Der Unterlassungsanspruch bei rechtswidrigen Google-Bewertungen: Effektive Durchsetzung Ihrer Rechte

In der heutigen digitalen Geschäftswelt haben Online-Bewertungen einen immensen Einfluss auf den Erfolg von Unternehmen und Freiberuflern. Eine aktuelle Studie belegt, dass über 90 Prozent der Verbraucher ihre Kaufentscheidungen von Bewertungen im Internet abhängig machen. Diese große Bedeutung macht es umso problematischer, wenn Bewertungen rechtswidrig sind und dadurch das Geschäft oder die berufliche Reputation nachhaltig schädigen können. Der Unterlassungsanspruch stellt in solchen Fällen ein wichtiges rechtliches Instrument dar, um sich effektiv gegen unrechtmäßige Bewertungen zur Wehr zu setzen.

Die rechtliche Grundlage des Unterlassungsanspruchs

Der Unterlassungsanspruch basiert auf einer Kombination verschiedener Rechtsnormen. Die materiell-rechtliche Grundlage findet sich in § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB. Diese Vorschriften schützen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch rechtswidrige Bewertungen verletzt werden kann. Nach § 194 Abs. 1 BGB ist ein Anspruch definiert als „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.“ Im Kontext rechtswidriger Bewertungen bedeutet dies konkret, dass der Betroffene vom Verfasser der Bewertung verlangen kann, künftig keine weiteren rechtswidrigen Bewertungen mehr zu veröffentlichen.

Entstehung und Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs

Ein Unterlassungsanspruch entsteht nicht automatisch bei jeder negativen Bewertung. Vielmehr müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Beeinträchtigung eines absolut geschützten Rechtsguts im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegen. Bei Online-Bewertungen ist dies typischerweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sowohl die persönliche als auch die berufliche Reputation umfasst. Dieses Recht genießt verfassungsrechtlichen Schutz und ist besonders schützenswert.

Der Anspruch muss sich gegen den richtigen Störer richten. Dies ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung zurückzuführen ist. Bei Online-Bewertungen ist dies in der Regel der Verfasser der Bewertung. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser unter seinem echten Namen oder einem Pseudonym agiert. Entscheidend ist, dass die Störung seiner Sphäre zuzurechnen ist.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist das Vorliegen einer fortdauernden Störung oder einer konkreten Wiederholungsgefahr. Eine fortdauernde Störung liegt vor, solange die rechtswidrige Bewertung online abrufbar ist. Die Wiederholungsgefahr wird bei einer einmal erfolgten Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet und kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Wann ist eine Online-Rezensionen rechtswidrig und unzulässig?

Nachdem wir die grundlegenden Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche betrachtet haben, widmen wir uns nun der konkreten Frage, wann eine Online-Bewertung als rechtswidrig einzustufen ist. Dies ist besonders relevant für Bewertungen auf Plattformen wie Google, Facebook oder DocInsider.

Eine Bewertung gilt als unzulässig und begründet damit einen Unterlassungsanspruch, wenn sie entweder gegen die Nutzungsrichtlinien der jeweiligen Plattform verstößt oder rechtliche Grenzen überschreitet. Betrachten wir diese beiden Aspekte genauer:

Verstöße gegen Plattform-Richtlinien

Bewertungsportale haben klare Regelwerke für die Nutzung ihrer Dienste etabliert. Diese Richtlinien, die oft als Nutzungsbedingungen oder Community-Standards bezeichnet werden, dienen dem Schutz aller Beteiligten. Sie sollen einen fairen und respektvollen Austausch gewährleisten und problematische Inhalte wie Spam oder unangemessene Äußerungen verhindern.

Wenn eine Bewertung gegen diese internen Richtlinien verstößt, haben Betroffene nicht nur das Recht auf Löschung der Bewertung, sondern können auch verlangen, dass der Verfasser künftig von ähnlichen Verstößen absieht.

Rechtlich unzulässige Bewertungen

Über die plattformspezifischen Regeln hinaus muss jede Bewertung auch den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine Bewertung ist aus rechtlicher Sicht insbesondere dann unzulässig, wenn sie einen der folgenden Aspekte enthält:

Erstens können unwahre Tatsachenbehauptungen eine Bewertung rechtswidrig machen. Gleiches gilt für Äußerungen, die den Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen. Auch Schmähkritik, bei der nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die persönliche Herabwürdigung im Vordergrund steht, ist rechtlich unzulässig.

Ein besonders häufiger Fall ist zudem die implizite oder explizite Behauptung eines nie stattgefundenen Kundenkontakts. Da jede Bewertung auf einer tatsächlichen Erfahrung basieren muss, sind solche vorgetäuschten Bewertungen stets rechtswidrig.

Diese rechtlichen Grenzen dienen dem Schutz der Betroffenen und ermöglichen es ihnen, sich effektiv gegen unberechtigte Angriffe auf ihre geschäftliche oder berufliche Reputation zu wehren.

Die Rechtswidrigkeit von Bewertungen

Die zentrale Frage bei der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs ist häufig, ob eine Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Die Rechtsprechung hat hierzu im Laufe der Jahre differenzierte Kriterien entwickelt. Ein erster wichtiger Aspekt ist die Einhaltung der jeweiligen Plattform-Richtlinien. Google beispielsweise verlangt, dass Bewertungen auf echten Erfahrungen basieren müssen und keine Hassrede oder anstößige Inhalte enthalten dürfen. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien macht eine Bewertung bereits unzulässig.

Besonders bedeutsam ist die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen. Tatsachenbehauptungen sind Aussagen, die einem Beweis zugänglich sind. Wenn jemand beispielsweise behauptet, er habe drei Stunden im Wartezimmer verbracht oder ein bestelltes Produkt sei nie geliefert worden, dann sind dies überprüfbare Tatsachen. Sind solche Behauptungen unwahr, liegt eine rechtswidrige Bewertung vor. Werturteile hingegen sind subjektive Einschätzungen wie „der Service war unfreundlich“ oder „das Essen hat mir nicht geschmeckt“. Diese sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt und nur in Ausnahmefällen rechtswidrig.

Eine besondere Form der rechtswidrigen Bewertung stellt die Schmähkritik dar. Von einer Schmähkritik spricht man, wenn nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern die persönliche Diffamierung des Bewerteten. Die Rechtsprechung legt hier allerdings strenge Maßstäbe an. Nicht jede scharfe oder überspitzte Kritik ist automatisch eine Schmähkritik. Es muss deutlich erkennbar sein, dass die Äußerung primär der Herabwürdigung dient und keine sachliche Auseinandersetzung mehr stattfindet.

Ein weiterer häufiger Fall rechtswidriger Bewertungen sind sogenannte Fake-Bewertungen. Diese liegen vor, wenn kein tatsächlicher Kundenkontakt stattgefunden hat. Jede Bewertung enthält implizit die Tatsachenbehauptung, dass der Bewertende tatsächlich Kunde war oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Ist diese Behauptung unwahr, ist die gesamte Bewertung rechtswidrig.

Die praktische Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs

Die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs beginnt in der Regel mit einer formal korrekten Abmahnung. Diese muss eine präzise Beschreibung der rechtswidrigen Bewertung enthalten und die rechtliche Bewertung des Sachverhalts darlegen. Der Verfasser der Bewertung wird aufgefordert, diese zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei ist es wichtig, eine angemessene Frist zu setzen und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbefolgen aufzuzeigen.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das Kernstück der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie muss hinreichend bestimmt sein und den Kern der Rechtsverletzung erfassen. Gleichzeitig darf sie aber nicht zu weit gefasst sein. Die Erklärung muss eine angemessene Vertragsstrafe vorsehen und zeitlich unbegrenzt gelten. Die Höhe der Vertragsstrafe muss sich an verschiedenen Faktoren orientieren, wie der Schwere der Rechtsverletzung, der Gefährlichkeit für den Betroffenen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten.

Häufig wird bei der Festsetzung der Vertragsstrafe der sogenannte „Hamburger Brauch“ vereinbart. Dies bedeutet, dass die konkrete Höhe der Vertragsstrafe erst im Verletzungsfall festgelegt wird. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die konkreten Umstände des Verstoßes bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt werden können. Die Höhe der Vertragsstrafe muss dann nach billigem Ermessen festgesetzt werden, wobei im Streitfall ein Gericht die Angemessenheit überprüfen kann.

Die Bedeutung der Kerntheorie bei Unterlassungserklärungen

Ein wichtiger Aspekt bei der Formulierung von Unterlassungserklärungen ist die sogenannte Kerntheorie. Diese besagt, dass der Unterlassungsanspruch nicht nur identische Verletzungshandlungen erfasst, sondern auch solche, die im Kern gleichartig sind. Wenn beispielsweise jemand unwahre Behauptungen über Wartezeiten in einer Arztpraxis aufgestellt hat, würde die Unterlassungserklärung auch ähnliche unwahre Behauptungen über die Organisation der Praxis umfassen.

Die Kerntheorie dient dem Schutz des Unterlassungsgläubigers. Dieser soll nicht befürchten müssen, dass der Schuldner die verbotene Handlung durch minimale Abwandlungen wiederholt. Allerdings darf die Unterlassungserklärung auch nicht zu weit gefasst sein. Der Schuldner muss klar erkennen können, welche Handlungen ihm künftig untersagt sind. Eine zu weite Formulierung könnte zudem die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Verstößt der Bewertende gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung, hat dies weitreichende Konsequenzen. Zunächst wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Diese muss der Störer an den Gläubiger zahlen. Darüber hinaus entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch, da durch den Verstoß eine erneute Wiederholungsgefahr begründet wird. In solchen Fällen wird regelmäßig eine höhere Vertragsstrafe als zuvor festgesetzt, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.

Die Durchsetzung der Vertragsstrafe erfolgt notfalls im Klagewege. Der Gläubiger muss dabei den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nachweisen. Dies ist bei Online-Bewertungen in der Regel durch Screenshots oder andere Dokumentationen möglich. Auch die Angemessenheit der Vertragsstrafe kann gerichtlich überprüft werden.

Präventive Maßnahmen und Reputationsmanagement

Neben der rechtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Ein professionelles Reputationsmanagement kann dabei helfen, rechtswidrige Bewertungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies umfasst ein regelmäßiges Monitoring der eigenen Online-Bewertungen sowie eine schnelle und professionelle Reaktion auf negative Bewertungen.

Viele Bewertungsportale bieten auch die Möglichkeit, auf Bewertungen zu antworten. Eine sachliche und konstruktive Antwort kann dabei helfen, die Situation zu entschärfen und anderen Lesern zu zeigen, dass das Unternehmen professionell mit Kritik umgeht. Allerdings sollte man bei der Formulierung solcher Antworten vorsichtig sein und keine vertraulichen Informationen preisgeben.

Die Rolle der Bewertungsplattformen

Die Bewertungsplattformen selbst spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung rechtswidriger Bewertungen. Sie sind nach der Rechtsprechung verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Bewertungen zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dies gilt insbesondere für Bewertungen, die gegen die eigenen Nutzungsrichtlinien verstoßen.

Die Praxis zeigt jedoch, dass die Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber den Plattformen oft schwierig ist. Die Portale prüfen Löschungsanträge häufig nur oberflächlich und lehnen diese im Zweifelsfall ab. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, parallel gegen den Bewertenden vorzugehen und einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.

Fazit und praktische Handlungsempfehlungen

Der Unterlassungsanspruch ist ein effektives rechtliches Instrument gegen rechtswidrige Online-Bewertungen. Seine erfolgreiche Durchsetzung erfordert jedoch ein strategisches und rechtlich fundiertes Vorgehen. Betroffene sollten zunächst sorgfältig prüfen, ob eine Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Dabei ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen wichtig.

Bei der Durchsetzung des Anspruchs empfiehlt sich in der Regel die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und eine rechtlich einwandfreie Unterlassungserklärung formulieren. Auch die Höhe der Vertragsstrafe sollte mit anwaltlicher Hilfe festgelegt werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Wichtig ist auch ein zeitnahes Handeln. Je länger eine rechtswidrige Bewertung online steht, desto größer kann der Schaden für die Reputation werden. Gleichzeitig sollten übereilte Reaktionen vermieden werden. Eine professionelle und besonnene Herangehensweise verspricht den größten Erfolg bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen rechtswidrige Online-Bewertungen.

Die Kombination aus rechtlichem Vorgehen und aktivem Reputationsmanagement bietet den besten Schutz vor den negativen Auswirkungen rechtswidriger Bewertungen. Unternehmen und Freiberufler sollten daher beide Aspekte in ihrer Strategie berücksichtigen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

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