertungsportalen konkretisiert und damit die Rechte der Betroffenen gestärkt.

Sind Sie der Meinung, von einer ungerechtfertigten Bewertung auf Jameda betroffen zu sein, sollten Sie also nicht zögern, sich gegen diese zur Wehr zu setzen.

FAQ Jameda Eintrag löschen lassen

Wie lange bleiben negative Bewertungen bei Jameda, die beanstandet wurden?

Sobald Jameda von einem Verstoß gegen die Rechtsvorschriften erfährt, wird die betreffende Bewertung unverzüglich entfernt. Anschließend wird eine interne Überprüfung durch das Jameda-Qualitätsmanagement eingeleitet, die in der Regel etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt. Nach Abschluss dieses Prozesses wird der betroffene Arzt darüber informiert, ob die Bewertung dauerhaft offline bleibt oder wieder öffentlich zugänglich gemacht wird. Dabei legt Jameda höchsten Wert auf die Einhaltung von Qualitätsstandards und Rechtsvorschriften.

Kann ein Arzt Rezensionen löschen?

Es ist möglich für Ärzte, unzulässige Bewertungen auf Bewertungsportalen wie Google, Jameda und anderen löschen zu lassen. Wenn ein rechtskräftiger Löschantrag gestellt wird, müssen die Plattformen innerhalb weniger Tage darauf reagieren und ein Prüfverfahren einleiten. Das gibt Ärzten die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen vorzugehen und ihre Reputation zu schützen.

Ist Bewertung bei Jameda anonym?

Nur Patient*innen, die tatsächlich in der Praxis behandelt wurden, dürfen auf Jameda Bewertungen abgeben. Wenn jemand lediglich einen Termin vereinbart hat, ohne tatsächlich behandelt worden zu sein, ist es zwar erlaubt zu bewerten, jedoch ohne eine Note zu vergeben. Die Bewertungen werden standardmäßig anonymisiert.

Rechtsanwalt Thomas Feil 25 Jahre Erfahrung

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