Google-Bewertung: Unangemessen oder ungerechtfertigt?

Negative Online-Bewertungen können für Unternehmen, Freiberufler und Ärzte schwerwiegende Folgen haben. Eine einzige schlechte Bewertung bei Google kann das Vertrauen potenzieller Kunden erschüttern und sich langfristig auf die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. Doch nicht jede Bewertung ist gerechtfertigt – manche sind unangemessen, andere schlichtweg unwahr oder rechtswidrig.

In diesem Beitrag beleuchten wir, worin der Unterschied zwischen einer unangemessenen und einer ungerechtfertigten Google-Bewertung liegt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und wie Sie Ihre Online-Reputation mit strategischem Reputationsmanagement schützen können.


1. Warum Google-Bewertungen heute so entscheidend sind

Google ist die meistgenutzte Suchmaschine der Welt. Wenn ein potenzieller Kunde nach einem Zahnarzt, einem Rechtsanwalt oder einem Handwerksbetrieb sucht, erscheinen die Google-Bewertungen meist als erstes. Diese Bewertungen beeinflussen maßgeblich den ersten Eindruck – und häufig auch die endgültige Entscheidung.

Positive Bewertungen stärken das Vertrauen, negative dagegen wirken abschreckend – insbesondere wenn sie unbeantwortet bleiben.


2. Was bedeutet „unangemessen“?

Eine Bewertung gilt als unangemessen, wenn sie sprachlich oder inhaltlich aus dem Rahmen fällt. Typische Merkmale:

  • Beleidigende oder diffamierende Inhalte
  • Rassistische oder diskriminierende Aussagen
  • Spam oder Werbung für andere Anbieter
  • Unangebrachte Sprache oder Bedrohungen

Diese Bewertungen verletzen meist die Google-Richtlinien und können unter Umständen auch strafrechtlich relevant sein. Sie haben in der Regel keine sachliche Grundlage, sondern verfolgen das Ziel, dem Bewerteten zu schaden.


3. Was ist eine „ungerechtfertigte“ Bewertung?

Eine ungerechtfertigte Bewertung ist nicht zwingend beleidigend oder rechtswidrig, sondern schlicht sachlich falsch. Beispiele:

  • Der Rezensent war nie Kunde oder Patient.
  • Die Bewertung bezieht sich auf ein Ereignis, das nie stattgefunden hat.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen werden aufgestellt.
  • Der Kontext der Bewertung ist irreführend oder manipulativ.

Solche Bewertungen können dennoch den Ruf massiv schädigen – vor allem, wenn sie glaubwürdig erscheinen.


4. Juristische Einordnung: Was darf eine Google-Bewertung enthalten?

Bewertungen sind grundsätzlich durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Aber: Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Unzulässig sind insbesondere:

  • Tatsachenbehauptungen, die nachweislich falsch sind
  • Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede
  • Bewertungen durch Nicht-Kunden

Wer nicht in einer geschäftlichen Beziehung zum Bewerteten stand, darf keine Bewertung abgeben. Google selbst betont, dass nur echte Kundenerfahrungen zulässig sind.


5. Wie geht man mit unangemessenen Bewertungen um?

a) Bewertung melden

Google bietet die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die gegen die Richtlinien verstoßen. Das ist meist der erste Schritt – allerdings oft nicht ausreichend. Google prüft die Meldung automatisiert oder manuell und entscheidet dann, ob die Bewertung entfernt wird.

b) Juristisch vorgehen

Wird die Bewertung nicht entfernt, kann ein rechtliches Vorgehen sinnvoll sein. Hier ist eine individuelle Prüfung notwendig: Ist die Bewertung justiziabel? Gibt es Beweise, dass der Verfasser kein Kunde war? In vielen Fällen kann eine anwaltliche Intervention dazu führen, dass Google oder der Verfasser die Bewertung löscht.


6. Wie läuft eine anwaltliche Löschung ab?

  1. Prüfung des Sachverhalts: Ist die Bewertung unangemessen oder ungerechtfertigt?
  2. Kontaktaufnahme mit Google oder dem Rezensenten: Mit konkreter Aufforderung zur Löschung.
  3. Fristsetzung und Eskalation: Bleibt die Löschung aus, kann eine einstweilige Verfügung oder Klage erwogen werden.

Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Mandanten seit über 25 Jahren bei der effektiven Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen – stets individuell, strategisch und effizient.


7. Fallbeispiel aus der Praxis

Ein Arzt erhielt eine 1-Stern-Bewertung mit dem Kommentar: „Nie wieder! Total unfreundlich!“ Nach Rücksprache stellte sich heraus: Der Rezensent war nie Patient der Praxis. Die Bewertung konnte durch eine fundierte anwaltliche Argumentation erfolgreich entfernt werden.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die genaue rechtliche Einordnung ist. Eine oberflächlich harmlose Bewertung kann in der Wirkung verheerend sein – aber auch erfolgreich bekämpft werden.


8. Präventive Strategien im Reputationsmanagement

Neben der reaktiven Löschung ist der proaktive Schutz Ihrer Online-Reputation entscheidend. Folgende Maßnahmen haben sich bewährt:

  • Monitoring: Beobachten Sie regelmäßig Ihre Google-Bewertungen.
  • Schnelle Reaktion: Reagieren Sie sachlich auf neue Bewertungen – auch auf positive.
  • Bewertungen aktiv einholen: Ermuntern Sie zufriedene Kunden, eine Bewertung abzugeben.
  • Rechtsberatung einholen: Lassen Sie zweifelhafte Bewertungen frühzeitig prüfen.

Ein durchdachtes Reputationsmanagement ist keine einmalige Aktion, sondern eine dauerhafte Strategie.


9. Häufige Fragen zur Bewertungslöschung

„Kann jede negative Bewertung gelöscht werden?“

Nein. Kritik ist zulässig, solange sie sachlich und auf wahren Tatsachen basiert.

„Wie lange dauert die Löschung?“

Das hängt vom Einzelfall ab. Manche Bewertungen werden innerhalb weniger Tage entfernt, andere erfordern gerichtliche Schritte.

„Kostet die anwaltliche Löschung viel Geld?“

Die Kosten sind abhängig vom Aufwand – und oft günstiger, als ein langfristiger Reputationsschaden.


10. Fazit Google-Bewertung unangemessen: Nicht jede Bewertung muss hingenommen werden

Ob eine Google-Bewertung unangemessen oder ungerechtfertigt ist – in beiden Fällen gibt es Handlungsspielräume. Wichtig ist, nicht untätig zu bleiben. Denn: Der gute Ruf ist ein hohes Gut, das geschützt werden muss.

Mit strategischer, kompetenter Rechtsberatung und gezieltem Reputationsmanagement stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen unfaire Bewertungen zur Wehr zu setzen.


Google-Bewertung unangemessen: Vertrauen Sie auf Erfahrung und Strategie

Wenn Sie eine negative Bewertung bei Google erhalten haben und sich fragen, ob sie gelöscht werden kann: Ich unterstütze Sie dabei, den Sachverhalt zu prüfen und gezielte rechtliche Schritte einzuleiten.

🎯 Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Online-Reputation schützen. Vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Rechtsanwalt Thomas Feil
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