Prüfpflichten eines Bewertungsportalbetreibers bei Bestreiten vom Behandlungskontakt

OLG München, Endurteil v. 06.08.2024 – 18 U 2631/24

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 6. August 2024 ein bedeutendes Urteil zu den Prüfpflichten von Betreibern von Bewertungsportalen gefällt. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, inwieweit ein Portalbetreiber verpflichtet ist, die Authentizität einer Bewertung zu überprüfen, wenn der bewertete Arzt bestreitet, dass ein Behandlungskontakt stattgefunden hat.

Hintergrund des Falls

Ein Arzt hatte gegen die Betreiberin eines Geolokalisierungsdienstes geklagt, auf dem eine anonyme Nutzerin eine negative Bewertung seiner Praxis veröffentlicht hatte. Der Arzt bestritt, dass die Rezensentin jemals Patientin bei ihm war, und forderte die Entfernung der Bewertung. Die Betreiberin des Portals lehnte dies ab, woraufhin der Arzt rechtliche Schritte einleitete.

Entscheidung des OLG München

Das OLG München entschied zugunsten des Arztes und hob damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I auf. Das Gericht stellte fest, dass der Portalbetreiber verpflichtet ist, die beanstandete Bewertung zu entfernen, wenn der bewertete Arzt glaubhaft bestreitet, dass ein Behandlungskontakt stattgefunden hat. Dabei genügt es, dass der Arzt den fehlenden Kontakt behauptet; er ist nicht verpflichtet, diese Behauptung näher zu begründen oder weitere Nachweise zu erbringen.

Begründung des Gerichts

Das Gericht führte aus, dass die Betreiberin des Bewertungsportals als mittelbare Störerin haftet, wenn sie ihrer Prüfpflicht nicht nachkommt. Diese Prüfpflicht wird bereits durch die einfache Behauptung des Arztes ausgelöst, dass kein Behandlungskontakt stattgefunden hat. Das OLG München stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20), das ähnliche Prüfpflichten für Hotelbewertungsportale festlegte.

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Betreiber von Bewertungsportalen. Sie sind nun verpflichtet, bei Bestreiten eines Kundenkontakts durch den Bewerteten die entsprechende Bewertung zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Dies stärkt den Schutz von Unternehmen und Dienstleistern vor unberechtigten negativen Bewertungen und erhöht die Anforderungen an die Betreiber solcher Plattformen hinsichtlich der Überprüfung der Authentizität von Nutzerbewertungen.

Für Ärzte und andere Dienstleister bedeutet dieses Urteil einen verbesserten Schutz vor falschen oder unberechtigten Bewertungen. Sie können nun effektiver gegen solche Einträge vorgehen, indem sie den fehlenden Kundenkontakt gegenüber dem Portalbetreiber geltend machen.

Insgesamt betont das Urteil die Verantwortung von Bewertungsportalen, die Authentizität der veröffentlichten Inhalte sicherzustellen und bei berechtigten Einwänden angemessen zu reagieren.

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner