Über 25 Jahre Erfahrung als spezialisierter Rechtsanwalt

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Anwalt für IT-Recht

Fachanwalt für IT-Recht, Broker-Betrug & Phishing

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IT-Recht als Rechtsgebiet

Das IT- und Internetrecht ist ein junges und hochkomplexes Rechtsgebiet. Ich habe mich seit vielen Jahren auf informationstechnologische Rechtsfragen spezialisiert.

Obwohl sich das Internet und die technologischen Komponenten permanent verändern, ist meine rechtliche und technologische Herangehensweise stets zeitgemäß.

Gerade die dynamischen und interdisziplinären Verwicklungen des IT-Rechts sind ein Aspekt, der gleichwohl erstklassige Arbeit erfordert als auch ausgesprochen faszinierend ist.

Wenn Sie ein Anliegen im Bereich Broker-Betrug, Phishing, Bewertungen im Internet, Datenschutz, E-Commerce, Apps oder Software-Entwicklung haben, bin ich der richtige Ansprechpartner.

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IT-Recht

Als Fachanwalt für IT-Recht helfe ich Ihnen in unterschiedlichen Bereichen verschiedener Informationstechnologien.

Datenschutz

Besonders der Datenschutz hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und viele Fragen aus juristischer Sicht eröffnet.

E-Commerce

Vor allem Online Shops müssen viele Aspekte für einen rechtskonformen Betrieb der eigenen Website im Internet berücksichtigen.

Anwalt für IT-Recht

Ich unterstütze Sie als Anwalt für IT-Recht bei juristischen Anliegen im Bereich IT- und Internetrecht.

IT-Recht als zeitgenössisches Rechtsgebiet

Die Digitalisierung ist bereits allgegenwärtig und schreitet immerzu voran. Mittlerweile spielen sich die privaten und kommerziellen Aufgaben in weiten Teilen online ab.

Auf der einen Seite versprechen die informationstechnologischen Entwicklungen komfortable und globale Lösungen. Auf der anderen Seite erhöht der stetige Wandel aber auch die rechtliche und faktische Komplexität. Ich erlebe immer wieder, dass der Gebrauch der digitalen Strukturen ohne rechtliche Begleitung ein idealer Nährboden für juristische Auseinandersetzungen ist. Das Internet hat durch all seine Details an seiner Nachvollziehbarkeit verloren. Die rechtskonforme Ausübung stellt viele Unternehmer vor eine (im Alleingang) kaum zu bewältigende Herausforderung.

Parallel zu der fortschreitenden Digitalisierung hat auch die Zahl der Fachanwälte für IT-Recht zugenommen. Zwischen 2007 und 2022 stiegen die Anwaltszulassungen ca. um das 80-fache (Zunahme von 11 auf 866 Fachanwälte innerhalb von 15 Jahren) an!

Aufgrund der zunehmenden Relevanz der juristischen Spezialdisziplin, ist davon auszugehen, dass dieser Zuständigkeitsbereich auch in Zukunft expandieren wird.

IT- und Internetrecht – was ist darunter zu verstehen?

Das sogenannte IT-Recht ist ein junges Fachgebiet, das die rechtlichen Zusammenhänge rund um die Daten- und Informationsverarbeitung betrifft. Ein Anwalt für IT-Recht deckt also die ganze Bandbreite informationstechnologischer Rechtsfragen ab. Gleichzeitig muss er aber auch in den überlappenden Rechtsthemen bewandert sein.

Heute teilt sich die juristische Disziplin vorwiegend in die Bereiche „Internet- und IT-Recht“ auf, während vorher die Begriffe wie „Computerrecht“ und „EDV-Recht“ gebräuchlich waren.

Ein Großteil der unternehmerischen Mandanten zieht den IT-Rechtler in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) hinzu.

Neben dem datenschutzrechtlichen Schwerpunkt werden Anwälte für IT-Recht aber auch bezüglich der Entwicklung von Apps und Software konsultiert. Gegenstand können die Gestaltung von Verträgen (wie Software- und Providerverträge), die Aushandlung einzelner Klauseln und die Umsetzung im Interesse der Mandantschaft sein.

Ziel ist es, eine rechtssichere Grundlage im Sinne Ihrer Anliegen zu gewinnen.

Außerdem ist die Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt bei komplexen IT-Projekten sinnvoll und nach meiner Erfahrung erforderlich.

Das Internetrecht grenzt sich per Definition in der Hinsicht vom IT-Recht ab, als dass es dabei um die Rechtssicherheit auf Websites, Social Media, dem Onlinehandel und beispielsweise Suchmaschinen geht.

