Kauf von Google-Bewertungen – besser lassen? Fachanwalt für IT-Recht gibt Tipps

Ist der Kauf von Google-Bewertungen eine kluge Entscheidung? Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil gibt wichtige Hinweise.

Auf einen Blick: Google Bewertungen kaufen – ja oder nein?

  • Kauf von Google Bewertung ist riskant
  • Sie können damit gegen Wettbewerbsrecht verstoßen
  • möglicher Imageschaden durch gekaufte Bewertung (unehrlich, betrügerisch)
  • besser Fokus auf ehrliche / authentische Bewertungen

Einleitung: Die Bedeutung von Online-Bewertungen

„Nichts verkauft sich so gut wie Empfehlungen!“.

Dies ist nur einer von vielen Slogans, mit denen verschiedene Anbieter im Internet Bewertungen zum Verkauf anbieten. Bewertungen spielen mittlerweile eine tragende Rolle bei der Entscheidungsfindung von Verbrauchern, egal ob sie auf der Suche nach einem Arzt oder einem Hotel sind.

Die jeweilige Bewertung ist oft ausschlaggebend dafür, wie die Entscheidung letztendlich ausfällt. Der Anreiz, positive Bewertungen zu kaufen, erscheint groß. Doch ist der Kauf einer solchen Bewertung wirklich ratsam?

Bewertungsportale und ihre Rolle im Online-Geschäft

Die Digitalisierung der letzten Jahre brachte eine Vielzahl an verschiedenen Bewertungsportalen mit sich. Diese dienen Verbrauchern grundsätzlich als eine Orientierungshilfe hinsichtlich verschiedener Produkte und Dienstleistungen.

Es kann sich hier mit Hilfe von unabhängigen Meinungen, Feedback, Bewertungen und Empfehlungen anderer Kunden ein erster Eindruck verschafft werden, um schlussendlich eine Kaufentscheidung treffen zu können.

Google Maps und der Kauf von Bewertungen

Durch die Einführung von „Google Maps“ wurde es Internetnutzern auch bei Google möglich, Bewertungen abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, Rezensionen zu schreiben oder Informationen zu Orten zu teilen.

Diese Rezensionen bzw. Bewertungen sind öffentlich und können von allen Nutzern gesehen werden. Durch die integrierten Google-Bewertungen wird die Zufriedenheit der Kunden über bestimmte Lokalitäten für andere Nutzer sichtbar.

Problematik Kauf von Google-Bewertungen

Nicht selten versuchen Unternehmen, mit gekauften Bewertungen die Entscheidungsfindung von potenziellen Kunden zu beeinflussen. Dabei wird oft vergessen, dass es sich bei den gekauften Bewertungen um so genannte „Fake-Bewertungen“ handelt.

Diese sind als irreführende Werbung anzusehen und können unter gewissen Umständen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG) darstellen.

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

Verstoß gegen UWG bei gekauften Bewertungen

Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn durch einen Unternehmer unwahre und zur Täuschung geeignete Angaben gemacht werden.

Durch gekaufte Bewertungen auf Google wird das Bild für den Verbraucher verzerrt und entspricht häufig nicht mehr der Realität. Da Verbraucher grundsätzlich von einer unverfälschten Bewertung ausgehen, werden sie somit getäuscht und in die Irre geführt.

Kritik der Wettbewerbszentrale an irreführenden Bewertungen

Die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, setzt sich für fairen Wettbewerb ein. In den letzten Jahren sind zahlreiche Beschwerden zu Werbung mit „gekauften“ Kundenbewertungen bei der Wettbewerbszentrale eingegangen.

Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass Unternehmen durch den Kauf von Bewertungen versuchen, einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu erlangen und das Vertrauen der Verbraucher zu untergraben.

Die Verbraucher erwarten, dass Kundenbewertungen ehrlich und unabhängig sind und der Bewerter kein Entgelt für seine Meinungsäußerung erhalten hat. Wenn Unternehmen jedoch Anreize in Form von Gutscheinen, Rabatten oder Gewinnspielen nutzen, um Kunden zur Bewertungsabgabe zu motivieren, beeinflusst dies aus Sicht der Wettbewerbszentrale auch den Inhalt der Bewertungen.

Solche Bewertungen kommen dann nicht mehr frei und unabhängig zustande, was irreführend und wettbewerbsverzerrend ist.

Kauf von Google-Bewertungen: Rechtsprechung bestätigt die Position der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale sieht sich in ihrer Einschätzung durch die Rechtsprechung bestätigt. Gerichte haben in verschiedenen Urteilen entschieden, dass Bewertungen, die durch finanzielle Anreize beeinflusst wurden, irreführend sind und somit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

Entscheidung des Landgerichts Hannover Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022

Das Landgericht Hannover hat in einem aktuellen Urteil (LG Hannover, Urteil 21 O 20/22 vom 22.12.2022) entschieden, dass Unternehmen nicht ohne deutlichen Hinweis mit Kundenbewertungen werben dürfen, für die es seinen Kunden einen Rabatt gewährt hat.

