Ausweisfälschung

Ausweisfälschung ist eine spezifische Form der Urkundenfälschung, die sich auf Identifikationsdokumente wie Personalausweise, Reisepässe oder Führerscheine bezieht. Im deutschen Strafgesetzbuch wird diese unter § 267 StGB als Straftat definiert und kann auf verschiedene Weisen begangen werden:

  1. Fälschung durch Herstellung (Nachmachen): Hierbei wird ein falsches Dokument erstellt, das so aussieht, als wäre es von einer offiziellen Stelle ausgestellt worden.
  2. Fälschung durch Veränderung (Verfälschung): Dabei wird der Inhalt eines echten Dokuments geändert. Beispielsweise könnte das Geburtsdatum auf einem Personalausweis geändert werden.
  3. Verwendung von gefälschten Dokumenten: Die Benutzung eines gefälschten oder verfälschten Dokuments, um in rechtlichen Angelegenheiten zu täuschen, fällt ebenfalls unter diesen Paragraphen.
  4. Blankodokument-Fälschung: Hier wird Inhalt zu einem Papier mit einer Unterschrift gegen den Willen der unterschreibenden Person hinzugefügt.

Die Strafe für Urkundenfälschung kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. In schweren Fällen, wie gewerbsmäßigem Handeln oder großem Vermögensverlust, kann die Strafe bis zu 10 Jahre betragen.

Die Urkundenfälschung dient dem Schutz der Zuverlässigkeit von Rechtsgeschäften und der Integrität von Dokumenten, die im Rechtsverkehr verwendet werden. Die Verfolgung von Urkundenfälschung ist nicht anzeigeabhängig, und im Falle einer Anschuldigung ist es ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren.

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