Oberlandesgericht

Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes in Deutschland. Es steht über den Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof (BGH). Seine Hauptaufgabe besteht in der Überprüfung von Entscheidungen der Landgerichte in zweiter Instanz sowie in bestimmten Fällen als erstinstanzliches Gericht, etwa in Staatsschutzsachen.

Aufbau und Zuständigkeit

Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Oberlandesgericht, einige größere Bundesländer haben mehrere. Die OLGs sind für Zivil- und Strafsachen zuständig und entscheiden vor allem über Berufungen und Revisionen gegen Urteile der Landgerichte. In Familiensachen oder wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten kann das OLG ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Zudem gibt es Spezialzuständigkeiten, beispielsweise im Kartellrecht oder im internationalen Rechtsverkehr.

Besetzung und Verfahren

Die Senate eines Oberlandesgerichts sind mit mehreren Berufsrichtern besetzt, üblicherweise mit drei oder fünf. Anders als in der ersten Instanz werden hier keine neuen Beweise erhoben, sondern bestehende Urteile auf Rechtsfehler überprüft. Die Verhandlungen sind oft schriftlich, mündliche Verhandlungen finden nur in bestimmten Fällen statt.

Bedeutung in der deutschen Gerichtsbarkeit

Das Oberlandesgericht nimmt eine zentrale Rolle in der Rechtsordnung ein. Seine Entscheidungen haben erhebliches Gewicht, da sie für die nachgeordneten Gerichte richtungsweisend sind. Zudem fungiert es in bestimmten Verfahren als höchste Instanz, falls keine Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. Auch in Asyl- und Verwaltungsangelegenheiten mit bundesweiter Bedeutung spielen die OLGs eine tragende Rolle.

Insgesamt dient das Oberlandesgericht der Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass die Urteile der unteren Instanzen einer qualifizierten Kontrolle unterzogen werden.

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