Rechnung der SSS – Software Special Service GmbH für das Onlineportal „service-rundfunkbeitrag.de“ – Zahlungserinnerung

In den letzten Monaten sind mir immer mehr Fälle begegnet, in denen Verbraucher eine Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH erhalten haben. Diese Forderungen beziehen sich auf angebliche Dienstleistungen auf dem Onlineportal „service-rundfunkbeitrag.de“. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Zahlungsaufforderungen Teil einer Betrugsmasche sind, die darauf abzielt, gutgläubige Menschen zur Zahlung zu bewegen. Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht, der regelmäßig mit solchen Fällen konfrontiert wird, möchte ich meine Erfahrungen und Ratschläge mit Ihnen teilen, damit Sie sich vor diesen Machenschaften schützen können.

Update 19.08.2024 – Rund 90.000 Menschen Opfer von falschem Rundfunkbeitrag-Service

Wer seine Daten für den Rundfunkbeitrag ändern wollte, könnte eine unangenehme Überraschung erlebt haben: Ein Software-Anbieter, der bei Google prominent platziert war, verlangte fast 30 Euro für einen eigentlich kostenlosen Service. Nun verspricht das Unternehmen Rückzahlungen, jedoch nicht für alle Betroffenen.

Die Digitalisierung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während sie das Leben in vielerlei Hinsicht erleichtert – beispielsweise durch die Möglichkeit, eine Geburtsurkunde online zu beantragen oder einen Parkausweis zuhause auszudrucken – gibt es auch Schattenseiten. So sind etwa 90.000 Menschen auf die fragwürdigen Praktiken eines Softwareanbieters hereingefallen, der aus einem kostenlosen Service Profit schlagen wollte, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) berichtet.

Diese Betroffenen wollten ihre Daten für den Rundfunkbeitrag aktualisieren – sei es eine neue Adresse oder eine geänderte Kontonummer – und landeten bei einer Google-Suche auf der Website www.service-rundfunkbeitrag.de. Diese Seite wurde aufgrund einer bezahlten Anzeige ganz oben in den Suchergebnissen angezeigt, allerdings ohne ausreichend klaren Hinweis auf die damit verbundenen Kosten. Viele Nutzer gingen daher fälschlicherweise davon aus, auf der offiziellen Seite ihre Daten ändern zu können.

Zwar war eine Änderung der Daten möglich, doch handelte es sich bei der Website nicht um die offizielle Seite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern um ein Angebot der SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen in Rheinland-Pfalz. Diese Firma verlangte 29,99 Euro dafür, das Formular an ARD, ZDF und Deutschlandradio weiterzuleiten.

Sowohl der VZBV als auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sahen darin einen Rechtsverstoß und mahnten das Unternehmen ab. Laut Simone Meisel, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, war der Hinweis auf die Kosten nicht deutlich genug erkennbar, weshalb viele Verbraucher ihn übersehen hätten.

Das Unternehmen reagierte daraufhin Ende Juni mit einer Anpassung der Widerrufsbelehrung und versprach, denjenigen das Geld zurückzuerstatten, die das Formular bis zum 27. Juni ausgefüllt und einen Widerruf eingereicht hatten. Ob dies tatsächlich geschieht, wird derzeit von Verbraucherschützern durch eine Umfrage überprüft. Diese kann auf der Website www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag ausgefüllt werden, wo Betroffene auch einen Musterbrief für den Widerruf finden. Zudem wird eine Sammelklage geprüft, der sich Betroffene anschließen können, falls sie keine Rückerstattung erhalten.

Google hat die Anzeige nach einem Hinweis des VZBV inzwischen entfernt.

Das Unternehmen hinter der Zahlungserinnerung: Wer steckt dahinter?

Die SSS – Software Special Service GmbH gibt vor, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag anzubieten. Doch was mich besonders alarmiert hat, ist die Tatsache, dass dieses Unternehmen in keiner Weise offiziell mit den Rundfunkanstalten verbunden ist. Stattdessen nutzt es den Anschein eines seriösen Dienstleisters, um Verbraucher zu täuschen und unberechtigte Forderungen zu stellen.

Das Onlineportal „service-rundfunkbeitrag.de“: Warum ich skeptisch wurde

Als ich mir das Portal „service-rundfunkbeitrag.de“ genauer ansah, fiel mir sofort auf, dass es professionell und vertrauenswürdig wirkt. Die Gestaltung der Seite ist bewusst so gewählt, dass sie den offiziellen Seiten zum Rundfunkbeitrag ähnelt. Für viele Menschen ist es daher nicht sofort erkennbar, dass diese Seite nichts mit den tatsächlichen Rundfunkgebühren zu tun hat. Ich rate Ihnen dringend, bei der Nutzung solcher Seiten vorsichtig zu sein und die URL immer genau zu prüfen.

Musterschreiben zur Forderungsabwehr (Stand 19.08.2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite www.service-rundfunkbeitrag.de überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte.

Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast aus § 312m Absatz 2 BGB dahingehend aufmerksam, dass Sie mir gemäß § 312j Absatz 2 BGB unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben.

Selbst wenn aufgrund der behaupteten Bestellung ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, ist dieser jedenfalls nichtig nach § 138 BGB. Ihr Formular ist praktisch identisch mit denen, die auf www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung gestellt werden, ohne dass mit der Nutzung Ihrer Seite irgendein Zusatznutzen verbunden ist. Sie berechnen somit für die bloße automatisierte Übermittlung der von mir eingegebenen Daten ein Entgelt von 29,99 EUR. Dies erfüllt den Wuchertatbestand bzw. ist jedenfalls als wucherähnlich anzusehen. Ich bin auf Ihre Seite nur deswegen hereingefallen, weil Sie durch geschickt platzierte Google-Anzeigen dafür sorgen, dass Verbraucher:innen auf Ihre Webseite gelangen. Auf Ihrer Seite fordern Sie bereits zur Eingabe von Daten auf, ohne dass irgendein Hinweis auf den Preis erfolgt. Soweit auf der folgenden Seite ein Preis genannt wird, ist nicht hinreichend klar erkennbar, dass es sich dabei um ein Entgelt für die bloße Übermittlung der Daten an den Beitragsservice handelt.

Hätte ich erkannt, dass Sie ein Entgelt von 29,99 EUR allein dafür berechnen, dass Sie die von mir eingegebenen Daten an den Beitragsservice übermitteln, hätte ich die Seite keinesfalls genutzt.

Vorsorglich verlange ich außerdem die Vertragsauflösung und Rückabwicklung als Schadenersatzanspruch aus § 311 Absatz 2 i.V.m. § 280 BGB wegen der Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten gemäß § 312j Absatz 2 BGB sowie aus § 9 Abs. 2 UWG wegen der darin gleichzeitig bestehenden unzulässigen geschäftlichen Handlung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. §§ 5, 5b UWG. Vorsorglich erkläre ich ferner

  • die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie
  • eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen und
  • weil ich eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum)

Schließlich erkläre ich vorsorglich den Widerruf nach §§ 312g Absatz 1, 312c, 355 BGB.

Die Bestätigung, dass Sie gegen mich keine Ansprüche aus dem o.g. Vertrag mehr geltend machen, erwarte ich bis zum 26.08.2024

Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 31 Abs.2 S. 1 Nr.4d Bundesdatenschutzgesetz hin.

Weiterhin fordere ich innerhalb der zuvor genannten Frist eine vollständige Datenschutzauskunft gemäß Art. 15 DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Wie der Betrug abläuft: Meine Beobachtungen im Detail

Ich habe den Betrugsablauf genau untersucht und festgestellt, dass er in mehreren Schritten erfolgt:

Registrierung und Datenerhebung

Zunächst werden Sie auf der Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ dazu aufgefordert, persönliche Daten einzugeben, angeblich um Ihre Rundfunkbeitragsdaten zu aktualisieren. Dabei werden oft sensible Informationen wie Bankdaten abgefragt. Als ich mir das genauer ansah, wurde mir klar, dass diese Daten für betrügerische Zwecke gesammelt werden.

Versand der Rechnung oder Zahlungserinnerung

Nach der Eingabe Ihrer Daten folgt kurze Zeit später eine Rechnung oder Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH. In meiner Beratungspraxis habe ich häufig erlebt, dass diese Forderungen völlig unberechtigt sind, da die betroffenen Personen nie eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Druck durch Mahnungen und Inkassoschreiben

Wenn die Rechnung nicht sofort bezahlt wird, folgen in vielen Fällen Mahnungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen. Ich habe festgestellt, dass diese Taktik oft dazu führt, dass Menschen aus Angst zahlen, obwohl die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – solche Drohungen sind Teil der betrügerischen Strategie.

Was ich Ihnen rate, wenn Sie eine solche Zahlungserinnerung erhalten haben

Falls Sie eine Rechnung oder Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH erhalten haben, möchte ich Ihnen einige Schritte empfehlen, die Sie ergreifen sollten:

Ruhe bewahren und die Rechnung prüfen

Zunächst einmal rate ich Ihnen, die Rechnung genau zu überprüfen. Fragen Sie sich, ob Sie tatsächlich eine Dienstleistung bei „service-rundfunkbeitrag.de“ in Anspruch genommen haben. In den meisten Fällen wird dies nicht der Fall sein. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und zahlen Sie nichts, bevor die Situation geklärt ist.

Widerspruch einlegen

Sollten Sie sicher sein, dass die Forderung unberechtigt ist, empfehle ich Ihnen, schriftlich Widerspruch einzulegen. Achten Sie darauf, den Widerspruch klar und deutlich zu formulieren und senden Sie ihn am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. In meiner Praxis hat sich gezeigt, dass dies eine wirksame Methode ist, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Keine Zahlungen leisten

Auch wenn die SSS – Software Special Service GmbH Druck auf Sie ausübt, rate ich Ihnen dringend, keine Zahlungen zu leisten, solange die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht eindeutig geklärt ist. Sollte das Unternehmen weiterhin Forderungen stellen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Beratung durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale

In solchen Fällen kann es äußerst hilfreich sein, sich von einem Anwalt für IT-Recht oder der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Ich habe festgestellt, dass solche Institutionen häufig über umfangreiche Erfahrungen mit solchen Betrugsmaschen verfügen und Ihnen effektiv weiterhelfen können.

Welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen können

Sollten die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der SSS – Software Special Service GmbH weiterhin anhalten, gibt es verschiedene rechtliche Mittel, die Sie ergreifen können:

Anzeige wegen Betrugs

Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei der Forderung um Betrug handelt, rate ich Ihnen, dies bei der Polizei anzuzeigen. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann dazu beitragen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Abmahnung durch einen Anwalt

Als Anwalt habe ich bereits erfolgreich Unternehmen abgemahnt, die unberechtigte Forderungen gestellt haben. Eine Abmahnung kann das Unternehmen auffordern, diese Forderungen einzustellen und rechtliche Konsequenzen androhen, sollte dies nicht geschehen.

Klage auf Schadensersatz

Falls Sie bereits Zahlungen geleistet haben, die auf betrügerischen Forderungen beruhen, können Sie möglicherweise Schadensersatz geltend machen. In meiner Praxis unterstütze ich Mandanten regelmäßig dabei, solche Ansprüche durchzusetzen.

Wie Sie sich zukünftig vor solchen Betrugsmaschen schützen können

Damit Sie in Zukunft nicht erneut Opfer einer solchen Betrugsmasche werden, möchte ich Ihnen einige präventive Maßnahmen ans Herz legen:

Vorsicht bei der Eingabe persönlicher Daten im Internet

Ich rate Ihnen, immer vorsichtig zu sein, wenn Sie persönliche Daten im Internet eingeben. Stellen Sie sicher, dass die Website, auf der Sie Ihre Daten eingeben, wirklich seriös ist. In meiner Erfahrung ist dies der beste Schutz vor betrügerischen Seiten.

Regelmäßige Kontrolle Ihrer Kontobewegungen

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Kontobewegungen kann helfen, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen. Falls Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten Sie sich sofort an Ihre Bank wenden.

Schulung und Aufklärung

Je mehr Sie über solche Betrugsmaschen wissen, desto besser können Sie sich schützen. Ich empfehle, sich regelmäßig über aktuelle Betrugswarnungen zu informieren und Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Fazit: Warum Wachsamkeit und rechtlicher Rat wichtig sind

Die betrügerischen Zahlungserinnerungen der SSS – Software Special Service GmbH sind ein ernstzunehmendes Problem, das viele Verbraucher verunsichert. Es ist entscheidend, dass Sie wachsam bleiben, unberechtigte Forderungen nicht akzeptieren und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. In meiner täglichen Arbeit habe ich viele solcher Fälle erfolgreich begleitet und stehe Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Kontaktieren Sie mich

Wenn Sie betroffen sind oder Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen.

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