Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im IT-Recht und ReputationsmanagementDer erste Eindruck entscheidet oft über Erfolg oder Misserf... Mehr weiß ich, wie schnell sich der Ruf eines Unternehmens in der heutigen digitalen Welt verbreiten kann. Eine positive Online-Präsenz ist für den Erfolg unerlässlich. Doch was passiert, wenn dieser sorgfältig aufgebaute Ruf durch eine negative Google-Bewertung eines (ehemaligen) Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin getrübt wird? Im Juni 2025 sehe ich mich immer wieder mit dieser Frage konfrontiert. Viele meiner Mandanten, Arbeitgeber und Firmeninhaber, sind verunsichert und fragen sich, was sie gegen solche Rezensionen unternehmen können und ob solche BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr überhaupt zulässig sind. Negative Google-Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitern erhalten?
Ich kann Sie beruhigen: In den meisten Fällen gibt es effektive Wege, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Meine Mission ist es, Unternehmen und Freiberuflern wie Ihnen zu helfen, ihren guten Ruf zu schützen und rechtliche Herausforderungen im Internet kompetent zu meistern. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, warum solche Bewertungen oft unzulässig sind und wie ich Ihnen dabei helfen kann, Ihren Ruf wiederherzustellen.
Die gute Nachricht vorab: Negative Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitern und Bewerbern sind meist löschbar!
Diese Aussage ist für viele meiner Mandanten eine große Erleichterung. Und das aus gutem Grund: Die internen Inhaltsrichtlinien von GoogleGoogle LLC ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen,... Mehr selbst, insbesondere der Abschnitt über „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“, geben uns hier eine klare Handhabe. Google betrachtet berufsbezogene negative Bewertungen, also Rezensionen von ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitern, als unzulässig. Dies gilt auch für Bewertungen von abgelehnten Bewerbern um eine Ausbildungsstelle oder Praktikanten. Sie fallen unter den sogenannten „Interessenkonflikt“.
Warum Google derartige Bewertungen als Interessenkonflikt einstuft und nicht auf der eigenen Plattform wünscht, lässt sich zwar nur mutmaßen, doch ein naheliegender Grund könnte sein, dass Google nicht zu einer reinen Arbeitgeberbewertungsplattform wie Kununukununu ist eine Online-Plattform, die es Arbeitnehmern und B... Mehr werden möchte. Google konzentriert sich primär auf die BewertungIn einer Welt, in der sich Verbraucher binnen Sekunden über... Mehr von Dienstleistungen und Produkten aus Kundensicht.
Doch nicht nur die internen Richtlinien von Google bieten eine Grundlage für die Löschung. Darüber hinaus können negative Google-Bewertungen eines (ehemaligen) Mitarbeiters auch aus rein rechtlichen Gründen unzulässig sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende RezensionEine Rezension ist eine kritische Bewertung, Besprechung ode... Mehr unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder anderweitig rechtswidrige Inhalte enthält. Hierbei geht es nicht nur um die persönliche Kränkung, sondern um handfeste Rechtsverletzungen, die ich für Sie durchsetzen kann.
Wann eine Bewertung rechtlich unzulässig ist:
Das deutsche Recht bietet verschiedene Ansatzpunkte, um gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Hier sind die häufigsten Gründe, warum eine Bewertung als rechtswidrig eingestuft werden kann:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Eine Bewertung, die nachweislich falsche Informationen über Ihr Unternehmen oder Ihre Tätigkeit verbreitet, ist unzulässig. Beispiele hierfür sind Behauptungen über unbezahlte Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen oder mangelnde Professionalität, die nicht der Wahrheit entsprechen. Hierbei ist es entscheidend, den Wahrheitsgehalt der Aussage zu überprüfen. Liegt eine unwahre TatsachenbehauptungEine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die objektiv übe... Mehr vor, habe ich gute Chancen, die Löschung zu erwirken.
- Beleidigungen und SchmähkritikIn den unendlichen Weiten des Internets, wo jeder Nutzer zum... Mehr: Äußerungen, die ausschließlich dazu dienen, Sie oder Ihr Unternehmen herabzuwürdigen, zu diffamieren oder zu beleidigen, fallen nicht unter die MeinungsfreiheitIn einer Zeit, in der jeder Internetnutzer mit wenigen Klick... Mehr. Solche Kommentare sind klar rechtswidrig. Auch hier gilt: Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind erreicht, wenn die Kritik in reiner Schmähung mündet und keinerlei sachlichen Bezug mehr hat.
- Verstoß gegen das allgemeine PersönlichkeitsrechtEin guter Ruf ist schnell gefährdet – oft durch ein paar ... Mehr/Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Negative Bewertungen können auch Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht als Unternehmer oder das Recht Ihres Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dies ist der Fall, wenn die Bewertung über die bloße MeinungsäußerungEine Meinungsäußerung ist die Verbalisierung oder schriftl... Mehr hinausgeht und eine erhebliche RufschädigungIn der heutigen digital vernetzten Welt ist der gute Ruf ein... Mehr bewirkt.
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen: Wenn in der Bewertung personenbezogene Daten offengelegt werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, kann dies ebenfalls einen Löschungsgrund darstellen.
- Fehlender Bezug zum Beschäftigungsverhältnis: Manchmal nutzen (ehemalige) Mitarbeiter die Plattform, um persönliche Animositäten auszutragen, die nichts mit dem eigentlichen Arbeitsverhältnis zu tun haben. Solche Bewertungen können ebenfalls angreifbar sein.
Mein strategisches Vorgehen bei negativen Google-Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitern:
Wenn Sie als Arbeitgeber von einer negativen Google-Bewertung durch einen (ehemaligen) Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin betroffen sind, empfehle ich Ihnen, schnell und entschlossen zu handeln. Hier setze ich meine langjährige Erfahrung und mein Fachwissen ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen.
- Erste Einschätzung und Analyse: Zunächst analysiere ich die betreffende Bewertung detailliert. Ich prüfe, ob sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtlich unzulässig ist. Dabei bewerte ich den Inhalt der Rezension im Hinblick auf unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder andere Rechtsverstöße. Es ist mir wichtig, ein klares Bild der Situation zu erhalten, um die Erfolgsaussichten eines Löschantrags präzise einschätzen zu können.
- Direkter Löschantrag an Google: Der erste und oft effektivste Schritt ist die Stellung eines Löschantrags direkt an Google. Hierbei ist es entscheidend, den Antrag präzise zu formulieren und die relevanten Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung klar darzulegen. Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung im Umgang mit Google weiß ich, welche Argumente und Formulierungen am wirkungsvollsten sind, um eine schnelle Bearbeitung und Löschung zu erwirken. Ich lege dar, warum die Bewertung als Interessenkonflikt im Sinne der Google-Richtlinien zu werten ist oder welche rechtlichen Verstöße vorliegen.
- Nachweis des Interessenkonflikts: Um Google zu überzeugen, dass ein Interessenkonflikt vorliegt, ist es oft hilfreich, nachzuweisen, dass es sich bei dem Rezensenten tatsächlich um einen (ehemaligen) Mitarbeiter handelt. Hierfür können beispielsweise öffentliche Informationen oder der Abgleich mit ehemaligen Mitarbeiterlisten herangezogen werden. Ich unterstütze Sie dabei, die notwendigen Informationen zusammenzutragen und Google transparent darzulegen.
- Rechtliche Schritte bei Bedarf: Sollte Google dem Löschantrag nicht nachkommen oder die Bewertung eindeutig rechtswidrige Inhalte aufweisen, scheue ich mich nicht, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu gehört beispielsweise die direkte Kontaktaufnahme mit dem Verfasser der Bewertung, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder, falls nötig, gerichtliche Schritte einzuleiten. Mein Fokus liegt immer darauf, Ihre Interessen effizient und zielgerichtet durchzusetzen.
Warum Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen sollten:
Das Löschen negativer Google-Bewertungen, insbesondere von (ehemaligen) Mitarbeitern, ist ein komplexes Feld, das sowohl Kenntnisse der Google-Richtlinien als auch des deutschen Rechts erfordert. Ich bin spezialisiert auf IT-Recht und Reputationsmanagement und biete Ihnen eine schnelle, moderne und strategisch ausgerichtete Rechtsberatung.
- Expertise und Erfahrung: Mit über 25 Jahren Berufserfahrung habe ich bereits zahlreiche Fälle dieser Art erfolgreich bearbeitet. Ich kenne die Fallstricke und weiß, wie man am besten vorgeht, um Ihren Ruf zu schützen.
- Klientenorientierung: Ihre individuellen Bedürfnisse stehen für mich im Mittelpunkt. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
- Schnelle und effektive Lösungen: Mein Ziel ist es, pragmatische und effiziente Lösungen für Ihre Probleme zu finden. Ich handle proaktiv und entschlossen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
- Transparenz und Klarheit: Ich kommuniziere verständlich und direkt, ohne unnötigen juristischen Fachjargon. Sie werden jederzeit über den Stand der Dinge informiert sein und verstehen, welche Schritte unternommen werden.
Lassen Sie sich nicht von unberechtigten oder unzulässigen Bewertungen Ihren wohlverdienten Ruf schädigen. Ich stehe Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und Ihren guten Ruf im Internet zu sichern. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung – gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie. Ihr Erfolg ist mein Ziel.