Stellen Sie sich vor, Sie suchen auf GoogleGoogle LLC ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen,... Mehr Maps nach einem Restaurant, einem Arzt oder einem Handwerksbetrieb – und die BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr, die Sie sehen, sind nur ein sorgfältig gefilterter Ausschnitt der Wirklichkeit. Genau das ist in Deutschland längst Realität. Neue Daten aus der EU-Transparenzdatenbank, die im Rahmen des Digital Services ActDie digitale Landschaft Europas durchläuft derzeit eine der... Mehr (DSAWenn eine negative Bewertung plötzlich hohe Sichtbarkeit er... Mehr) veröffentlicht wurden, belegen ein Ausmaß, das selbst Branchenkenner überrascht: Von über 1,37 Millionen gelöschten Google-Maps-Rezensionen in der gesamten EU im Jahr 2025 stammten 99,97 Prozent aus Deutschland. Nur 398 Löschanträge kamen aus allen anderen EU-Ländern zusammen. Auf eine einzige entfernte BewertungIn einer Welt, in der sich Verbraucher binnen Sekunden über... Mehr aus dem restlichen Europa entfallen hierzulande 300 Löschungen.
Diese Zahlen werfen grundlegende Fragen auf – nicht nur über die Funktionsweise des Bewertungssystems, sondern auch darüber, wer davon profitiert, wer darunter leidet und was das rechtlich bedeutet.
Warum zeigt Google jetzt überhaupt, wie viele Bewertungen gelöscht wurden?
Hinter der neuen Transparenzfunktion steckt der Digital Services Act, das weitreichende Digitalgesetz der Europäischen Union. Große Plattformen wie Google sind seit dessen Inkrafttreten verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzern mehr Einblick in ihre Moderationspraktiken zu gewähren. Konkret bedeutet das: Wer sich heute einen Google-Maps-Eintrag anschaut, kann sehen, wie viele Rezensionen dort in den vergangenen 365 Tagen entfernt wurden.
Der Schritt schafft mehr Nachvollziehbarkeit – aber nur bedingt. Denn Google zeigt zwar die Anzahl der gelöschten Einträge an, nennt aber keine Gründe im Einzelfall. Alle entfernten Inhalte werden pauschal unter dem Begriff „Diffamierung“ zusammengefasst. Ob dahinter tatsächlich eine rechtswidrige VerleumdungWenn falsche Tatsachenbehauptungen über Sie oder Ihr Untern... Mehr steckte oder sachlich formulierte, unbequeme Kritik – das bleibt für Verbraucherinnen und Verbraucher im Dunkeln.
Eine „Lösch-Industrie“ – und warum Deutschland eine Sonderrolle spielt
Die dramatische Schieflage zwischen Deutschland und dem Rest der EU erklärt sich nicht zufällig. In Deutschland hat sich über die Jahre eine spezialisierte Branche aus Anwaltskanzleien und Agenturen etabliert, die sich ausschließlich mit dem Entfernen unliebsamer Online-Bewertungen befasst. Ihre Arbeit folgt einem klaren Mechanismus: Sie stellen Löschanträge bei Google – und der Konzern winkt diese aus Deutschland stammenden Anträge erfahrungsgemäß deutlich schneller durch als solche aus anderen Ländern.
Google selbst hat dies gegenüber seinem Support offen kommuniziert: Deutsche Gerichte haben eine vergleichsweise niedrige Schwelle dafür festgelegt, ab wann eine Bewertung als diffamierend angefochten werden kann. Da Plattformen fürchten müssen, bei einer Verletzung deutschen Diffamierungsrechts zur Rechenschaft gezogen zu werden, löschen sie häufig zunächst ohne vertiefte Prüfung – und stellen Inhalte erst dann wieder online, wenn die betreffende Person aktiv Beschwerde einlegt. Die Beweislast liegt damit faktisch beim Verfasser der Bewertung, nicht beim Antragsteller.