In diesem Blogbeitrag werden die Hintergründe des Falls sowie die Konsequenzen für Unternehmen erläutert.

Hintergrund des Falls

Das betroffene Unternehmen hatte seinen Kunden im Rahmen eines Bonusprogramms für jede verfasste Bewertung eine Gutschrift von 1 EUR gewährt, die sie bei weiteren Käufen einsetzen konnten.

Viele Kunden hatten daraufhin eine hohe Anzahl von Bewertungen verfasst, um so erhebliche Rabatte zu erhalten. Insgesamt wurden mehr als 45.000 Bewertungen generiert.

Das Urteil

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass die Werbung mit derart generierten Bewertungen irreführend ist, wenn der „Bewertungskauf“ nicht deutlich gemacht wird. Verbraucher erwarten nämlich, dass Bewerter kein Entgelt bekommen hätten.

Daraus, dass die Verfasser eine, wenn auch kleine, Belohnung in Form der Gutschrift erhalten haben, folge zwangsläufig, dass sie bei der Bewertungsabgabe nicht frei von sachfremden Einflüssen waren.

Die konkrete Gefahr bestand darin, dass sich solche Bewerter beeinflusst von der Belohnung veranlasst sahen, ein Produkt positiver zu bewerten, als dies ihrer tatsächlichen Meinung entspricht.

Konsequenzen für Unternehmen

Das Urteil des Landgerichts Hannover hat Konsequenzen für alle Unternehmen, die Kundenbewertungen auf ihrer Webseite oder anderen Plattformen veröffentlichen. Unternehmen sollten darauf achten, dass keine irreführende Werbung betrieben wird und Kundenbewertungen nicht durch Anreize wie Rabatte oder Gutschriften beeinflusst werden.

Unternehmen, die Kundenbewertungen auf ihrer Webseite veröffentlichen, sollten daher sicherstellen, dass die Bewertungen freiwillig abgegeben wurden und keinerlei Anreize oder Belohnungen dafür gegeben wurden. Wenn Unternehmen ihren Kunden dennoch Anreize bieten möchten, sollten sie dies transparent machen und deutlich darauf hinweisen, dass es sich um Bewertungen mit Gegenleistung handelt.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Hannover zeigt, dass Unternehmen bei der Verwendung von Kundenbewertungen auf ihrer Webseite oder anderen Plattformen vorsichtig sein müssen. Es ist wichtig, dass keine irreführende Werbung betrieben wird und Kundenbewertungen nicht durch Anreize wie Rabatte oder Gutschriften beeinflusst werden.

Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass irreführende Werbung nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher beeinträchtigt.

Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22

Kürzlich hat das Landgericht Köln ein Unternehmen verurteilt, weil es Verbrauchern beim Kauf eines Brautkleids einen Rabatt angeboten hat, wenn sie eine 5-Sterne-Bewertung auf Google abgeben.

Das Unternehmen bot den Kunden einen 10% Rabatt auf die Brautkleid-Reinigung für jede abgegebene 5-Sterne-Bewertung an. Das Gericht entschied, dass diese Praxis nicht nur unethisch, sondern auch rechtswidrig ist (LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 26.10.2022, Az. 84 O 11/22).

Das Gericht stellte klar, dass das Angebot eines Rabatts für eine positive Bewertung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Durch diese Praxis werden Kunden in die Irre geführt und es entsteht ein falscher Eindruck von der Qualität des Unternehmens. Das Gericht verurteilte das Unternehmen dazu, diese Praxis zu unterlassen und nicht mehr mit solcherart gewonnenen Google-Bewertungen zu werben.

Warum der Kauf von Bewertungen rechtlich problematisch ist

Das Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass der Kauf von Google-Bewertungen nicht nur unethisch, sondern auch rechtlich angreifbar ist. In Deutschland gibt es Gesetze, die den Wettbewerb schützen und den Verbraucherschutz fördern. Wenn ein Unternehmen versucht, Kunden durch den Kauf von Bewertungen zu täuschen, verstößt es gegen diese Gesetze.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet es Unternehmen, irreführende Werbung zu machen. Wenn ein Unternehmen Kunden durch den Kauf von Bewertungen dazu veranlasst, eine falsche Vorstellung von der Qualität des Unternehmens zu bekommen, verstößt es gegen dieses Gesetz. Außerdem kann der Kauf von Bewertungen gegen das Urheberrecht verstoßen, da die Bewertungen oft von Dritten erstellt und verkauft werden.

