Copytrack-Anschreiben erhalten? Ich auch! Was dahinter steckt und wie Sie jetzt strategisch richtig reagieren.

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein kreativer Unternehmer, vielleicht ein professioneller Fotograf. Sie erschaffen ein einzigartiges Bild, investieren Ihr Können und Ihre Zeit und nutzen dieses Werk, um für Ihre eigene Dienstleistung auf Ihrer Webseite zu werben. Einige Zeit später finden Sie eine E-Mail in Ihrem Postfach, die Sie stutzig macht. Ein Unternehmen wirft Ihnen vor, genau dieses Bild – Ihr eigenes Werk – „möglicherweise“ ohne Erlaubnis zu verwenden und fordert Sie zur Zahlung auf. Schreiben Copytrack erhalten?

Was wie eine absurde Anekdote klingt, ist vor Kurzem einem meiner Mandanten widerfahren. Dieser Fall, der auf den ersten Blick wie ein groteskes Missverständnis wirkt, entpuppte sich bei genauerem Hinsehen als aufschlussreicher Einblick in ein ebenso cleveres wie fragwürdiges Geschäftsmodell. Als Fachanwalt für IT-Recht veranlasste mich dieser Vorfall zu einer tiefgehenden Analyse der Vorgehensweise der Copytrack GmbH. In diesem Beitrag möchte ich meine Erkenntnisse mit Ihnen teilen. Ich möchte Ihnen eine klare, strategische Anleitung an die Hand geben, falls auch Sie eine solche E-Mail erhalten haben.

Ein Mandantenfall, der das System entlarvt – Schreiben Copytrack

Kürzlich legte mir ein Mandant eine sogenannte „Berechtigungsanfrage“ der Copytrack GmbH vor. In diesem Schreiben behauptete Copytrack, die Lizenz- und Bildrechte eines ihrer Kunden geltend zu machen. Man sei darüber informiert worden, dass mein Mandant ein Foto dieses Kunden „möglicherweise“ ohne die erforderliche Erlaubnis auf seiner Webseite verwende. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden, wurden ihm zwei Optionen angeboten: der Erwerb einer nachträglichen Bildlizenz zu einem Preis von 389,59 € oder eine pauschale Schadensersatzzahlung in Höhe von 350,00 €.

Tatsächlich hatte mein Mandant das besagte Foto auf seiner Webseite veröffentlicht. Und es traf auch zu, dass er niemals eine Lizenz dafür erworben hatte. Dies war allerdings dem einfachen Umstand geschuldet, dass mein Mandant als professioneller Fotograf selbst der Urheber dieses Fotos ist. Er nutzte sein eigenes Werk für sein eigenes Unternehmen. Die Forderung war somit nicht nur unberechtigt, sondern schlichtweg absurd.

Dieser Fall warf eine zentrale Frage auf. Wie kann ein Unternehmen, das sich angeblich für die Rechte von Urhebern einsetzt, dem Schöpfer eines Werkes eine Verletzung seiner eigenen Rechte vorwerfen? Es wurde offensichtlich, dass hier ein System am Werk sein musste, das ohne jede Einzelfallprüfung agiert.

Copytracks Versprechen versus Realität

Meine anschließende Recherche bestätigte diesen ersten Eindruck. Auf ihrer Webseite inszeniert sich die Copytrack GmbH als eine Art moderner Streiter für die Rechte von Kreativen im Internet. Sie wirbt damit, mithilfe einer intelligenten Software automatisch unlizenzierte Nutzungen der Bilder ihrer Kunden im Netz aufzuspüren. Anschließend, so das Versprechen, kontaktiere man die angeblichen Rechtsverletzer und sorge für eine nachträgliche Lizenzierung oder eine Entschädigung. Das Beste daran für die Künstler und Fotografen. Der Service sei kostenlos und das Risiko gleich null, da Copytrack nur im Erfolgsfall durch eine Provision vergütet werde.

Dieses Angebot klingt für viele Urheber, die tagtäglich mit Bilddiebstahl konfrontiert sind, verlockend. Doch zahlreiche Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen im Internet zeichnen ein völlig anderes, ernüchterndes Bild. Viele Kreative berichten, dass ihre Fälle oft mit fadenscheinigen Begründungen wie „mangelnder Erfolgsaussichten“ geschlossen werden. Selbst wenn der Urheber eine ladungsfähige Anschrift des Verletzers selbst ermittelt und zur Verfügung stellt, scheint die Motivation zur tatsächlichen Rechtsdurchsetzung bei Copytrack gering zu sein.

Es entsteht der Eindruck, dass das Werbeversprechen, die Rechte von Urhebern notfalls auch gerichtlich durchzusetzen, in der Praxis oft nicht eingelöst wird.

Das eigentliche Geschäftsmodell: Ein Spiel mit der Unsicherheit

Auf der anderen Seite stehen die Empfänger der „Berechtigungsanfragen“. Aus meiner Sicht und auf Basis meiner Recherchen lässt sich das Geschäftsmodell von Copytrack wie folgt zusammenfassen. Es scheint, als könne jeder ungeprüft Bilder in die Datenbank hochladen, unabhängig davon, ob er tatsächlich der Urheber ist. Findet die Software anschließend Übereinstimmungen im Internet, wird ein automatisierter Prozess angestoßen.

An jeden Webseitenbetreiber, der das Bild verwendet, wird eine standardisierte E-Mail versendet. Eine konkrete Überprüfung, ob der Empfänger – wie im Fall meines Mandanten – der Urheber ist oder bereits eine gültige Lizenz erworben hat, findet anscheinend nicht statt. Der gesamte administrative Aufwand, die eigene Berechtigung nachzuweisen, wird geschickt auf den Empfänger abgewälzt. Copytrack selbst agiert aus einer Position, in der eine tatsächliche Rechtsverletzung keineswegs mit der nötigen Sicherheit belegt werden kann.

Die juristische Raffinesse: Warum die „Berechtigungsanfrage“ und ein Schreiben von Copytrack kein Zufall ist

Hierbei bedient sich Copytrack einer entscheidenden juristischen Feinheit. Die Schreiben sind bewusst nicht als formelle „Abmahnung“ deklariert, sondern als „Berechtigungsanfrage“. Für einen juristischen Laien mag dieser Unterschied kaum erkennbar sein, da die Aufmachung, die Androhung rechtlicher Konsequenzen und die kurzen Fristen den Eindruck einer echten Abmahnung erwecken.

Rechtlich ist der Unterschied jedoch fundamental. Würde Copytrack eine unberechtigte Abmahnung aussprechen, hätte der zu Unrecht beschuldigte Empfänger einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten zur Verteidigung. Dieses finanzielle Risiko umgeht das Unternehmen durch die Wahl der „Berechtigungsanfrage“. Da diese lediglich eine Aufforderung zur Auskunft darstellt und keine formelle Unterlassungsaufforderung enthält, entfällt dieser Erstattungsanspruch.

Dieses Vorgehen erlaubt es Copytrack, massenhaft und ohne jedes Kostenrisiko Forderungen zu versenden, selbst wenn ein Großteil davon unbegründet sein sollte. Das Geschäftsmodell basiert nicht auf der konsequenten Verfolgung von Rechtsverstößen, sondern darauf, dass ein gewisser Prozentsatz der angeschriebenen Personen aus Angst, Unsicherheit oder mangelnder Kenntnis der Rechtslage die geforderte Summe zahlt. Diese Vorgehensweise erscheint mir höchst unseriös.

Ihre strategische Antwort: So reagieren Sie kompetent und sicher

Sollten Sie eine solche „Berechtigungsanfrage“ erhalten haben, ist die wichtigste Regel: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt. Zahlen Sie auf keinen Fall vorschnell. Stattdessen empfehle ich Ihnen eine strategische Vorgehensweise, die den Spieß effektiv umdreht.

Fordern Sie Copytrack in einem Antwortschreiben höflich, aber bestimmt auf, zunächst selbst die notwendigen Nachweise zu erbringen, die eine solche Anfrage überhaupt sachlich rechtfertigen. Verlangen Sie eine lückenlose Darlegung der Berechtigung.

Dazu gehören insbesondere drei Punkte:

  1. Der Nachweis der Beauftragung: Fordern Sie eine Kopie der Originalvollmacht an, die belegt, dass Copytrack von dem genannten Kunden (z.B. einem Bildagentur-Namen) überhaupt mandatiert wurde, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
  2. Der Nachweis der Rechteinhaberschaft: Bitten Sie um einen Beleg, dass der Auftraggeber von Copytrack selbst über die exklusiven Nutzungsrechte an dem Bild verfügt, die er zur Geltendmachung solcher Ansprüche benötigt.
  3. Der Nachweis der Urheberschaft: Die gesamte Rechtekette muss lückenlos nachgewiesen werden – vom ursprünglichen Fotografen bis hin zu Copytrack.

Indem Sie diese Nachweise einfordern, geben Sie die Beweislast dorthin zurück, wo sie juristisch hingehört: zu demjenigen, der einen Anspruch erhebt. Sie werden feststellen, dass der administrative Aufwand zur Erbringung dieser detaillierten Nachweise oft in keinem Verhältnis zum erhofften Ertrag steht und eine Antwort häufig ausbleibt.

Mein Fazit: Wissen schützt vor Einschüchterung

Die Vorgehensweise von Copytrack ist ein Beispiel dafür, wie mit automatisierten Systemen und juristischen Grauzonen ein Geschäftsmodell aufgebaut wird, das auf die Verunsicherung von Webseitenbetreibern abzielt. Die gute Nachricht ist: Wenn Sie das System dahinter verstehen und strategisch klug agieren, verlieren diese Forderungen schnell ihren Schrecken.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sollten Sie Unterstützung bei der Formulierung einer rechtssicheren Antwort benötigen oder falls wider Erwarten doch weitere Schritte eingeleitet werden, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, um Ihre Situation zu besprechen.

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