Arzt Bewertung löschen lassen

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Arzt eine Bewertung löschen lassen können. Im Internet werden heutzutage auch die Ärzte bewertet – oft negativ. Denn die meisten zufriedenen Patient*innen sind froh, dass eine Behandlung erfolgreich war und möchten dann nicht noch anschließend im Internet über ihre kurierte Krankheit berichten.

Ganz anders aber, wenn Patient*innen unzufrieden sind. Dann wird das Internet zum „Frust ablassen“ genutzt, und die einschlägigen Portale wie Jameda und Sanego werden zu Beleidigungen und Rufmorden genutzt. Dagegen kann vorgegangen werden.

Gern können Sie meine Kanzlei für IT-Recht kontaktieren, um sich bei negativen Bewertungen dahingehend beraten zu lassen, ob und wie ein solcher Eintrag entfernt und gelöscht werden kann.


Arzt Bewertung löschen lassen: Die Gefahr durch Portale

Portale wie Jameda oder Sanego bergen Gefahren für die öffentliche Ansehung der Ärzte. Eine Behandlung durch die Ärzte erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Durch Bewertungen oder gar Beschreibungen der Behandlungen wird dieser Bereich öffentlich und offenbart einen Einblick in die berufliche Tätigkeit des Arztes und dessen öffentliche Ansehung.

Betroffen ist also nicht weniger als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzte.

Der Bundesgerichtshof führt dazu aus:

„Die beanstandete Bewertung greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein. Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung des Klägers.

Denn die Bewertung seiner im Rahmen einer (behaupteten) Behandlung erbrachten Leistungen in den Kategorien „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ mit der Note 6 und damit als „ungenügend“ bringt zum Ausdruck, dass der Kläger in zentralen Bereichen des Behandlungsgeschehens den an ihn gestellten Anforderungen aus Sicht des die Behandlung bewertenden Patienten nicht gerecht geworden ist.

Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild des Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.“

[…]

Auf der anderen Seite kann bei der Bestimmung des der Beklagten zumutbaren Prüfungsaufwandes nicht außer Betracht bleiben, dass der Betrieb eines Ärztebewertungsportals im Vergleich zu anderen Portalen, insbesondere Nachrichtenportalen, schon von vornherein ein gesteigertes Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringt.

Es birgt die Gefahr, dass es auch für nicht unerhebliche (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 32 – Ärztebewertung II) persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen missbraucht wird.“

(BGH, Urteil des VI. Zivilsenats vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15 –)

Was bedeutet dies für Jameda und Sanego?

Man kann hieran leicht sehen, dass auch Mitbewerber gezielt den Wettbewerb verzerren können. Dies ist dadurch möglich, indem andere Ärzte schlecht bewertet werden und die eigenen Bewertungen gut ausfallen.

Zwar besitzen die meisten Bewertungsportale einen Manipulationsschutz. Dieser kann jedoch eine missbräuchliche Verwendung nicht vollständig ausschließen.

Dies kann letztlich den Wettbewerb stark verzerren. Gerade dann, wenn es um Praxen geht, die noch nicht viele Bewertungen haben.

In diesen Konstellationen wirft eine schlechte Bewertung, die sogar von dem Mitbewerber stammen kann, ein besonders schlechtes Licht auf diese Praxis.

Dies vielleicht auch völlig zu Unrecht. Auf der anderen Seite kann durch Eigenbewertungen dieser Schnitt in die Höhe getrieben werden.

Arztleistung und Benotung bei einer Jameda- und Sanego-Bewertung

Eine weitere Problematik besteht darin, dass jeder eine gute und eine schlechte Arztleistung unterschiedlich bewertet.

Was dem einen Patienten also nur 4 Punkte (oder die Note 4) wert ist, ist dem anderen 8 Punkte (oder die Note 2) wert. Auch Bewertungen, die sich auf die Persönlichkeit und auf das Auftreten des Arztes beziehen, sind im hohen Maße subjektiv gefärbt.

Die Bewertungen sagen daher oft jeweils nur aus, wie jemand, den Sie selbst nicht kennen, die Arztleistung nach einem bestimmten, nicht zwingend näher definierten Notensystem befunden hat.

Auch der umgekehrte Fall ist durchaus relevant. Werden die Ärzte überwiegend gut bewertet, vielleicht auch, weil die Ärzte Ihre Patient*innen auf eine derartige Bewertung hinweisen, dann ist dies für suchenden Patient*innen ebenfalls nicht hilfreich.

Er erhält keinerlei Zusatzinformationen, welche ihm die Arztwahl erleichtert.

Arzt Bewertung löschen lassen: Was ist zu tun?

Daher ist zu raten: Es sollte sich nicht auf die einzelnen Noten verlassen, sondern darauf geachtet werden, dass die Bewertung inhaltlich aussagekräftig ist. Zu emotionale Bewertungen verstellen oft den Blick darauf, was inhaltlich wirklich bemängelt werden soll.

Die Kritikpunkte sollten immer mit Beispielen belegt werden können. Dazu reichen in der Regel ein bis zwei Sätze nicht aus, sondern es sollte eine möglichst sachliche Beschreibung der Vorgänge erwartet werden.

Aussagen wie:

„Der Arzt ist gierig und will nur an mein Geld“

… können seinerseits nicht nachvollzogen werden, weil dazu die zu Grunde liegenden Informationen fehlen.

Vielleicht hat der Arzt ein teureres Medikament angeboten (von dem er vielleicht aber wirklich mehr überzeugt ist) oder auch einfach nur über Behandlungsmethoden aufgeklärt.

Oder Patient*innen haben sich gar nur darüber geärgert, dass er zu dem Medikament etwas hinzuzahlen muss.

Jameda Bewertung löschen lassen?

Jameda ist ein großes Onlineportal, auf dem Ärzte bewertet werden können. Ziel ist es, dem Patienten oder dem Interessierten einen schnellen, bequemen Überblick über die Ärzte in Deutschland zu verschaffen. Gleichzeitig sollen die Bewertungen anderen Patient*innen angezeigt werden.

So kann der Internetnutzer schon Informationen einholen, ohne sich auf den Weg gemacht haben zu müssen.

Neben positiven Bewertungen finden sich auch negative, die jeder Arzt gerne entfernt oder gelöscht wissen möchte. Jameda selbst betreibt auch einen eigenen Manipulationsschutz. Das Portal reagiert schnell auf besorgte Ärzte, die Hilfe bei der Entfernung oder Löschung von negativen Einträgen benötigen.

Aber Jameda ist nicht grundsätzlich verpflichtet, alles zu löschen, was der Arzt nicht gern sieht. Denn eine berechtigte negative Kritik im Internet darf stehen bleiben – auf Jameda und sonst wo. Dies ist im Grunde auch ein verbraucherfreundliches System, solange es nicht missbraucht wird.

Ein Arzt, der auf Jameda eine negative Bewertung erhalten hat, kann diese löschen lassen. Dies insbesondere dann, wenn die Kritik die Grenze zur Schmähkritik überschreitet oder schlicht weg unwahr ist.

Sanego Bewertung entfernen?

Auch Sanego ist ein großes Portal, auf dem Ärzte bewertet werden. Dabei kann man auf Sanego neben Arztbewertungen auch Erfahrungsberichte von Medikamenten einsehen.

Sanego und Jameda stehen bezüglich der Bewertungen für Ärzte in einem Konkurrenzverhältnis. Beide Portale sind bemüht, eine möglichst gute Plattform für die Interessierten zu erstellen.

Daher kommt auch Sanego grundsätzlich Löschungsersuchen nach, wenn diese berechtigt sind. Ein Arzt kann aber nicht eine negative Bewertung löschen lassen, nur weil er sich in seiner Eitelkeit verletzt fühlt.

Es müssen gute, rechtliche Gründe vorliegen, um eine Entfernung erfolgreich anzustreben. Niemand darf unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen oder Schmähkritik ausüben – weder auf Sanego, noch auf Jameda.

Kein Arzt muss dies also hinnehmen. Notfalls muss ein Anwalt eingeschaltet werden, der die eigenen Rechte schnell und erfolgreich wahrt.

Forum bei Sanego

Daneben bietet Sanego auch ein Forum an, welches auf einem Austausch über Gesundtheitsfragen basiert. Benutzer, also potenzielle Patient*innen, können sich dort anmelden und Fragen stellen und diese von anderen Benutzern beantworten lassen.

Diese werden dann aber weniger von Ärzten als von privaten Nutzern beantwortet. Die Antworten sind also teils von sehr unterschiedlicher Qualität. Rechtlich ist dieses unproblematisch, solange dadurch nicht ein ärztlicher Beruf ohne Approbation ausgeübt wird.

Dennoch ist auch dies vielen Ärzten ein wirkliches Ärgernis. Denn, zum Einen wird den Antworten im Internet oft ein (unberechtigtes) Vertrauen entgegengebracht, dh. das Behandlungsgespräch beim Arzt beginnt oft mit den Worten:

„Ich habe mal im Internet [bzw. bei sanego oder jameda] recherchiert und dabei herausgefunden, dass…“.

Ist diese Beratung über Sanego  oder Jameda falsch, dann ist es für den Arzt schwer, Patient*innen die richtige medizinische Behandlung zu vermitteln.

Zum Anderen suchen einige der Fragesteller, nachdem sie eine Antwort erhalten haben, keinen Arzt mehr auf. Dann erhält der niedergelassene Arzt durch Sanego einen potenten Mitbewerber. Ich rate stets dazu, Sanego allenfalls als erste Anlaufstelle zu nutzen. Keinesfalls ersetzt eine Antwort aus dem Forum einen Arztbesuch.

Nur der Arzt, der Sie im Zweifel auch körperlich untersucht hat, ist in der Lage, eine fundierte Diagnose zu stellen und die Behandlung an Ihren Bedürfnissen auszurichten.

Arzt Bewertung löschen lassen: Negative Bewertung erhalten?

Ein Arzt, der eine schlechte Bewertung erhalten hat und diese löschen oder entfernen lassen möchte, sollte zunächst überlegen, weshalb es zu dieser Kritik gekommen ist.

Selten schreiben Patient*innen aus Spaß unwahre Berichte:

  • War die Behandlung vielleicht wirklich nicht optimal?
  • Musste ein Patient tatsächlich so extrem lang warten?
  • War man selbst an dem besagten Tag vielleicht doch etwas unhöflich oder unkonzentriert?

Falls nicht, sollte geprüft werden, ob die negative Bewertung im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgt ist.

Dies bedarf einer juristischen Überprüfung durch einen Anwalt, der sich insbesondere mit den Feinheiten und Gegebenheiten des Internets und des Internetrechts auskennt.

Auf Sanego und Jameda gibt es eine Vielzahl von Bewertungen, die von überschwänglichem Lob bis hin zu zerschmetternden Äußerungen gehen.

Es verläuft eine feine rechtliche Grenze zwischen dem, was erlaubt und erwünscht, und dem, was verboten ist und gelöscht werden kann. Jede Bewertung muss rechtlich zulässig sein, sonst kann sie entfernt werden.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Dreh- und Angelpunkt dieser Bewertungsproblematik auf Portalen wie Jameda und Sanego für Ärzte ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht folgt aus dem Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abssatz 1 des Grundgesetzes und wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinem Bestand bestätigt.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor Eingriffen in den Kern der eigenen Persönlichkeit, dieser reicht von der Sozialsphäre zur Privatssphäre, bis hin zur Intimssphäre.

Diese rechtlichen Sphären sind unterschiedlich stark geschützt, beim Arzt in seiner Berufsausübung kommt die Sozialsphäre in Betracht, während negative Bewertungen, die auf persönliche Diffamierung zielen, die Privatssphäre verletzen können.