Neben den rechtlichen Konsequenzen gibt es auch ethische Bedenken beim Kauf von Bewertungen. Durch den Kauf von Bewertungen wird das Vertrauen in Kundenbewertungen untergraben. Unternehmen führen Kunden, die auf Bewertungen vertrauen, um eine informierte Kaufentscheidung zu treffen, in die Irre. Kunden können sich dann nicht auf die Echtheit der Bewertungen verlassen.

Kauf von Google-Bewertungen: Landgericht Landau Az. HK O 54/22

Der Kauf von Google-Bewertungen ist nicht illegal.

Allerdings kann er gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und somit zu rechtlichen Konsequenzen führen. Unternehmen, die ihren Kunden Anreize bieten, wie z.B. Rabatte, Gutscheine oder kostenlose Produkte im Austausch für positive Bewertungen, können von Mitbewerbern aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Verfahren vor dem Landgericht Landau (Az. HK O 54/22), in dem die Wettbewerbszentrale ein Inkasso-Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen hat, da es einem Kunden angeboten hatte, auf seine Gebühren für den Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verzichten, wenn der Kunde das Unternehmen mit fünf Sternen bewertet. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Welche Auswirkungen hat der Kauf von Google-Bewertungen auf das Unternehmen?

Das Kaufen von Google-Bewertungen kann dazu führen, dass das Unternehmen in den Suchergebnissen höher gerankt wird, da Google positiv bewertete Unternehmen bevorzugt.

Allerdings können gefälschte Bewertungen schnell erkannt werden, da sie oft unrealistisch und zu positiv sind. Das kann das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu einem Imageverlust führen.

Außerdem können Mitbewerber das Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen und rechtliche Konsequenzen einleiten.

Welche Auswirkungen hat der Kauf von Google-Bewertungen auf den Kunden?

Der Kauf von Google-Bewertungen kann auch Auswirkungen auf den Kunden haben. Da gefälschte Bewertungen oft unrealistisch und zu positiv sind, kann es für den Kunden schwierig sein, eine fundierte Entscheidung über das Unternehmen zu treffen.

Das kann zu Enttäuschungen und einem Verlust an Vertrauen in Online-Bewertungen führen. Aus diesem Grund sollten Kunden kritisch sein und verschiedene Quellen nutzen, um sich über ein Unternehmen zu informieren.

Kauf von Google-Bewertungen: Gefahr für die Reputation

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reputation des Unternehmens. Der Kauf von Google-Bewertungen kann das Ansehen des Unternehmens nachhaltig schädigen. Wenn die gekauften Bewertungen auffallen, kann das Unternehmen als unehrlich und unzuverlässig wahrgenommen werden. Dies kann zu einem Verlust von Kunden und zu einem Imageverlust führen, der schwer zu reparieren ist.

Darüber hinaus kann der Kauf von Bewertungen zu rechtlichen Konsequenzen führen. In einigen Ländern ist der Kauf von Bewertungen illegal und kann zu Strafen führen. In Deutschland verstößt der Kauf von Bewertungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmen, die erwischt werden, müssen mit Abmahnungen und Geldstrafen rechnen.

Wie kann man stattdessen authentische Bewertungen erhalten?

Anstatt Bewertungen zu kaufen, sollten Unternehmen sich darauf konzentrieren, authentische Bewertungen zu erhalten. Eine Möglichkeit besteht darin, Kunden dazu zu ermutigen, freiwillig Bewertungen abzugeben. Unternehmen können zum Beispiel E-Mails oder Push-Benachrichtigungen senden, in denen sie darum bitten, eine Bewertung abzugeben. Es ist wichtig, die Kunden zu ermutigen, ihre ehrliche Meinung zu teilen, und nicht zu versuchen, ihre Bewertungen zu beeinflussen oder zu manipulieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Kundenerlebnis zu verbessern, um sicherzustellen, dass die Kunden zufrieden sind und bereit sind, eine positive Bewertung abzugeben. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen den Erwartungen der Kunden entsprechen und dass ihre Mitarbeiter freundlich und hilfsbereit sind.

Fazit Kauf von Google-Bewertungen

Insgesamt ist der Kauf von Google-Bewertungen ein riskantes Geschäft. Unternehmen, die den Kauf von Bewertungen in Erwägung ziehen, sollten sich bewusst sein, dass sie gegen das Gesetz verstoßen und dass sie ihr Ansehen aufs Spiel setzen.

Anstatt Bewertungen zu kaufen, sollten Unternehmen sich darauf konzentrieren, authentische Bewertungen zu erhalten, indem sie das Kundenerlebnis verbessern und Kunden dazu ermutigen, freiwillig Bewertungen abzugeben.

Als beratender Fachanwalt für IT-Recht empfehle ich Unternehmen dringend, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und keine Bewertungen zu kaufen. Stattdessen sollten Unternehmen ihre Ressourcen darauf konzentrieren, gute Produkte und Dienstleistungen anzubieten und das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Nur so können Unternehmen langfristig erfolgreich sein und eine gute Reputation aufbauen.

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner