📋 Zusammenfassung
⚠️ Warnung: Aktuell kursieren in Deutschland gefälschte Mahnschreiben im Namen eines „Rechtsanwalt Michael Müller“ (Waldstraße 6, 66763 Dillingen/Saar), der angeblich Forderungen für Tippwerk24 oder Lotto2Win geltend macht.
🔍 Kein echter Anwalt: Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat „Rechtsanwalt Michael Müller, Waldstraße 6, 66763 Dillingen/Saar“ auf ihrer Schwarzliste betrügerischer Inkassoschreiben geführt.
❌ Kein echter Vertrag: Zahlreiche Empfänger der im Wesentlichen identischen Schreiben bestätigen, dass es die behaupteten telefonischen Verträge nicht gab.
🚫 Nicht zahlen: Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen
📞 Sofort handeln: Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte unverzüglich rechtliche Beratung suchen, Strafanzeige erstatten und keinesfalls Kontakt mit den Absendern aufnehmen.
💼 Rechtsanwalt Thomas Feil hilft: Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht und Internetbetrug unterstütze ich Sie dabei, diese betrügerische Forderung effektiv abzuwehren und – sollten Sie bereits gezahlt haben – Ihr Geld zurückzuholen.
Inhaltsverzeichnis
- 📋 Zusammenfassung
- Einleitung: Ein Brief, der Angst machen soll
- Was steckt hinter Tippwerk24 und Lotto2Win?
- Wer ist „Rechtsanwalt Michael Müller“?
- Die Betrugsmasche im Detail: Wie das Schema funktioniert
- Die Erkennungsmerkmale: So entlarven Sie das Betrugsschreiben
- Kein Nachweis eines Vertragsschlusses
- Der Absender ist nicht im Anwaltsverzeichnis zu finden
- Die angegebene Adresse existiert nicht oder führt ins Leere
- Die Schreiben sind nahezu identisch
- Die Forderungshöhe ist immer gleich
- Gefälschte Fotos und Profile
- Telefonisch abgeschlossene Verträge ohne Schriftform
- Warum diese Masche so gefährlich ist
- Was tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?
- Zahlen Sie nicht.
- Erteilen Sie keine Einzugsermächtigung und kein SEPA-Lastschriftmandat.
- Überprüfen Sie den Absender im BRAK-Verzeichnis.
- Erstatten Sie Strafanzeige.
- Suchen Sie unverzüglich rechtliche Beratung.
- Geben Sie keine persönlichen Daten preis.
- Ignorieren Sie auch etwaige Folgekommunikation mit Vorsicht.
- Rechtliche Einordnung: Was gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen?
- Warnsignale auf einen Blick
- Warum Sie jetzt handeln sollten – und wie ich Ihnen helfe
- Fazit: Nicht zahlen, nicht schweigen, handeln
Einleitung: Ein Brief, der Angst machen soll
Es klingelt an der Tür – oder der Briefkasten ist voll. Man greift in den Stapel von Post und hält ein offiziell aussehendes Schreiben in der Hand: „Vorgerichtliche Mahnung“ steht darauf, unterzeichnet von einem „Rechtsanwalt Michael Müller“, adressiert von der Anschrift Waldstraße 6, 66763 Dillingen/Saar. Der Brief mutet seriös und bedrohlich zugleich an. Im Text wird behauptet, man habe einen kostenpflichtigen Vertrag mit Tippwerk24 oder Lotto2Win abgeschlossen – und offene Beträge in erheblicher Höhe nicht bezahlt. Ohne eine Reaktion werde man rechtliche Schritte einleiten, Mahnbescheide beantragen, das Konto sperren oder gar einen Gerichtsvollzieher schicken.
Für viele Empfänger ist das ein Schock. Viele können sich an keinerlei Vertragsabschluss erinnern – und das zu Recht. Denn bei diesen Schreiben handelt es sich nach allem, was bekannt ist, um eine großangelegte Betrugsmasche, mit der Tausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland gezielt eingeschüchtert werden, um sie zur Zahlung nichtexistierender Schulden zu bewegen.
Dieser Blogbeitrag erklärt Ihnen, was hinter diesen Mahnungen steckt, warum Sie keinen Cent zahlen sollten, was die konkreten Warnsignale sind – und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.
