RKA Abmahnung wegen Filesharing: „Kingdom Come: Deliverance II“ – Ihr strategischer Weg zur Lösung

Eine Abmahnung von RKA Rechtsanwälten erhalten? Besonders wenn es um Filesharing des beliebten Computerspiels „Kingdom Come: Deliverance II“ geht, befinden sich viele Betroffene in einer unsicheren und oft beängstigenden Situation. Doch Sie sind nicht allein. In meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für IT-Recht habe ich unzählige Mandanten erfolgreich durch die komplexen Gewässer des Urheberrechts geführt. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur Klarheit zu verschaffen, sondern Ihnen auch eine strategische und lösungsorientierte Handlungsweise aufzuzeigen. RKA Abmahnung erhalten?

Diese RKA Abmahnung ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Aufruf zum Handeln. Ignorieren ist hier keine Option. Stattdessen ist eine kompetente, besonnene und strategisch durchdachte Reaktion entscheidend, um unnötige Kosten und weitreichende Konsequenzen zu vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, was genau auf Sie zukommt und wie Sie Ihre rechtlichen Interessen effektiv schützen können.

Das Wichtigste in Kürze: RKA Abmahnung

  • Eine RKA Abmahnung wegen Filesharing von „Kingdom Come: Deliverance II“ erfordert schnelle und durchdachte Reaktionen.
  • Die PLAION GmbH, vertreten durch RKA Rechtsanwälte, wirft Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing vor.
  • Sie müssen die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unüberlegt unterschreiben, da sie oft zu weitreichend gestaltet ist.
  • Strategische Möglichkeiten umfassen das Entkräften der Täterschaftsvermutung und die Prüfung eines Vergleichsangebots.
  • Suchen Sie professionelle Unterstützung, um Ihre rechtlichen Interessen effektiv zu schützen.

1. Die RKA Abmahnung verstehen: Wer fordert was und warum?

Der Erhalt einer Abmahnung ist zunächst oft verwirrend. Es ist essenziell, die Hintergründe und die involvierten Parteien genau zu verstehen.

1.1. Die Rechteinhaberin: PLAION GmbH und „Kingdom Come: Deliverance II“

Die RKA Rechtsanwälte vertreten die Interessen der PLAION GmbH mit Sitz in Höfen, Österreich. Dieses Unternehmen ist ein bekannter Akteur in der Welt der Computerspiele und Unterhaltungssoftware. Sie entwickeln, produzieren und vertreiben Titel für PC und Konsolen. Im vorliegenden Fall ist die PLAION GmbH die Inhaberin exklusiver und umfassender Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Computerspiel „Kingdom Come: Deliverance II“. Dieses Spiel wurde erst im Februar 2025 veröffentlicht und hat aufgrund seiner Neuheit und des Interesses der Gaming-Community einen hohen wirtschaftlichen Wert. Die Rechte an diesem Spiel hat die PLAION GmbH von der Entwicklerin, den tschechischen Warhorse Studios s.r.o., erworben. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit und die umfassende rechtliche Grundlage der Abmahnung, da hier ein klarer wirtschaftlicher Schaden für die Rechteinhaberin entsteht.

1.2. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Der Kern der Abmahnung ist der Vorwurf, dass das Spiel „Kingdom Come: Deliverance II“ über das BitTorrent-Netzwerk illegal zum Download bereitgehalten und heruntergeladen wurde. Filesharing-Netzwerke wie BitTorrent basieren auf dem Prinzip, dass Nutzer, die eine Datei herunterladen, gleichzeitig Teile dieser Datei anderen Nutzern zum Upload zur Verfügung stellen. Dieses „Bereithalten“ oder „Öffentlich Zugänglichmachen“ ohne Zustimmung des Rechteinhabers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die RKA Rechtsanwälte stützen ihre Forderungen auf die Paragraphen §§ 97, 69c, 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese Paragraphen regeln die Ansprüche des Rechteinhabers bei Urheberrechtsverletzungen, einschließlich Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft.

1.3. Die Identifizierung: Wie Ihre IP-Adresse ins Spiel kommt

Sie fragen sich vielleicht, wie die RKA Rechtsanwälte auf Sie aufmerksam geworden sind. Die Antwort liegt in Ihrer IP-Adresse. Die Kanzlei hat im Auftrag ihrer Mandantin, der PLAION GmbH, landgerichtliche Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet. In diesen Verfahren werden die Internetanbieter (Provider) dazu verpflichtet, die Anschlussinhaber herauszugeben, denen zu bestimmten Tatzeitpunkten eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war.

Das beigefügte Schreiben nennt konkrete Gestattungsverfahren und Daten, wie beispielsweise das Landgericht Köln mit den Aktenzeichen 214 O 224/25 und 214 O 274/25. Es werden exakte Erfassungszeitpunkte der angeblichen Verletzungshandlungen angegeben, etwa der 26. Juni 2025 um 21:42:59 Uhr und 21:43:05 Uhr sowie der 10. August 2025 um 14:17:55 Uhr und 14:17:58 Uhr. Diese präzisen Angaben dienen dazu, den Vorwurf zu konkretisieren und Ihre Identifizierung als Anschlussinhaber zu belegen.

In diesen Gerichtsverfahren wurde die Rechteinhaberschaft der PLAION GmbH sowie die Ordnungsgemäßheit der Datenermittlung nachvollzogen und bestätigt. Das bedeutet, die Ermittlung Ihrer IP-Adresse und die Zuordnung zu Ihrem Internetanschluss sind rechtlich abgesichert.

2. Die Forderungen der RKA Abmahnung im Detail

Die RKA Abmahnung fordert von Ihnen verschiedene Leistungen. Es ist entscheidend, jede dieser Forderungen genau zu verstehen, um eine strategische Antwort zu formulieren.

2.1. Die tatsächliche Vermutung der Täterschaft – eine Hürde, die Sie meistern können

Ein zentraler Punkt der Abmahnung ist die tatsächliche Vermutung der Täterschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) besteht die Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die festgestellte Urheberrechtsverletzung begangen haben. Dies ist eine starke rechtliche Position für die abmahnende Partei.

Wichtig: Diese Vermutung ist jedoch entkräftbar! Sie können diese Vermutung widerlegen, indem Sie einen Sachverhalt darlegen, der es ernsthaft möglich erscheinen lässt, dass eine andere Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies erfordert jedoch eine detaillierte und plausible Darstellung, die ich Ihnen strategisch zu entwickeln helfe.

2.2. Die Hauptforderungen im Überblick: Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Kosten

Auf Grundlage der Vermutung Ihrer Täterschaft fordert die PLAION GmbH durch RKA Rechtsanwälte von Ihnen:

  • Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG): Sie sollen zukünftig jegliche Urheberrechtsverletzungen unterlassen. Dies ist der wichtigste und oft auch weitreichendste Anspruch. Der Abmahnung liegt in der Regel eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Diese Erklärung ist jedoch oft zu weit gefasst und kann Sie unnötig stark binden. Die beigefügte Erklärung der RKA Rechtsanwälte geht in Ziffer 1 über die konkrete Verletzungsform hinaus und erstreckt sich auf „jedwede rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Werks ,Kingdom Come: Deliverance II‘ unserer Mandantin in Filesharingnetzwerken“. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das Notwendigste umfasst, ist hier der strategisch klügere Weg, um zukünftige Risiken zu minimieren. Ziffer 2 der vorgeschlagenen Erklärung sieht zudem eine Vertragsstrafe für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vor, deren Höhe ins Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt ist.
  • Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG): Dieser Anspruch dient dazu, den finanziellen Schaden zu ersetzen, der der Rechteinhaberin durch die Urheberrechtsverletzung entstanden ist. Die RKA Rechtsanwälte argumentieren, dass die Rechtsverletzungen kurz nach Markteinführung des Spiels stattfanden, also in der „umsatzstarken Erstverwertungsphase“, in der die höchsten Einzelhandelspreise erzielt werden. Dies wird als Begründung für die Höhe des geforderten Schadensersatzes herangezogen.
  • Auskunftsanspruch (§§ 101, 101a UrhG, § 242 BGB): Hierbei geht es darum, den Umfang der begangenen Verletzungshandlungen zu ermitteln. Sie sollen Auskunft über den Zeitraum, die Standorte und die Upload-Rate geben. Ziffer 5 der beigefügten Unterlassungserklärung konkretisiert diesen Anspruch.
  • Kostenersatz (§ 97a Abs. 3 UrhG): Sie sollen die durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten der RKA Rechtsanwälte tragen. Der Gegenstandswert für diese Forderungen wird in der Abmahnung mit insgesamt EUR 24.000,00 beziffert (Unterlassungsstreitwert EUR 20.000,00, Auskunftsanspruch EUR 1.000,00, Schadensersatzfeststellungsanspruch EUR 3.000,00). Daraus errechnen sich Anwaltsgebühren von EUR 1.136,20 (1,3 Geschäftsgebühr nach § 13 RVG, VV 2300) zuzüglich Auslagen von EUR 20,00, was eine Summe von EUR 1.156,20 ergibt.
  • Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG): Sie werden aufgefordert, die illegale Raubkopie des Spiels zu löschen (Ziffer 3 der Unterlassungserklärung).

2.3. Das Vergleichsangebot: Eine Option zur außergerichtlichen Einigung

Neben den einzelnen Forderungen bietet die RKA Abmahnung auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung an. Die Kanzlei ist bereit, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten, wenn Sie eine vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, die Datei löschen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt EUR 2.200,00 zahlen. Dieser Betrag soll sämtliche Zahlungsansprüche aus dem Sachverhalt abgelten.

Dieses Angebot wird als „fairer Vorschlag“ dargestellt, um die Angelegenheit „rasch und ohne Folgekosten zu beenden“. Es ist wichtig, dieses Angebot strategisch zu prüfen. Zwar kann es eine streitige Auseinandersetzung und damit deutlich höhere Kosten vermeiden, jedoch muss die Angemessenheit des Vergleichsbetrags und die Formulierung der Unterlassungserklärung sorgfältig bewertet werden.

3. Ihre strategischen Reaktionsmöglichkeiten: Kompetent handeln

Der Erhalt einer RKA Abmahnung erfordert eine schnelle, aber durchdachte Reaktion. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsbetrags ist in der Regel kurz – im vorliegenden Fall ist dies der 6. Oktober 2025, 18 Uhr. Ignorieren Sie diese Frist nicht!

3.1. Keine vorschnellen Handlungen – besonders bei der Unterlassungserklärung

Der größte Fehler, den Sie begehen können, ist das unüberlegte Unterschreiben der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Wie bereits erwähnt, ist diese oft zu weitreichend formuliert und kann Sie für jeden zukünftigen, auch unverschuldeten Verstoß haftbar machen. Eine solche Erklärung kann eine erhebliche finanzielle Belastung für Sie bedeuten.

Meine Empfehlung: Unterschreiben Sie niemals eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Wir entwickeln gemeinsam eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihren Interessen gerecht wird und Sie nicht über Gebühr bindet. Dies ist ein entscheidender Schritt im Krisenmanagement.

3.2. Die Vermutung der Täterschaft entkräften: Beweispflicht des Anschlussinhabers

Wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, müssen Sie die Vermutung der Täterschaft entkräften. Dies ist Ihre Chance, Ihre Unschuld zu beweisen und die Forderungen abzuwehren. Hierfür sind detaillierte und glaubwürdige Angaben erforderlich:

  • Benennung potenzieller Täter: Haben andere Personen (Familienmitglieder, Mitbewohner, Gäste) zu den angegebenen Tatzeitpunkten selbstständigen Zugang zu Ihrem Internetanschluss gehabt? Nennen Sie diese Personen namentlich, mit Anschrift und Geburtsdatum, falls Ihnen diese Informationen vorliegen. Der BGH hat hierzu klare Richtlinien aufgestellt (BGH Urt. v. 30.03.2017, I ZR 19/16 – Loud).
  • Konkrete Tatumstände: Legen Sie dar, welche konkreten Umstände (z.B. technische Fähigkeiten, Nutzungsverhalten, Interesse am Spiel) ernsthaft eine Täterschaft dieser Personen in Betracht ziehen lassen.
  • Nachforschungspflichten: Sie sind im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet. Befragen Sie die potenziellen Nutzer und geben Sie die Antworten wahrheitsgemäß wieder.
  • Routerprotokoll: Prüfen Sie, ob Ihr Routerprotokoll Aufschluss darüber gibt, welche Geräte zu welchem Zeitpunkt mit Ihrem Internet verbunden waren. Dies kann ein wichtiges Beweismittel sein.
  • Belehrungs- und Überwachungspflichten: Wenn die Urheberrechtsverletzung durch aufsichtsbedürftige Dritte (z.B. Kinder) ermöglicht wurde, weil Sie Ihren Belehrungs-, Aufklärungs- und/oder Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sind, können Sie als Störer haften. Es liegt an Ihnen, detailliert darzulegen und ggf. zu beweisen, dass Sie diesen Pflichten gegenüber dem eigentlichen Täter erfüllt sind.

Diese detaillierte Darlegung erfordert eine strategische Vorbereitung und oft auch eine rechtliche Bewertung, um sicherzustellen, dass Ihre Argumentation stichhaltig ist und die Gerichte überzeugt.

3.3. Das Vergleichsangebot strategisch bewerten und verhandeln

Das Angebot eines Vergleichsbetrags von EUR 2.200,00 ist ein zentraler Punkt der Abmahnung. Es ist wichtig zu wissen, dass solche Angebote oft verhandelbar sind. Mein Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden, die nicht nur die Kosten minimiert, sondern auch Rechtssicherheit schafft.

  • Vermeidung von Prozessrisiken: Ein Vergleich kann teure und zeitintensive Gerichtsverfahren verhindern.
  • Kosten-Nutzen-Analyse: Wir prüfen gemeinsam, ob der angebotene Vergleichsbetrag angesichts der Sachlage und der aktuellen Rechtsprechung angemessen ist oder ob Raum für Verhandlungen besteht.
  • Ratenzahlung: Die RKA Rechtsanwälte haben signalisiert, dass sie etwaigen Ratenzahlungswünschen entgegenkommen, sofern die Unterlassungserklärung abgegeben und das Vergleichsangebot akzeptiert wird. Dies kann eine wichtige Option sein, um die finanzielle Belastung zu strecken.

Die Annahme eines Vergleichs sollte immer im Kontext einer umfassenden Strategie erfolgen, die Ihre individuellen Umstände berücksichtigt und die rechtlichen Risiken und Chancen abwägt.

4. Thomas Feil – Ihr kompetenter und strategischer Partner bei RKA Abmahnungen

In einer solch rechtlich komplexen Situation ist eine spezialisierte und vertrauenswürdige Rechtsberatung unerlässlich. Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung biete ich Ihnen genau die Unterstützung, die Sie jetzt benötigen.

4.1. Meine Expertise und Ihr Vorteil

Meine Kanzlei ist spezialisiert auf IT-Recht und die Abwehr von Abmahnungen, insbesondere im Bereich Filesharing. Ich verstehe die Mechanismen hinter solchen Abmahnungen und die aktuelle Rechtsprechung.

  • Kompetent, vertrauenswürdig und sachkundig: Ich biete Ihnen fundierte und fachlich versierte Beratung, die auf langjähriger Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen basiert. Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in guten Händen.
  • Klientenorientiert und lösungsfokussiert: Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die Suche nach pragmatischen und effizienten Lösungen für Ihre Probleme. Ich agiere nicht reaktiv, sondern entwickle proaktive Strategien zur Vermeidung weiterer Probleme und zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
  • Verlässlich und entschlossen: Ich stehe für schnelles und effektives Handeln ein und bin ein zuverlässiger Partner in rechtlichen Belangen. Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.
  • Klar und prägnant: Juristische Fachsprache kann einschüchternd wirken. Ich kommuniziere verständlich und direkt, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten und fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Proaktiv und strategisch: Mein Ansatz ist es, nicht nur auf die Abmahnung zu reagieren, sondern eine umfassende Strategie zu entwickeln, die Ihre Position stärkt und zukünftige Risiken minimiert.

4.2. Mein Vorgehen: Individuell und Effektiv

Mein Vorgehen in Filesharing-Fällen ist stets auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten:

  1. Umfassende Prüfung der Abmahnung: Ich analysiere die RKA Abmahnung sorgfältig, prüfe die Rechtmäßigkeit der Forderungen und identifiziere potenzielle Schwachstellen.
  2. Strategische Beratung: Wir besprechen gemeinsam Ihre Optionen, bewerten Risiken und Chancen und entwickeln eine maßgeschneiderte Handlungsstrategie.
  3. Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung: Wenn notwendig, fertige ich eine für Sie vorteilhafte modifizierte Unterlassungserklärung an, die das Risiko zukünftiger Vertragsstrafen minimiert.
  4. Verhandlung mit RKA Rechtsanwälten: Ich übernehme die gesamte Korrespondenz und Verhandlung mit der Gegenseite, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die Ihre Interessen schützt und die Kosten minimiert.
  5. Entkräftung der Täterschaftsvermutung: Falls Sie nicht der Täter waren, unterstütze ich Sie bei der detaillierten Darlegung der Fakten, um die Vermutung Ihrer Täterschaft erfolgreich zu widerlegen.
  6. Gerichtliche Vertretung (falls nötig): Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein oder ein Klageverfahren eingeleitet werden, vertrete ich Sie entschlossen vor Gericht.

4.3. Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken

Das oberste Gebot ist es, Sie vor unnötigen finanziellen Belastungen und rechtlichen Risiken zu bewahren. Durch eine schnelle und kompetente Reaktion können oft weitaus höhere Kosten, die durch gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen könnten, vermieden werden. Ich unterstütze Sie effektiv dabei, rechtliche Herausforderungen schnell und effizient zu meistern.

Fazit RKA Abmahnung: Handeln Sie jetzt – mit strategischer Unterstützung

Eine RKA Abmahnung wegen Filesharing von „Kingdom Come: Deliverance II“ ist eine ernst zu nehmende Angelegenheit, die Ihre sofortige und strategische Aufmerksamkeit erfordert. Lassen Sie sich nicht von der Komplexität oder den Fristen überrumpeln. Handeln Sie besonnen und suchen Sie professionelle Hilfe.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und unterschreiben Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, die Vermutung der Täterschaft zu entkräften und eine faire Lösung zu verhandeln.

Ich stehe Ihnen als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen. Gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie, um diese Herausforderung schnell, kompetent und zu Ihren Gunsten zu lösen. Ihr Erfolg ist mein Ziel.

Sichern Sie Ihren guten Ruf im Internet und schützen Sie sich vor weitreichenden finanziellen Konsequenzen.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihnen helfen kann, diese Abmahnung effektiv abzuwehren.

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