Als Fachanwalt für IT-Recht erreichen mich regelmäßig Anfragen von Unternehmern und Freiberuflern, die sich mit Jahre alten negativen BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr konfrontiert sehen. Die zentrale Frage dabei: Müssen Bewertungsportale sehr alte Bewertungen irgendwann von sich aus löschen? Die rechtliche Situation hierzu hat sich in den letzten Jahren durch das „Recht auf Vergessenwerden“ deutlich weiterentwickelt.
Die rechtliche Ausgangssituation
Grundsätzlich existiert keine automatische Löschpflicht für Bewertungen allein aufgrund ihres Alters. Allerdings können Sie als Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung älterer Bewertungen verlangen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das „Recht auf Vergessenwerden“, das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist.
Wann können alte Bewertungen gelöscht werden?
Eine Löschung alter Bewertungen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die bewerteten Umstände grundlegend geändert haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
Ein Unternehmen unter neuer Führung steht und sich Serviceleistungen oder Produkte grundlegend verändert haben. Die kritisierten Aspekte der alten Bewertung entsprechen nicht mehr der aktuellen Situation. Die Bewertung bezieht sich auf Mitarbeiter, die nicht mehr im Unternehmen tätig sind.
Die erforderliche Interessenabwägung
Bei der rechtlichen Bewertung von Löschansprüchen erfolgt stets eine Abwägung zwischen dem Interesse des Bewerteten an der Löschung und dem öffentlichen Informationsinteresse. Je älter eine Bewertung ist, desto eher kann das Interesse des Bewerteten an einer Löschung überwiegen. Dabei spielt auch die Art des bewerteten Unternehmens oder der Dienstleistung eine wichtige Rolle.
Strategische Vorgehensweise bei alten Bewertungen
Wenn Sie von alten negativen Bewertungen betroffen sind, empfehle ich folgende strategische Vorgehensweise: Dokumentieren Sie konkret, wie sich Ihr Unternehmen seit der Bewertung verändert hat. Sammeln Sie Belege für die positiven Entwicklungen und Verbesserungen. Formulieren Sie einen fundierten Löschantrag an das Bewertungsportal, der die zeitliche Komponente und die zwischenzeitlichen Änderungen deutlich hervorhebt.
Fazit und Handlungsempfehlung
Auch wenn keine automatische Löschpflicht für alte Bewertungen besteht, haben Sie als Betroffener durchaus Möglichkeiten, gegen veraltete negative Bewertungen vorzugehen. Der Erfolg hängt dabei von der konkreten Situation und einer überzeugenden rechtlichen Argumentation ab. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Bewertungsportalen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Löschung alter Bewertungen? Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.