Was steckt hinter Tippwerk24 und Lotto2Win?
Tippwerk24 und Lotto2Win treten in diesen Schreiben als angebliche Dienstleister im Bereich Lotterievermittlung auf. Die Empfänger der Mahnungen werden damit konfrontiert, dass sie angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Lotterie- oder Gewinnspielservice abgeschlossen haben – in der Regel per Telefon. Für diesen Vertrag seien nun Zahlungen in oft vierstelliger Höhe offen.
Das Muster ist von anderen gleichartigen Betrugsmaschen bekannt: Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen. Im konkreten Zusammenhang mit Lotto2Win und ähnlichen Anbietern behaupten die Schreiben, man habe einen Lotterievermittlungsvertrag abgeschlossen. Es liegen Hinweise auf Schreiben vor, in denen ein angeblicher Rechtsanwalt Forderungen aus einem behaupteten Lotterievermittlungsvertrag geltend macht – in der Regel wohl bei allen Betroffenen über 4.772,05 EUR.
Die auffällige Gleichförmigkeit der Forderungshöhe ist bereits ein erstes deutliches Warnsignal: In der Praxis wären solche Beträge für jeden Vertragspartner individuell unterschiedlich hoch, je nach Vertragsbeginn, Laufzeit und eventuellen Zahlungen. Auch die aktuelle Website von „lotto2win“ ist offensichtlich sehr neu und hat 2023 noch nicht existiert. Dies ist ein weiteres starkes Indiz dafür, dass es sich um ein frisch gegründetes, möglicherweise betrügerisches Konstrukt handelt, das allein zu dem Zweck aufgebaut wurde, mit gefälschten Inkassoschreiben Geld zu ergaunern.
Wer ist „Rechtsanwalt Michael Müller“?
Der Name „Michael Müller“ ist in Deutschland weit verbreitet – was ihn zu einem idealen Alias für Betrüger macht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat „Rechtsanwalt Michael Müller, Waldstraße 6, 66763 Dillingen/Saar – ra-michaelmuller.de“ explizit auf ihrer Schwarzliste betrügerischer Inkassoschreiben gelistet.
Diese Schwarzliste der Verbraucherzentrale Brandenburg enthält Konten und Anbieter, an die Verbraucher unter keinen Umständen Geld überweisen sollen. Die Aufnahme in diese Liste ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass es sich bei den Schreiben nicht um legitime Forderungen eines echten Rechtsanwalts handelt.
Das Muster ähnelt zahlreichen anderen dokumentierten Betrugsfällen: Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand bestehen erhebliche Zweifel sowohl an der Identität des auftretenden „Rechtsanwalts“ als auch an der Seriosität der Forderung. Besonders auffällig ist, dass der genannte Rechtsanwalt nach bisherigem Stand nicht im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK auffindbar ist, obwohl dieses gerade der Überprüfung der anwaltlichen Zulassung dient.
Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland sind grundsätzlich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAK-Verzeichnis) eingetragen. Wer dort nicht zu finden ist, ist schlicht kein zugelassener Anwalt – und darf auch keine anwaltliche Tätigkeit ausüben. Das Auftreten unter einem Anwaltsnamen ohne entsprechende Zulassung ist in Deutschland strafbar.
Im Vergleich zu analogen Fällen, etwa dem „Rechtsanwalt Thomas Müller“ aus Bernkastel-Kues, der für Lotto2Win tätig war: Auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, das für zugelassene Rechtsanwälte grundsätzlich vorgeschrieben ist, war nach den bisherigen Recherchen nicht ersichtlich. Dieses sogenannte beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist seit Jahren für alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland Pflicht. Wer kein beA hat, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein zugelassener Rechtsanwalt.
Die Betrugsmasche im Detail: Wie das Schema funktioniert
Die betrügerischen Schreiben im Zusammenhang mit Tippwerk24 und Lotto2Win folgen einem klar erkennbaren Muster, das auch bei zahlreichen ähnlichen Fällen dokumentiert wurde. Das Verständnis dieses Musters ist der erste Schritt zur eigenen Schutzstrategie.
Schritt 1: Der erste Brief – die „vorgerichtliche Mahnung“
Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“. In der Sprache des Schreibens wird suggeriert, dass bereits Mahnungen vorangegangen seien, auf die man nicht reagiert habe. Konkrete Belege hierfür werden in der Regel nicht vorgelegt. Das Schreiben enthält eine Forderungsaufstellung, gibt aber häufig keine vollständige Bankverbindung an, auf die man zahlen soll. Stattdessen wird man aufgefordert, Kontakt aufzunehmen oder sich über eine bestimmte „Fallnummer“ zu melden.
Diese bewusste Verschleierung der Zahlungsmodalitäten dient einem klaren Zweck: Durch die gewollte direkte Kontaktaufnahme soll verhindert werden, dass ein Konto oder eine Zahlungsmöglichkeit bekannt wird. „Geschädigte“ berichten, dass ohne „Fallnummer“ auch telefonisch keine Bankverbindung mitgeteilt wird.
Schritt 2: Die Drohkulisse
Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge einzuleiten. Diese Drohungen sind in der Sprache des Schreibens oft als unmittelbar bevorstehend formuliert, um maximalen Druck aufzubauen. Formulierungen wie „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ oder „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung auszubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ sind klassische Einschüchterungsversuche aus diesem Bereich.
Rechtlich gesehen sind das alles leere Drohungen. Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Wer keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hat, kann nichts pfänden – und an eine solche Entscheidung zu gelangen, setzt voraus, dass die Forderung überhaupt rechtlich begründet ist. Was sie bei diesen Schreiben aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ist.
Schritt 3: Der Anruf durch einen vermeintlichen Anwalt
In besonders dreisten Fällen folgt auf das Schreiben sogar ein Anruf. Mindestens eine Person wurde auf das Schreiben hin sogar von einem wohl ebenfalls falschen Anwalt angerufen (Mobilfunknummer) und zur Zahlung aufgefordert. Ein echter Rechtsanwalt würde in aller Regel nicht von einer nicht zugeordneten Mobilfunknummer aus Zahlungsforderungen stellen. Auch dieser Umstand ist ein deutliches Warnsignal.
Schritt 4: Der gefälschte Gerichtsvollzieher
In besonders aggressiven Varianten dieser Betrugsmasche wird sogar ein vermeintlicher Gerichtsvollzieher zur Tür des Betroffenen geschickt. Im Zusammenhang mit den Lotto2Win-Schreiben ist dokumentiert: „In der Folge dieses Schreibens tauchte ein falscher Gerichtsvollzieher bei der Mandantin auf. Er hatte einen wohl gefälschten Ausweis. Einen Gerichtsvollzieher mit dem angegebenen Namen ist beim zuständigen Gericht nicht bekannt!“ Dies ist eine Eskalationsstufe, die besonders einschüchternd wirkt – und die dennoch keine rechtliche Wirkung hat, wenn die dahinterstehende Forderung nicht existiert.
Schritt 5: Gefälschte Mahnbescheide als nächste Eskalationsstufe
Nun haben sich die Betrüger etwas Neues einfallen lassen: Es werden keine Inkasso-Schreiben mehr versendet. Vielmehr trudelt jetzt ein Mahnbescheid vom Gericht bei Ihnen ins Haus. Und dieser wirkt so echt, dass wahrscheinlich der ein oder andere Verbraucher bezahlen wird, ohne groß nachzudenken.
Die Erkennungsmerkmale: So entlarven Sie das Betrugsschreiben
Es gibt eine Reihe konkreter Merkmale, an denen Sie betrügerische Mahnschreiben wie die von „Rechtsanwalt Michael Müller“ für Tippwerk24 oder Lotto2Win erkennen können. Diese Merkmale decken sich mit dem, was auch Verbraucherzentralen und andere Experten wiederholt beschrieben haben.
Kein Nachweis eines Vertragsschlusses
Das Schreiben enthält keinen konkreten Beleg dafür, wann, wie und unter welchen Umständen ein Vertrag zustande gekommen sein soll. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Ein seriöses Mahnschreiben würde stets auf den konkreten Vertragsschluss, den Vertragsgegenstand, den vereinbarten Preis und die bisherigen Mahnungen verweisen.
Der Absender ist nicht im Anwaltsverzeichnis zu finden
Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist unter brak.de öffentlich zugänglich. Wer dort nicht gelistet ist, ist kein zugelassener Anwalt. Die Verbraucherzentrale Hessen konnte keinen „Rechtsanwalt Demircan“ aus Singen über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis identifizieren – was sich bei den vorliegenden Fällen in vergleichbarer Weise zeigt.
Die angegebene Adresse existiert nicht oder führt ins Leere
Unter der angegebenen Adresse existiert keine Kanzlei. Ein Besuch oder ein Anruf an der angegebenen Adresse oder Telefonnummer ergibt keine seriöse Kanzlei. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer führen lediglich zu einer Mailboxansage.
Die Schreiben sind nahezu identisch
Zahlreiche Empfänger der im Wesentlichen identischen Schreiben bestätigen, dass es die behaupteten telefonischen Verträge nicht gab. Echte Mahnschreiben sind individuell auf den jeweiligen Schuldner und dessen Vertragsdetails zugeschnitten. Sind tausende Schreiben nahezu wortgleich, spricht das eindeutig für einen organisierten Betrug.
Die Forderungshöhe ist immer gleich
Wenn alle Betroffenen denselben Betrag zahlen sollen – unabhängig davon, wann angeblich ein Vertrag geschlossen wurde, wie lange er lief und welche Zahlungen bereits erfolgt sein sollen –, ist das ein klares Indiz für Betrug. Seriöse Forderungen variieren von Person zu Person.
Gefälschte Fotos und Profile
Im Zusammenhang mit dem ähnlichen Fall des „Rechtsanwalts Thomas Müller“ für Lotto2Win wurde festgestellt: „Es scheinen sich die Hinweise zu bestätigen, dass auf der zugehörigen Website Fotos und Profile real existierender, tatsächlich aber anderer Personen verwendet werden. Das dort portraitierte ‚Anwaltsporträt‘ eines Thomas Müller entspricht in Wahrheit einem anderen, realen Rechtsanwalt (Andrew Brownstein, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, USA). Es wird also offenbar das Foto eines völlig anderen Juristen verwendet, ohne dass ein Zusammenhang zum behaupteten ‚RA Müller‘ besteht.“ Auch eine angeblich in der Kanzlei tätige „Lena Wuschanski“ war als in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin nicht auffindbar.
Telefonisch abgeschlossene Verträge ohne Schriftform
Wichtig zu wissen: Zwar kann man Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Wer also niemals eine schriftliche Vertragsbestätigung erhalten oder unterzeichnet hat, hat in aller Regel auch keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen.
Warum diese Masche so gefährlich ist
Die Betrugsmasche mit gefälschten Anwaltsmahnungen für Lotterie-Dienstleister ist deshalb so effektiv, weil sie gezielt auf menschliche Schwächen abzielt: die Angst vor rechtlichen Konsequenzen, das Unwohlsein im Umgang mit juristischer Sprache und die Scham, eine vermeintliche Schuld zugeben zu müssen.
Gerade im Bereich der Telefonakquise gibt es leider immer wieder vielerlei Betrugsversuche. Die Täter nutzen bewusst die Tatsache aus, dass viele Menschen gelegentlich Gewinnspielangebote telefonisch erhalten haben und sich im Nachhinein nicht sicher sind, ob sie nicht doch versehentlich irgendeiner kostenpflichtigen Teilnahme zugestimmt haben. Diese Unsicherheit wird von den Betrügern gezielt ausgenutzt.
Hinzu kommt die professionelle Aufmachung der Schreiben. Auf dem ersten Blick könnte man fast glauben, dass es sich bei dem Brief um einen seriösen Brief eines Anwalts handelt. Offizielle Briefköpfe, der Verweis auf Gesetzestexte und die Drohung mit gerichtlichen Maßnahmen erzeugen eine Atmosphäre der Ernsthaftigkeit, die viele Betroffene dazu verleitet, schnell zu zahlen, ohne die Legitimität der Forderung zu hinterfragen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen oder Personen, die wenig Erfahrung im Umgang mit rechtlichen Schreiben haben. Dieser wirkt so echt, dass wahrscheinlich der ein oder andere Verbraucher bezahlen wird, ohne groß nachzudenken. Und genau das ist das Ziel der Täter.
Ein weiterer gefährlicher Aspekt: Wer einmal Kontakt aufnimmt oder gar persönliche Daten weitergibt, gerät möglicherweise auf weitere Betrugslisten und wird erneut Ziel von Angriffen. Wer ein unseriöses Schreiben erhält, sollte keinesfalls überweisen oder in einer anderen Form mit dem Fake-Unternehmen in Kontakt treten.
Was tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?
Die wichtigste Botschaft vorab: Bewahren Sie Ruhe. Dieses Schreiben hat – nach allem, was bekannt ist – keine rechtliche Grundlage. Sie müssen weder zahlen noch in irgendeiner Form reagieren, ohne vorher rechtliche Beratung in Anspruch genommen zu haben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Handlungsempfehlungen.
Zahlen Sie nicht.
Das ist der wichtigste und erste Schritt. Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, obwohl Sie einen kostenpflichtigen Vertrag nicht abgeschlossen haben, so zahlen Sie den geforderten Betrag nicht und erteilen auch keine Einzugsermächtigung. Jede Zahlung – auch eine Teilzahlung – könnte als Anerkennung der Forderung gewertet werden und Ihre rechtliche Position schwächen.
Erteilen Sie keine Einzugsermächtigung und kein SEPA-Lastschriftmandat.
Beigefügt ist häufig ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Unterzeichnen Sie dieses unter keinen Umständen. Wer einer unbekannten Organisation ein SEPA-Mandat erteilt, ermöglicht ihr, direkt vom Konto abzubuchen.
Überprüfen Sie den Absender im BRAK-Verzeichnis.
Besuchen Sie die Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de und suchen Sie nach dem angeblichen Rechtsanwalt. Wenn der Name dort nicht zu finden ist, haben Sie bereits einen entscheidenden Hinweis.
Erstatten Sie Strafanzeige.
Im Falle eines Betrugsversuches kann zudem eine Strafanzeige erstattet werden. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und zeigen Sie das Schreiben vor. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die Sie erhalten haben. Durch Strafanzeigen wird der Strafverfolgungsbehörde das Ausmaß dieser Betrugsmasche erst sichtbar gemacht – und die Täter können zur Rechenschaft gezogen werden.
Suchen Sie unverzüglich rechtliche Beratung.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung möglicherweise doch begründet sein könnte, oder wenn Sie bereits gezahlt haben, ist es wichtig, so schnell wie möglich einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Überweisen Sie den Geldbetrag nicht ungeprüft, da hier zumindest der Verdacht einer unseriösen Zahlungsaufforderung vorliegt.
Geben Sie keine persönlichen Daten preis.
Antworten Sie nicht auf das Schreiben und nehmen Sie unter keinen Umständen telefonisch Kontakt über die im Schreiben angegebenen Nummern auf. Jede Information, die Sie preisgeben, kann gegen Sie verwendet werden – oder dazu beitragen, dass Sie auf noch mehr Betrugslisten geraten.
Ignorieren Sie auch etwaige Folgekommunikation mit Vorsicht.
Flattert ein Mahnbescheid ins Haus, sollten Sie diesen aber erst einmal prüfen. Auf keinen Fall sollten Sie Mahnbescheide vom AmtsgerichtEin Amtsgericht ist eine grundlegende Instanz der ordentlich... Mehr ignorieren – doch auch hier gilt: Prüfen Sie zunächst mit anwaltlicher Hilfe, ob es sich um ein echtes Gerichtsschreiben handelt, bevor Sie reagieren.
Rechtliche Einordnung: Was gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen?
Ein zentrales Argument der Betrüger ist, dass ein Vertrag angeblich „telefonisch“ zustande gekommen sei. Hier lohnt ein genauerer rechtlicher Blick.
Wichtig zu wissen: Zwar kann man Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Bei sogenannten Telefonabschlüssen für Lotterievermittlungs- oder Gewinnspielverträge greift in Deutschland das Gesetz zum Schutz der Verbraucher. Insbesondere für Fernabsatzverträge gelten besondere Anforderungen: Der Verbraucher muss über den Vertragsschluss schriftlich informiert werden und hat zudem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Wer niemals eine schriftliche Vertragsbestätigung erhalten hat, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen – selbst wenn am Telefon tatsächlich ein Gespräch stattgefunden haben sollte. Und selbst wenn man irrtümlich ein kostenpflichtiges Angebot angenommen haben sollte, ist die Forderungshöhe von mehreren tausend Euro in aller Regel nicht ohne weiteres rechtlich durchsetzbar.
Hinzu kommt: Wer die Forderung zurückweist und der angebliche „Anwalt“ tatsächlich eine Klage einreichen würde, müsste er die Existenz und die Legitimität des Vertrages vor Gericht beweisen. Da dieser Beweis bei Scheinverträgen nicht geführt werden kann, kommt es in der Praxis bei seriöser rechtlicher Gegenwehr in der Regel nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das Netzwerk hinter der Masche: Organisierter Betrug im großen Stil
Die Fälle von „Rechtsanwalt Michael Müller“ für Tippwerk24 und Lotto2Win sind keine Einzelfälle. Sie sind Teil eines systematisch organisierten Musters, das bundesweit – und möglicherweise über die Grenzen Deutschlands hinaus – operiert.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg führt allein in ihrer Schwarzliste dutzende Namen und Adressen auf, die mit betrügerischen Inkassoschreiben in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen „Rechtsanwalt Michael Müller, Waldstraße 6, 66763 Dillingen/Saar“ ebenso wie „Rechtsanwalt Thomas Müller, Moselbahnstraße 2, 54470 Bernkastel-Kues – ra-thomasmuller.de“ und viele weitere.
Die Ähnlichkeiten zwischen den Fällen sind frappierend: immer derselbe Aufbau der Schreiben, immer ähnliche Forderungshöhen, immer gefälschte Anwälte, immer nicht nachweisbare Kanzleiadressen. Dahinter steckt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine oder mehrere kriminelle Organisationen, die gezielt Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern – vermutlich aus gehackten oder verkauften Datenbeständen – nutzen, um massenhaft gleichartige Betrugsbriefe zu versenden.
In den letzten Wochen sind immer wieder neue Inkasso-Warnungen und Zahlungsbefehle von verschiedenen Firmen versendet wurden, in denen es um eine Forderung aus dem Lottobereich ging. Über diese dubiosen Mahnungen haben wir immer wieder berichtet, von denen mittlerweile Tausende Verbraucher betroffen sind.
Die Tatsache, dass die Täter im Rahmen der Lotto2Win-Masche sogar einen gefälschten Gerichtsvollzieher mit einem gefälschten Ausweis geschickt haben, zeigt das kriminelle Energie und die organisatorischen Kapazitäten, die hinter diesen Netzwerken stecken.
Wenn Sie bereits gezahlt haben: Handeln Sie jetzt
Sollten Sie bereits gezahlt haben – keine Panik. Es gibt Möglichkeiten zu handeln, auch wenn das Geld bereits überwiesen wurde. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie einen Betrug vermuten. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und schildern Sie den Sachverhalt. In manchen Fällen ist es möglich, eine autorisierte Überweisung rückgängig zu machen, insbesondere wenn sie auf ein ausländisches Konto gegangen ist und dort noch nicht abgeflossen ist.
Ein Indiz für eine unseriöse Inkasso-Forderung ist es, wenn Sie aufgefordert werden, auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Wohin das Geld überwiesen werden soll, erkennen Sie an der Länderkennung der IBAN, den ersten beiden Großbuchstaben. Es sind jedoch auch Fake-Inkassoschreiben in Umlauf, bei denen die Betroffenen auf ein deutsches Konto einzahlen sollen. Auch das macht eine Rückbuchung nicht unmöglich – aber zeitkritisch.
Als auf Internetbetrug spezialisierter Fachanwalt helfe ich Ihnen dabei, alle verfügbaren rechtlichen Schritte einzuleiten, um Ihr Geld zurückzubekommen. Das kann die Einleitung eines Rückbuchungsverfahrens über Ihre Bank, die Erstattung einer Strafanzeige, die Einschaltung der zuständigen Behörden sowie – soweit Täter identifiziert werden können – zivilrechtliche Schritte zur Rückforderung des gezahlten Betrages umfassen.
Warnsignale auf einen Blick
Damit Sie im Ernstfall schnell entscheiden können, ob ein Schreiben verdächtig ist, fassen wir die wichtigsten Warnsignale noch einmal in zusammenhängender Form zusammen:
Ein Schreiben sollte Sie grundsätzlich misstrauisch machen, wenn der Absender im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht auffindbar ist, wenn kein konkreter Nachweis über den behaupteten Vertragsschluss beigefügt wird, wenn die Forderungshöhe identisch mit anderen bekannt gewordenen Schreiben ist, wenn keine vollständige Bankverbindung im Schreiben angegeben wird und stattdessen Kontaktaufnahme per Telefon oder über eine „Fallnummer“ verlangt wird, wenn Drohungen wie Kontosperrung, Pfändung oder Gerichtsvollziehereinsatz in unmittelbar bevorstehender Form formuliert werden, und wenn die angegebene Kanzleiadresse bei einer Überprüfung nicht existiert oder zu keiner tatsächlichen Kanzlei führt.
Jedes dieser Merkmale allein ist bereits ein deutliches Warnsignal. Treffen mehrere davon zu – was bei den Schreiben von „Rechtsanwalt Michael Müller“ für Tippwerk24 und Lotto2Win typischerweise der Fall ist –, ist von einem Betrugsversuch auszugehen.
Warum Sie jetzt handeln sollten – und wie ich Ihnen helfe
Internetbetrug durch gefälschte Anwaltsmahnungen hat in Deutschland in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Die Täter operieren professionell, grenzüberschreitend und oft anonym. Ohne rechtliche Unterstützung stehen Betroffene dieser Situation oft hilflos gegenüber.
Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung habe ich zahlreiche Mandantinnen und Mandanten dabei unterstützt, sich gegen betrügerische Forderungen zu wehren und – wo möglich – gezahltes Geld zurückzuholen. Ich kenne die Methoden, die hinter diesen Maschen stecken, und weiß, wie man ihnen effektiv begegnet.
Wenn Sie ein Schreiben von „Rechtsanwalt Michael Müller“ für Tippwerk24 oder Lotto2Win erhalten haben, handeln Sie nicht allein und nicht überstürzt. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, entwickeln eine klare Strategie und setzen Ihre Rechte durch – schnell, kompetent und lösungsorientiert.
Fazit: Nicht zahlen, nicht schweigen, handeln
Die Mahnschreiben von „Rechtsanwalt Michael Müller“ für Tippwerk24 oder Lotto2Win sind nach allem verfügbaren Erkenntnisstand betrügerisch. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen. Weder der angebliche Anwalt noch die dahinter stehenden Unternehmen haben eine legitime rechtliche Grundlage für ihre Forderungen.
Grundsätzlich sollte man Zahlungsaufforderungen von echten Inkasso-Büros oder Rechtsanwaltskanzleien natürlich nicht einfach liegen lassen. Doch genauso wichtig ist es, seriöse von betrügerischen Forderungen zu unterscheiden – und die vorliegenden Schreiben sind klar der letzteren Kategorie zuzuordnen.
Die richtige Reaktion ist: nicht zahlen, keine persönlichen Daten preisgeben, Strafanzeige erstatten und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Wer bereits gezahlt hat, sollte sofort seine Bank informieren und anwaltliche Hilfe suchen, um die Chancen einer Rückbuchung zu maximieren.
Diese Betrugsmasche trifft täglich neue Opfer – in Deutschland und darüber hinaus. Je mehr Betroffene sich wehren, desto schwieriger wird es für die Täter, ihr kriminelles Geschäftsmodell aufrechtzuerhalten. Ihr Widerstand ist nicht nur in Ihrem eigenen Interesse. Er trägt auch dazu bei, künftige Opfer zu schützen.
Ich stehe Ihnen zur Seite – kompetent, entschlossen und mit dem klaren Ziel, Ihre Interessen durchzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, verfasst. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie von dieser oder einer ähnlichen Betrugsmasche betroffen sind, kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung.
Ich nutze moderne KI-Technologien zur Unterstützung bei der Recherche und Entwurfserstellung. Die fachliche Endkontrolle, rechtliche Würdigung und finale Redaktion erfolgt stets persönlich durch mich.