Rufschädigung und Rufmord im Internet

Das Internet ist heute aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Es hat uns in vielen Bereichen großartige neue Möglichkeiten eröffnet, doch es hat auch seine Schattenseiten. Eine davon ist die Tatsache, dass es zur öffentlichen Beschädigung der Reputation von Personen und Unternehmen sowie für Rufschädigungen im Internet benutzt wird.

Rufschädigung verbreiten sich im Internet schnell, halten sich hartnäckig und können für die Betroffenen im schlimmsten Fall sogar existenzgefährdend sein.

1. Was ist Rufschädigung oder Rufmord?

Beide Begriffe sind keine exakten juristischen Definitionen, sondern entstammen dem allgemeinen Sprachgebrauch. Sie bezeichnen die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die geeignet sind oder zum Ziel haben, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu verletzen. Von einem Rufmord spricht man in der Regel nur bei sehr schwerwiegenden Fällen.

Der Mordbegriff soll demonstrieren, dass das besondere Ausmaß die gesellschaftliche, berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Opfers vernichten kann. Im Kern meinen aber beide Begrifflichkeiten dasselbe.

Neben der Ansehens- oder Ehrverletzung müssen bei einer rufschädigenden Aussage die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen.

a) Es geht um eine Tatsachenbehauptung, nicht um eine Meinungsäußerung.

Während eine Tatsachenbehauptung auf ihren objektiven Wahrheitsgehalt überprüft werden kann, ist eine Meinungsäußerung eine persönliche Beurteilung oder Wertung. Diese mag zwar das Empfinden einer betroffenen Person verletzen, erfüllt aber selbst bei scharfer Kritik nur selten das Kriterium der Rufschädigung. Denn der subjektive Charakter der Aussage ist für alle ersichtlich. Zudem ist die Meinungsfreiheit weitreichend durch das Grundgesetz geschützt.

In der Praxis sind Meinung und Tatsachenbehauptung oft vermischt und die Abgrenzung ist mitunter schwierig. Die folgende Aussage beispielsweise mag auf den ersten Blick wie eine Meinungsäußerung aussehen, enthält jedoch eine potenziell Rufschädigung.

„Meiner Meinung nach sollte die Lehrerin Frau X entlassen werden, weil sie ihre Schüler schlägt“.

Und auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Sie schützt beispielsweise nicht sogenannte Schmähkritiken, deren Ziel allein die Herabwürdigung einer Person ist.

b) Die Behauptung muss unwahr sein.

Eine Tatsachenbehauptung ist wahr, wenn sie beweisbar ist. In einem solchen Fall darf sie ohne juristische Konsequenzen verbreitet werden, selbst wenn dies für den Betroffenen negative Auswirkungen hat.

Ist jedoch der Beweis der Wahrheit nicht zu erbringen, so muss die Behauptung im Zweifelsfall als unwahr behandelt werden. Also auch dann, wenn sie zwar möglicherweise zutreffend sein könnte, dies aber nicht zu klären ist. Somit können nicht nur bewusste Lügen, sondern ebenso ehrverletzende Gerüchte als rufschädigend eingestuft werden.

c) Es liegt eine Äußerung gegenüber Dritten vor.

Die Behauptung muss verbreitet bzw. gegenüber Dritten getätigt worden sein. Eine ausfallende Bemerkung direkt gegenüber einer zweiten Person kann allenfalls den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Da das Internet ein öffentlicher Raum ist, ist das Kriterium der Verbreitung dort regelmäßig gegeben, wenn man von sehr speziellen Konstellationen wie bilateralen Chats absieht.