In Bezug auf das IT-Recht ist das Internetrecht also ein Teilbereich.

Jeder, der das Internet zu geschäftsmäßigen Zwecken nutzt, muss wissen, welche Daten er im Impressum bereitstellen muss. Ebenfalls ist wichtig, dass ein Anbieter von Online-Diensten unter anderem passende AGB (auch: Allgemeine Geschäftsbedingungen) und individuelle Nutzungsbedingungen hat. Außerdem muss jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung stellen.

Die Internetnutzung ist also fehleranfällig und facettenreich. Fehlerhafte Webseiten können teure Abmahnung oder andere missliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinzu kommt, dass in dieser ohnehin schon komplexen Materie stets neue Konfliktpunkte (beispielsweise in Bezug auf die korrekte Werbekennzeichnung oder auf das Urheberrecht) entstehen. Ferner führt die Tatsache, dass sich die sozialen Medien und andere Online-Kanäle dynamisch verändern, dazu, dass die eigene Onlinepräsenz entsprechende und regelmäßige, rechtliche Updates braucht.

Dadurch, dass die virtuelle Welt Auswirkungen auf das analoge Leben hat, lassen sich die einzelnen Rechtsgebiete (wie das IT-, Internet-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) nicht mehr klar voneinander trennen. Deshalb ist es unumgänglich, dass der Fachanwalt für IT-Recht umfassende Kenntnis in den überlappenden Regelungsbereichen hat.

IT- und Internetrecht – exemplarische Unterkategorien

a) Öffentliches Vergabeverfahren

Das öffentliche Vergabeverfahren ist ein rechtliches Nischengebiet, in welchem es um die Spielregeln für die Vergabe von öffentlichen Aufgaben geht.

Ich bereite Ihnen das nötige Hintergrundwissen rund um die IT-Ausschreibungen inklusive der Basis- und Systemverträge (EVB-IT) auf.

b) IT-Transaktionen

IT-Transaktionen spielen sich beispielsweise beim Kauf kompletter Systemlösungen ab. Doch auch im Rahmen von geschäftlichen Umstrukturierungsmaßnahmen kann es zu digitalen Tauschprozessen kommen. Im Falle von IT-Transaktionen berate ich Sie bezüglich des weiteren Vorgehens und sichere Ihre Rechte ab.

c) YouTube und Co.

Einige Rechtsfragen betreffen vor allem Unternehmen im Streaming, Video- und Multimediabereich. So müssen Sie sich beispielsweise mit dem Urheber- und Rundfunkrecht befassen, wenn Sie im WebTV arbeiten, eine Online-Videothek betreiben sowie als YouTuber oder Streamer tätig sind.

d) IT-Projekte

Bei der Umsetzung von IT-Projekten gibt es eine Fülle rechtlicher und fachlicher Komplikationen, die bereits in den Anfängen der Entwicklungsphase zu berücksichtigen – und durch meine Inanspruchnahme im Idealfall zu vermeiden – sind.

Dazu gehören:

  • Der Projektablauf
  • Die Projektmethode
  • Die Auslagerung einzelner Betriebsaufgaben
  • Lizenzregelungen
  • Nutzungsrechte
  • Haftungsfragen
  • Die konkrete Vertragsgestaltung
  • Vertragsverhandlungen
  • Leistungsumfang des Auftraggebers
  • Der etwaige Umgang mit der Insolvenz
  • Fragen zum Datenschutz
  • Möglichkeiten der IT-Sicherheit
  • Details zu den anstehenden Wartungsarbeiten

Ziel meiner rechtlichen Begleitung als Anwalt für IT-Recht ist es, möglichst früh auf etwaige Erschwernisse reagieren zu können, damit es gar nicht erst zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten – zum Beispiel mit den Konkurrenten – kommt.

e) E-Marketing

Der Unternehmenserfolg hängt ganz entscheidend von den ergriffenen Marketingstrategien ab. Im digitalen Zeitalter müssen die Werbemaßnahmen ein Konvolut an psychologischen, soziologischen und rechtlichen Ansprüchen erfüllen.

Meine Rechtsberatung beinhaltet Vorschläge, wie Sie Ihre Werbeideen (beispielsweise auf Social Media, im Rahmen eines Gewinnspiels oder über Affiliate-Systeme) umsetzen können. Wenn gewünscht, gehe ich im Zuge meiner Beratung auch auf das Omnichannel-Marketing ein.

f) Entwicklungsübersicht

Ich erleichtere Ihnen den Einstieg in die Internettechnologie, falls Ihrerseits gegenüber dieser Materie noch Skepsis herrscht. Gemeinsam sehen wir uns die technologischen Fortschritte und den Stellenwert des Internets in der heutigen Gesellschaft an. Gleichzeitig werfen wir einen Blick darauf, wie die Zukunft – beispielsweise in Bezug auf die „Künstliche Intelligenz“ – aussehen kann.

g) Domain- und Markenrecht

Sicherlich möchten Sie, dass Ihre Kunden Ihren Firmen-, Marken- oder Produktnamen bereits anhand der URL erkennen können. Manchmal gibt es jedoch Hindernisse im Domain-Vergabeverfahren, die diesem Wunsch im Wege stehen.

Ich kümmere mich darum, dass Ihre Website trotz aller Hürden eine passende Domain bekommt.

Außerdem unterstütze ich Sie, wenn einer der folgenden Sachverhalte im Raume steht:

  • Die Übertragung der Domain
  • Domainrechtliche Auseinandersetzungen
  • Mögliche Kollisionen im Namens- und Markenrecht
  • Sonstige Fachfragen zum Thema Domain- und Markenrecht

h) Cloud-Computing und Outsourcing

Viele Unternehmen greifen bezüglich der Datenspeicherung auf Cloud-Computing-Anbieter zurück. Simultan zu der wachsenden Nutzung steigt auch die Anzahl der Betreiber an. Ich kenne mich mit den rechtlichen Besonderheiten beider Personengruppen aus und erkläre Ihnen, welche juristischen Aspekte mit der Auslagerung einzelner Geschäftsbereiche verbunden sind.

Je nach Ausgangslage können beispielsweise die Datenübermittlung in das nicht europäische Ausland, die Gestaltung der Rechtsverhältnisse oder die Vertragsinhalte – sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache – in einem Beratungsgespräch mit mir im Fokus stehen.

i) Social Media

Viele Unternehmen sind auf den Social-Media-Plattformen vertreten und/oder erhöhen durch die Verbreitung ihrer Inhalte über die sozialen Kanäle den Bekanntheitsgrad.

Ich nehme mir die Zeit, um Ihnen zu erklären, wie Sie die Social-Media-Branche (wie beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube und Instagram) im Sinne der geltenden Gesetze für das Erreichen Ihrer Ziele nutzen können.

Anschließend werden Sie wissen, wo die rechtlichen Grenzen – zum Beispiel im Influencer Marketing – zu finden sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie den Umgang mit Bildrechten, der Beitragsfunktion und etwaigen Pflichtangaben (wie dem Impressum) rechtssicher gestalten können.

j) Jugendschutz

Sie müssen sich mit dem Jugendschutz befassen, wenn Sie Ihre Online-Angebote ausschließlich oder in Teilen an eine erwachsene Zielgruppe adressieren.

Das betrifft zum Beispiel die Alterskennzeichnung Ihrer Produkte, die Mediengestaltung, die Inhalte aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Frage, ob Sie zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sind.

k) E-Commerce

Der Onlinehandel ist ein florierendes Geschäftsmodell, das aus der digitalen Lebensrealität nicht mehr wegzudenken ist.

Allerdings lauern im Fernabsatz viele juristische Stolperfallen. Zahlreiche Themen, wie das Widerrufsrecht, die optimale Preisdarstellung oder die Verkaufsaktivitäten auf Amazon fallen in den E-Commerce-Bereich.

Dadurch, dass die Konkurrenten einen kritischen Blick auf ihre Mitstreiter werfen, ist der elektronische Handel eine Sparte, die einen engmaschigen, rechtlichen Beistand braucht.

Je nach Bedarf passe ich die Formulierung publizierter Texte (wie der Datenschutzerklärung) an oder weise Sie in die rechtliche Umsetzung des Onlinehandels ein.

l) Persönlichkeitsrechte

Die Tatsache, dass nahezu alle Lebensbereiche durchdigitalisiert werden, hat dazu geführt, dass es immer häufiger zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Online-Sektor kommt. Der Umgang mit Hasskommentaren, schädlichen Rezensionen und Fake-News macht mittlerweile einen großen Teil der verzeichneten Beschwerden aus.

Ich unterstütze Sie dabei, wie Sie Ihren Ruf wahren oder wieder herstellen können.

m) Apps und Software

App- und Softwareentwickler zählen zu meiner Hauptklientel. Ich beantworte Ihnen alle projektrelevanten Fragen und überprüfe, ob die zugrundeliegenden Verträge rechtssicher sind.

In Bezug auf mobile Apps und Software sind damit zum Beispiel die folgenden Vertragsarten gemeint:

  • Open-Source-Lizenzen
  • App- und Software-Entwicklungsverträge
  • Content-Verträge

Außerdem gehe ich auf verwandte Themen, wie das Datenschutzrecht und die Schutzmöglichkeiten Ihrer immateriellen Güter ein.