Jedenfalls sollte eine negative Bewertung auf Sanego und Jameda immer auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht hin überprüft werden – falls eine Verletzung gegeben ist, die rechtlich unzulässig ist, kann die Bewertung gelöscht werden.

Notfalls muss ein Anwalt eingeschaltet werden, der dieses Recht mit Nachdruck durchsetzt.

Arzt Bewertung löschen lassen: Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Rein rechtlich müssen zwei fundamentale Äußerungsarten unterschieden werden. Einerseits die Tatsachenbehauptung, andererseits die Meinungsäußerung.

Eine Tatsache ist dem Beweis zugänglich, eine Meinung ist ein wertendes Urteil. Wer einen Arzt auf Sanego und Jameda also als „nett“ oder „nicht nett“ betitelt, gibt seine Meinung wieder. Wer aber behauptet, die Wartezeit betrug 2 Stunden, während sie jedoch nur 10 Minuten betrug, der behauptet falsche Tatsachen.

Das Recht zur freien Meinungsäußerung schützt keine Lügen! Daher sind unwahre Tatsachenbehauptungen eine unzulässige Äußerung, und eine solche negative Bewertung kann gelöscht werden lassen.

Eine Meinungsäußerung muss hingegen hingenommen werden, wobei hier eine Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werden darf. Diese ist überschritten, wenn die Meinungsäußerung nur noch der Diffamierung der betroffenen Person, also des Arztes dient.

Dies muss ein Anwalt überprüfen und kann, soweit rechtlich unzulässige Bewertungen abgegeben wurden, auf Jameda und Sanego die Einträge löschen lassen.

Bewertung bei Jameda und Sanego kann man löschen

Es zeigt sich also, dass nicht nur auf Sanego oder Jameda negative Bewertungen entfernt werden müssen – es gibt unzählige weiterer, bekannter Websites und Netzwerke, auf denen Nutzer ihre „Meinungen“ kundtun können.

Jedoch gilt hier wie dort das Gleiche: negative Meinungen ja, unwahre Tatsachenbehauptungen nein.

In meinem Fall handelte es sich schlicht um falsche Aussagen, die ich daher auch rechtlich wirksam bestreite und meinem Mandanten weiterhelfen kann.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang das BGH Urteil vom 25.10.2011, in dem es um die Haftung eines Hostproviders bei negativen Kommentaren ging. Der BGH urteilte dahingehend, dass ein Hostprovider nicht überprüfen könne, ob ein Kommentar rechtsverletzend sei.

Sobald jedoch auf die Rechtswidrigkeit eines solchen Kommentars hingewiesen wird, muss der Hostprovider dieser Sache nachgehen und den Kommentator notfalls befragen.

Jedenfalls kommt eine Störerhaftung in Betracht, sodass Portale wie Jameda und Sanego etc. ein eigenes Interesse haben, den Mandanten der Anwälte weiterzuhelfen: nämlich um nicht gerichtlich in Anspruch genommen zu werden!

Die Ermittlung des Sachverhalts steht im Mittelpunkt

Der BGH sagte wortwörtlich:

„Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.“

BGH

Es kommt also auf eine juristisch sauberes und ausführliches Aufzeigen der Rechtsverletzungen im konkreten Fall an. Nur dann hat man eine reelle Chance, die negative Bewertung entfernen lassen zu können.

Weiterhin sagt der BGH auch, dass der Sachverhalt bezüglich einer negativen Bewertung umfassend aufgeklärt werden muss.

Dazu hat auch das Bewertungsportal im Einzelfall weitgehende Pflichten:

„Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müssen.

Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und – zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt – zu übermitteln.

Die bloße Bitte der Beklagten, „die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen“, reicht hierfür nicht.