2. Welche rechtlichen Konsequenzen hat Rufschädigung im Internet?

Wie bereits erwähnt, sind Rufschädigung und Rufmord keine juristischen Begriffe, die man in einem spezifischen Gesetzestext finden kann. Sie beschreiben allgemein ein Verhalten, welches unterschiedliche strafrechtliche Tatbestände erfüllen kann. Es kann zudem Grundlage für diverse zivilrechtliche Ansprüche sein.

a) Strafrechtliche Konsequenzen einer Rufschädigung im Internet

Eine Rufschädigung kann aus strafrechtlicher Sicht als üble Nachrede oder als Verleumdung behandelt werden.

Üble Nachrede

Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) ist nicht eindeutig beweisbar, ob eine Rufschädigung wahr ist oder nicht. Es genügt, dass es sich im Zweifel um eine unwahre Aussage handeln kann. Ob der Täter davon ausging, dass die Behauptung wahr sei, ist dabei unerheblich.

Deshalb kann auch die reine Weiterverbreitung von Gerüchten und Spekulationen unter diesen Paragrafen fallen. Im Falle einer Verurteilung wird häufig eine Geldstrafe verhängt, das Strafmaß sieht für schwere Fälle jedoch auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor.

Verleumdung

Bei einer Verleumdung (§ 187 StGB) werden bewusst unwahre Behauptungen mit dem Ziel der Diffamierung verbreitet. Der Täter handelt also vorsätzlich und in Kenntnis der Unwahrheit. Das maximale Strafmaß ist mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren deshalb auch entsprechend höher als bei übler Nachrede.

In der Praxis liegt die Herausforderung regelmäßig darin, sowohl den Vorsatz als auch die Unwahrheit zu beweisen. Da sich dies oft als schwierig erweist, gibt es für den Tatbestand der Verleumdung deutlich weniger Verurteilungen als bei übler Nachrede.

b) Zivilrechtliche Konsequenzen einer Rufschädigung im Internet

Aus zivilrechtlicher Sicht kommen je nach konkreter Sachlage mehrere Ansprüche gegen einen Rufschädiger in Betracht.

Rufschädigung im Internet: Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung

Betroffene können bei einer unwahren Tatsachenbehauptung deren Beseitigung erwirken. Im Internet ist das konkret die Löschung rufschädigender Inhalte. Darüber hinaus können sie verlangen, dass die Wiederholung und die weitere Verbreitung der Behauptung unterlassen werden.

Dieser Anspruch lässt sich mit einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen den Verursacher durchsetzen. Dieser verpflichtet sich mit einer solchen Erklärung, im Falle der Wiederholung eine festgesetzte Vertragsstrafe an den Betroffenen zu zahlen.

Rufschädigung: Schadenersatzanspruch

Wenn einer Person oder einem Unternehmen durch die Verbreitung von Unwahrheiten ein konkreter Schaden entstanden ist, kann dieser beim Verursacher geltend gemacht werden. Dazu muss dargelegt werden, dass der Schaden unmittelbar im Zusammenhang mit den rufschädigenden Aussagen steht. Dieser Nachweis ist in vielen Praxisfällen eine schwierige Aufgabe.

Rufschädigung im Internet: Anspruch auf Schmerzensgeld

Während Schadenersatz materielle Schäden kompensieren soll, ist Schmerzensgeld als Ausgleich für immaterielle Schäden gedacht. Bei gravierenden Fällen können Betroffene unter Umständen gesundheitliche Folgen und ihre beeinträchtigte Lebensqualität geltend machen.

3. Was sind die Besonderheiten bei Rufmord im Internet?

Öffentliche Diffamierungen und Ehrverletzungen hat es zu allen Zeiten gegeben. Die Entwicklung neuer Medien und Kommunikationswege hat allerdings deren Entstehung befördert. Sowohl die Geschwindigkeit der Verbreitung als auch die Zahl der erreichten Personen haben sich stetig erhöht. Zunächst durch das Aufkommen von Zeitungen, später durch das Fernsehen und schließlich durch das Internet.

