Ein Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, das über zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten entscheidet. Es steht in der Hierarchie über dem AmtsgerichtEin Amtsgericht ist eine grundlegende Instanz der ordentlich... Mehr und unter dem OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Insta... Mehr. Landgerichte sind für bestimmte erstinstanzliche Verfahren zuständig, nehmen aber auch Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte entgegen.
Zuständigkeiten eines Landgerichts
Die Zuständigkeit eines Landgerichts erstreckt sich sowohl auf Zivil- als auch auf Strafsachen:
Zivilrechtliche Zuständigkeit
In Zivilverfahren entscheidet das Landgericht in erster Instanz über Rechtsstreitigkeiten, deren Streitwert mehr als 5.000 Euro beträgt, sofern keine ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist. Dazu gehören beispielsweise:
- Streitigkeiten aus Kaufverträgen, Mietverhältnissen oder Werkverträgen mit hohem Streitwert
- Klagen auf Schadensersatz, etwa wegen ärztlicher Behandlungsfehler
- Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen oder markenrechtliche Streitfälle
Daneben ist das Landgericht auch für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile des Amtsgerichts zuständig, wenn die Berufungssumme mindestens 600 Euro beträgt oder wenn grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen.
Strafrechtliche Zuständigkeit
In Strafsachen ist das Landgericht zuständig für schwerere Delikte, die über die Kompetenzen eines Amtsgerichts hinausgehen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren droht oder in denen eine besondere Bedeutung des Falls gegeben ist, beispielsweise:
- Schwerer Raub oder Erpressung
- Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag
- Wirtschaftsstrafsachen von erheblichem Umfang
In diesen Verfahren entscheidet das Landgericht als erste Instanz mit einer sogenannten „großen Strafkammer“, die sich aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammensetzt.
Aufbau eines Landgerichts
Ein Landgericht ist in verschiedene Kammern unterteilt, die je nach Verfahrensart spezialisiert sind:
- Zivilkammern – Bearbeiten Zivilklagen und Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts
- Strafkammern – Entscheiden über Strafverfahren von erheblichem Gewicht
- Große Strafkammern – Besondere Zuständigkeit für schwere Straftaten
- Wirtschaftsstrafkammern – Spezialisiert auf komplexe Wirtschaftsstraftaten
- Kammern für Handelssachen – Bearbeiten Handelsrechtliche Streitigkeiten
Besonderheiten und Bedeutung
Das Landgericht spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Justiz, da es sowohl als erste Instanz für bedeutende Fälle als auch als Berufungsgericht fungiert. Besonders in Strafsachen kommt ihm eine hohe Verantwortung zu, da hier schwerwiegende Verbrechen verhandelt werden.
Landgerichte sind in größeren Städten angesiedelt und decken jeweils mehrere Amtsgerichtsbezirke ab. Der Präsident oder die Präsidentin des Landgerichts trägt die organisatorische Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Verfahren.
Fazit
Ein Landgericht ist eine zentrale Instanz innerhalb der deutschen Gerichtsbarkeit, die sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen von erheblicher Bedeutung ist. Während Amtsgerichte eher für geringere Streitwerte und minderschwere Straftaten zuständig sind, übernimmt das Landgericht komplexe und schwerwiegendere Fälle. Damit trägt es maßgeblich zur Rechtsprechung und Rechtsentwicklung in Deutschland bei.