Abmahnung von NIMROD für „Railway Empire 2“ erhalten? Ich zeige Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Ein unerwarteter Brief im Kasten, der Absender eine Anwaltskanzlei, der Inhalt eine finanzielle Forderung und juristische Drohungen. Für viele meiner Mandanten beginnt so eine sehr beunruhigende Erfahrung. Aktuell erlebe ich in meiner Kanzlei eine Welle von Anfragen, die alle denselben Ursprung haben: eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung am PC-Spiel „Railway Empire 2“. Der Vorwurf wiegt schwer, die Forderung ist mit 850,00 € hoch, und die gesetzte Frist ist kurz. Abmahnung von NIMROD bekommen? Ich helfe bundesweit!

In solchen Momenten sind Panik und Unsicherheit die ersten Reaktionen. Genau hier möchte ich einhaken. Als Rechtsanwalt, der sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Urheberrecht und insbesondere mit Abmahnungen der Kanzlei NIMROD beschäftigt, kenne ich diese Schreiben, die Vorgehensweise und die dahinterstehenden Mechanismen bis ins kleinste Detail. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen mit diesem Beitrag eine erste, fundierte Orientierung geben. Es geht darum, aus der passiven Schockstarre in eine aktive, strategische Position zu gelangen. Denn eines ist sicher: Unüberlegtes Handeln ist jetzt der größte Fehler, den Sie machen können. Lassen Sie uns gemeinsam einen klaren und besonnenen Weg durch diese unangenehme Situation finden.

Der erste Schock: Was genau fordern NIMROD und Kalypso Media von Ihnen?

Wenn Sie den Brief öffnen, werden Sie mit zwei zentralen Forderungen konfrontiert, die unter enormen Zeitdruck gesetzt werden. Zum einen sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dieses juristische Dokument ist weitaus mehr als nur eine einfache Entschuldigung; es ist ein lebenslang gültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Kalypso Media Group GmbH. Zum anderen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert. Dieser Betrag soll den entstandenen Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung sowie die Anwaltskosten der Gegenseite abdecken.

Die Kanzlei NIMROD setzt bewusst auf eine sehr knappe Frist von nur wenigen Tagen. Diese Taktik hat einen psychologischen Zweck: Sie soll Sie unter Druck setzen, die Forderungen schnell und ungeprüft zu erfüllen, um die Angelegenheit vermeintlich vom Tisch zu haben. Doch genau dieser Impuls ist gefährlich. Eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung kann weitreichende und finanziell verheerende Folgen haben, die weit über die geforderten 850,00 € hinausgehen. Daher ist der wichtigste erste Ratschlag: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt.

Ihr Erste-Hilfe-Plan: Die drei sofortigen Schritte nach Erhalt der Abmahnung von NIMROD

In einer rechtlichen Auseinandersetzung ist strukturiertes Vorgehen der Schlüssel zum Erfolg. Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, sollten Sie drei ganz konkrete erste Schritte unternehmen, um die Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen.

1. Notieren Sie sich alle Fristen sorgfältig.

Das Wichtigste zuerst: Nehmen Sie einen Kalender zur Hand und markieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen – sowohl für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch für die Zahlung. Das Versäumen dieser Fristen kann dazu führen, dass die Kanzlei NIMROD ohne weitere Vorwarnung ein gerichtliches Eilverfahren (einstweilige Verfügung) gegen Sie einleitet. Dies würde die Situation unnötig verkomplizieren und die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Die Einhaltung der Fristen bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Forderungen nachkommen müssen. Es bedeutet lediglich, dass Sie oder Ihr rechtlicher Vertreter bis zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen.

2. Unterschreiben und zahlen Sie nichts ohne professionelle Prüfung.

Widerstehen Sie dem Drang, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um die Angelegenheit schnell zu beenden. Sie würden damit ein Schuldeingeständnis abgeben, auch wenn Sie die vorgeworfene Tat gar nicht begangen haben. Die vorformulierte Erklärung ist zudem meist zu weit gefasst und dient vor allem den Interessen der Gegenseite. Ebenso sollten Sie die geforderte Summe nicht vorschnell überweisen. Eine Zahlung könnte als Anerkennung der Schuld gewertet werden und macht es ungleich schwerer, später eine bessere Lösung auszuhandeln.

3. Nutzen Sie eine kostenlose anwaltliche Erstberatung.

Dies ist der entscheidende strategische Schritt. Suchen Sie sich einen Anwalt, der auf das Urheberrecht und idealerweise auf Abmahnungen von NIMROD spezialisiert ist. Ich biete aus gutem Grund eine kostenlose Erstberatung an: Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren individuellen Fall ohne jedes Kostenrisiko von einem Experten einschätzen zu lassen. In diesem Gespräch können wir die wesentlichen Fragen klären: Ist die Abmahnung überhaupt rechtens? Wer haftet wirklich für die angebliche Rechtsverletzung? Welche Verteidigungsstrategie ist in Ihrem Fall die sinnvollste? Sie erhalten eine klare, verständliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Akteure im Hintergrund: Wer sind die Kanzlei NIMROD und die Kalypso Media Group?

Um die Situation vollständig zu verstehen, ist es hilfreich, die beiden Hauptakteure zu kennen.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin

NIMROD ist keine unbekannte Kanzlei. Sie hat sich in Deutschland einen Namen gemacht als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Urheber- und Medienrechts, insbesondere wenn es um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen geht. Sie agieren als professionelle Dienstleister für die Rechteinhaber – in diesem Fall für die Kalypso Media Group. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte ihrer Mandantin konsequent durchzusetzen. Das Vorgehen mittels Massenabmahnungen ist dabei ein etabliertes Geschäftsmodell. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine Betrugsmasche handelt, sondern um die legitime, wenn auch aggressive, Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Die Kalypso Media Group GmbH

Als Herausgeberin und Produzentin von PC-Spielen wie „Railway Empire 2“ ist die Kalypso Media Group GmbH die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Werk. Die Entwicklung, das Marketing und der Vertrieb eines solchen Spiels kosten sehr viel Geld. Daher hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, sein geistiges Eigentum zu schützen und gegen illegale Verbreitung vorzugehen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) stellt ihr hierfür ein scharfes Schwert zur Verfügung. Bei Verletzungen ihrer Rechte stehen ihr Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung der für die Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten zu.

Welche Urheber vertritt NIMROD noch?

Basierend auf aktuellen Berichten von Anwaltskanzleien, Verbraucherportalen und Foreneinträgen aus dem Jahr 2025 vertritt die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte vor allem folgende Rechteinhaber (Publisher von PC-Spielen):

  1. Kalypso Media Group GmbH: Dies ist aktuell einer der prominentesten Auftraggeber. NIMROD versendet für Kalypso eine große Anzahl von Abmahnungen, insbesondere für Spiele wie:
    • Railway Empire 2
    • Dungeons 4
    • Tropico 6
  2. astragon Entertainment GmbH (früher rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH): Diese Zusammenarbeit besteht seit vielen Jahren. Abmahnungen werden hier oft für diverse Simulationsspiele ausgesprochen, wie zum Beispiel:
    • Landwirtschafts-Simulator (diverse Jahrgänge)
    • Bus-Simulator
    • Bau-Simulator
  3. Daedalic Entertainment GmbH: Auch dieser Hamburger Spieleentwickler und Publisher lässt seine Rechte im Bereich Filesharing seit Langem von der Kanzlei NIMROD vertreten.

Es ist wichtig zu wissen, dass dies die am häufigsten genannten Urheber sind. Die Kanzlei kann potenziell auch weitere, weniger bekannte Rechteinhaber vertreten. Die oben genannte Liste spiegelt jedoch die Unternehmen wider, die im Zusammenhang mit den meisten Abmahnwellen der Kanzlei NIMROD im Jahr 2025 genannt werden.

Der Kern des Vorwurfs: Was bedeutet „Filesharing“ rechtlich?

Der konkrete Vorwurf in der Abmahnung lautet auf „illegales Filesharing“. Doch was verbirgt sich technisch und juristisch dahinter? Filesharing findet in sogenannten Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) statt. Nutzer installieren eine Software (z. B. BitTorrent), mit der sie Dateien nicht nur von einem zentralen Server herunterladen, sondern gleichzeitig Teile der bereits heruntergeladenen Datei anderen Nutzern im Netzwerk zum Download anbieten.

Genau hier liegt der juristische Knackpunkt. Das deutsche Urheberrecht schützt ein Werk auf vielfältige Weise. Zwei entscheidende Paragraphen sind hier relevant:

  • § 16 UrhG – Das Vervielfältigungsrecht: Allein das Herunterladen und Speichern einer urheberrechtlich geschützten Datei auf der eigenen Festplatte stellt bereits eine Vervielfältigung dar.
  • § 19a UrhG – Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung: Dies ist der weitaus schwerwiegendere Vorwurf. Indem Sie die Datei oder Teile davon über die Tauschbörsen-Software anderen Nutzern anbieten, machen Sie sie der Öffentlichkeit zugänglich.

Für die Rechteinhaber ist besonders die öffentliche Zugänglichmachung ein Dorn im Auge, da sie zur unkontrollierten und massenhaften Verbreitung ihrer Produkte führt. Die Ermittlung der Rechtsverletzer erfolgt dabei über die IP-Adresse, die Ihr Internetanbieter Ihnen zum Zeitpunkt des angeblichen Uploads zugewiesen hat. Spezialisierte Ermittlungsfirmen protokollieren diese IP-Adressen im Auftrag der Rechteinhaber und erwirken über einen richterlichen Beschluss die Herausgabe Ihrer Adressdaten beim zuständigen Provider.

Das größte Risiko: Warum die strafbewehrte Unterlassungserklärung so gefährlich ist

Viele Abgemahnte denken, die größte Gefahr seien die geforderten 850,00 €. Das ist ein Irrtum. Die weitaus größere und langfristigere Gefahr geht von der strafbewehrten Unterlassungserklärung aus. Wenn Sie diese in der von NIMROD vorgelegten Form unterzeichnen, gehen Sie einen lebenslang gültigen Vertrag ein. Darin verpflichten Sie sich, die vorgeworfene Handlung – also das öffentliche Zugänglichmachen des Spiels „Railway Empire 2“ – niemals zu wiederholen.

Das Wort „strafbewehrt“ ist hierbei entscheidend. Es bedeutet, dass Sie für jeden zukünftigen Verstoß gegen diese Erklärung eine empfindliche Vertragsstrafe an die Kalypso Media Group zahlen müssen. Diese Strafen liegen typischerweise im Bereich von 5.000 € pro Verstoß. Stellen Sie sich vor, in einigen Jahren nutzt ein Gast Ihr WLAN oder ein Familienmitglied macht unwissentlich denselben Fehler erneut über Ihren Anschluss. Da die Erklärung an Sie als Person gebunden ist, haften Sie für jede Zuwiderhandlung, die von Ihrem Anschluss ausgeht. Dieser Vertrag verjährt nicht und bindet Sie für den Rest Ihres Lebens. Es ist ein Damoklesschwert, das permanent über Ihnen schwebt.

Deshalb ist es meine oberste Priorität als Ihr Anwalt, die Abgabe einer solch weitreichenden und für Sie nachteiligen Erklärung zu verhindern.

Die zentrale Frage der Verteidigung: Wer haftet wirklich?

Die Abmahnung wird immer an den Inhaber des Internetanschlusses geschickt, da nur dessen Daten vom Provider herausgegeben werden. Doch der Anschlussinhaber ist nicht automatisch auch der Täter und damit nicht zwangsläufig haftbar. Hier liegt der wichtigste Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Verteidigung. Die entscheidende Frage lautet: Wer hat die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen?

Das Gesetz sieht hier verschiedene Szenarien vor. Als Anschlussinhaber haften Sie nur dann vollumfänglich auf Schadensersatz, wenn Sie die Tat selbst begangen haben. Haben jedoch andere Personen Ihren Internetanschluss mitgenutzt, kann die Haftung entfallen oder sich reduzieren. Man spricht hier von der sogenannten „Störerhaftung“.

Mögliche Szenarien sind:

  • Der Ehepartner oder volljährige Kinder: Nutzen Familienmitglieder den Anschluss, haften Sie als Anschlussinhaber in der Regel nicht, sofern Sie keine konkreten Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten hatten. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre erwachsenen Familienmitglieder ohne Anlass zu überwachen oder zu belehren.
  • Minderjährige Kinder: Hier haben Sie als Eltern eine Aufsichts- und Belehrungspflicht. Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihr Kind über die Gefahren und die Illegalität von Filesharing aufgeklärt haben.
  • Gäste, Mitbewohner oder Untermieter: Auch hier haften Sie nicht automatisch. Sie müssen darlegen können, wer außer Ihnen noch Zugriff auf das WLAN hatte.

Ihre Aufgabe als abgemahnter Anschlussinhaber ist es, im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast vorzutragen, wer als alternativer Täter infrage kommt. Ein pauschales „Ich war es nicht“ reicht hier nicht aus. Sie müssen nachvollziehbar erklären, welche Personen zum Tatzeitpunkt realistischerweise Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatten. Eine effektive Verteidigung beginnt also mit der genauen Analyse Ihrer persönlichen Situation.

Meine strategische Vorgehensweise bei Abmahnung von NIMROD: So unterstütze ich Sie kompetent und lösungsorientiert

Wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken, ist mein Vorgehen klar strukturiert und immer auf Ihr bestmögliches Ergebnis ausgerichtet.

  1. Analyse und Prüfung: Zuerst prüfe ich die Abmahnung auf formale und inhaltliche Korrektheit. Wurde die IP-Adresse korrekt ermittelt? Stimmen die Zeitangaben? Ist die Forderung der Höhe nach gerechtfertigt?
  2. Individuelle Beratung: Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung besprechen wir ausführlich Ihre persönliche Situation. Wer lebt in Ihrem Haushalt? Wer hatte Zugriff auf Ihr Netzwerk? Gab es Gäste? Aus diesen Informationen entwickle ich eine erste strategische Einschätzung.
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie: Es gibt keine Einheitslösung. Je nach Sachlage kann die beste Strategie darin bestehen, die Forderungen komplett zurückzuweisen, weil Sie nachweislich nicht haften. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, über einen deutlich reduzierten Vergleichsbetrag zu verhandeln und eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wird so formuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis enthält und die Vertragsstrafe auf ein Minimum reduziert oder ganz ausschließt. Sie schützt Sie vor einem teuren Gerichtsverfahren, ohne Sie den Risiken der Originalerklärung auszusetzen.
  4. Kommunikation mit der Gegenseite: Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit der Kanzlei NIMROD. Sie müssen sich nicht mehr selbst mit den juristischen Auseinandersetzungen belasten. Ich verhandle auf Augenhöhe und mit der nötigen Expertise, um das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

Mein Ziel ist es, für Sie eine schnelle, sichere und kosteneffiziente Lösung zu finden, die diese unangenehme Angelegenheit endgültig für Sie abschließt.

Fazit zu Abmahnung von NIMROD: Nehmen Sie Ihr Recht in die eigene Hand

Eine Abmahnung von NIMROD wegen „Railway Empire 2“ ist ohne Zweifel ein einschneidendes Ereignis. Doch Sie sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Mit Besonnenheit, der richtigen Strategie und kompetenter anwaltlicher Unterstützung können Sie die Situation meistern und die drohenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen erheblich reduzieren oder sogar vollständig abwenden.

Der entscheidende Fehler wäre, aus Angst oder Unsicherheit die Forderungen vorschnell zu erfüllen oder den Brief zu ignorieren. Nutzen Sie stattdessen die Chance, sich professionell und ohne Kostenrisiko beraten zu lassen.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen die Strategie, die Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen am besten schützt. Abmahnung von NIMROD? Ich helfe sofort!

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