Doch das Internet ist nicht einfach nur ein weiterer Schritt in der Medienlandschaft, der für mehr Reichweite und höheres Tempo steht. Es hat die Art der Kommunikation grundsätzlich verändert und dabei auch dem Thema Rufmord eine andere Qualität und Dimension gegeben. Das hat verschiedene Ursachen und diverse Konsequenzen.

a) Legale Anonymität

Für Privatpersonen ist es nicht nur möglich, sondern auch rechtlich zulässig, sich ohne Preisgabe ihrer Identität im Internet zu bewegen. Durch die Anonymität sinkt offenbar bei einigen Menschen die Hemmschwelle, sich beleidigend oder rufschädigend zu äußern. Die Fallzahlen der sogenannten Ehrverletzungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede) sind jedenfalls mit der Ausbreitung des Internets rapide angestiegen.

Durch die Anonymität oder Scheinidentität ist die Ermittlung der Urheber sowie die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche deutlich schwieriger geworden. Deshalb nehmen Gesetze und Rechtsprechung auch die Betreiber von Plattformen und Portalen immer stärker in die Mitverantwortung.

b) Das Internet vergisst nichts

Dieses mittlerweile geflügelte Wort besagt, dass fast alle Informationen im Internet dauerhaft zugänglich bleiben. Sie werden geteilt, repliziert, weitergeleitet oder kopiert und multiplizieren sich dadurch. Mit Suchmaschinen wie Google sind solche vervielfältigten Daten auch nach Jahren noch zuverlässig und einfach auffindbar.

Dieser Umstand erschwert die nachhaltige Löschung von Unwahrheiten erheblich. Denn der Anspruch auf Beseitigung muss im Zweifel bei mehreren Parteien durchgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit Unterlassungserklärungen, die jeweils nur gegenüber einem konkreten Vertragspartner wirken.

c) Im Internet ist jeder ein potenzielles Rufmord-Opfer

Grundsätzlich konnte schon immer jede Person und jedes Unternehmen von Rufschädigung betroffen werden. Doch das Ausmaß und die Wirkung waren bei Privatpersonen begrenzt. Meist ging es um verbal gestreute Gerüchte in einem überschaubaren Personenkreis. Die Berichterstattung in Presse und Fernsehen, die einem breiteren Publikum zugänglich war, betraf überwiegend Prominente und Politiker sowie größere überregionale Unternehmen.

Auch das hat sich durch das Internet grundlegend gewandelt. Besonders in den sozialen Medien und in Chatforen sind zunehmend auch Privatpersonen Opfer von Angriffen. In Bewertungsportalen und generell durch Internet-Bewertungen werden auch Kleinunternehmen und Selbstständige zur Zielscheibe.

4. Welche Arten der Rufschädigung gibt es im Internet?

Im Internet haben sich einige neue Kommunikationsformate herausgebildet, in denen es besonders häufig zu rufschädigenden Aktionen kommt.

a) Bewertungsportale und Rufschädigung im Internet

Internet-Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen sind im Zuge des Online-Shoppings entstanden. Bei Google, in Webshops und vor allem in speziellen Portalen können Nutzer solche Bewertungen abgeben.

In einigen Branchen sind diese Ratings von erheblicher Bedeutung. Bei Hotelbuchungen beispielsweise orientieren sich laut Umfragen bis zu 90 % der Kunden an den Einstufungen in Bewertungsportalen.

Sie möchten negative Bewertungen löschen lassen?

Als Fachanwalt für IT-Recht mit Spezialisierung für die Entfernung schlechter Bewertungen helfe ich Ihnen gern dabei:

Aber auch bei anderen Portalen können Sie mich kontaktieren.

Es gibt inzwischen Unternehmen, bei denen man die Erstellung von positiven, aber auch von negativen Bewertungen kaufen kann. Nicht selten machen unseriöse Hoteliers oder Gastwirte davon Gebrauch, um mit verleumderischen Abwertungen Konkurrenten zu schädigen. Dieses Vorgehen, das auch in anderen Branchen vorkommt, kann für die Opfer existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Zusätzlich gibt es dann noch die Fälle von verärgerten Kunden oder gekündigten Mitarbeitern, die mit überzogenen Abwertungen ihren Frust abreagieren.

Da die Bewertenden überwiegend anonym bleiben, ist deren Ermittlung und die Durchsetzung von Ansprüchen mit Schwierigkeiten verbunden. Allerdings sind die Betreiber der entsprechenden Portale verantwortlich für die bei ihnen veröffentlichten Inhalte. Sie sind daher auch Adressat für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche.

b) Rufschädigung im Internet: Internetforen und soziale Medien

In Foren und Chatrooms finden sich Personen gezielt zum Austausch über bestimmte Themen oder zu Diskussionen zusammen. Ähnliches geschieht in den sozialen Medien, wo oft die öffentliche Kommentarfunktion für Debatten genutzt wird. Dabei können Konflikte und Meinungsverschiedenheiten im Schutz der Anonymität rasch verbal eskalieren. Es kommt hier häufiger zu Beleidigungen und Herabwürdigungen von Personen. Das geht bis hin zur Rufschädigung, wenn eine Auseinandersetzung mit verleumderischen Behauptungen geführt wird.

Gerade in den sozialen Medien ist zudem eine spezielle Form des Cybermobbings entstanden, nämlich die unautorisierte Veröffentlichung von Bildern. Dabei werden private Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen ins Netz gestellt, beispielsweise Nacktbilder. Dies fällt zwar auf den ersten Blick nicht unter die bisher gängige Verwendung des Rufmord-Begriffs. Es handelt sich dabei aber ebenfalls um eine rufschädigende Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

c) Online-Zeitungen

Neben den Online-Ablegern der etablierten Printmedien hat das Internet auch neue, reine Online-Zeitungen hervorgebracht. Diese sind häufig zum Großteil werbefinanziert und dementsprechend auf hohe Klickraten angewiesen. Dadurch findet man in diesem Bereich die Tendenz zu spektakulären Artikeln, die es mit Pressekodex und journalistischer Sorgfalt nicht immer genau nehmen.

Ein Beispiel ist die sogenannte Verdachtsberichterstattung, die vor allem bei Berichten über polizeiliche Ermittlungsverfahren eine Rolle spielt. Eine Verdachtsberichterstattung unterliegt medienrechtlich strengen Regulierungen, um die betroffenen Personen zu schützen. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, kann es zu rufschädigenden Online-Artikeln kommen, zum Beispiel im Sinne einer Vorverurteilung.

d) Was ist die Reputation im Internet?

Die Reputation im Internet, auch E-Reputation genannt, bezieht sich auf den Ruf eines Unternehmens, einer Person, eines Produkts oder einer Dienstleistung auf digitalen Plattformen und im Internet. Sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  1. Verbreitete Inhalte: Informationen und Nachrichten, die online veröffentlicht werden.
  2. Reaktionen und Interaktionen: Feedback und Bewertungen von Webnutzern.
  3. Aktivitäten in sozialen Netzwerken: Präsenz und Engagement in sozialen Medien.

Für Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, ist eine gute Online-Reputation entscheidend, da sie das Vertrauen der Kunden stärkt und deren Kaufentscheidungen beeinflusst.

Eine positive Online-Reputation wird durch Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Verantwortungsübernahme aufgebaut. Dies beinhaltet eine transparente Kommunikation und schnelle Reaktionen auf Kritik.

Jedoch gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte bei der Online-Reputation. Beispielsweise können bezahlte Mitgliedschaften auf Bewertungsplattformen wie Jameda zu einer Verzerrung der Bewertungen führen, da zahlende Mitglieder tendenziell bessere Bewertungen und höhere Sichtbarkeit erhalten. Dies wirft Fragen zur Neutralität und Glaubwürdigkeit solcher Plattformen auf.

e) Wie hängen Rufschädigung im Internet und Reputationsschutz zusammen?