Was das für Verbraucher bedeutet – und für Unternehmen mit echten Problemen
Für Menschen, die Google-Bewertungen zur Entscheidungsfindung nutzen, entstehen dadurch blinde Flecken. Negative Rezensionen sind für viele informativer als positive, weil sie konkrete Schwachstellen benennen. Wenn Betriebe mit wenigen Gesamtbewertungen gezielt kritische Stimmen entfernen lassen, kann ihre Durchschnittsnote spürbar steigen – ohne dass sich an der tatsächlichen Leistung irgendetwas verändert hat. Das untergräbt das Vertrauen in Bewertungssysteme insgesamt.
Gleichzeitig wäre es falsch, jede Löschung pauschal zu verurteilen. Es gibt tatsächlich Bewertungen, die rechtswidrig sind: erfundene Behauptungen, Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Kunde waren, persönliche Beleidigungen oder koordinierte Angriffskampagnen – sogenannte Fake-Bewertungen. In diesen Fällen steht Unternehmen das Recht zu, sich rechtlich zu wehren, und eine erfolgreiche Löschung ist nicht Reputationsmanipulation, sondern die Durchsetzung berechtigter Interessen.
Die entscheidende Frage ist daher: Wann ist das Löschen einer Bewertung legitim – und wann nicht?
Die rechtliche Grenze: Meinungsfreiheit vs. Diffamierung
Das deutsche Recht kennt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Werturteile – also subjektive Einschätzungen wie „schlechter Service“ oder „lange Wartezeiten“ – sind grundsätzlich von der MeinungsfreiheitIn einer Zeit, in der jeder Internetnutzer mit wenigen Klick... Mehr geschützt, auch wenn sie dem betroffenen Unternehmen nicht gefallen. Unzulässig hingegen sind unwahre Tatsachenbehauptungen, also Aussagen, die als objektive Fakten formuliert sind, aber der Wahrheit widersprechen. Wer etwa behauptet, ein Betrieb habe ihn bestohlen, obwohl das nie stattgefunden hat, kann auf Löschung und gegebenenfalls Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus sind Bewertungen anfechtbar, wenn sie von Personen stammen, die nie Kontakt zum Unternehmen hatten – ein häufiges Muster bei organisierten Bewertungsmanipulationen. Auch hier hat die Rechtsprechung in Deutschland klare Leitlinien entwickelt, und Plattformen wie Google sind verpflichtet, nach entsprechendem Hinweis zu handeln.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Ihre Konkurrenz plötzlich mit einer auffällig makellosen Bewertungsseite glänzt oder Ihr eigenes Profil unter einer Häufung offensichtlich unwahrer Rezensionen leidet, sollten Sie handeln – aber mit Bedacht und auf der Grundlage einer klaren Strategie.
Ich unterstütze Unternehmen, Ärzte, Handwerksbetriebe und Selbstständige dabei, rechtswidrige Bewertungen gezielt und rechtssicher entfernen zu lassen. Dabei geht es nicht darum, berechtigte Kritik zum Verschwinden zu bringen, sondern darum, echten rechtlichen Schaden von Ihnen abzuwenden. Gleichzeitig berate ich Sie dazu, wie Sie Ihr Online-Reputationsmanagement langfristig so aufstellen, dass Sie auch ohne fragwürdige Löschanträge mit Überzeugung nach außen auftreten.
Die neuen Transparenzdaten von Google sind ein erster Schritt – aber sie lösen das eigentliche Problem nicht. Was zählt, ist nicht die bloße Zahl der Löschungen, sondern die rechtliche Qualität jedes einzelnen Antrags. Genau dabei kommt es auf fundierte juristische Expertise an.
Sie haben eine negative Bewertung erhalten, die sachlich unzutreffend oder rechtlich unzulässig ist? Ich berate Sie in einer kostenlosen Erstberatung dazu, welche Schritte in Ihrer konkreten Situation sinnvoll und erfolgversprechend sind.