OLG Frankfurt: Erfolgreicher Kampf gegen rufschädigende Google-Suchergebnisse

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Betroffenen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen in Google-Suchergebnissen gestärkt. Der aktuelle Beschluss (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.02.2025 – 16 W 2/25) verpflichtet Google zur Entfernung falscher Betrugsvorwürfe aus seinen Suchergebnissen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass sich rechtliches Vorgehen gegen Suchmaschinenbetreiber bei rufschädigenden Inhalten durchaus lohnen kann.

Der konkrete Fall: Rufschädigung durch falsche Behauptungen

Im vorliegenden Fall sah sich ein Influencer mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert. In einem Google-Hilfe-Forum wurde fälschlicherweise behauptet, renommierte Medien hätten sein Geschäftsmodell als Betrug bezeichnet. Diese unwahre Aussage war geeignet, den geschäftlichen Ruf des Betroffenen erheblich zu schädigen. Nachdem Google sich zunächst weigerte, die entsprechenden Suchergebnisse zu entfernen, beschritt der Betroffene erfolgreich den Rechtsweg.

Die rechtliche Bewertung des OLG Frankfurt

Das Gericht räumte mit den Argumentationsversuchen Googles unmissverständlich auf. Besonders bedeutsam sind dabei drei zentrale Aspekte der Entscheidung:

Die vermeintliche „Meinungsäußerung“ wurde vom Gericht klar als überprüfbare – und in diesem Fall nachweislich falsche – Tatsachenbehauptung eingestuft. Die Behauptung, renommierte Medien hätten eine bestimmte Aussage getätigt, lässt sich objektiv nachprüfen.

Ein öffentliches Interesse an der Verbreitung nachweislich falscher Tatsachenbehauptungen wurde vom Gericht verneint. Diese Klarstellung ist für zukünftige Fälle von großer Bedeutung.

Die Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern wurde vom Gericht eindeutig bejaht. Google muss spätestens nach Kenntnis einer Rechtsverletzung tätig werden und entsprechende Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen.

Strategische Vorteile des Vorgehens gegen Google

Die Erfahrung zeigt, dass ein rechtliches Vorgehen gegen Google oft effektiver ist als die direkte Konfrontation mit den ursprünglichen Verfassern rufschädigender Inhalte. Dies hat mehrere Gründe:

Google handelt als Unternehmen nach rationalen Kriterien und nicht aus emotionalen Motiven. Sobald eine Rechtsverletzung gerichtlich festgestellt wurde, erfolgt in der Regel eine dauerhafte und nachhaltige Löschung der betreffenden Suchergebnisse.

Die Entfernung aus den Google-Suchergebnissen macht die rufschädigenden Inhalte praktisch unsichtbar für die breite Öffentlichkeit. Dies ist oft wirksamer als der Versuch, gegen die ursprüngliche Quelle vorzugehen, da dort die Gefahr besteht, dass Inhalte in abgewandelter Form erneut erscheinen.

Fazit: Effektiver Rechtsschutz ist möglich

Die Entscheidung des OLG Frankfurt stärkt die Position von Betroffenen erheblich. Sie zeigt, dass auch große Plattformen wie Google an Recht und Gesetz gebunden sind und ihrer Verantwortung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nachkommen müssen. Für Betroffene bedeutet dies: Der Rechtsweg gegen rufschädigende Suchergebnisse ist nicht nur möglich, sondern kann auch zum Erfolg führen.

Wenn Sie von rufschädigenden Inhalten in Google-Suchergebnissen betroffen sind, ist schnelles und strategisches Handeln erforderlich. Eine fundierte rechtliche Beratung kann dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Reputation effektiv zu schützen.

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