Google Bewertung löschen lassen – Checkliste, Tricks und FAQ

Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht berate ich täglich Unternehmen, die mit schlechten Google-Bewertungen zu kämpfen haben. In diesem Blogbeitrag möchte ich meine Erfahrungen teilen und Ihnen eine praktische Checkliste an die Hand geben, wie Sie beim Löschen von negativen Google-Bewertungen Fehler vermeiden können.

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler beim Löschen von Google-Bewertungen

1. Beweise sichern und Ruhe bewahren

Wenn Sie eine negative Google-Bewertung erhalten haben, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und nicht in Aktionismus zu verfallen. Sichern Sie als erstes Screenshots der Bewertung als Beweismaterial. Lesen Sie sich dann unsere folgenden Tipps zum richtigen Umgang mit negativen Rezensionen sorgfältig durch. Es gibt einige klassische Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten, damit Google die Löschung der Bewertung nicht verweigern kann.

2. Keine „Löschagenturen“ mit der Prüfung beauftragen

Der wohl häufigste Fehler ist es, eine sogenannte „Löschagentur“ mit der Prüfung und Beanstandung der negativen Bewertung zu beauftragen. Viele Unternehmen berichten uns, dass sie von solchen Agenturen unerlaubt per E-Mail oder Telefon kontaktiert werden. Fakt ist: Keine „Löschagentur“ in Deutschland darf eine Rechtsdienstleistung zum Thema Google-Bewertungen anbieten oder durchführen. Das dürfen nur Rechtsanwälte.

Die Beauftragung einer „Löschagentur“ kann erhebliche negative Konsequenzen haben, wenn vorher keine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt erfolgt ist:

  • Durch unqualifizierte Meldungen können Bewertungen praktisch unlöschbar gemacht werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.9.2022 – 5 U 117/21). Bei widersprüchlichem Vortrag muss Google die Bewertung nicht weiter prüfen.
  • Für eine fehlerlose Beanstandung ist eine Einzelfallprüfung der Bewertung erforderlich. Löschagenturen dürfen diese aber als unerlaubte Rechtsdienstleistung nicht vornehmen.

3. Keine Informationen über den Bewerter preisgeben

Wie das OLG Saarbrücken (Urt. v. 9.9.2022 – 5 U 117/21) klarstellt, muss Google bei widersprüchlichem Vortrag durch Sie oder Ihren Vertreter keine weitere Prüfung vornehmen. Konkret bedeutet das:

  • Jede negative Bewertung muss im Einzelfall geprüft werden, bevor sie an Google gemeldet wird.
  • Sie müssen als bewertetes Unternehmen wahrheitsgemäß vortragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bewertung unlöschbar wird.
  • Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihnen die Identität des Bewerters bekannt ist und ob Sie den Kundenkontakt bestreiten möchten.
  • Ein standardisiertes Vorgehen, wie es manche „Löschagenturen“ anbieten, ist ohne Schaden für Sie als Mandant nicht möglich.

Nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung durch einen Anwalt kann entschieden werden, wie am besten vorzugehen ist, damit Google die Prüfung nicht wegen widersprüchlicher Angaben ablehnt. Ansonsten drohen Ihnen Gegenansprüche von Bewertern und Bewertungsportalen.

4. Nicht auf negative Rezensionen antworten

Vor allem für Ärzte ist dies ein wichtiger Punkt: Widerstehen Sie dem Reflex, sich durch eine öffentliche Antwort auf die Google-Rezension zu rechtfertigen. Dies kann die Löschung massiv erschweren, weil Sie Google damit Informationen geben, die im Prüfverfahren gegen Sie verwendet werden können. Zudem riskieren Sie Verstöße gegen die DSGVO und Ihre Schweigepflicht. Löschen Sie stattdessen eventuelle Antworten wieder und speichern Sie diese nur für Ihren Anwalt.

5. Keinen Kontakt zum Bewertungsportal aufnehmen

Auch hier gilt: Geben Sie Google keine voreiligen Informationen. Wir erleben oft, dass Google die Löschung mit Hinweis auf frühere eigene Meldungen des Mandanten ablehnt. Am besten überlassen Sie den Kontakt zu Google von Anfang an Ihrem Anwalt.

6. Nicht beim Bewertungsportal anmelden

Durch Anmeldung bzw. Beanspruchung des Firmenprofils bei Portalen wie Google, Trustpilot oder Tripadvisor können rechtliche Nachteile entstehen. Oft unterwerfen Sie sich damit den für Sie ungünstigen AGBs und Richtlinien des Portals. Wenn es schon zu spät ist, erklären wir Ihnen gerne Auswege aus dieser Falle.

7. Den Bewerter nicht kontaktieren

Ob und wann Sie Kontakt zum Rezensenten aufnehmen, muss genau geplant werden. Voreiliges und falsches Vorgehen kann sich sehr negativ auf die Löschbarkeit der Bewertung auswirken. Der Rezensent kann Ihre Korrespondenz gegen Sie verwenden.

8. Rechtsschutzversicherung abschließen

Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, trägt diese in vielen Fällen die Anwaltskosten für die Bewertungslöschung nach RVG. Das ermöglicht ein professionelles, erfolgversprechendes Vorgehen ohne Kostenrisiko. Entscheidende Vorteile sind:

  • Besserer Schutz vor Wiederholung durch Google-Verpflichtung zur IP-Sperre etc.
  • Mehrere Bewertungen gelten als ein Versicherungsfall (Selbstbeteiligung nur 1x)
  • Umsatzsteuer ist als Vorsteuer absetzbar bzw. wird von Versicherung getragen

Gerne empfehlen wir Ihnen eine passende und günstige Versicherungslösung, falls Sie noch nicht versichert sein sollten.

9. Positive Bewertungen strategisch aufbauen

Viele positive Bewertungen sind ein guter Puffer für negative Rezensionen. Mit unserem „Bewertungsfilter“-Tool können Sie schlechte Bewertungen clever aussortieren, bevor Sie an Google weitergeleitet werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

10. Keine positiven Bewertungen kaufen

Gekaufte Bewertungen werden schnell erkannt und entfernt. Schlimmstenfalls droht ein negativer Warnhinweis auf Ihrem Profil. Zudem helfen viele neue 5-Sterne-Bewertungen nur begrenzt. Schon eine negative Bewertung lässt den Schnitt stark fallen (von 5,0 auf 4,6 bei 10 Bewertungen). Um das auszugleichen, bräuchte man über 70 Positivbewertungen – unrealistisch. Da ist die gezielte Löschung der einen Negativbewertung deutlich effektiver.

11. Nur Fachanwälte beauftragen

Die wichtigste Regel ist: Lassen Sie sich nur von echten Experten helfen! Löschagenturen sind dies nie, da sie keine Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen – im Gegensatz zu spezialisierten Fachanwälten. Nur wir können mit dem vollen „Werkzeugkasten“ und rechtssicher für Sie tätig werden.

Unprofessionelle Bearbeitung und falscher Vortrag gegenüber Google führt schnell dazu, dass eine Bewertung unlöschbar wird (OLG Saarbrücken). Ohne Prüfung gibt es dann keine Löschung!

Als Fachanwalt für IT-Recht mit Spezialisierung auf die Löschung von Google-Bewertungen unterstütze ich Sie gerne mit meinem ganzen Expertenwissen bei diesem komplexen Thema. Für eine individuelle Ersteinschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich.

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