Rufschädigung im Internet und Reputationsschutz sind eng miteinander verbunden. Hier sind die wesentlichen Zusammenhänge:

  1. Definition und Auswirkungen der Rufschädigung:
    • Rufschädigung im Internet entsteht durch negative Inhalte wie beleidigende Äußerungen, üble Nachrede oder verleumderische Texte. Solche Inhalte können den Ruf von Einzelpersonen, Vereinen oder Unternehmen erheblich schädigen und langfristige Auswirkungen auf deren Image und finanzielle Situation haben.
  2. Reputationsschutzmaßnahmen:
    • Reputationsschutzmaßnahmen zielen darauf ab, den Ruf im Internet zu überwachen und zu schützen. Dazu gehören das Monitoring der Online-Präsenz, die schnelle Reaktion auf negative Bewertungen, die rechtliche Verfolgung von Verleumdungen und die Veröffentlichung von positivem Content, um den negativen Einfluss zu mildern.
  3. Rechtliche Aspekte:
    • Negative Bewertungen können rechtlich angefochten werden, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Meinungsäußerungen sind hingegen durch die Meinungsfreiheit geschützt, was die rechtliche Handhabe kompliziert machen kann. Daher ist eine sorgfältige Bewertung jeder negativen Bewertung notwendig, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  4. Proaktive Ansätze:
    • Ein proaktiver Reputationsschutz umfasst nicht nur die Reaktion auf negative Inhalte, sondern auch präventive Maßnahmen wie die Etablierung einer positiven Online-Präsenz durch kontinuierliches Engagement mit der Community und die Veröffentlichung von hochwertigem Content, der die gewünschte Markenbotschaft unterstützt.
  5. Technologische Unterstützung:
    • Moderne Technologien wie KI-gestützte Analysen und Monitoring-Tools können helfen, potenzielle Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

5. Was sollten Sie bei einer Rufschädigung im Internet tun?

Schritt 1 Rufschädigung im Internet: Sichern Sie Beweise!

Wenn Sie sich als Opfer rufschädigender Aussagen oder Aktionen im Internet sehen, sollten Sie den Vorgang unverzüglich dokumentieren. Falls es im weiteren Verlauf zu einem Rechtsstreit kommen sollte, benötigen Sie Beweise. Wenn es um Schadenersatz geht, kann es später auch von Bedeutung sein, zu welchem Zeitpunkt oder wie lange ein rufschädigender Inhalt im Internet sichtbar war.

Machen Sie daher Screenshots und achten Sie darauf, dass darauf auch die Internet-Adresse (URL) zu sehen ist. Es gibt spezielle Tools, die dem Screenshot automatisch einen Datums- und Zeitstempel hinzufügen. Diese Informationen lassen sich aber auch aus den Dateieigenschaften des Fotos auslesen.

Schritt 2: Kontaktieren Sie den Urheber.

In vielen Fällen können Sie zwar die Identität des Urhebers nicht unmittelbar feststellen, diesen aber zumindest erreichen. In Foren oder über die Antwortfunktion in sozialen Medien können Sie die Person direkt anschreiben. Auch Bewertungsportale bieten oft die Möglichkeit, mit einem Kommentar zu reagieren. Eventuell ist Ihnen der Verfasser sogar persönlich bekannt.

Eine sachlich formulierte Aufforderung zur Löschung und Unterlassung kann erfolgreich sein. Sie können dabei auch auf die Möglichkeit einer juristischen Klärung hinweisen, wenn das geboten erscheint. Einige Verfasser gehen darauf ein, um Ärger zu vermeiden oder weil sie sich der Tragweite ihres Handelns gar nicht bewusst waren. Wenn Sie die Sache auf diese Weise aus der Welt schaffen können, sparen Sie sich Zeit, Nerven und einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit.

