Aktuelle Entwicklungen zu Google-Bewertungen (Stand: November2025)

Rechtliche Entwicklungen und Rechtsprechung in Deutschland

In Deutschland haben Gerichte in den letzten Monaten wichtige Entscheidungen zu Google-Bewertungen gefällt. Dabei ging es oft um den Schutz der Reputation von Unternehmen vs. Meinungsfreiheit der Bewertenden. Einige zentrale Entwicklungen sind:

  • Anforderungen an Kundenstatus: Wer eine negative Google-Bewertung abgibt, sollte tatsächlich Kunde gewesen sein. So entschied z.B. das OLG Oldenburg im Juni 2024, dass jemand ohne Mandatsverhältnis eine Kanzlei nicht bewerten darf – außer er offenlegt, kein Kunde/Mandant gewesen zu sein. Bewertungen dürfen also nicht den falschen Eindruck erwecken, auf echter Kundenerfahrung zu beruhen. Transparenz (z.B. Hinweis „kein Kunde gewesen“) kann erforderlich sein, um die Irreführung anderer Nutzer zu vermeiden.
  • Meinungsfreiheit vs. Schmähkritik: Nicht jede harte Kritik ist unzulässig. So musste eine Anwaltskanzlei laut OLG Bamberg eine 1-Stern-Bewertung mit dem Kommentar, der Anwalt sei „nicht besonders fähig“, hinnehmen. Das Gericht wertete dies als zulässige Meinungsäußerung, keine Schmähkritik – zumal der beurteilte Mandatskontakt tatsächlich stattgefunden hatte. Fazit: Solange eine Bewertung auf subjektiven Eindrücken basiert und keine erweislich falschen Tatsachen oder reinen Beleidigungen enthält, genießen Bewerter erheblichen Schutz durch die Meinungsfreiheit. Unternehmen können solche unerfreulichen, aber nicht rechtswidrigen Bewertungen nicht ohne Weiteres löschen lassen.
  • Unbegründete 1-Stern-Bewertungen löschen: Umgekehrt stärken Gerichte die Rechte von Unternehmen bei völlig unbegründeten oder offensichtlich falschen Bewertungen. Etwa entschied das OLG München bereits 2024, dass Google eine anonyme Ein-Stern-Bewertung löschen muss, wenn der betroffene Arzt nachweist, dass die angebliche Patientin nie bei ihm in Behandlung war. In solchen Fällen trifft Google eine Prüfpflicht (“mittelbarer Störer”) und eine sekundäre Beweislast: Kann Google keinen echten Kundenkontakt belegen, ist die Bewertung zu entfernen. Dieses Prinzip – wer bewertet, muss tatsächlich Kunde gewesen sein – wurde Anfang 2025 auch vom OLG Karlsruhe betont.
  • Datenherausgabe bei anonymen Bewertungen: Gerichte loten zudem den Datenschutz vs. Anspruch auf Rechtsschutz aus. Ein Beispiel aus Februar 2025: Das LG München I verpflichtete Google, die Identität eines anonymen Bewertenden offenzulegen, damit ein Unternehmen gegen verleumderische Bewertungen juristisch vorgehen kann. Im Fall ging es um anonyme Kununu-Bewertungen (Arbeitgeberbewertungsportal) mit falschen Behauptungen; das Gericht sah ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers und sogar mögliche Straftatbestände erfüllt. Google musste daher die Bestandsdaten (aus einem Gmail-Konto) herausgeben – ein bemerkenswerter Schritt, da anonymes Bewerten zwar grundsätzlich erlaubt ist, aber bei schwerwiegenden Rufschädigungen der Rechtsdurchsetzung nicht entgegenstehen darf. (Datenschützer sehen solche Fälle allerdings kritisch, Stichwort anonyme Nutzung nach TTDSG.)
  • Fake-Bewertungen als Wettbewerbsverstoß: Gefälschte Kundenrezensionen (z.B. gekaufte 5-Sterne-Bewertungen) sind klar unlauter nach dem UWG. Das zeigt ein aktueller Fall in Düsseldorf: Ein Online-Händler wurde erwischt, wie er trotz Verbots weiterhin mit Fakes warb. Das LG Düsseldorf verhängte ein Ordnungsgeld von 25.000 €, welches das OLG Düsseldorf im Juli 2025 bestätigte. Die Gerichte stellten klar, dass Werben mit „gekauften“ Bewertungen wettbewerbswidrig ist und Unternehmen für auf ihren Profilen veröffentlichte Bewertungen haften. Im konkreten Fall hatte die Firma z.B. in großem Stil inhaltsleere Positivkommentare (teils offenbar via KI generiert) eingesetzt. Die strenge Linie der Rechtsprechung wurde mit einem OLG-Beschluss vom 22.07.2025 bekräftigt, der das hohe Ordnungsgeld als gerechtfertigt ansah. Merke: Gekaufte oder erfundene Bewertungen gelten als Irreführung der Verbraucher und werden konsequent unterbunden.
  • Verkauf von Fake-Reviews verboten: Bereits früher wurde auch gegen diejenigen vorgegangen, die solche Bewertungen anbieten. Ein Urteil des LG München I (24.07.2023) stellte klar, dass das gewerbliche Verkaufen von falschen Bewertungen eine unlautere geschäftliche Handlung ist. Im konkreten Fall hatte eine Agentur positive Hotelbewertungen verkauft, ohne dass die Verfasser je dort Gäste waren. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher (§5 UWG) und untersagte dieses Geschäftsmodell. Dieses Urteil – erstmalig in solcher Deutlichkeit – hat in der Branche Signalwirkung entfaltet.
  • BGH und durchschnittliche Sternebewertungen: Über die Werbung mit Sternebewertungen verhandelte 2024 auch der BGH. Es ging um die Transparenz bei der Angabe von z.B. „4,7 von 5 Sternen“ ohne Nennung der Anzahl Bewertungen oder des Zeitraums. Die Wettbewerbszentrale hatte hier geklagt, da wesentliche Infos fehlten. Das LG Hamburg gab ihr teilweise Recht (Anzahl und Zeitraum müssen genannt werden). Eine Entscheidung des BGH dazu wird maßgeblich dafür sein, wie Unternehmen künftig mit Google-Bewertungen werben dürfen – Stichwort Kenntlichmachung der Grundlagen solcher Bewertungen.

Zusammenfassend zeigen diese Rechtsentwicklungen: Unwahre Tatsachen in Google-Bewertungen, fehlender Kundenbezug oder gekaufte Rezensionen werden immer häufiger erfolgreich angefochten. Gerichte stärken den Schutz der Reputation von Ärzten, Anwälten, Unternehmen etc., ohne aber berechtigte Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Die Grenze verläuft klar: Sachlich falsche oder bewusst manipulative Bewertungen müssen weichen, ehrliche Meinungen (auch wenn negativ) sind hinzunehmen. Unternehmen haben juristische Mittel, gegen Extremfälle vorzugehen – von Löschungsansprüchen über Unterlassung bis zur Identitätsfeststellung – und diese wurden bis Juli 2025 weiter präzisiert und erleichtert.

Änderungen bei Google: Richtlinien, Moderation und Meldeprozesse

Auch Google selbst hat im Zeitraum bis November 2025 einige Änderungen vorgenommen, um mit dem Missbrauch von Bewertungen besser umzugehen. Dazu zählen neue Richtlinien, KI-Einsatz und veränderte Abläufe:

  • Verschärfte Inhaltsrichtlinien: Google betont weiterhin strikt seine Policy, dass Interessenkonflikte und unzulässige Inhalte in Rezensionen verboten sind. Bewertungen von Personen, die gar keine echte Erfahrung mit dem Unternehmen haben (z.B. ehemalige Mitarbeiter, Konkurrenten), verstoßen gegen die Google-Richtlinien und können gemeldet und entfernt werden. Ebenso untersagt sind Beleidigungen, Hate Speech, Spam oder Off-Topic-Inhalte laut Googles Vorgaben. Diese Regeln existierten schon länger, aber ihre Durchsetzung wird verstärkt (siehe KI-Einsatz unten). Für Betroffene heißt das: Offensichtlich regelwidrige Bewertungen (etwa ohne jeden sachlichen Bezug oder mit beleidigendem Inhalt) lassen sich oft direkt über Googles Meldewerkzeuge zur Löschung vorschlagen.
  • KI-Moderation und automatisierte Prüfung: Google hat ab 2024 vermehrt künstliche Intelligenz eingesetzt, um betrügerische oder gegen die Richtlinien verstoßende Rezensionen zu erkennen und zu entfernen. Laut einem Google-Report (April 2025) wurden allein im Jahr 2024 über 240 Millionen problematische Bewertungen durch automatisierte Filtersysteme blockiert oder gelöscht – 41 % mehr als im Vorjahr. Moderne NLP-Modelle (wie Googles Gemini) spüren verdächtige Inhalte und Muster mittlerweile oft in Echtzeit auf. Insbesondere Fake-Fünf-Sterne-Bewertungen (gekaufte Lobeshymnen von Nicht-Kunden) nimmt Google ins Visier: Die KI kann etwa ungewöhnliche Bewertungsfluten oder auffällige Textmuster erkennen und solche Fake-Reviews entfernen, teilweise sogar nachträglich, wenn neue Auffälligkeiten bekannt werden. Google gibt an, dass die meisten entfernten Bewertungen automatisch noch vor ihrer Anzeige herausgefiltert wurden.
  • Schnellere Löschung durch KI: Für Unternehmen spürbar ist auch, dass Google seine Bearbeitungszeit bei gemeldeten Rezensionen drastisch verkürzt hat. Wurde früher ein manueller Löschantrag gestellt und dann oft erst nach Wochen bearbeitet, nutzt Google seit Ende 2024 KI-gestützte Entscheidungen bei einem Großteil der Meldungen. Seit April 2025 werden laut Branchenbeobachtern rund 80 % der Löschanträge automatisiert geprüft, was die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf etwa eine Stunde reduziert. (Früher waren zwei Wochen üblich.) Die Erfolgsquote steigt, wenn der Melder eine präzise, regelbasierte Begründung liefert – z.B. „Kein Geschäftsbezug vorhanden“ oder „nachweislich falsche Tatsachenbehauptung“. Entsprechende standardisierte Lösch-Begründungen sind nun an die neuen KI-Prozesse angepasst, um von der automatischen Prüfung erkannt zu werden. Für die Praxis bedeutet das: Wer eine unfaire Bewertung meldet und klar darlegt, welcher Richtlinienverstoß vorliegt, bekommt oft sehr schnell ein Ergebnis (Löschung oder Ablehnung) von Google zurück.
  • Geänderter Meldeprozess (Juli 2025): Erstmals seit über 10 Jahren hat Google im Juli 2025 den Ablauf zur Meldung/Antrag auf Löschung angepasst. Details wurden von Google nicht öffentlich breit kommuniziert, aber Spezialisten berichten, dass Google am 20.07.2025 neue Kategorien für die Löschgründe eingeführt und die Benutzerführung beim Melden optimiert hat. Möglicherweise hängt dies mit EU-Vorgaben aus dem Digital Services Act zusammen, die transparente Beschwerdewege vorschreiben. Jedenfalls mussten selbst darauf spezialisierte Dienste ihre Vorlagen aktualisieren, um mit Googles geändertem Formular kompatibel zu sein. Branchenexperten begrüßen diese Änderung, da sie hoffen, dass Google damit den automatisierten Löschprozess weiter ausbaut und noch schnellere Entscheidungen ermöglicht. (Für Nutzer dürfte der Unterschied vor allem eine leicht veränderte Oberfläche und präzisere Auswahl an Meldegründen sein.)
  • Neue Warnhinweise für Nutzer: Google hat zudem begonnen, Transparenz-Warnungen für Endnutzer einzublenden, wenn bei einem Unternehmen verdächtige Aktivitäten rund um Bewertungen festgestellt wurden. Seit Mitte 2025 (globaler Rollout) zeigt Google Maps einen Hinweis, wenn kürzlich eine Reihe auffälliger 5-Sterne-Bewertungen entfernt wurden. So ein Banner war zunächst in USA/UK/Indien getestet und wird nun weltweit ausgerollt. Es soll Verbraucher warnen, dass das betreffende Profil möglicherweise versucht hat, sich unlautere Vorteile zu verschaffen, und dass Google verdächtige positive Bewertungen gelöscht hat. Dieses Feature erhöht den Druck auf Unternehmen, gar nicht erst Fake-Reviews zu kaufen – denn wenn Google sie entdeckt und entfernt, sieht künftig jeder Besucher des Profils einen deutlichen Warnhinweis.
  • Bugfixes und Systemstabilität: Im Frühjahr 2025 hatte Google mit technischen Problemen zu kämpfen – so verschwanden im Februar massenhaft Google-Bewertungen aus den Profilen, was viele Firmen beunruhigte. Es stellte sich zum Glück als Anzeigefehler heraus: Die Bewertungen waren nicht wirklich gelöscht, sondern nur die Zählung war fehlerhaft. Google reagierte innerhalb einer Woche und behob den Bug schrittweise. Bis Mitte Februar waren die meisten vermeintlich verlorenen Rezensionen wieder sichtbar. Dieses Beispiel zeigt, dass Google auch technisch nachbessert, um die Zuverlässigkeit des Bewertungssystems sicherzustellen.

Insgesamt zieht Google die Zügel an: Betrug und Missbrauch in den Rezensionen werden zunehmend algorithmisch erkannt und schneller geahndet. Gleichzeitig wird der Melde- und Prüfprozess nutzerfreundlicher und transparenter. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies auf der einen Seite bessere Chancen, unberechtigte oder schädliche Bewertungen zügig entfernen zu lassen, auf der anderen Seite aber auch, dass unseriöse Praktiken (gekaufte Bewertungen etc.) häufiger auffliegen und dann öffentlich gemacht werden (via Warnhinweis oder Sanktionen). Google zeigt sich bemüht, das Vertrauen in die Rezensionsplattform zu stärken – auch vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen (Stichwort EU-Omnibus-Richtlinie).

Auffällige Fälle, Medienberichte und Diskussionen

Die Themen “Google-Bewertung” und Löschung von Google-Bewertungen standen zuletzt auch verstärkt im Fokus der deutschen Medien. Mehrere auffällige Fälle und Skandale sorgten für Schlagzeilen, was eine breite Diskussion über Manipulation und Umgang mit Online-Rezensionen anfachte:

  • Fake-Bewertungen im Tourismus: Ein Bericht der Deutschen Welle im Februar 2025 beleuchtete die wachsende Problematik von gekauften Hotelbewertungen und wie Fake-Reviews Reisende in die Irre führen. Darin wurde u.a. erwähnt, dass laut einer Untersuchung der EU-Kommission bei fast zwei Dritteln der geprüften Online-Bewertungen Zweifel an deren Authentizität bestehen – ein alarmierend hoher Anteil. Vertreter der Hotelbranche bestätigten, dass Online-Reviews inzwischen „extrem hohen Stellenwert“ für Buchungsentscheidungen haben, was einen Kampf um die Meinungshoheit in Kommentarspalten ausgelöst hat. Die Zahl der Betrugsfälle nehme zu; es gebe ganze Firmen, die gegen Bezahlung Fake-Kommentare anbieten. Medienberichte wie dieser schärfen das Bewusstsein bei Verbrauchern: Man dürfe nicht allen Online-Sternen blind vertrauen und solle bei überschwänglich positiven oder anonymen Bewertungen gesund skeptisch sein. Gleichzeitig steigt der Druck auf Plattformen wie Google: Sie müssen zeigen, dass sie Fake-Reviews aktiv bekämpfen, um das Vertrauen der Nutzer nicht zu verlieren.
  • Erpressung und Rufmord durch Bewertungen: Deutsche Medien berichteten auch über Fälle, in denen negative Google-Bewertungen gezielt als Druckmittel eingesetzt wurden. So gibt es Berichte von Geschäftsleuten, die von falschen Negativbewertungen „heimgesucht“ wurden, um z.B. Rabatte oder kostenlose Leistungen zu erzwingen (Stichwort: Erpressung durch Rufschädigung). Ebenso sorgen Rachebewertungen enttäuschter Ex-Mitarbeiter oder Schmutzkampagnen von Konkurrenten immer wieder für Aufsehen. Diese Thematik wurde u.a. in Fachmedien und Wirtschaftsmagazinen diskutiert, oft mit dem Tenor: Unternehmen sollten wachsam sein und früh gegensteuern, wenn auffällig viele oder offensichtlich unwahre negative Bewertungen auftauchen. Experten raten, in klaren Fällen von Verleumdung oder Schmähung strafrechtliche Schritte zu prüfen oder zivilrechtlich Unterlassung/Löschung zu verlangen. Die Berichterstattung trägt dazu bei, dass Unternehmer heute viel sensibler mit Bewertungsportalen umgehen und im Ernstfall auch rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Wettbewerbszentrale und bekannte Plattformen: Die Wettbewerbszentrale (Selbstkontrolleinrichtung gegen unlauteren Wettbewerb) warnt schon länger vor Bewertungstricks. Bereits 2023 meldete sie, 72 Fälle von „gekauften“ Kundenbewertungen bearbeitet zu haben, bei denen Firmen ihren Kunden Anreize (Rabatte, Gutscheine etc.) für positive Bewertungen boten. In mehreren Fällen schritt die Wettbewerbszentrale mit Abmahnungen ein, weil solche incentivierten Bewertungen ohne Hinweis als irreführend angesehen werden. Auch 2024/25 blieb das Thema aktuell: So ging die Wettbewerbszentrale juristisch gegen Trustpilot vor, weil dort angeblich positive Bewertungen überproportional gelöscht wurden und dadurch ein verzerrtes Bild entstand. Die öffentliche Diskussion zeigt: Fake- und Manipulationsprobleme sind kein reines Google-Thema, sondern betreffen diverse Portale. Doch Google als Branchenriese steht besonders im Blickfeld, gerade in Deutschland, wo die Suchmaschine einen dominierenden Marktanteil hat.
  • Spektakuläre Gerichtsfälle: Mehrere Urteile aus jüngster Zeit fanden auch in der allgemeinen Presse Erwähnung. Zum Beispiel die oben erwähnten Entscheidungen zu Ärztebewertungen oder die Verurteilung des „Bewertungshelden“-Dienstleisters: In diesem Fall wurde eine Firma, die mit „über 100.000 gelöschten Bewertungen“ und 90 % Erfolgsquote warb, vom OLG Frankfurt ausgebremst. Das Gericht sah darin eine unlautere Rechtsdienstleistung: Bewertungshelden verschickte nur Standard-Meldungen an Google („Dieser Bewerter war kein Kunde“), ohne juristische Prüfung im Einzelfall. Die Werbung erweckte aber den Eindruck, eine professionelle rechtliche Prüfung fände statt – was irreführend war. Dieses Urteil vom Nov. 2024 erging zwar auf Klage eines Mitbewerbers (eines Anwalts), erhielt aber mediale Aufmerksamkeit, da es exemplarisch zeigt, dass der Umgang mit negativen Bewertungen selbst zum Geschäftsmodell geworden ist – und dass hier nun Regulierung greift. Für Unternehmen bedeutet das: Man sollte vorsichtig sein, wem man die Bereinigung des eigenen Online-Rufs anvertraut. Seriöse Dienstleister (oft Anwaltskanzleien) können helfen, aber pauschale Löschversprechen ohne Einzelfallprüfung sind rechtlich angreifbar.
  • Öffentliche Behörden unter Beobachtung: Ein humorvoller Randaspekt, den Medien aufgriffen, ist, dass selbst öffentliche Stellen von Google-Bewertungen nicht verschont bleiben – etwa hat der BGH (Bundesgerichtshof) bei Google selbst einen Schnitt von 3,2 Sternen. Solche Anekdoten zeigen, dass das „Sterne-Bewertungssystem“ allgegenwärtig ist. Doch für die Privatwirtschaft haben die Sterne echte Konsequenzen. Die mediale Aufmerksamkeit trägt dazu bei, dass Bewertungsskalen inzwischen als ernstzunehmender Faktor gesehen werden, der rechtlicher Kontrolle (wie durch den BGH-Fall zur Sterne-Werbung) und ggf. gesetzlicher Nachschärfung unterliegt.

In Summe berichten deutsche Medien im November 2025 über ein gesamtgesellschaftliches Problembewusstsein: Online-Bewertungen beeinflussen Verbraucherentscheidungen massiv, sind aber anfällig für Missbrauch. Fälle von Fake-Reviews, Manipulation und Rufschädigung werden offen diskutiert – vom Reisemagazin bis zur Wirtschaftspresse. Skandale (etwa gekaufte Rezensionen in großem Stil) führen zu Reaktionen von Plattformen, Gerichten und Verbänden. Die öffentliche Diskussion ermutigt einerseits Unternehmen, sich zu wehren, und andererseits Verbraucher, Bewertungen kritischer zu hinterfragen.

Reaktionen von Unternehmen, Verbraucherschützern und Behörden

Angesichts der genannten Entwicklungen haben verschiedene Stakeholder in Deutschland – Unternehmen, Kunden, Verbände und Behörden – ihre Strategien im Umgang mit Google-Bewertungen angepasst und ihre Positionen deutlich gemacht:

  • Unternehmen und Händler: Viele Firmen beobachten ihre Online-Bewertungen heute sehr genau. Beschwerde-Management gehört zum Alltag: Auf legitime Kritik wird oft öffentlich geantwortet, während man bei unberechtigten Verrissen zunehmend den Melde- oder Rechtsweg beschreitet. Branchenverbände (z.B. Hotel- und Gastgewerbe, Handwerk, Medizin) schulen ihre Mitglieder im Umgang mit Bewertungen. Ein Stimmungswandel ist erkennbar: Hatten früher manche kleinen Unternehmen das Gefühl, den anonymen Bewertungen ausgeliefert zu sein, wissen sie 2025, dass es Mittel zur Gegenwehr gibt. Insbesondere seit Urteile wie OLG Köln (Unzulässigkeit von 1-Stern ohne Text vom Nicht-Kunden) bekannt wurden, heißt es in Unternehmerkreisen: „Man muss sich nicht alles gefallen lassen.“ Firmen investieren auch präventiv – etwa in zufriedenere Kunden, die echte positive Bewertungen hinterlassen, um Ausreißer zu relativieren. Gleichzeitig distanzieren sich seriöse Unternehmen klar von unlauteren Praktiken: Verbände warnen ihre Mitglieder, keine Fake-Bewertungen zu kaufen, da dies nicht nur illegal ist, sondern dank Googles KI auch schnell auffliegt. Stattdessen setzt man vermehrt auf authentisches Bewertungsmarketing (Kunden aktiv um ehrliches Feedback bitten) und auf Monitoring-Tools, um Auffälligkeiten früh zu erkennen.
  • Verbraucher und Kunden: Auf Seiten der Nutzer wächst die Sensibilität. Verbraucherschützer (z.B. Verbraucherzentrale) klären darüber auf, woran man Fake-Bewertungen erkennt (plötzlicher Bewertungszuwachs, nur extrem positive Texte, generischer Sprachstil etc.). Gleichzeitig fordern sie Transparenz von den Plattformen: Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüßt die neuen Informationspflichten aus der EU-Richtlinie, wonach z.B. Online-Shops angeben müssen, ob sie Bewertungen auf Echtheit prüfen. Im Frühjahr 2023 hat der vzbv selber auf die vielen Manipulationsmaschen hingewiesen – von Händlern, die negative Bewertungen juristisch unter Druck entfernen lassen, bis zu jenen, die Kunden für 5 Sterne belohnen. Verbraucherschützer raten Kunden: Verlasst Euch nicht auf einzelne Sterne! Vielmehr solle man den Text der Bewertungen lesen, auf das Muster schauen und im Zweifel verschiedene Quellen (Google, andere Portale) vergleichen. Die öffentliche Diskussion – etwa in Ratgebersendungen oder Online-Artikeln – hat viele Endverbraucher erreicht. So berichtet z.B. CHIP über Tipps, wie man Fake-Rezensionen enttarnt. Das Vertrauen in Online-Bewertungen ist nach wie vor da, aber Verbraucher gehen 2025 kritischer und informierter damit um.