In jedem Falle hätte die Beklagte dem Kläger diejenigen Informationen und Unterlagen über den behaupteten Behandlungskontakt weiterleiten müssen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre. Auch dies hat sie nicht getan. So erschließt sich etwa nicht, warum die Beklagte dem Kläger den sich aus der Stellungnahme des Bewertenden ersichtlichen Behandlungszeitraum nicht mitgeteilt hat.

Sollte dies deshalb nicht erfolgt sein, weil zu befürchten war, dass der Kläger den Bewertenden aufgrund des mitgeteilten Behandlungszeitraums identifizieren kann, hätte die Beklagte ein größeres Zeitfenster wählen können.

Dass diese Information für den Kläger von vornherein in Bezug auf eine substantiierte „Replik“ offensichtlich nicht hilfreich gewesen wäre, kann nicht angenommen werden.

So kann etwa nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der behauptete Behandlungszeitraum in die Zeit einer – beispielsweise – urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Klägers fiel, der Kläger mit dieser Information den behaupteten Behandlungskontakt also hätte widerlegen können (Urteil des VI. Zivilsenats vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15 –)

Maßgeblich ist also, zunächst den Sachverhalt zu ermitteln. Dies muss sorgfältig erfolgen. Zu raten ist daher stets einen mit der Materie bekannten Anwalt hinzuzuziehen. Gerne kann ich die Ermittlung des Sachverhalts für Sie übernehmen.

Vergleichstabelle der Arztbewertungsportale

PortalVorteileNachteileWesentliche Funktionalitäten
Jameda– Größte Nutzerbasis
– Vielfältige Funktionen (Terminbuchung, Videosprechstunde)
– Hohe Sichtbarkeit
– Bevorzugung von zahlenden Mitgliedern
– Fragen zur Neutralität der Bewertungen
– Terminbuchung
– Videosprechstunde
– Bewertungsmöglichkeit
Sanego– Einfache Suche nach Ärzten
– Kostenlos für Patienten
– Anfällig für Manipulationen
– Weniger bekannt als Jameda
– Arztbewertungen
– Suchfunktion nach Fachgebieten
DocInsider– Gute Benutzerfreundlichkeit
– Transparente Bewertungskriterien
– Kleinere Nutzerbasis
– Weniger Funktionen als Jameda
– Arztbewertungen
– Profile für Ärzte
Provenexpert– Umfangreiche Datenbank
– Interaktive Funktionen und Tools
– Anfällig für gefälschte Bewertungen
– Geringere Bekanntheit
– Bewertungsmöglichkeit für verschiedene Dienstleister
Ärzte.de– Direkte Buchungsmöglichkeit für Patienten
– Guter Kundenservice
– Begrenzte Funktionen
– Kleinere Nutzerbasis
– Terminbuchung
– Arztbewertungen
Google– Hohe Sichtbarkeit
– Einfache Nutzung durch vorhandenes Google-Konto
– Breite Nutzerbasis
– Bewertungen können anonym abgegeben werden
– Weniger spezifisch für Ärzte
– Bewertungen und Rezensionen
– Google Maps Integration

Zusammenfassung

  • Jameda: Größte Nutzerbasis und vielfältige Funktionen, aber Kritik an der Neutralität der Bewertungen.
  • Sanego: Einfache Nutzung und kostenlose Funktionen für Patienten, jedoch anfällig für Manipulationen.
  • DocInsider: Gute Benutzerfreundlichkeit und transparente Kriterien, aber kleinere Nutzerbasis.
  • Provenexpert: Umfangreiche Datenbank und interaktive Funktionen, jedoch anfällig für gefälschte Bewertungen.
  • Ärzte.de: Direkte Buchungsmöglichkeit und guter Kundenservice, aber begrenzte Funktionen.
  • Google: Hohe Sichtbarkeit und breite Nutzerbasis, jedoch weniger spezifiziert für Ärzte und anfällig für anonyme Bewertungen.

Sollte ein Arzt/eine Ärztin seine/ihre Bewertungen auf Google beachten?

