Für Unternehmen, die von negativen Online-Bewertungen betroffen sind, gibt es eine wichtige neue Rechtsprechung: Das OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Insta... Mehr Dresden hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 4 U 744/24 vom 17.12.2024) entschieden, dass die Arbeitgeberbewertungsplattform Kununukununu ist eine Online-Plattform, die es Arbeitnehmern und B... Mehr negative BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr nicht löschen muss, wenn sie ihre Prüfpflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Identität des Bewerters anonym bleibt.
Der Fall: Logistikunternehmen gegen negative Kununu-Bewertung
Im konkreten Fall wandte sich ein mittelständisches Logistikunternehmen gegen eine negative Bewertung aus dem Jahr 2015. Unter dem Titel „Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“ hatte ein angeblich ehemaliger Mitarbeiter schwere Vorwürfe erhoben. Das Unternehmen sah sich in seinem Ruf geschädigt und forderte die Löschung der Bewertung.
Die Besonderheit des Falls lag darin, dass sich die Bewertung auf einen inzwischen nicht mehr existierenden Unternehmensstandort in Leipzig bezog. Das Logistikunternehmen argumentierte, die negative Bewertung würde sich dennoch nachteilig auf die aktiven Standorte auswirken und potenzielle Mitarbeiter sowie Geschäftspartner abschrecken.
Rechtliche Bewertung durch das OLG Dresden
Das Gericht hat in seiner Entscheidung mehrere wichtige Grundsätze festgelegt:
- Eine negative Bewertung ist grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt, wenn sie auf tatsächlichen Erfahrungen beruht.
- Bewertungsplattformen wie Kununu müssen die Identität von Bewertern nicht offenlegen, solange sie ihre Prüfpflichten erfüllen.
- Die Prüfpflicht der Plattform umfasst die Verifizierung des ehemaligen Beschäftigungsverhältnisses durch geeignete Nachweise.
Warum die Bewertung online bleiben darf
Das OLG Dresden stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Aspekte:
Kununu hatte seine Sorgfaltspflichten erfüllt, indem die Plattform:
- den Bewerter kontaktierte und überprüfte
- anonymisierte Arbeits- und Ausbildungsnachweise einholte
- diese Nachweise auf ihre Echtheit prüfte
- das Unternehmen über die Ergebnisse der Prüfung informierte
- die korrekte Zuordnung zum ehemaligen Leipziger Standort sicherstellte
Bedeutung für Unternehmen und Arbeitgeber
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Online-Bewertungen:
- Unternehmen können nicht automatisch die Löschung negativer Bewertungen verlangen, nur weil diese anonym sind.
- Die Anonymität von Bewertenden genießt Schutz, solange die Plattform ihre Prüfpflichten erfüllt.
- Bewertungsplattformen müssen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Transparenz und Anonymitätsschutz gewährleisten.
Strategische Handlungsempfehlungen
Für Unternehmen, die sich mit negativen Bewertungen konfrontiert sehen, ergeben sich folgende Handlungsoptionen:
- Sorgfältige Prüfung der Bewertung auf tatsächliche Rechtsverstöße oder Falschbehauptungen
- Dokumentation der eigenen Personalhistorie, um unberechtigte Bewertungen schnell identifizieren zu können
- Konstruktiver Dialog mit Bewertungsplattformen bei der Klärung strittiger Bewertungen
- Entwicklung einer proaktiven Strategie zum Umgang mit Online-Bewertungen
Fazit und Ausblick
Das Urteil des OLG Dresden stärkt die Position von Bewertungsplattformen und unterstreicht die Bedeutung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum. Gleichzeitig zeigt es, wie wichtig ein ausgewogenes System der Qualitätssicherung bei Online-Bewertungen ist.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich verstärkt auf präventive Maßnahmen und ein professionelles ReputationsmanagementReputationsmanagement bezeichnet die Praxis, den Ruf einer P... Mehr konzentrieren sollten, anstatt ausschließlich auf die nachträgliche Löschung von Bewertungen zu setzen.