Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht berate ich täglich Unternehmen, die mit negativen Online-Bewertungen zu kämpfen haben. Gerade in der Hotel- und Reisebranche können schlechte Rezensionen auf Portalen wie HolidayCheck schnell zu einem echten Problem werden. Denn viele potenzielle Gäste informieren sich vor der Buchung genau über die Erfahrungen anderer Urlauber. Und dabei vertrauen sie vor allem den BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... auf bekannten Portalen.
Doch nicht jede Kritik ist berechtigt. Immer wieder sehen sich Hotels und Reiseveranstalter mit ungerechtfertigten oder sogar gefälschten Negativbewertungen konfrontiert. Diese können nicht nur das Image beschädigen, sondern auch handfeste wirtschaftliche Folgen haben – bis hin zu Umsatzeinbußen. Umso wichtiger ist es, solche Bewertungen möglichst schnell löschen zu lassen.
Wann sind HolidayCheck Bewertungen rechtswidrig?
Prinzipiell gilt: Auch im InternetDas Internet ist ein weltweites Netzwerk aus Computern und S... darf jeder seine Meinung frei äußern. Kunden haben das Recht, ihre Erfahrungen mit Hotels und Reiseveranstaltern öffentlich zu teilen – auch wenn diese negativ sind. Allerdings gibt es Grenzen. Nicht alles, was auf Bewertungsportalen geschrieben wird, ist rechtlich zulässig.
Konkret können Rezensionen auf HolidayCheck in folgenden Fällen rechtswidrig sein:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Enthält eine Bewertung nachweislich falsche Aussagen, die dem Ruf des Hotels schaden können, ist dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Beispiel: „In diesem Hotel gibt es überall Schimmel.“
- Beleidigungen und Schmähkritik: Auch überzogene Beleidigungen und Diffamierungen sind tabu. Sachliche Kritik ist in Ordnung, aber keine persönlichen Angriffe unter der Gürtellinie. Beispiel: „Der Hotelchef ist der letzte Depp.“
- Verleumdung: Werden einem Hotel oder Reiseveranstalter in einer Bewertung strafbare Handlungen unterstellt, ist dies als Verleumdung zu werten. Beispiel: „Die hinterziehen doch alle Steuern.“
- Üble Nachrede: Ähnlich verhält es sich, wenn ehrenrührige Tatsachen über Dritte verbreitet werden. Beispiel: „Ich habe gehört, dass der Eigentümer ein Alkoholproblem hat.“
- Fälschungen und gekaufte Bewertungen: Verboten sind auch fingierte Bewertungen, bei denen der Verfasser gar nicht selbst Gast war. Gleiches gilt für erkaufte Positivbewertungen.
Verstößt eine RezensionEine Rezension ist eine kritische Bewertung, Besprechung ode... gegen eines dieser Kriterien, haben Betroffene gute Chancen, sie löschen zu lassen. Denn in diesen Fällen liegt in der Regel ein Verstoß gegen geltendes Recht und/oder gegen die Nutzungsbedingungen von HolidayCheck selbst vor.
So gehen Sie gegen unzulässige Bewertungen vor
Aber wie können sich Hotels und Reiseveranstalter konkret gegen problematische HolidayCheck Bewertungen wehren? Der erste Schritt ist immer, den Sachverhalt genau zu prüfen und den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu hinterfragen. Denn nur wenn sich eindeutig belegen lässt, dass eine Rezension rechtswidrig ist, bestehen Aussichten auf Löschung.
Liegt ein solcher Fall vor, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Meldung bei HolidayCheck: Zuerst sollten Sie versuchen, die Bewertung direkt bei HolidayCheck zu melden. Dafür gibt es unter jeder Rezension einen „Melden“-Button. Hier können Sie detailliert schildern, warum die Bewertung aus Ihrer Sicht gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und gelöscht werden muss. Das Portal prüft Ihren Antrag dann intern.
- Beauftragung eines Anwalts: Reagiert HolidayCheck nicht oder lehnt eine Löschung ab, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann den Fall aus rechtlicher Sicht bewerten und HolidayCheck mit einem offiziellen Schreiben zur Löschung auffordern.
Professionelle Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die rufschädigende Wirkung der Rezension groß ist und eine schnelle Löschung Priorität hat. Als betroffenes Unternehmen sollte man die Bedeutung von Online-Bewertungen nicht unterschätzen. Kunden orientieren sich heutzutage maßgeblich daran. Und je prominenter eine negative Rezension platziert ist, desto mehr potenzielle Gäste wird sie abschrecken.
Die Beauftragung eines Anwalts zur Löschung von HolidayCheck Bewertungen ist ab ca. 500 Euro möglich. Bei diesem überschaubaren Aufwand sollte man nicht zögern, sich professionelle Hilfe an die Seite zu holen. Denn steht der gute Ruf auf dem Spiel, ist schnelles Handeln gefragt.
Fazit
Zusammengefasst mein Rat: Behalten Sie Ihre Online-Bewertungen genau im Blick. Hinterfragen Sie negative Rezensionen kritisch und lassen Sie offensichtlich unzulässige Kritik konsequent löschen. Ich sehe täglich, wie mit diesem Vorgehen der Schaden begrenzt und das Image von Hotels und Reiseveranstaltern wirksam geschützt werden kann. Ein paar unschöne Bewertungen müssen kein Beinbruch sein – solange man rechtzeitig handelt.