Schritt 3 Rufschädigung im Internet: Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein!

Sollte der direkte Kontakt nicht möglich sein oder nicht zum Erfolg führen, empfehle ich Ihnen, rasch einen Anwalt zu konsultieren. Dabei geht es zunächst darum, den Sachverhalt juristisch zu prüfen, die Handlungsoptionen zu identifizieren und deren Erfolgsaussichten abzuwägen.

Ganz entscheidend ist die Beurteilung, ob eine von Ihnen als rufschädigend empfundene Aussage eine zulässige Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung ist. Die zweite wichtige Frage bei einer Tatsachenbehauptung wäre, ob und wie deren Wahrheitsgehalt zu beweisen oder zu widerlegen ist.

Ein auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt kann dann gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte vornehmen. Er kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere um eine schnelle Löschung. Des Weiteren wird er Sie zur Sinnhaftigkeit eines möglichen Strafverfahrens beraten und Sie dort kompetent vertreten.

6. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Hilfe bei Rufschädigung im Internet benötigen

Schildern Sie mir gern Ihren Fall unverbindlich im Rahmen eines kostenfreien Erstkontaktes. Ich werde auf Basis ihrer Angaben eine kostenlose Einschätzung vornehmen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie sich diese umsetzen lassen.

2 Gedanken zu „Rufschädigung und Rufmord im Internet“

  1. Sehr geehrter Herr Thomas Feil,
    mein Ruf wird maximal geschädigt.Meine Vermutung liegt dabei auf einer Person,der ich leider im Jahr 2021 zwischen Februar 2021 und Oktober 2021 extrem viel privates Wissen über meine Person und Kontakte vieler Art im absoluten Vertrauen mitgeteilt habe und dies teils persöhnlich aber zuhauf über die Sprachnachrichtenfunktion meines WhatsApp Accounts mitgeteilt habe.Ich tat dies weil ich zu dieser Zeit jemanden zum Reden brauchte und diese Frau heuchelte mir eine intensive Freundschaft und absolutes Vertrauen vor,welches sich dann schnell als falsch heraus stellte.Ich glaube ,dass diese Frau März nicht nur meine Kontakte verärgert,sondern auch dafür sorgt dass meine Telefonnummer genutzt werden um meinen Ruf massiv zu zerstören.So reagieren beispielsweise Ärzte,meine Familie und meine Kontakte sehr verärgert wenn ich mich bei ihnen melde ohne mir zu sagen,was ich eigentlich verbrochen habe und weswegen sie so wütend auf mich sind.Bei Ärzten geht es teilweise auch um extreme Diagnosen die mir gestellt werden und um angebliche Wutausbrüche obwohl ich nichts auffälliges tue,als zu versuchen ein möglichst unauffälliges Leben zu führen.Ich glaube ,dass diese Frau März meine Telefone gehackt und meine Telefonnummern nun nutzt um mich ich in masseniven Verruf zu bringen.So werden mir ständig Termine verweigert,meine Familie reagiert wütend auf meine Anrufe,meine Kontakte verabschieden sich ,so dass ich zu 90%isoliert wurde.Ich bin eine Frau mit Schwerbehinderten Grad von 50 und habe nun Angst ,nirgends mehr behandelt zu werden.Selbst die Telefonseelsorge reagiert inzwischen genervt auf meine Anrufe und drängt mich aus der Leitung.Das macht mir große Sorgen .
    ich hoffe ,sie können mir in einem Erstgespräch über die vermutlich gehackte Festnetznummer einen Rat geben.
    MfG
    Susanne Stumpe

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau Stumpe,

      um Ihre Rechtsangelegenheit angemessen bearbeiten zu können, benötigt es wahrscheinlich einige Besprechungen. Daher empfehle ich Ihnen, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen. Ein Anwalt mit der Spezialisierung auf IT-Recht kann sie sicherlich unterstützen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Feil

      Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner