Wenn positive Bewertungen plötzlich als Verleumdung gelten
Es war Ende November, als zahlreiche Unternehmen eine beunruhigende Entdeckung machten: Ihre sorgfältig aufgebauten Google-Bewertungen waren über Nacht verschwunden. Besonders dramatisch traf es ein Unternehmen aus Dortmund, die von ehemals 70 BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... plötzlich nur noch drei vorweisen konnte.
Die Begründung von GoogleGoogle LLC ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen,... erscheint dabei geradezu absurd: Die größtenteils positiven Fünf-Sterne-Bewertungen wurden wegen angeblicher „Verleumdung“ gelöscht.
Die rechtliche Dimension des Problems verstehen
Als Fachanwalt für IT-Recht sehe ich in dieser Entwicklung eine besorgniserregende Tendenz. Verleumdung ist nach § 187 StGB ein ernst zu nehmender Straftatbestand. Der Gesetzgeber definiert sie als das wissentliche Verbreiten unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, jemanden herabzuwürdigen oder in der öffentlichen Meinung zu schädigen. Bei positiven Bewertungen kann davon jedoch keine Rede sein. Wenn ein zufriedener Kunde die professionelle Arbeit einer Agentur lobt, erfüllt dies in keiner Weise den Tatbestand der Verleumdung.
Der Fall weitet sich aus: Eine ganze Branche ist betroffen
Das Phänomen beschränkt sich nicht auf Einzelfälle. Die Kölner Online-Marketing-Agentur Morefire verlor etwa die Hälfte ihrer Bewertungen, die Suchhelden GmbH sogar 119 von 120 Rezensionen. Die betroffenen Unternehmen stehen vor einem Rätsel. Handelt es sich um gezielte Angriffe von Konkurrenten? Oder liegt der Grund in einer fehlerhaften Änderung des Google-Algorithmus?
Die versteckte Schwachstelle im System
Besonders beunruhigend ist die Erkenntnis, dass offenbar allein die Meldung einer Bewertung als „verleumderisch“ ausreicht, um eine automatische Löschung auszulösen. Google hat seine Prüfmechanismen offensichtlich verschärft, jedoch ohne die notwendige Differenzierung vorzunehmen. Diese technische Änderung macht das System anfällig für Missbrauch und stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für die Online-Reputation von Unternehmen dar.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen
Als Fachanwalt rate ich betroffenen Unternehmen zu einem systematischen Vorgehen. Der erste Schritt besteht in der sorgfältigen Dokumentation aller gelöschten Bewertungen. Screenshots und Archivdaten bilden die Grundlage für rechtliche Schritte. Parallel dazu sollte umgehend Widerspruch bei Google eingelegt werden. Die Argumentation muss dabei präzise herausarbeiten, weshalb die Löschung aufgrund von „Verleumdung“ nicht gerechtfertigt ist.
Die Bedeutung professioneller rechtlicher Unterstützung
Die Erfahrung zeigt, dass eine qualifizierte rechtliche Vertretung den Unterschied machen kann. Während einzelne Unternehmen bei Google oft kein Gehör finden, erhöht eine anwaltliche Intervention den Druck auf den Tech-Konzern. Die rechtliche Expertise hilft dabei, die Argumentation wasserdicht zu gestalten und die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen.
Langfristige Strategien zum Schutz der Online-Reputation
Über den akuten Fall hinaus müssen Unternehmen ihre Online-Reputation strategisch absichern. Eine regelmäßige Sicherung aller Bewertungen gehört heute zum elementaren Risikomanagement. Zudem empfiehlt sich die Nutzung verschiedener Bewertungsplattformen, um nicht ausschließlich von Google abhängig zu sein. Die aktuelle Situation unterstreicht die Notwendigkeit eines professionellen Reputationsmanagements.
Die rechtliche Perspektive für die Zukunft
Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach die Rechte von Unternehmen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen gestärkt. Es ist davon auszugehen, dass auch die aktuelle Problematik einer gerichtlichen Klärung bedarf. Die unrechtmäßige Löschung positiver Bewertungen stellt einen erheblichen Eingriff in die Geschäftsinteressen der betroffenen Unternehmen dar.
Fazit: Aktives Handeln ist gefragt
Die aktuelle Situation erfordert von betroffenen Unternehmen schnelles und entschlossenes Handeln. Die rechtlichen Möglichkeiten sind vorhanden, müssen aber konsequent und professionell genutzt werden. Ein spezialisierter Fachanwalt kann dabei den entscheidenden Unterschied machen – von der ersten Analyse über die Kommunikation mit Google bis hin zu möglichen rechtlichen Schritten.
In meiner Funktion als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und ihre Online-Reputation zu schützen. Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige rechtliche Beratung den Schaden begrenzen und die Chancen auf Wiederherstellung der Bewertungen deutlich erhöhen kann.
Wenn auch Sie von gelöschten Google-Bewertungen betroffen sind, stehe ich Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre legitimen Bewertungen wiederherzustellen und Ihre geschäftliche ReputationReputation bezeichnet den Ruf oder das Ansehen, das eine Per... nachhaltig zu sichern.
Kontakt für rechtliche Unterstützung
Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht und Spezialist für ReputationsmanagementReputationsmanagement bezeichnet die Praxis, den Ruf einer P... unterstütze ich Sie bei der Wiederherstellung Ihrer Google-Bewertungen. Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.