Ja, ein Arzt oder eine Ärztin sollte unbedingt seine/ihre Bewertungen auf Google beachten. Hier sind die Hauptgründe:

  1. Wichtigkeit für Patienten:
    • Viele Patienten betrachten die Online-Reputation eines Arztes als wichtigen Faktor bei der Auswahl eines Gesundheitsdienstleisters. Google-Bewertungen bieten wertvolle Einblicke in die Kommunikation und die Qualität der Pflege des Arztes.
  2. Einfluss auf die Praxis:
    • Positive Google-Bewertungen können die Sichtbarkeit und das Ansehen eines Arztes erhöhen, was zu mehr Patienten führen kann. Umgekehrt können negative Bewertungen abschreckend wirken und potenzielle Patienten abhalten.
  3. Verbesserung der Patientenerfahrung:
    • Negative Bewertungen bieten die Möglichkeit, auf konstruktives Feedback zu reagieren und den Patientenservice zu verbessern. Indem Ärzte auf Bewertungen antworten, zeigen sie, dass ihnen das Feedback ihrer Patienten wichtig ist.
  4. SEO-Vorteile:
    • Google-Bewertungen sind ein wichtiger Faktor für das lokale Suchmaschinenranking. Eine gute Bewertung kann dazu beitragen, dass die Praxis bei Google-Suchen besser platziert wird, was wiederum mehr Patienten anziehen kann.
  5. Vertrauensaufbau:
    • Durch die aktive Pflege und Reaktion auf Google-Bewertungen können Ärzte Vertrauen bei ihren bestehenden und potenziellen Patienten aufbauen. Transparenz und die Bereitschaft, auf Feedback einzugehen, werden von Patienten geschätzt.

Arzt Bewertung löschen lassen: Kosten einer Bewertungsentfernung durch Anwalt?

Eine interessante Frage ist sicherlich, inwieweit Kosten für die Löschung von negativen Bewertung auf Arztportalen anfallen. Wenn ein Rechtsanwalt tätig wird, um die Rufschädigung im Internet abzuwehren, fallen selbstverständlich Kosten dafür an.

Dies sollte bei jeder Rechtsberatung auch transparent und konkret angesprochen werden – insofern sollte jeder Arzt einfach direkt nachfragen.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Rechtsschutzversicherungen der Ärzte bei Rufschädigungen im Internet meist eine Deckungszusage erteilen. Denn es geht um geschäftsschädigende Bewertungen, die eine nicht unerhebliche Relevanz für den betroffenen Arzt und sein Geschäft haben.

Für meine Mandanten stelle ich entsprechende Anträge bei der Rechtsschutzversicherung und unterstützen somit auch die Kostendeckung von Anfang an.

Negative Bewertung durch Anwalt löschen lassen

Jeder Arzt, der auf Jameda und Sanego mit negativen Bewertungen konfrontiert wird, die nicht hinnehmbar sind, sollte einen Anwalt für IT-Recht einschalten.

Ein Anwalt für IT-Recht kennt die Umstände des Internets und den „Ton“, der dort gepflegt wird. Er kann sicher abschätzen, welche Einträge noch zumutbar sind, und welche gelöscht werden können.

Meiner Erfahrung nach zeigen sich Jameda und Sanego bei Ärzten, die einen Anwalt einschalten, kooperativ und eine schnelle Lösung des Problems kann gefunden werden.

Sollte eine Bewertung derart ausarten, dass die Grenze zur Beleidigung und Verleumdung überschritten ist, kann ich auch die „harten“ rechtlichen Geschütze auffahren – eine Anzeige stellen.

Jedoch sollte immer bedacht werden, dass unzufriedene Patient*innen nicht „mundtot“ gemacht werden sollte, sondern nur dazu bewogen werden sollte, eine faire Bewertung abzugeben. Vielleicht ist dies auch Gelegenheit, sich einmal mit Patient*innen über das Verhältnis auszutauschen. Gern bin ich auch dabei behilflich.

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