Google-Bewertungen und Persönlichkeitsrechte: Wie Sie Ihr Recht auf Schutz Ihrer Persönlichkeit durchsetzen

Wer im Internet nach einem Unternehmen, einer Praxis oder einem Freiberufler sucht, stößt praktisch immer zuerst auf Google-Bewertungen. Die einflussreichen Sterne und Kommentare prägen die öffentliche Wahrnehmung entscheidend – und sie können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie ein Unternehmen, einen Arzt oder eine Einzelperson ungerechtfertigt in ein schlechtes Licht rücken. Doch nicht jede Bewertung ist zulässig. Besonders wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden, besteht ein Recht darauf, gegen eine Google-Bewertung vorzugehen.

Was verstehen wir unter Persönlichkeitsrechten bei Google-Bewertungen?

Persönlichkeitsrechte sind zentrale Rechte jeder Person und schützen die Würde, Identität und Integrität. Sie umfassen insbesondere den Schutz vor falscher, ehrenrühriger oder beleidigender Darstellung im öffentlichen Raum – dazu zählt auch das Internet mit seinen Bewertungsportalen. Wird das Persönlichkeitsrecht durch eine Google-Bewertung verletzt, kann sich der Betroffene dagegen juristisch wehren.

Ein klassisches Beispiel ist die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen, beispielsweise die Unterstellung betrügerischer Handlungen ohne jede Grundlage. Aber auch beleidigende Äußerungen, Schmähkritik oder Kommentare mit diskriminierenden Inhalten greifen das Persönlichkeitsrecht empfindlich an. Selbst dann, wenn Bewertungen anonym erscheinen, sind sie nicht frei von rechtlichen Grenzen.

Wann verletzt eine Google-Bewertung das Persönlichkeitsrecht?

Um festzustellen, ob eine Google-Bewertung unzulässig ist, muss zwischen zulässiger Meinungsäußerung und einer unzulässigen Rechtsverletzung unterschieden werden. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch findet ihre Grenze im Persönlichkeitsrecht anderer. Aussagen sind spätestens dann unzulässig, wenn sie:

  • falsche Tatsachen behaupten,
  • auf eine unsachliche Diffamierung hinauslaufen,
  • beleidigenden Charakter tragen oder
  • in die Privatsphäre eingreifen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wird in einer Google-Bewertung behauptet, ein Arzt verfüge nicht über Fachkompetenz, ohne dass dies auf konkreten Tatsachen beruht, handelt es sich um eine unzulässige Schmähkritik. Das gilt erst recht, wenn die Rezension zynische Bemerkungen, Beleidigungen oder Unterstellungen enthält.

Auch Unternehmen und Freiberufler genießen Persönlichkeitsrechte. Die Grenze ist dort erreicht, wo das eigene Recht auf Schutz vor Diffamierung schwerer wiegt als die Meinungsfreiheit des Bewerters.

Google-Bewertungen Persönlichkeitsrechte: Welche Ansprüche haben Betroffene gegenüber Google und dem Bewerter?

Wird das Persönlichkeitsrecht durch eine negative Bewertung verletzt, können Sie als Betroffener mehrere Ansprüche geltend machen. Im Vordergrund steht meist der Löschungsanspruch: Sie können verlangen, dass Google die Bewertung entfernt. In manchen Fällen kommen darüber hinaus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verfasser der Bewertung in Betracht.

Der erste Schritt besteht in der Meldung der Bewertung bei Google. Das Portal ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme einer möglichen Rechtsverletzung zu prüfen, ob die Bewertung gegen internes Regelwerk oder geltendes Recht verstößt. Reagiert Google nicht, empfiehlt es sich, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Löschung und ggf. weitere Ansprüche durchzusetzen.

Wie läuft das Prüfverfahren bei Google ab?

Wird eine Bewertung beanstandet, leitet Google ein sog. Notice-and-take-down-Verfahren ein. Der Bewerter wird zur Stellungnahme aufgefordert. Kann die behauptete Rechtsverletzung belegt werden, entfernt Google die Bewertung in aller Regel zügig. Das Verfahren erfordert jedoch eine überzeugende, sachlich begründete Darstellung der eigenen Rechte und der widerrechtlichen Inhalte.

Erfahrene Unterstützung im IT-Recht ist hier ein entscheidender Vorteil. Ein Anwalt kann gezielt darlegen, auf welche Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, und so die Chancen auf eine schnelle Löschung der Bewertung maßgeblich erhöhen.

Google-Bewertungen Persönlichkeitsrechte: Welche Bewertungen sind besonders kritisch?

Bestimmte Bewertungsinhalte sind besonders sensibel und rufen regelmäßig rechtliche Auseinandersetzungen hervor. Hierzu gehören etwa:

  • Falsche Tatsachen: Wenn der Bewerter frei erfundene Vorwürfe konstruiert – beispielsweise „Der Arzt verweigert Behandlungen gegen Bezahlung“.
  • Beleidigungen und Schmähkritik: Aussagen wie „Der Inhaber ist eine Zumutung für jeden Kunden“ fehlen jegliche sachlichen Bezüge und überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit.
  • Diskriminierende Kommentare: Bewertungen mit rassistischem, sexistischem oder sonstig herabwürdigendem Inhalt verletzen massiv die Persönlichkeitsrechte.

Auch der gezielte Angriff durch Wettbewerber oder sogenannte Shitstorms können zu Fällen führen, in denen das Persönlichkeitsrecht betroffen ist. In solchen Situationen gilt es, schnell und strategisch zu reagieren, um ein weiteres Ausbreiten negativer Inhalte zu verhindern.

So schützen Sie Ihre Persönlichkeitsrechte – praktische Empfehlungen

Wer von einer rechtsverletzenden Google-Bewertung betroffen ist, sollte rasch handeln. Notieren Sie alle relevanten Fakten, sichern Sie die Bewertung per Screenshot und dokumentieren Sie, inwiefern Ihr Persönlichkeitsrecht betroffen ist. Wenden Sie sich anschließend an Google über das Meldeformular und schildern Sie präzise, warum die Bewertung entfernt werden muss.

Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gerade im IT-Recht und im Reputationsmanagement zahlt sich Erfahrung aus. Eine durchdachte Strategie und rechtliche Expertise sind die besten Mittel, um den guten Ruf zu schützen und das eigene Persönlichkeitsrecht durchzusetzen.

Fazit: Ihr Recht auf Schutz – auch im Internet

Die unmittelbare Sichtbarkeit von Google-Bewertungen bietet Chancen, aber auch Risiken. Persönlichkeitsrechte dürfen niemals zugunsten anonymer Kommentare ausgehöhlt werden. Rechtlich unzulässige Bewertungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Als auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie effektiv dabei, Ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren und rechtswidrige Bewertungen entfernen zu lassen. Mein Ziel ist es, Ihnen schnelle und nachhaltige Lösungen zu bieten, damit Ihr guter Ruf im Netz geschützt bleibt.

Sie benötigen Unterstützung beim Umgang mit negativen Google-Bewertungen oder haben Fragen zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte? Kontaktieren Sie mich gern für eine individuelle und praxisnahe Beratung. Ihr Ruf im Internet ist es wert!

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