  • Behörden und Gesetzgeber: Auf regulatorischer Ebene hat sich ebenfalls viel getan. EU-weit gilt seit Mai 2022 (Stichwort Omnibus-Richtlinie) die Pflicht für Plattformen, kenntlich zu machen, ob sie die Bewertungen verifizieren. In Deutschland wurde dies im UWG (§5b Abs.3 UWG) umgesetzt. Die Durchsetzung dieser Regeln wird von Behörden und Verbänden beobachtet. Zudem ist Google als Teil der großen Online-Plattformen seit 2024 ein „VLOP“ unter dem Digital Services Act, was höhere Anforderungen an Meldewege und Transparenzberichte mit sich bringt. Deutsche Behörden – etwa die Datenschutzaufsichtsbehörden – verfolgen aufmerksam Fälle wie die Kununu-Entscheidung, da sie einen Spannungsbereich zwischen Anonymität und Rechtsschutz sehen. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, ob z.B. die Herausgabe von Rezensentendaten in jedem Fall zulässig ist. Die Wettbewerbszentrale und Kartellbehörden schauen derweil auf die Marktpraktiken: Es darf kein unfairer Vorteil durch gekaufte Bewertungen entstehen. Durch Abmahnungen und Klagen (siehe Beispiele LG Hannover, LG Köln 2022 in WZ-Fällen) werden Präzedenzfälle geschaffen, die Unternehmen klar signalisieren: Bewertungen zu manipulieren oder falsch darzustellen, kann rechtliche Folgen haben. Insgesamt kann man sagen, Politik und Behörden nehmen Online-Bewertungen ernst – als Teil des digitalen Verbraucherschutzes. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz erwähnte 2025 sogar die Idee, ob man bei schweren Formen von Bewertungs-Sabotage strafrechtliche Tatbestände schärfen müsste (z.B. gezielte Geschäftsuntergrabung). Konkrete Gesetzesinitiativen dazu gibt es zwar noch nicht, aber die öffentliche Debatte läuft.
  • Branchen-Koalitionen: Die Branche selbst bleibt nicht untätig. Wie im DW-Bericht erwähnt, haben sich 2023 große Reise- und Bewertungsportale (Booking, Tripadvisor, Expedia etc.) zur “Coalition for Trusted Reviews” zusammengeschlossen. Auch wenn Google nicht offiziell Teil dieser Koalition ist, verfolgt man dort ähnliche Ziele – schließlich hängt die Glaubwürdigkeit des gesamten Ökosystems davon ab. In Deutschland hat z.B. der Händlerbund und andere E-Commerce-Verbände Leitfäden veröffentlicht, wie ehrliches Kundenfeedback generiert werden kann und wie man fake review Angebote erkennt. Unternehmen sind angehalten, verdächtige Anbieter (die z.B. 5-Sterne-Pakete verkaufen) zu melden. Online-Marktplätze wie Amazon, aber auch Google, kooperieren vermehrt mit Behörden, um Fake-Review-Netzwerke rechtlich zu stoppen. So hat Google in den USA 2022/23 bereits Klagen gegen Anbieter gefälschter Rezensionen eingereicht – ein Signal, das auch in Deutschland registriert wurde.

Fazit zu Aktuelle Entwicklungen zu Google-Bewertungen:

Im November 2025 steht das Thema Google-Bewertungen im Schnittpunkt von Recht, Technik und gesellschaftlichem Diskurs. Deutsche Gerichte haben den rechtlichen Rahmen geschärft – ehrliche Meinungen ja, aber Fake und Rufe schädigen nein – und Google hat seine Tools und KI aufgerüstet, um Missbrauch zu bekämpfen. Medien und Verbände klären Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen über Fallstricke und Rechte auf. Damit entwickelt sich ein bewussterer Umgang mit Bewertungen: Sie bleiben wichtig, aber alle Beteiligten sind wachsamer geworden. Die Entwicklungen im November 2025 zeigen deutlich: Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von Online-Bewertungen sind kein Nischenthema mehr, sondern ein zentraler Faktor für digitalen Verbrauchertrieb und Unternehmensreputation in Deutschland.

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