Phishing-Angriffe stellen im Zeitalter der Digitalisierung ein anhaltendes Problem dar. Banken sind davon besonders betroffen, und die Targobank ist keine Ausnahme. Als Fachanwalt für IT-Recht möchte ich Sie durch diesen Beitrag aufklären und Ihnen spezifische Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Targobank Phishing geben.
TARGOBANK Konto und Karte sperren
Wenn Sie auf einen Link geklickt, Zugangsdaten eingegeben oder eine TAN freigegeben haben, zählt jede Minute. Melden Sie sich zuerst bei Ihrer Bank, danach klären Sie alles Weitere. Diese Wege nennt die TARGOBANK selbst:- Karte und Online-Banking sperren lassen. Über eine der Nummern oben oder, falls Sie noch Zugriff haben, direkt im Online-Banking.
- Umsätze prüfen und dokumentieren. Screenshots von allen unbekannten Buchungen, mit Datum, Betrag und Empfänger.
- Die Nachricht aufbewahren. SMS, E-Mail oder Brief nicht löschen. Bei E-Mails zusätzlich den vollständigen Kopfzeilen-Text sichern.
- Die Abbuchung schriftlich widersprechen. Eine telefonische Meldung genügt nicht als Nachweis. Ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail an die Bank, in dem Sie die Zahlung als nicht autorisiert bezeichnen, sichert Ihre Position.
- Strafanzeige erstatten. Bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache Ihres Bundeslandes. Das Aktenzeichen brauchen Sie später gegenüber der Bank.
Kontaktdaten nach Angaben der TARGOBANK, geprüft am 5. September 2026. Rufnummern können sich ändern – im Zweifel die offizielle Seite der Bank aufrufen und niemals eine Nummer verwenden, die in der verdächtigen Nachricht selbst steht.
Wenn bereits Geld abgebucht wurde: Ihre Ansprüche gegen die TARGOBANK
Die Sperrung stoppt den Schaden. Sie holt das Geld aber nicht zurück. Für die Rückerstattung gilt ein eigener Maßstab, und der ist für Betroffene günstiger, als viele annehmen.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung hat die Bank den Betrag grundsätzlich zu erstatten, und zwar unverzüglich (§ 675u BGB). Die Beweislast dafür, dass Sie die Zahlung freigegeben haben, liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen. Kürzen darf sie nur, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist (§ 675v BGB) – und genau darüber wird in der Praxis gestritten. Dass jemand auf eine gut gemachte Phishing-Seite hereingefallen ist, genügt dafür nach der Rechtsprechung für sich genommen nicht.
Wichtig ist die Frist: Die nicht autorisierte Buchung müssen Sie unverzüglich nach Kenntnis anzeigen, spätestens innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB). Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch – unabhängig davon, wie klar der Betrugsfall im Übrigen ist.
In der Praxis lehnen Banken die Erstattung zunächst häufig ab und berufen sich auf grobe Fahrlässigkeit. Diese erste Ablehnung ist kein Endergebnis. Entscheidend ist, wie der Ablauf dokumentiert wird und welche Sicherungsverfahren die Bank im konkreten Fall eingesetzt hat.
Sie haben nach einem Phishing-Angriff auf Ihr TARGOBANK-Konto Geld verloren? Ich prüfe Ihren Fall und die Erfolgsaussichten einer Rückforderung. Schildern Sie mir den Ablauf über das Kontaktformular oder rufen Sie an.
Stand: . Eigene Auswertung der Kanzleiakten
Die Betrugsabteilung der TARGOBANK ist nicht erreichbar — was dann?
Es gibt bei der TARGOBANK keine öffentliche Durchwahl zu einer „Betrugsabteilung“. Wer so sucht, landet beim allgemeinen Notfallservice — und bleibt dort nach meiner Erfahrung häufig ohne Antwort.
Die Wege, die es gibt, stehen oben in der Soforthilfe. Was darüber hinaus gilt, ist Folgendes.
Das Telefonat sichert Ihre Rechte nicht
Die telefonische Meldung stoppt den Schaden, weil Karte und Zugang gesperrt werden. Sie wahrt aber keine Frist und sie beweist nichts. Alles, was rechtlich zählt, muss schriftlich geschehen: der Widerspruch gegen die Abbuchung, die Aufforderung zur Erstattung und die Fristsetzung.
Schreiben Sie an die Bank — per E-Mail genügt — und halten Sie fest: dass Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, dass Sie der Belastung widersprechen, dass Sie Erstattung nach § 675u BGB verlangen, und bis wann. Vierzehn Tage sind eine angemessene Frist. Speichern Sie die Sendebestätigung.
Wenn die Bank nicht antwortet
Das kommt vor, und zwar nicht selten. Ich habe in einem Phishing-Verfahren Einsicht in die Ermittlungsakte genommen und festgestellt, dass auch die Polizei bei ihren Untersuchungen keine Antwort von der TARGOBANK erhalten hatte. Wer also den Eindruck hat, ins Leere zu schreiben, täuscht sich nicht.
Drei Wege führen weiter:
Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken. Das Schlichtungsverfahren beim Bundesverband deutscher Banken ist für Verbraucher kostenlos. Es hemmt die Verjährung, und das Votum des Ombudsmanns ist für die Bank bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze bindend, für Sie dagegen nicht. Sie verlieren dadurch also nichts.
Beschwerde bei der BaFin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt Beschwerden über Kreditinstitute entgegen. Sie entscheidet Ihren Einzelfall nicht, aber sie fordert die Bank zur Stellungnahme auf — und das bewegt erfahrungsgemäß mehr als das zehnte unbeantwortete Schreiben.
Anwaltliche Vertretung. Spätestens wenn eine Ablehnung vorliegt oder die Frist fruchtlos verstrichen ist, ändert anwaltliche Post den Ton. Sie ändert vor allem die Beweisfragen, die gestellt werden.
Zur Vorgangsnummer
Wenn Ihnen am Telefon eine Vorgangs- oder Fallnummer genannt wurde, notieren Sie sie mit Datum und Uhrzeit des Gesprächs sowie dem Namen des Mitarbeiters. Diese Angaben sind später der Beleg dafür, dass und wann Sie den Vorfall gemeldet haben — und damit für die Frist nach § 676b Abs. 2 BGB.
Erhalten Sie umgekehrt ein Schreiben oder einen Anruf mit einer Vorgangsnummer, die Sie nicht zuordnen können, prüfen Sie zuerst die Echtheit. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.
Brief der TARGOBANK erhalten: echt oder gefälscht?
Seit August 2024 sind Briefe im Umlauf, die angeblich von der TARGOBANK stammen und wichtige Angelegenheiten zu Ihrem Bankkonto betreffen sollen. Sie enthalten einen QR-Code oder einen Link, über den Sie sich anmelden sollen. Dahinter steht der Versuch, an Ihre Zugangsdaten zu kommen.
Papier ist dabei kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Werkzeug. Ein Brief wirkt verbindlicher als eine E-Mail, er geht an keinem Spamfilter vorbei, weil es keinen gibt, und er erreicht auch Menschen, die bei E-Mails längst vorsichtig geworden sind. Die Absenderangabe auf einem Umschlag kann jeder draufdrucken.
Die drei Merkmale, an denen Sie einen gefälschten Brief erkennen
Ein QR-Code oder ein Link, der zum Konto führen soll. Das ist das sicherste Merkmal überhaupt. Die TARGOBANK wird Sie niemals per Brief auffordern, einen QR-Code zu scannen oder einen Link zu nutzen, um auf Ihr Konto zuzugreifen. Ein Brief, der das verlangt, ist gefälscht — unabhängig davon, wie gut Logo, Papier und Layout gemacht sind.
Der QR-Code ist für die Täter deshalb so praktisch, weil niemand ihm ansieht, wohin er führt. Eine verdächtige Internetadresse in einer E-Mail können Sie prüfen, indem Sie den Mauszeiger darüberhalten. Beim QR-Code sehen Sie das Ziel erst, wenn die Kamera es bereits geöffnet hat.
Eine Bitte um Rückruf unter einer Nummer aus dem Schreiben. Rufen Sie niemals eine Nummer an, die in einem unerwarteten Schreiben steht. Bei den gefälschten Nachrichten im Namen der TARGOBANK habe ich wiederholt beobachtet, dass die Ortsvorwahl mit der echten Bankverbindung übereinstimmt, während die folgende Ziffernfolge frei erfunden ist. Diese Mischung aus richtigen und falschen Angaben ist Absicht: Wer die Vorwahl überprüft und für stimmig hält, prüft den Rest nicht mehr.
Am anderen Ende sitzt dann jemand, der sich als Mitarbeiter der Bank ausgibt, Ihren Namen kennt und Sie ruhig und sachlich durch die Preisgabe Ihrer Daten führt.
Zeitdruck. Eine Frist von wenigen Tagen, verbunden mit der Androhung einer Sperrung, einer Gebühr oder eines Filialbesuchs. Bei einer Bank, deren Geschäft wesentlich online läuft, ist die Drohung mit dem Filialbesuch besonders aufschlussreich.
Die Vorgangsnummer im Schreiben sagt nichts aus
Viele der gefälschten Briefe und Anrufe nennen eine Vorgangs-, Fall- oder Referenznummer. Das soll Vertrauen erzeugen, weil eine solche Nummer nach interner Verwaltung aussieht. Erfinden lässt sie sich in einer Sekunde.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie einen Vorfall gemeldet haben und Ihnen dabei eine Vorgangsnummer genannt wurde, notieren Sie sie mit Datum, Uhrzeit und dem Namen des Mitarbeiters. Diese Angaben sind später der Beleg dafür, dass und wann Sie die Buchung beanstandet haben — und damit entscheidend für die Frist nach § 676b Abs. 2 BGB.
So prüfen Sie in zwei Minuten
Rufen Sie die Bank unter einer Nummer an, die Sie selbst herausgesucht haben: von Ihrer Karte, aus einem alten Kontoauszug oder von der offiziellen Website, die Sie manuell im Browser aufrufen. Nicht aus dem Brief, nicht aus der Google-Anzeige über den Suchergebnissen.
Fragen Sie, ob das Schreiben von der Bank stammt. Nennen Sie dabei weder Zugangsdaten noch PIN noch eine TAN. Auch nicht, wenn danach gefragt wird: Das ist bereits der Beweis dafür, dass Sie nicht mit Ihrer Bank sprechen.
Alternativ melden Sie sich wie gewohnt im Online-Banking an. Echte Mitteilungen der Bank finden Sie dort im gesicherten Postfach.
Wichtig: Bewahren Sie den Brief auf
Ein verdächtiges Schreiben sollten Sie nicht vernichten, sondern aufheben. Das ist der eine Punkt, in dem sich ein Brief vorteilhaft von einer E-Mail unterscheidet: Er existiert körperlich und lässt sich später vorlegen.
Falls es zu einer Auseinandersetzung mit der Bank kommt, ist der Brief ein Beweismittel. Er zeigt, wie professionell die Täuschung aufgemacht war — und das ist genau die Frage, an der sich entscheidet, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Fotografieren Sie Vorder- und Rückseite sowie den Umschlag mit Poststempel und legen Sie das Original beiseite.
Zur Meldung genügt eine Kopie oder ein Foto an onlinesicherheit@targobank.de, der offiziellen Meldeadresse der Bank.
Wenn Sie den QR-Code bereits gescannt oder angerufen haben
Dann gilt dasselbe wie nach einem Klick auf einen Phishing-Link, und es gilt sofort:
- Zugang und Karten sperren lassen — die Nummern stehen oben in der Soforthilfe
- Umsätze prüfen und jede unbekannte Buchung mit Datum, Betrag und Empfänger dokumentieren
- Der Abbuchung schriftlich widersprechen, nicht nur telefonisch
- Strafanzeige erstatten; das Fälschen eines Bankschreibens erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB, der Rest ist Betrug nach § 263 StGB
- Den Brief sichern
Haben Sie lediglich den Code gescannt, aber nichts eingegeben, ist in aller Regel nichts geschehen. Prüfen Sie dennoch Ihre Umsätze über die nächsten Wochen — auch auf kleine Beträge. Täter testen Konten häufig zunächst mit unauffälligen Buchungen, bevor der eigentliche Zugriff erfolgt.
TARGOBANK Betrug: nicht jeder Fall ist Phishing
Wer nach „TARGOBANK Betrug“ sucht, hat nicht zwangsläufig eine gefälschte E-Mail erhalten. Die Fälle verteilen sich auf vier Konstellationen, und sie führen rechtlich zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die Einordnung ist deshalb der erste Schritt — nicht die Frage nach dem Täter.
Phishing per Mail, SMS oder Brief
Der klassische Fall: Eine gefälschte Nachricht führt zur Preisgabe von Zugangsdaten oder zu einer easyTAN-Freigabe. Anschließend läuft eine Überweisung, die Sie nicht veranlasst haben. Rechtlich ist das eine nicht autorisierte Zahlung — die Bank muss grundsätzlich erstatten.
Der Anruf des angeblichen Bankmitarbeiters
Jemand meldet sich, nennt Ihren Namen und oft auch echte Kontodaten, warnt vor einer verdächtigen Buchung und bittet Sie, zur „Absicherung“ eine Freigabe zu erteilen oder Geld auf ein angebliches Sicherheitskonto zu überweisen. Die Rufnummer im Display sagt nichts aus, sie lässt sich fälschen.
Diese Variante ist die gefährlichste, weil sie unter Zeitdruck und mit echtem Wissen über Sie arbeitet. Rechtlich kommt es darauf an, was Sie konkret freigegeben haben und was Ihnen dabei angezeigt wurde.
Kartenmissbrauch
Unberechtigte Abbuchungen über die Debit- oder Kreditkarte, häufig in kleinen Beträgen beginnend und dann steigend. Dafür gelten dieselben Vorschriften wie für Überweisungen.
Anlage- und Tradingbetrug
Hier ist die TARGOBANK nicht das Ziel, sondern der Ausgangspunkt: Sie überweisen selbst an eine vermeintliche Handelsplattform, die Gewinne anzeigt, bis Sie auszahlen wollen. Diese Zahlung ist autorisiert — Sie haben sie veranlasst. Die Vorschriften über nicht autorisierte Zahlungen greifen deshalb nicht. Die Ansprüche richten sich gegen die Empfänger, gegen Zahlungsdienstleister in der Kette und gegebenenfalls gegen Beteiligte, die das Konto zur Verfügung gestellt haben.
Warum die Unterscheidung über alles entscheidet
Bei den ersten drei Konstellationen geht es um eine nicht autorisierte Zahlung. Dann gilt § 675u BGB, und die Bank trägt die Beweislast dafür, dass Sie die Zahlung freigegeben haben.
Bei der vierten haben Sie selbst überwiesen. Das ist der häufigste Irrtum, mit dem Betroffene zu mir kommen — und eine falsche Weichenstellung am Anfang kostet Monate.
Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Fall fällt: Schildern Sie mir den Ablauf. Die Einordnung ist meist in wenigen Minuten möglich.
Wenn Sie nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Fall fällt: Schildern Sie mir den Ablauf. Die Einordnung ist meist in wenigen Minuten möglich.
TARGOBANK Geld weg: die ersten 24 Stunden entscheiden
Wenn Geld von Ihrem Konto verschwunden ist, bestimmt die Reihenfolge Ihre Ausgangslage gegenüber der Bank. Fünf Punkte.
1. Sperren, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Jede Minute, in der der Zugang offen bleibt, kann eine weitere Buchung bedeuten. Die Nummern stehen oben in der Soforthilfe.
2. Schriftlich widersprechen, nicht nur anrufen. Ein Telefonat ist später nicht beweisbar und wahrt keine Frist. Halten Sie schriftlich fest: dass Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, dass Sie der Belastung widersprechen und Erstattung nach § 675u BGB verlangen, und bis wann. Sendebestätigung sichern.
3. Nichts anerkennen. Die Bank wird Ihnen einen Fragebogen schicken. Das ist keine Sachverhaltsaufklärung, sondern die Prüfung, ob sich Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lässt. Füllen Sie ihn bedacht aus. Sätze wie „ich hätte es merken müssen“ sind gut gemeint und schaden erheblich.
4. Die Frist im Blick behalten. Unverzüglich nach Kenntnis anzeigen, spätestens innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung (§ 676b Abs. 2 BGB). Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch — unabhängig davon, wie eindeutig der Betrug im Übrigen ist.
5. Die erste Ablehnung ist kein Ergebnis. Banken lehnen zunächst häufig ab und berufen sich auf grobe Fahrlässigkeit. Diesen Vorwurf muss die Bank beweisen, nicht Sie ihn widerlegen. Dass jemand auf eine gut gemachte Fälschung hereingefallen ist, genügt dafür nach der Rechtsprechung nicht.
Was ich für Sie prüfe
Ob die Zahlung rechtlich autorisiert war. Ob die Bank die Authentifizierung nachweisen kann. Welches Sicherungsverfahren im konkreten Fall eingesetzt wurde und ob es fehlerfrei funktioniert hat. Und ob die Ablehnung der Bank trägt oder nur eine Verhandlungsposition ist.
Schildern Sie mir den Ablauf über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Je früher, desto besser ist die Beweislage.
Häufige Fragen zu TARGOBANK-Betrug und Phishing
Eine eigene öffentliche Durchwahl zu einer Betrugsabteilung gibt es nicht. Der Weg führt über den Notfallservice: 0211 900 20 111 für Konto und Debitkarte, 0211 900 20 444 für Kreditkarten, beide auch bei Betrugsverdacht. Verdächtige Nachrichten nehmen Sie unter onlinesicherheit@targobank.de entgegen. Entscheidend ist aber: Das Telefonat sperrt die Karte, es wahrt keine Frist und beweist nichts. Alles, was rechtlich zählt, müssen Sie zusätzlich schriftlich erklären.
Prüfen Sie drei Dinge. Enthält der Brief einen QR-Code oder einen Link, über den Sie auf Ihr Konto zugreifen sollen, ist er gefälscht — die Bank fordert das nach eigener Angabe niemals per Post. Bittet er um Rückruf unter einer im Schreiben genannten Nummer, rufen Sie dort nicht an; bei Fälschungen stimmt oft die Ortsvorwahl, die restliche Ziffernfolge ist erfunden. Setzt er Ihnen eine kurze Frist und droht mit Sperrung oder Gebühr, ist das ein weiteres Warnzeichen. Im Zweifel rufen Sie die Bank unter einer Nummer an, die Sie selbst herausgesucht haben.
Über den Notfallservice unter 0211 900 20 111 für Konto und Debitkarte oder 0211 900 20 444 für Kreditkarten. Haben Sie noch Zugriff auf das Online-Banking, können Sie dort direkt sperren. Ist die Bank nicht erreichbar, hilft der zentrale Sperr-Notruf 116 116, rund um die Uhr und kostenfrei aus Deutschland, aus dem Ausland unter +49 116 116.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung hat die Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich zu erstatten (§ 675u BGB). Die Beweislast für die Autorisierung liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen (§ 675w BGB). Kürzen darf sie nur, wenn sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist (§ 675v BGB). Dass jemand auf eine gut gemachte Fälschung hereingefallen ist, genügt dafür nach der Rechtsprechung für sich genommen nicht. Anders liegt es, wenn Sie selbst überwiesen haben — dann ist die Zahlung autorisiert und der Weg ein anderer.
Unverzüglich nach Kenntnis, spätestens innerhalb von 13 Monaten nach dem Belastungstag (§ 676b Abs. 2 BGB). Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch, unabhängig davon, wie eindeutig der Betrugsfall im Übrigen ist. Prüfen Sie Ihre Umsätze deshalb regelmäßig, auch auf kleine Beträge: Täter testen Konten häufig zunächst mit unauffälligen Buchungen.
Das kommt vor. Setzen Sie der Bank zunächst schriftlich eine Frist von etwa vierzehn Tagen und sichern Sie die Sendebestätigung. Bleibt sie fruchtlos, stehen drei Wege offen: das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der privaten Banken, das die Verjährung hemmt und für die Bank bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze bindend ist; eine Beschwerde bei der BaFin, die die Bank zur Stellungnahme auffordert; und die anwaltliche Vertretung. Anerkennen Sie in der Zwischenzeit nichts und leisten Sie keine Teilzahlung „bis zur Klärung“.
Update 24.09.2024 – Rechtsstreit mit der Targobank
Aktuell führe ich mehrere Rechtsstreite mit der Targobank über Phishing-Angriffe. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf führt das Gericht aus, wie die Beweislastverteilung bei Schadensersatzansprüchen aus Phishing-Fällen ist.
Die Parteien werden auf folgendes hingewiesen:
Zwischen den Parteien ist streitig, ob es sich bei der streitbefangenen Überweisung um eine authentifizierte Zahlung gehandelt hat. Die Beklagte als Zahlungsdienstleister hat im Sinne einer sekundären Darlegungs- und Beweislast die Authentifizierung nachzuweisen und ggf. weitere für die Autorisierung sprechende Umstände vorzutragen (vgl. Grüneberg-Sprau, BGB, 81. Auflage, § 675u Rnr. 8 mwN.). Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB des Weiteren Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen (vgl. BGH, NJW 2016, 2024). Sollte dies feststehen, muss der Zahlungsdienstnutzer zur Erschütterung eines für die Autorisierung eines Zahlungsauftrags sprechenden Anscheinsbeweises keinen konkreten und erfolgreichen Angriff gegen das Authentifizierungsinstrument vortragen und beweisen, sondern kann sich auch auf außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Umstände stützen, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen (vgl. BGH, aaO., Rnr. 48, zitiertnach juris).
Umstände im letztgenannten Sinne hat die Klägerin nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt, so dass lediglich auf Antrag der Beklagten ein Sachverständigengutachten zu den Fragen einzuholen ist, ob die Beklagte von einer authentifizierten Überweisung ausgehen durfte und ob das von ihr eingesetzte Sicherungsverfahren in der konkreten Situation fehlerfrei gearbeitet hat und praktisch unüberwindbar war.
Nunmehr hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen und wird einen Sachverständigen beauftragen. Dieser soll prüfen, ob auf Grundlage aktueller Erkenntnisse von einer allgemeinen praktischen Unüberwindbarkeit des von der Targobank eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie
dessen ordnungsgemäßer Anwendung und fehlerfreier Funktion im konkreten
Einzelfall auszugehen ist. Auf das Ergebnis bin ich gespannt und werde darüber hier berichten.
Update 24.04.2024 – Keine Antwort von der Targobank
Kunden, die von einem betrügerischen Phishing-Angriff bei der Targobank betroffen sind, berichten wiederholt, dass die Bank auf ihre Anfragen nicht reagiert. Diese Erfahrung mache ich ebenfalls, wenn ich im Zusammenhang mit Phishing-Vorfällen Schreiben an die Targobank sende. Es ist mir unverständlich, warum die Targobank derart handelt.
Ich überprüfe derzeit eine Ermittlungsakte bezüglich eines Phishing-Vorfalls. Dabei stellte sich heraus, dass auch die Polizei bei ihren Untersuchungen keine Antwort von der Targobank erhalten hat. Diese Information bietet mir etwas Trost. Oft bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als ihre Ansprüche gegen die Targobank durch ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen.
Update 08.12.2023 – Targobank wegen aggressiver Vorgehensweise verurteilt!
Das Landgericht Düsseldorf (Az: 12 O 78/22) hat die Targobank für ihre aggressive Geschäftspraktik verurteilt. Die Bank hatte ihre Kunden beim Online-Banking in eine Zwangslage gebracht, indem sie sie aufforderte, neuen Preisen und Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Kunden, die Online-Banking nutzen wollten, wurden mit einem Pop-up-Fenster konfrontiert, in dem sie entweder den aktualisierten Bedingungen zustimmen oder diese ablehnen mussten, um fortzufahren. Die Konsequenzen einer Ablehnung waren dabei unklar.
Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als Nötigung und somit als eine aggressive geschäftliche Handlung, die nach dem Wettbewerbsrecht verboten ist. Kunden wurden ohne Bedenkzeit zu einer sofortigen Entscheidung gedrängt, wobei die Zustimmung als „notwendig“ dargestellt wurde. Bei einer Ablehnung drohte die Bank implizit mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Diese Praxis der Targobank folgte auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2021, das Klauseln für unwirksam erklärte, welche Vertrags- und Preisänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden ermöglichten. Die Targobank reagierte darauf, indem sie ihre Kunden beim Login zum Online-Banking vor die Wahl stellte, den geänderten Bedingungen zuzustimmen oder diese abzulehnen, wobei die genauen Folgen einer Ablehnung unklar blieben.
Das Gericht kritisierte auch die Art und Weise, wie die Informationen im Pop-up-Fenster präsentiert wurden. Sie waren teilweise unverständlich oder zumindest missverständlich, sodass nicht klar war, welche Konsequenzen eine Ablehnung nach sich ziehen würde. Insgesamt wurde den Kunden dadurch ein unangemessener Druck auferlegt, sich für die von der Bank gewünschte Zustimmung zu entscheiden.
Warnungs-Archiv: dokumentierte Angriffswellen seit 2023
Seit 2023 sammle ich die Phishing-Wellen, die im Namen der TARGOBANK laufen. Die Übersicht zeigt, wie wenig sich die Maschen verändern — und wie zuverlässig dieselben drei Merkmale wiederkehren: unpersönliche Anrede, eine Absenderadresse außerhalb der Bankdomain und eine knappe Frist. Wer diese drei kennt, erkennt auch die nächste Welle.
| Datum | Masche und Betreffzeile | Erkennungsmerkmal |
|---|---|---|
| 07.09.2026 | Registrierung des easy-TAN-Geräts — „Dringende Profilaktualisierung – Bitte sofort handeln“ | Professionelle Aufmachung, aber unpersönliche Anrede und abweichende Domain |
| 05.01.2026 | Angeblich verdächtige Bewegungen im „TARGO-Konto“ — „Wichtige Sicherheitsmitteilung zu Ihrem Konto“ | Betrug als routinemäßige Sicherheitsmaßnahme getarnt |
| 08.10.2025 | Fingierte Kontosperrung — „Letzte Mahnung vor der Sperrung Ihres Kontos“ | 24-Stunden-Frist, in derselben Mail zweimal genannt |
| 26.09.2025 | easyTAN-Modernisierung — „Dringend: Kontozugriff sichern Ref-ID#:“ | Zufällige zehnstellige Referenznummer im Betreff |
| 13.08.2025 | „Ungewöhnliche Aktivitäten“ im Online-Banking — „Handlungsbedarf: Überprüfung Ihrer Daten“ | Anrede „Guten Tag“, Aufforderung in einen „sicheren Kundenbereich“ |
| 02.07.2025 | Telefonnummer aktualisieren — „Wichtige Sicherheitsinformation für Ihr Konto“ | Erfundene Servicenummer am Ende, aber mit korrekter Ortsvorwahl |
| 17.10.2024 | Telefonnummer aktualisieren — „Wichtige Aktualisierung Ihrer Telefonnummer erforderlich“ | Banklogo fehlt vollständig |
| 12.10.2024 | Telefonnummer aktualisieren — „Aktualisieren Sie Ihre Telefonnummer für die Sicherheit Ihres Kontos“ | Rechtschreibfehler, fehlendes Logo |
| 04.10.2024 | Telefonnummer verifizieren — „Verifizieren Sie Ihre Telefonnummer für einen sicheren Kontozugang“ | Unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede |
| 19.09.2024 | Zustimmung zu angeblicher Sicherheitsprüfung — „Neues Mıtteılung“ | Fremde Schriftzeichen im Betreff, Stichtag bereits verstrichen |
| 11.09.2024 | Angeblich neue Bestimmungen für den Online-Zahlungsverkehr | Erfundene Rechtsgrundlage, Bestätigungsbutton |
| 05.09.2024 | Kontodaten aktualisieren — „Aktualisieren Sie Ihre Targo-Kontodaten jetzt“ | Drohung mit Zugriffssperre binnen 48 Stunden |
| 22.08.2024 | Telefonnummer aktualisieren — „Aktualisieren Sie Ihre Telefonnummer zum Schutz Ihres Kontos“ | Angeblich „wenige Momente“ Aufwand, unseriöse Absenderadresse |
| 15.08.2024 | easytan-Service aktualisieren — „Erinnerung: Aktualisierung Ihres easytan-Services“ | Kein Banklogo, unpersönliche Anrede |
| 08.08.2024 | Drohung mit Kontoschließung — „Ihr Konto wird bald geschlossen“ | 12-Stunden-Frist, angeblich nur Filialbesuch als Alternative |
| 08.08.2024 | easytan-Service aktualisieren — „Erinnerung: Aktualisierung Ihres easytan-Services“ | Fehlendes Logo, unseriöse Absenderadresse |
| 24.07.2024 | Telefonnummer bestätigen | Ziel sind die Zugangsdaten zum Online-Banking |
| 27.06.2024 | Kontoaktualisierung — „Dringende Kontoaktualisierung erforderlich“ | Angebliche Bearbeitungsgebühr von 79,95 €, in Varianten unterschiedlich hoch |
| 19.06.2024 | Drohung mit Kontopfändung | Pfändungsdrohung per E-Mail — so arbeitet keine Bank |
| 11.06.2024 | Mehrere Nachrichten zur angeblichen Aktualisierung | Aufforderung zur Preisgabe der Zugangsdaten über einen Link |
| 30.05.2024 | Kontoinformationen aktualisieren — „Handlung erforderlich: Aktualisieren Sie jetzt Ihre Kontoinformationen“ | Unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede |
| 13.05.2024 | Angebliche Sicherheitsbenachrichtigung mit Verifizierungsaufforderung | Ging auch an Nichtkunden der Bank — Massenversand |
| 08.05.2024 | „Um Unterbrechungen zu vermeiden und Ihr Konto zu schützen“ | Behauptete Notwendigkeit eines Klicks ohne jede Begründung |
| 28.03.2024 | Telefonnummer bestätigen wegen angeblicher EU-Richtlinie — „TargoBank – Zugriff auf Ihre Konten limitiert“ | Berufung auf „DSP2“ ohne jede Erläuterung, gesetzte Frist |
| 21.03.2024 | Angeblich vorgenommene Kontoaktualisierung, Bestätigung erforderlich | Drohung mit Zugriffseinschränkung |
| 30.01.2024 | Reaktivierungslink mit kurzfristigen Drohungen | Absenderadresse eines fremden Ticketsystems |
| 17.01.2024 | Phishing-SMS: Registrierung für die Targobank-App laufe ab | Tippfehler „Servcice“ am Ende der Nachricht |
| 04.01.2024 | Angebliche „Nummernprüfung“ für die mTAN — „Dringende Benachrichtigung“ | Roter Bestätigungsbutton, Anrede und Grußformel in anderer Schriftart |
| 03.01.2024 | Angebliche Zugriffsbeschränkungen ab Mitte Januar | Rechtschreibfehler, Reaktivierungslink mit Schadsoftware-Risiko |
| 11.10.2023 | Zwei Wellen zur angeblichen Kontosperrung mit Reaktivierungsangebot | Widersprüchliche Begründung, Sperrdatum in der Zukunft |
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie beruht auf Nachrichten, die mir von Mandanten und Leserinnen zugesandt wurden oder mich selbst erreicht haben — teilweise, obwohl ich kein Kunde der TARGOBANK bin. Letzte Ergänzung: 7. September 2026.
Dann liegt Ihr Fall rechtlich anders als das klassische Phishing. Eine Zahlung, die Sie selbst in der App freigegeben haben, ist autorisiert – der Erstattungsanspruch aus § 675u BGB greift dann nicht ohne Weiteres. Aussichtsreich sind stattdessen Schadensersatzansprüche wegen verletzter Schutz- und Warnpflichten der Bank, etwa wenn eine auffällige Transaktionskette nicht gestoppt oder die Empfängerüberprüfung ignoriert wurde. Wie das funktioniert und welche Protokolle Sie sofort anfordern sollten, erkläre ich an einem konkreten Fall: Falscher Bankmitarbeiter am Telefon – wann die Bank Ihr Geld erstatten muss.
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Wer haftet für den Schaden, wenn ich auf einen Phishing-Betrug hereingefallen bin?
Viele Betroffene fragen sich, ob sie auf dem Verlust sitzenbleiben oder ob die Bank den Schaden übernimmt. Vielfach wird zunächst angenommen, dass der Kontoinhaber selbst verantwortlich ist – es sei denn, die Bank hat in ihren Sicherheitssystemen gravierende Schwächen. Tatsächlich ist die Rechtslage für Verbraucher aber recht schützend: Wenn Sie eine Abbuchung nicht selbst autorisiert haben, haften Sie als Kunde grundsätzlich nicht dafür. Die Bank ist verpflichtet, den unberechtigt abgebuchten Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
Nur falls grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits vorliegt, können Sie ausnahmsweise haftbar gemacht werden. Grob fahrlässig bedeutet, dass Sie elementare Sicherheitsregeln in schwerwiegender Weise missachtet haben. Typische Beispiele sind etwa, dass man seine Online-Banking-PIN am Telefon an Fremde weitergibt oder TANs auf einer offensichtlich gefälschten Website eingibt. Auf einen sehr gut gemachten Betrug hereinzufallen – etwa eine täuschend echt aussehende Phishing-Seite – wird hingegen von Gerichten nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet. In so einem Fall bleibt die Bank in der Regel in der Haftung und muss den Schaden tragen.
Ich bin auf Phishing hereingefallen – was sollte ich jetzt tun?
Direkt nach einem Phishing-Betrug ist schnelles Handeln entscheidend. Folgende Schritte sind empfehlenswert, um den Schaden zu begrenzen und Ihre Rechte zu wahren:
1. Bank kontaktieren und Konten sperren: Informieren Sie sofort Ihre Bank über den Vorfall. Allerdings sollten Sie auch gleich einen Anwalt einschalten. Ich erlebe immer wieder, dass betroffene Informationen an die Targobank geben, die im Anschluss nachteilig sind. Die Bank wird im Zweifel alle Informationen, die Sie weitergegeben haben, gegen Sie verwenden. Lassen Sie umgehend alle betroffenen Konten und Karten sperren – bei der Targobank gibt es dafür z.B. eine spezielle Notfall-Hotline. So verhindern Sie weitere unautorisierte Abbuchungen.
2. Rückbuchung verlangen: Fordern Sie von Ihrer Bank schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) die umgehende Rückerstattung der unautorisierten Abbuchungen. Verweisen Sie dabei auf Ihre Rechte nach § 675u BGB und bitten Sie um eine schnelle Rückbuchung des Betrags. Schildern Sie kurz den Sachverhalt und legen Sie Kopien von Kontoauszügen bei, aus denen die fraglichen Abbuchungen ersichtlich sind.
3. Anzeige erstatten: Erstatten Sie so bald wie möglich Strafanzeige bei der Polizei. Schildern Sie den Betrug so detailliert wie möglich – jede Information (z.B. Zeitpunkt, Art der Kontaktaufnahme, besuchte Fake-Website) kann den Behörden helfen, die Täter zu ermitteln. Sie erhalten nach der Anzeige eine Vorgangsnummer, die Sie auch Ihrer Bank mitteilen können.
4. Kontobewegungen im Blick behalten: Prüfen Sie umgehend Ihre Kontoauszüge und Online-Umsätze auf weitere ungewöhnliche Abbuchungen. Falls noch andere unautorisierte Transaktionen erfolgt sind, melden Sie dies sofort Ihrer Bank. Durch sorgfältiges Kontrollieren stellen Sie auch sicher, dass Sie keinen kleinen „Test“-Betrag übersehen, den Betrüger manchmal zuerst abbuchen.
5. Beweismaterial sichern: Speichern Sie alle relevanten Beweise. Machen Sie Screenshots von verdächtigen E-Mails, SMS oder Webseiten. Bewahren Sie Phishing-Mails, SMS, Chat-Verläufe und etwaige Briefe gut auf. Auch die Korrespondenz mit der Bank sollten Sie dokumentieren. Diese Unterlagen dienen später als Beweismittel, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Bekomme ich mein Geld von der Bank zurück, nachdem ich Opfer eines Phishing-Betrugs wurde?
Ja. In den meisten Fällen haben Sie einen Rechtsanspruch, Ihr verloren gegangenes Geld zurückzubekommen. Das deutsche Zahlungsdiensterecht (insbesondere § 675u BGB) verpflichtet die Bank, nicht autorisierte Abbuchungen unverzüglich rückgängig zu machen und den Betrag Ihrem Konto wieder gutzuschreiben. Selbst wenn die Betrüger Sie dazu gebracht haben, eine Überweisung per TAN oder App-Bestätigung scheinbar zu autorisieren, gilt diese Zahlung rechtlich als „nicht von Ihnen autorisiert“, da Sie sie ja nur unter Täuschung freigegeben haben.
Die Bank darf eine Erstattung nur verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit von Ihrer Seite vorliegt – und diesen Vorwurf muss die Bank beweisen können. In der Praxis versuchen Banken leider oft zunächst, eine Mitschuld der Kunden zu behaupten und blocken die Rückerstattung ab. Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Viele Betroffene erhalten ihr Geld zurück, vor allem wenn sie energisch auf ihr Recht pochen. So wurde zum Beispiel einem Arzt, dem knapp 30.000 € via Phishing entwendet wurden, der Betrag letztlich von der Bank erstattet – allerdings erst, nachdem ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wurde. Wichtig ist, dass Sie den Betrug sofort bei der Bank melden und die Rückbuchung schriftlich verlangen. Wenn die Bank merkt, dass Sie Ihre Rechte kennen und notfalls weitere Schritte einleiten würden, steigen die Chancen erheblich, Ihr Geld zügig zurückzubekommen.
Die Bank behauptet in einem Schreiben, ich sei selbst schuld (grobe Fahrlässigkeit). Muss ich das Gegenteil beweisen?
Nein, im Gegenteil: Im Streitfall muss die Bank beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Gelingt ihr dieser Nachweis nicht, bleibt sie für den Schaden haftbar. Trotzdem unterstellen Banken nach Phishing-Vorfällen häufig pauschal, der Kunde habe den Betrug durch Leichtsinn selbst ermöglicht – eine Strategie, um der eigenen Zahlungspflicht zu entgehen. Lassen Sie sich von solchen Anschuldigungen nicht einschüchtern. Solange Sie keine offensichtlichen Sicherheitsregeln grob verletzt haben, wird es für die Bank schwierig sein, Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Gerichte werten einen noch so echt aussehenden Phishing-Trick erfahrungsgemäß nicht als grobe Fahrlässigkeit des Opfers. Die Bank bleibt dann ersatzpflichtig. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Bank ruhig und bestimmt auftreten. Füllen Sie Fragebögen der Bank mit Bedacht aus und geben Sie keine vorschnellen Schuldeingeständnisse ab. Wenn die Bank sich trotzdem querstellt, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Rat zu holen – die Rechtslage ist in vielen Phishing-Fällen auf Ihrer Seite.