Der Beratungsschwerpunkt verschiebt sich in Abhängigkeit dazu, ob Sie Anbieter oder Nutzer einer digitalen Lösung sind.

n) IT-Vertragsrecht

Die gesamte IT-Branche baut auf spezifischen Verträgen auf. Dementsprechend müssen IT-Rechtler die unterschiedlichen Vertragstypen rechtskonform gestalten können. Außerdem kann ich auf Ihren Wunsch hin bei wichtigen Vertragsverhandlungen zugegen sein.

Dei folgenden Verträge können Gegenstand meiner Inanspruchnahme als Anwalt für IT-Recht sein:

  • Hardwareverträge (wie Miete, Leasing oder Kauf)
  • Wartungsverträge
  • Softwareerstellungsverträge
  • Software-Lizenzverträge
  • Softwareleasing-Verträge
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Provider- und Hostingverträge
  • IT-Verträge
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB)

o) Rechtssichere Webseite

Wenn Sie eine geschäftliche Internetseite betreiben, sollten alle Online-Inhalte abmahnsicher sein. Ich überprüfe, ob Ihr Impressum, die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtssicher gestaltet sind. Falls sich die Website noch im Aufbau befindet, kann ich die entsprechenden Rechtstexte unter Berücksichtigung Ihrer geschäftlichen Zielsetzung formulieren. Wichtig ist, dass es nicht zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und den Mitbewerbern kommt.

Ergänzend dazu biete ich eine vollständige Kontrolle Ihrer Website, beispielsweise auch in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung, an.

p) Urheberrechtsverletzungen

Auf der einen Seite möchten Sie als Urheber nicht, dass Ihre Rechte durch andere beschnitten werden. Auf der anderen Seite wollen Sie im Umgang mit den Werken Ihrer Mitmenschen nicht versehentlich das Gleiche tun. Häufig werden die Schutzrechte der Urheber unwissentlich verletzt. Beispiel: das öffentliche Nutzen lizenzierter Musik. Das Filesharing, Bild- und Videorechte oder die Auswirkungen der Urheberrechtsreform auf Plattformbetreiber können weitere Kernpunkte meiner Berufsausübung sein.

q) IT-Gesellschaftsrecht

Wenn Sie ein IT-Unternehmen gründen oder kaufen möchten, werden Sie mit einem komplexen Querschnitt juristischer Disziplinen konfrontiert. Ich nehme mir die Zeit, um die Unternehmensgründung einzuleiten und Sie über die Regularien zur Unternehmensführung zu informieren.

r) Datenschutzrecht

Verstöße gegen das Datenschutzrecht können den Haftungsfall auslösen und mit einer empfindlichen Geldbuße verbunden sein. Dementsprechend ist es wichtig, dass Ihre Onlinepräsenz in allen Belangen rechtens ist. Je nach Interesse gehe ich im Rahmen meiner Beratung auch auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und auf die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ein.

s) IT-Sicherheit

Das Internet steht für Fortschritt und Komfort. Doch leider ruft der Schutz der Anonymität auch viele kriminelle Banden auf den Plan. Viele Straftaten haben mittlerweile einen informationstechnologischen Hintergrund. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen vor Angriffen aus dem cyberkriminellen Umfeld so gut es geht gesichert sind. Gerne erörtere ich mit Ihnen, wie es um Ihren aktuellen Sicherheitsstatus steht und welche ergänzenden Schutzmaßnahmen (beispielsweise gegen Hackerangriffe) noch infrage kommen.

t) Online-Marketing

Ein Großteil der Marketingaktivitäten findet heute online statt. Allerdings lauert im digitalen Netzwerk ein erhebliches, rechtsrelevantes Konfliktrisiko. Sämtliche Gewinnspiele oder Newsletter, die Sie ausarbeiten, müssen konform zu den wettbewerbs- oder datenschutzrechtlichen Normen sein. Ich erkläre Ihnen, wie Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen rechtssicher bewerben (lassen) können.

u) IT-Recht international

Gerade in Zeiten der voranschreitenden Globalisierung darf das anwaltliche Handeln nicht auf deutschem Boden enden, sondern muss die internationalen Verflechtungen mit in das Gesamtvorhaben einbeziehen.

v) Digitale Vertragsvollziehung

Sowohl der Abschluss von Verträgen, als auch die Ausstellung von Rechnungen und der anschließende Zahlungsprozess finden heutzutage oftmals elektronisch statt. Gerne berate ich Sie in Hinblick auf die rechtlichen Erfordernisse, die ein voll-digitaler Ablauf erfüllen können muss.

w) IT-Arbeitsrecht

Jedes Unternehmen wird mit arbeitsrechtlichen Themen – wie dem Arbeitnehmer- oder Datenschutz – konfrontiert. In IT-Unternehmen kommen zu den klassischen Regelungen aber noch exklusive Fragen (beispielsweise bezüglich des Gebrauches privater Endgeräte sowie der E-Mail- und Internetnutzung oder Vereinbarungen mit freiberuflichen Softwareentwicklern) auf.

x) Verfahrens- und Prozessrecht

Ich nehme Ihre Rechte sowohl in der außergerichtlichen Vertretung als auch im Rahmen der Mediation, der Schlichtung oder im ordentlichen sowie im schiedsgerichtlichen Verfahren wahr.

Die obige Liste bildet jedoch nur einen Teilbereich der informationstechnologischen Rechtsgebiete ab.

Charakteristisch für das IT-Recht ist, dass es eine flexible und sich stets verändernde Materie beschreibt.

Dementsprechend tauchen laufend neue Anwendungsgebiete, Kommunikationsformen, Geschäftsmodelle und datenschutzrechtliche Besonderheiten auf.

Einen guten Anwalt für IT-Recht zeichnet demnach aus, dass er die neusten Entwicklungen im Blick behält und die rechtlich richtigen Schlüsse daraus ziehen kann.

Außerdem muss er Kontakte zu übergreifenden Rechtsgebieten herstellen können oder selbst interdisziplinär erfahren sein.

Die folgenden Rechtsthematiken haben häufig ebenfalls einen IT-Bezug:

  • Medienrecht
  • Datenschutzrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Gesellschaftsrecht

Mein Leistungsspektrum als Fachanwalt für IT-Recht

Jeder, der Berührungspunkte zur Informationstechnologie hat, kann zu meinen Kunden zählen. Ich vertrete sowohl Programmierer, Start-ups/Produktentwickler, globale Konzerne oder Softwareunternehmen.

Ich unterstütze Sie als Anwalt für IT-Recht in allen Fragestellungen, die dem IT- und Internetrecht sowie den verwandten Rechtsgebieten zuzuordnen sind.

Meine rechtliche Begleitung kann sich auf das Vertragsrecht und die Gestaltung von Verträgen und der AGB beziehen. Auch die Provider-Verträge und etwaige Nutzungsbedingungen sollen rechtsgültig sein und in Ihrem Interesse stehen.

Der Datenschutz und Detailregelungen bezüglich der informationstechnologischen Sicherheitskonzepte (Beispiel: Signatur- und Verschlüsselungssysteme) ist ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Ferner schütze ich Sie vor Ideenklau und trage zur Absicherung Ihrer Innovationen – beispielsweise auf der urheberrechtlichen Ebene – bei. Das Wettbewerbs-, Domain-, Kennzeichen,- Marken- und Patentrecht sind weitere Themenfelder, die in Bezug auf die Produktentwicklung von entscheidender Bedeutung sind.

Des Weiteren erstreckt sich mein berufliches Handeln auf den Telekommunikationsbereich. Ich berate oder unterstütze Sie also in Bezug auf den Nachrichtenverkehr.

Darüber hinaus können Sie mich auch mit der Verfahrens- und Prozessführung betrauen. Sofern eine außergerichtliche Streitbeilegung ausgeschlossen ist, setze ich Ihre rechtlichen Belange auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch.

Auch im IT-Strafrecht biete ich meine qualifizierte Hilfe an.

Abgesehen davon schütze ich Sie gegen unlauteren Wettbewerb.

Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Ihr Anliegen der deutschen Rechtssphäre zuzuordnen ist. Zögern Sie nicht, mich auch bei internationalen Rechtsfragen zu kontaktieren.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass ich mich mit allen Rechtsfragen beschäftige, die im Zusammenhang mit der Informationstechnologie, dem Internet oder aufgrund technischer Faktoren entstehen.

Ich setze mich auf täglicher Basis mit dem IT-Recht auseinander und kenne mich bestens mit den technologischen Hintergründen aus. Von Vorteil ist auch die Tatsache, dass ich interdisziplinäre Kernkompetenzen habe, sodass ich Sie ganzheitlich beraten und Ihren Entwicklungsprozess rechtlich unterstützen kann.

Wenn Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung der Sachlage wünschen, lade ich Sie herzlich ein, mich über das Kontaktformular zu kontaktieren. Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage auch telefonisch stellen.

Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, spezialisierter Anwalt für IT-Recht
Anfrage an Ihren Anwalt für IT-Recht über Kontaktformular
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