In den letzten Monaten sind mir immer mehr Fälle begegnet, in denen Verbraucher eine Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH erhalten haben. Diese Forderungen beziehen sich auf angebliche Dienstleistungen auf dem Onlineportal „service-rundfunkbeitrag.de“. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Zahlungsaufforderungen Teil einer Betrugsmasche sind, die darauf abzielt, gutgläubige Menschen zur Zahlung zu bewegen. Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht, der regelmäßig mit solchen Fällen konfrontiert wird, möchte ich meine Erfahrungen und Ratschläge mit Ihnen teilen, damit Sie sich vor diesen Machenschaften schützen können.
Update 18.12.2024 – Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de durch Verbraucherzentrale
Eine bedeutende Initiative im Verbraucherschutz ist ins Leben gerufen worden, die nun allen Betroffenen offensteht: Eine Sammelklage gegen den Anbieter „service-rundfunkbeitrag.de“. Diese Klage ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich kostenlos anzuschließen und ihre Rechte geltend zu machen.
Kern der Auseinandersetzung: Die Kostenfalle
Im Fokus der Auseinandersetzung steht die Praxis von „service-rundfunkbeitrag.de“, für Leistungen Gebühren zu erheben, die auf der offiziellen Seite „rundfunkbeitrag.de“ des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kostenfrei angeboten werden. Konkret geht es um die Übermittlung von Änderungen der persönlichen Daten, wie Adress- oder Bankdaten, die bei „service-rundfunkbeitrag.de“ mit 29,99 Euro und später sogar mit 39,99 Euro zu Buche schlagen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass die Gebührenpflichtigkeit auf der Seite des Anbieters nicht deutlich genug kommuniziert wird. Dies führte dazu, dass zahlreiche Personen für eine vermeintliche Serviceleistung zahlten, die sie kostenlos hätten erhalten können. Der vzbv hat daraufhin eine Sammelklage initiiert, um diesen Praktiken entgegenzuwirken und Betroffenen ihr Geld zurückzuerstatten.
Sebastian Reiling vom vzbv unterstreicht die Tragweite des Problems: „Schätzungsweise mehr als 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben für einen Service gezahlt, der über offizielle Kanäle gratis zugänglich wäre. Die mangelnde Transparenz über die Kosten auf der Website ist nicht akzeptabel. Diese Sammelklage bietet eine direkte Möglichkeit, finanzielle Entschädigung zu erhalten.“
Zusätzlich wurde die Website des Anbieters zeitweise mit Google-Anzeigen beworben, was sie in den Suchergebnissen prominenter erscheinen ließ als die offizielle Seite des Beitragsservice.
Teilnahme an der Sammelklage
Die Klage des vzbv ist als sogenannte Abhilfeklage beim Oberlandesgericht Koblenz anhängig. Im Erfolgsfall erhalten diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, ihr Geld direkt zurück. Die Teilnahme ist für alle Betroffenen kostenlos.
Der erste Schritt zur Teilnahme ist der Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Dieses Tool analysiert in wenigen Schritten, ob die Klage auf den individuellen Fall zutrifft und leitet die Nutzerinnen und Nutzer anschließend durch den Prozess der Registrierung beim Bundesamt für Justiz. Eine erfolgreiche Eintragung ins Klageregister bewirkt, dass die Ansprüche der Teilnehmenden nicht mehr verjähren, unabhängig von der Dauer des Verfahrens.
Widerrufsrecht und seine Grenzen
Ein weiteres Problemfeld ist das Widerrufsrecht. Bis zum 27. Juni 2024 war die Widerrufsbelehrung auf der Website des Anbieters fehlerhaft, was einen Widerruf für Zahlungen bis zu diesem Datum theoretisch möglich macht. Der vzbv bietet hierfür einen Musterbrief an. Die Praxis zeigt jedoch, dass das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH diese Widerrufe nicht immer akzeptiert und die gezahlten Beträge oft nicht erstattet. Auch hier empfiehlt der vzbv, den Klage-Check zu nutzen.
Zusätzliche Informationen für Betroffene
Für diejenigen, die über den aktuellen Stand der Sammelklage informiert bleiben möchten, bietet der vzbv einen Newsletter-Service an.
Update 28.11.2024 – So argumentiert aktuell die Inkassofirma Colleon AG für SSS – Software Special Service GmbH
Sehr geehrter Herr XX,
in oben genannte Angelegenheit haben wir Ihre E-MailEine E-Mail (Elektronische Post) ist eine Methode zum Austau... vom XX.XX.2024 erhalten. Ihre Einwände haben wir zur Kenntnis genommen und geprüft und wir möchten im Folgenden nun dazu Stellung nehmen. Wir werden dabei auch Punkte ansprechen, die sich aus Ihrem Schreiben nicht direkt aber uU mittelbar herauslesen lassen, so dass Sie nun eine umfassende Stellungnahme von uns erhalten.
1.
Unser Unternehmen ist ein registriertes Inkassounternehmen mit Sitz in Mainz. Wir sind von der Firma SSS Software Spezial Service GmbH sowohl mit dem Mahnservice als auch mit dem Forderungseinzug beauftragt soweit dies Forderungen betrifft, die aus dem Online Geschäft unter www.service-rundfunkbeitrag.de entstanden sind.
Sie treten der erhobenen Forderung entgegen und wenden hauptsächlich ein, dass ein Vertrag nicht zu Stande gekommen sei, dieser hilfsweise widerrufen werden konnte oder gekündigt bzw. angefochten werden soll .
Zudem hätten Sie die ausgestellten Rechnungen oder Mahnungen nicht erhalten und Sie sind der Meinung, dass die Widerrufsbelehrungen und Preisangaben auf der Webseite unserer Auftraggeberin nicht in zulässiger Art und Weise gestaltet wurden.
Die Angelegenheit ist allerdings relativ simpel und die Forderung besteht zurecht. Wir möchten dies im nachfolgenden kurz sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Sicht näher darstellen.
Unsere Auftraggeberin bietet auf der vorerwähnten Webseite Dienstleistungen an für interessierte Kunden, die gegenüber den Rundfunkanstalten/Beitragsservice der ARD ZDF eine Änderungsmitteilung abgeben möchten. Im Regelfall handelt es sich um Änderungen des Wohnsitzes oder der Bankverbindung.
2.
Der Internetauftritt unserer Auftraggeberin sieht vor, dass bestimmte Formulare für eine solche Änderungsmitteilung zur Verfügung gestellt werden. Unsere Auftraggeberin übermittelt diese dann auftragsgemäß an die Rundfunkanstalt per Post. Dies ist ein kostenpflichtiger Service, den man sicherlich auf anderem Wege günstiger oder sogar kostenlos erhalten kann.
In einem ersten Bestellschritt werden die interessierten Kunden unserer Auftraggeberin gebeten die persönlichen Daten und die gewünschte Änderungsmitteilung anzuklicken und das entsprechende Formular auszufüllen und digital zu unterzeichnen. Diese Angaben haben Sie nachweislich gemacht und damit einen Vertragsbindungswillen dokumentiert. Einen screenshot von Ihrer Unterschrift kann unsere Auftraggeberin vorlegen.
Auf die Kostenpflichtigkeit des Services wird auf der Homepage ausdrücklich hingewiesen. Dies ergibt sich zwanglos aus dem Inhalt des zweiten Bestellschritts, wo der Preis für den Service unmittelbar vor dem Bestellbutton ausgezeichnet wurde und sogar fett hervorgehoben ist.
Eine kritische juristische Prüfung der Preisangabe durch eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt/Main hat ergeben, dass diese sich im zulässigen Rahmen bewegt. Soweit Verbraucherverbände da zum Teil anderer Meinung sind, so trifft diese Meinung nicht zu, was derzeit auch gerichtlich geklärt wird.
Im letzten Bestellschritt werden die interessierten Kunden sodann aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, die Hinweise zum Widerrufsrecht und zu den Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.
Sie waren durch Setzen das Häkchens einverstanden und haben ausdrücklich verlangt, dass unsere Auftraggeberin – so wie es bei Dienstleistungen ja auch nicht unüblich ist – bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen möge. Sie haben dabei anerkannt, dass sie bei einer vollständigen Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Dies entspricht den gesetzlichen Regelungen in § 356 Abs. 4 BGB.
Erst im Anschluss kann man auf den Bestellbutton mit dem ausdrücklichen Hinweis kostenpflichtig klicken. Der Bestellbutton ist sogar farblich hervorgehoben, so dass er nicht übersehen werden kann. Mit Klick hierauf kommt der Vertrag zustande.
Es dürfte also für einen nicht nur flüchtigen Durchschnittsverbraucher evident, klar sein, dass mit Anklicken des Bestellbuttons eine Zahlungspflicht entstehen wird.
Von daher ist an dieser Stelle einmal festzuhalten, dass nicht nur ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zu Stande gekommen ist, sondern dass kein Widerrufsrecht mehr zusteht, da unsere Auftraggeberin noch am selben Tag das von Ihrer Mandantin ausgefüllte und unterzeichnete Formular auftragsgemäß an den Beitragsservice, ARD und ZDF per Post versandt hat. Sie hat damit die Dienstleistung vollständig erbracht und die Dienstleistungsvergütung ist verdient.
Die Änderungsmitteilung ist schließlich auch erfolgt, so dass genau das eingetreten ist, was Sie gewünscht und beabsichtigt haben.
3.
Womit man nun zur Frage einer möglichen Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung gelangt.
Der Umstand, dass Sie mit der Firma SSS Software Spezial Service GmbH keinen Vertrag schließen wollten, ist unbeachtlich, da es sich um eine sog. vorvertragliche Willensbildung handelt, die nicht zur Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums berechtigt. Dies wird von der Rechtsprechung von jeher so gesehen.
Eine Fehlvorstellung darüber, dass die Dienstleistung unserer Auftraggeberin vergütungspflichtig ist, stellt einen so genannten Rechtsfolgenirrtum dar, der als Motivirrtum unbeachtlich ist, § 119 Abs 2 BGB.
Letztlich weist unsere Auftraggeberin im Impressum ausdrücklich darauf hin, dass sie einen unabhängigen Online Service bietet und mit dem ARD ZDF Beitragsservice nichts zu tun hat. Diese Information ist im Impressum sogar rot hinterlegt und sehr deutlich zu erkennen.
Insoweit vermögen wir ein Täuschungshandlung schon nicht zu erkennen. Wenn Sie trotzdem einen Irrtum unterliegen, dann ist das natürlich unglücklich, aber natürlich nicht unserer Auftraggeberin anzulasten. Eine Täuschungsanfechtung nach § 123 BGB scheidet also ebenso aus.
4.
Soweit Sie einwenden, keine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben, ist darauf hinzuweisen, dass unser System und auch das unserer Auftraggeberin stets prüft, ob ein Rückläufer/MailerDeamon festzustellen ist, was bei Ihnen nicht der Fall war.
Somit durfte unsere Auftraggeberin und auch wir davon ausgehen, dass alle an Sie versandten emails (Rechnungen und Mahnungen) ordnungsgemäß und fehlerfrei in Ihren Macht- und Empfangsbereich gelangt sind und Sie deshalb die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatten.
Da Sie anlässlich des Vertragsschlusses diesen Kommunikationsweg per email auch eröffnet haben, indem Sie bei der Bestellung des Antragsservices Ihre (offensichtlich) korrekte email Adresse angegeben hatte, begründet dies für Sie eine Verpflichtung diesen Kommunikationsweg auch aufrecht zu halten und ggf. Ihren Spam-Filter zu überprüfen, wie man es ohnehin von Zeit zu Zeit tun sollte.
Auch dies ist von den Gerichten so anerkannt.
5.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Befreiung von der Zahlungspflicht leider nicht in Frage kommen kann. Allein der Umstand, dass die von unserer Auftraggeberin erbrachte Dienstleistung an anderer Stelle womöglich kostengünstiger oder kostenfrei zu erhalten ist, macht den Vertrag nicht per se unwirksam oder sonst in irgendeiner Form sittenwidrig. Das Gesetz schützt nur vor sittenwidrigen und sonst illegalen Geschäften, nicht jedoch vor möglicherweise wirtschaftlich unsinnigen Verträgen. Hierfür ist jeder im Rahmen der Privatautonomie selbst verantwortlich.
Solange über sämtliche vertragsrelevante Details und Widerrufsrechte korrekt aufgeklärt wird, kann es keine Einwände gegen die hier geltend gemachten Forderung geben.
Wir dürfen Sie demnach auffordern die sich aus der ergebenen Forderungsaufstellung ergebene Gesamtforderung kurzfristig, spätestens zum XX.XX.2024 auszugleichen, unsere Auftraggeberin andernfalls gezwungen wäre gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Aktuell ist eine Übermittlung Ihrer Daten an eine Auskunftei nicht beabsichtigt. Der von Ihnen zitierte § 31 Abs 2 DSGVO bezieht sich auf den Fall, dass Ihre Scoring Werte für die weitere Forderungsbeitreibung abgefragt werden, was ebenfalls nicht erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Colleon AG
Trotzdem sollte keine Zahlung erfolgen. Ein Vertragsschluss wird nicht nachgewiesen.
Update 19.08.2024 – Rund 90.000 Menschen Opfer von falschem Rundfunkbeitrag-Service
Wer seine Daten für den Rundfunkbeitrag ändern wollte, könnte eine unangenehme Überraschung erlebt haben: Ein Software-Anbieter, der bei GoogleGoogle LLC ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen,... prominent platziert war, verlangte fast 30 Euro für einen eigentlich kostenlosen Service. Nun verspricht das Unternehmen Rückzahlungen, jedoch nicht für alle Betroffenen.
Die Digitalisierung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während sie das Leben in vielerlei Hinsicht erleichtert – beispielsweise durch die Möglichkeit, eine Geburtsurkunde online zu beantragen oder einen Parkausweis zuhause auszudrucken – gibt es auch Schattenseiten. So sind etwa 90.000 Menschen auf die fragwürdigen Praktiken eines Softwareanbieters hereingefallen, der aus einem kostenlosen Service Profit schlagen wollte, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) berichtet.
Diese Betroffenen wollten ihre Daten für den Rundfunkbeitrag aktualisieren – sei es eine neue Adresse oder eine geänderte Kontonummer – und landeten bei einer Google-Suche auf der Website www.service-rundfunkbeitrag.de. Diese Seite wurde aufgrund einer bezahlten Anzeige ganz oben in den Suchergebnissen angezeigt, allerdings ohne ausreichend klaren Hinweis auf die damit verbundenen Kosten. Viele Nutzer gingen daher fälschlicherweise davon aus, auf der offiziellen Seite ihre Daten ändern zu können.
Zwar war eine Änderung der Daten möglich, doch handelte es sich bei der Website nicht um die offizielle Seite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern um ein Angebot der SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen in Rheinland-Pfalz. Diese Firma verlangte 29,99 Euro dafür, das Formular an ARD, ZDF und Deutschlandradio weiterzuleiten.
Sowohl der VZBV als auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sahen darin einen Rechtsverstoß und mahnten das Unternehmen ab. Laut Simone Meisel, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, war der Hinweis auf die Kosten nicht deutlich genug erkennbar, weshalb viele Verbraucher ihn übersehen hätten.
Das Unternehmen reagierte daraufhin Ende Juni mit einer Anpassung der Widerrufsbelehrung und versprach, denjenigen das Geld zurückzuerstatten, die das Formular bis zum 27. Juni ausgefüllt und einen Widerruf eingereicht hatten. Ob dies tatsächlich geschieht, wird derzeit von Verbraucherschützern durch eine Umfrage überprüft. Diese kann auf der Website www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag ausgefüllt werden, wo Betroffene auch einen Musterbrief für den Widerruf finden. Zudem wird eine Sammelklage geprüft, der sich Betroffene anschließen können, falls sie keine Rückerstattung erhalten.
Google hat die Anzeige nach einem Hinweis des VZBV inzwischen entfernt.
Das Unternehmen hinter der Zahlungserinnerung: Wer steckt dahinter?
Die SSS – Software Special Service GmbH gibt vor, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag anzubieten. Doch was mich besonders alarmiert hat, ist die Tatsache, dass dieses Unternehmen in keiner Weise offiziell mit den Rundfunkanstalten verbunden ist. Stattdessen nutzt es den Anschein eines seriösen Dienstleisters, um Verbraucher zu täuschen und unberechtigte Forderungen zu stellen.
Das Onlineportal „service-rundfunkbeitrag.de“: Warum ich skeptisch wurde
Als ich mir das Portal „service-rundfunkbeitrag.de“ genauer ansah, fiel mir sofort auf, dass es professionell und vertrauenswürdig wirkt. Die Gestaltung der Seite ist bewusst so gewählt, dass sie den offiziellen Seiten zum Rundfunkbeitrag ähnelt. Für viele Menschen ist es daher nicht sofort erkennbar, dass diese Seite nichts mit den tatsächlichen Rundfunkgebühren zu tun hat. Ich rate Ihnen dringend, bei der Nutzung solcher Seiten vorsichtig zu sein und die URL immer genau zu prüfen.
Musterschreiben zur Forderungsabwehr (Stand 19.08.2024)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffenen Internetseite www.service-rundfunkbeitrag.de überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Umstände keine Bestellung getätigt hätte.
Insofern mache ich Sie auf Ihre Beweislast aus § 312m Absatz 2 BGB dahingehend aufmerksam, dass Sie mir gemäß § 312j Absatz 2 BGB unmittelbar vor Abgabe meiner angeblichen Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung sowie den Preis zur Verfügung gestellt haben.
Selbst wenn aufgrund der behaupteten Bestellung ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, ist dieser jedenfalls nichtig nach § 138 BGB. Ihr Formular ist praktisch identisch mit denen, die auf www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung gestellt werden, ohne dass mit der Nutzung Ihrer Seite irgendein Zusatznutzen verbunden ist. Sie berechnen somit für die bloße automatisierte Übermittlung der von mir eingegebenen Daten ein Entgelt von 29,99 EUR. Dies erfüllt den Wuchertatbestand bzw. ist jedenfalls als wucherähnlich anzusehen. Ich bin auf Ihre Seite nur deswegen hereingefallen, weil Sie durch geschickt platzierte Google-Anzeigen dafür sorgen, dass Verbraucher:innen auf Ihre Webseite gelangen. Auf Ihrer Seite fordern Sie bereits zur Eingabe von Daten auf, ohne dass irgendein Hinweis auf den Preis erfolgt. Soweit auf der folgenden Seite ein Preis genannt wird, ist nicht hinreichend klar erkennbar, dass es sich dabei um ein Entgelt für die bloße Übermittlung der Daten an den Beitragsservice handelt.
Hätte ich erkannt, dass Sie ein Entgelt von 29,99 EUR allein dafür berechnen, dass Sie die von mir eingegebenen Daten an den Beitragsservice übermitteln, hätte ich die Seite keinesfalls genutzt.
Vorsorglich verlange ich außerdem die Vertragsauflösung und Rückabwicklung als Schadenersatzanspruch aus § 311 Absatz 2 i.V.m. § 280 BGB wegen der Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten gemäß § 312j Absatz 2 BGB sowie aus § 9 Abs. 2 UWG wegen der darin gleichzeitig bestehenden unzulässigen geschäftlichen Handlung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. §§ 5, 5b UWG. Vorsorglich erkläre ich ferner
- die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie
- eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen und
- weil ich eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum)
Schließlich erkläre ich vorsorglich den Widerruf nach §§ 312g Absatz 1, 312c, 355 BGB.
Die Bestätigung, dass Sie gegen mich keine Ansprüche aus dem o.g. Vertrag mehr geltend machen, erwarte ich bis zum 26.08.2024
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 31 Abs.2 S. 1 Nr.4d Bundesdatenschutzgesetz hin.
Weiterhin fordere ich innerhalb der zuvor genannten Frist eine vollständige Datenschutzauskunft gemäß Art. 15 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Wie der Betrug abläuft: Meine Beobachtungen im Detail
Ich habe den Betrugsablauf genau untersucht und festgestellt, dass er in mehreren Schritten erfolgt:
Registrierung und Datenerhebung
Zunächst werden Sie auf der Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ dazu aufgefordert, persönliche Daten einzugeben, angeblich um Ihre Rundfunkbeitragsdaten zu aktualisieren. Dabei werden oft sensible Informationen wie Bankdaten abgefragt. Als ich mir das genauer ansah, wurde mir klar, dass diese Daten für betrügerische Zwecke gesammelt werden.
Versand der Rechnung oder Zahlungserinnerung
Nach der Eingabe Ihrer Daten folgt kurze Zeit später eine Rechnung oder Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH. In meiner Beratungspraxis habe ich häufig erlebt, dass diese Forderungen völlig unberechtigt sind, da die betroffenen Personen nie eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Druck durch Mahnungen und Inkassoschreiben
Wenn die Rechnung nicht sofort bezahlt wird, folgen in vielen Fällen Mahnungen und Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen. Ich habe festgestellt, dass diese Taktik oft dazu führt, dass Menschen aus Angst zahlen, obwohl die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – solche Drohungen sind Teil der betrügerischen Strategie.
Was ich Ihnen rate, wenn Sie eine solche Zahlungserinnerung erhalten haben
Falls Sie eine Rechnung oder Zahlungserinnerung von der SSS – Software Special Service GmbH erhalten haben, möchte ich Ihnen einige Schritte empfehlen, die Sie ergreifen sollten:
Ruhe bewahren und die Rechnung prüfen
Zunächst einmal rate ich Ihnen, die Rechnung genau zu überprüfen. Fragen Sie sich, ob Sie tatsächlich eine Dienstleistung bei „service-rundfunkbeitrag.de“ in Anspruch genommen haben. In den meisten Fällen wird dies nicht der Fall sein. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und zahlen Sie nichts, bevor die Situation geklärt ist.
Widerspruch einlegen
Sollten Sie sicher sein, dass die Forderung unberechtigt ist, empfehle ich Ihnen, schriftlich Widerspruch einzulegen. Achten Sie darauf, den Widerspruch klar und deutlich zu formulieren und senden Sie ihn am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. In meiner Praxis hat sich gezeigt, dass dies eine wirksame Methode ist, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Keine Zahlungen leisten
Auch wenn die SSS – Software Special Service GmbH Druck auf Sie ausübt, rate ich Ihnen dringend, keine Zahlungen zu leisten, solange die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht eindeutig geklärt ist. Sollte das Unternehmen weiterhin Forderungen stellen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Beratung durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale
In solchen Fällen kann es äußerst hilfreich sein, sich von einem Anwalt für IT-Recht oder der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Ich habe festgestellt, dass solche Institutionen häufig über umfangreiche Erfahrungen mit solchen Betrugsmaschen verfügen und Ihnen effektiv weiterhelfen können.
Welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen können
Sollten die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der SSS – Software Special Service GmbH weiterhin anhalten, gibt es verschiedene rechtliche Mittel, die Sie ergreifen können:
Anzeige wegen Betrugs
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei der Forderung um Betrug handelt, rate ich Ihnen, dies bei der Polizei anzuzeigen. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann dazu beitragen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Abmahnung durch einen Anwalt
Als Anwalt habe ich bereits erfolgreich Unternehmen abgemahnt, die unberechtigte Forderungen gestellt haben. Eine Abmahnung kann das Unternehmen auffordern, diese Forderungen einzustellen und rechtliche Konsequenzen androhen, sollte dies nicht geschehen.
Klage auf Schadensersatz
Falls Sie bereits Zahlungen geleistet haben, die auf betrügerischen Forderungen beruhen, können Sie möglicherweise Schadensersatz geltend machen. In meiner Praxis unterstütze ich Mandanten regelmäßig dabei, solche Ansprüche durchzusetzen.
Wie Sie sich zukünftig vor solchen Betrugsmaschen schützen können
Damit Sie in Zukunft nicht erneut Opfer einer solchen Betrugsmasche werden, möchte ich Ihnen einige präventive Maßnahmen ans Herz legen:
Vorsicht bei der Eingabe persönlicher Daten im Internet
Ich rate Ihnen, immer vorsichtig zu sein, wenn Sie persönliche Daten im InternetDas Internet ist ein weltweites Netzwerk aus Computern und S... eingeben. Stellen Sie sicher, dass die Website, auf der Sie Ihre Daten eingeben, wirklich seriös ist. In meiner Erfahrung ist dies der beste Schutz vor betrügerischen Seiten.
Regelmäßige Kontrolle Ihrer Kontobewegungen
Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Kontobewegungen kann helfen, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen. Falls Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten Sie sich sofort an Ihre Bank wenden.
Schulung und Aufklärung
Je mehr Sie über solche Betrugsmaschen wissen, desto besser können Sie sich schützen. Ich empfehle, sich regelmäßig über aktuelle Betrugswarnungen zu informieren und Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Fazit: Warum Wachsamkeit und rechtlicher Rat wichtig sind
Die betrügerischen Zahlungserinnerungen der SSS – Software Special Service GmbH sind ein ernstzunehmendes Problem, das viele Verbraucher verunsichert. Es ist entscheidend, dass Sie wachsam bleiben, unberechtigte Forderungen nicht akzeptieren und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. In meiner täglichen Arbeit habe ich viele solcher Fälle erfolgreich begleitet und stehe Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Kontaktieren Sie mich
Wenn Sie betroffen sind oder Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen.
Leider wurde ich auch betroffen. Ich wollte im Internet sehen,was wird benötigt, einen Antrag zum Wohngeld zu stellen. Einfach in Google geschrieben: Wohngeld online beantragen und sofort kommt die Internetseite dieses Betrüger.
Ich sollte lediglich meine Daten eingeben,Name, Adresse u und E-Mail Adresse. Sofort kamm per E-Mail die Rechnung über 29,90 Euro.
Ja, so berichten auch andere Betroffene. Aber Sie können sich gegen die Forderung wehren.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo.
Und ich bin darauf hereingefallen(Wohngeld beantrag) Innerhalb einer Stunde habe ich die Widerruf abgeschickt,kein Reaktion. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Brauche Hilfe.
Viele Grüße
Hallo,
ich würde erst einmal abwarten. Mit dem Widerruf ist ein eventuelles Vertragsverhältnis beendet.
Viele Grüße
Thomas Feil
Guten Tag,
ich habe eine Zahlungserinnerung von „Colleon AG“ erhalten und eine Frist zur Zahlung bis zum 10.10.2024.
Was können Sie mir empfehlen?
Viele Grüße
Litvinova
Hallo,
Sie sollten den von der SSS Software Special Service GmbH behaupteten Vertrag vorsorglich widerrufen. Hilfsweise können Sie den Vertrag auch kündigen.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo,
Ich habe zweimal eine wiederruf geschickt, und trotzdem habe eine Zahlungserinnerung.
Hallo,
dann sollten Sie überlegen, einen Anwalt einzuschalten.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo Herr Feil,
leider wurde ich letzte Woche im Zuge einiger Adressänderungen nach einem Umzug von der Plattform scheinbar hinters Licht geführt und soll nun eine Rechnung in Höhe von 138 € bezahlen (Nachsenderauftrag). Ich habe den Vertrag per E-Mail widerrufen, erhielt jedoch innerhalb einer Minute eine Antwort, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich kein Widerrufsrecht habe, da ich der folgenden Klausel zugestimmt habe:
„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.“
Könnten Sie mir bitte raten, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Adam Jabrallah
Hallo Herr Jabrallah,
aus meiner Sicht ist das Widerrufsrecht rechtswirksam ausgeübt. Der Anbieter versucht immer wieder, mit solchen automatisierten Antworten zu verhindern, dass das Widerrufsrecht genutzt wird. Rein vorsorglich können Sie den Vertrag auch kündigen.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo, ich habe eben ein Nachsendeantrag gestellt weil ich umziehe direkt danach hab ich festgestellt weil ich nicht richtig gelesen habe, dass der viel teurer ist wie die Post selbst und habe 138 € als Rechnung bekommen. Daraufhin habe ich das Muster Schreiben von dieser Firma genommen und diesen Vertrag widerrufen. Diesen Widerruf Spruch tun Sie mir nicht bestätigen ans Telefon. Gehen Sie nicht Kontaktformular reagieren Sie nicht und auf Ihre E-Mail-Adresse reagieren Sie nicht das Geld habe ich noch nicht bezahlt. Ich bin immer noch in der Widerrufsfrist laut meiner Meinung soll ich bezahlen oder nicht
Hallo,
wenn Sie den Widerruf erklärt haben, müssen Sie keine Zahlung leisten. Hier würde ich abraten, ob noch weitere Forderungen geltend gemacht werden.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo Herr Feil,
auch ich habe einen Nachsendeauftrag auf der beschriebenen Seite gestellt.
Kurze Zeit später erhielt ich eine Rechnung über den Betrag von 116 €.
Offenbar habe ich durch Unachtsamkeit durch einen Haken auf der Internetseite auf das Recht des Widerrufs verzichtet.
Daraufhin habe ich eine Email mit einem Widerruf an info@ service-nachsendeauftrag.de gestellt.
„hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung für einen Nachsendeauftrag:
Bestellt am 07.10.2024
Rechnungsnummer: RPN-46303
Kundennummer: KPN-41176
Mit freundlichen Grüßen “
Ich habe eine zweite Email geschrieben mit bitte um Bestätigung meines Widerrufs.
Drei Tage später erhielt ich eine Zahlungserrinnerung:
„wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass die Fälligkeit Ihrer Rechnung RPN-46303 vom 07.10.2024 über 116.00 Euro in Kürze erreicht wird. Das Zahlungsziel ist der 15.10.2024.
Um eventuelle Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie höflich, den Betrag rechtzeitig zu überweisen. Falls Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie diese Erinnerung bitte als gegenstandslos.“
Daraufhin verwies ich auf meinen Widerruf.
Wieder erhielt ich keine Antwort.
Gestern dann erhielt ich von der Email Adresse info@ colleon.de folgende Mahnung:
„bitte nehmen Sie den Inhalt des angehängten Dokuments zur Kenntnis. Ihre MahnID lautet: 20243095401“
Das Dokument enthält folgenden Text:
„vielen Dank für Ihren Auftrag, den das Team von service-nachsendeauftrag.de gerne für Sie ausgeführt
hat.
Ihr Nachsendeauftrag über die Website von (service-nachsendeauftrag.de) wurde erfolgreich erstellt und
bei dem Postdienstleister beantragt. Die Rechnung für diesen Service wurde Ihnen per E-Mail zugesendet.
Leider konnte bisher noch kein Zahlungseingang zu dieser Bestellung festgestellt werden. Haben Sie die
Rechnung eventuell übersehen?
Wir – als Mahnservice der SSS-Software Special Service GmbH, Amselweg 40, 56593 Horhausen
Deutschland – möchten Sie daher bitten, den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 116,00 EUR unter
Angabe der MahnID 20243095401 als Verwendungszweck bis spätestens zum 27.10.2024 auf das
Bankkonto mit der
IBAN DE93 5504 0022 0203 0112 00, BIC COBADEFFXXX auszugleichen.
Sollte Ihre Zahlung nicht fristgerecht eingehen, wären wir gezwungen, Ihren Vorgang ins Inkasso zu
übernehmen. Sie haben den Betrag bereits überwiesen? Dann sehen Sie diese Zahlungserinnerung bitte
als gegenstandslos an!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.“
Die Sache ist folgende:
Kurz nachdem ich meine Daten auf der Internetseite eingetragen hatte und offenbar auf mein Recht auf Widerruf verzichtet habe, habe ich einen weitere Email mit einem Leistungsnachweis bekommen und offenbar wird mir meine Post auch nachgeschickt.
Allerdings hatte ich wenig bis gar keine Möglichkeit meine Anfrage zu stornieren.
Für mich sieht es danach aus das ich den Betrag nun zahlen muss um Mahngebühren/Inkasso Kosten zu umgehen.
Wie ist Ihre Einschätzung.
Viele Grüße
Johannes
Hallo,
ich würde dennoch einen Widerruf erklären und versuchen, die Zahlungsforderungen abzuwehren. Ein Verzicht auf ein Widerrufsrecht ist nur dann rechtmäßig, wenn sie im ausreichenden Maße über ihre Widerrufsmöglichkeiten und die Folgen des Verzichts aufgeklärt worden sind. Ich bezweifle, dass dies im Rahmen der angeblichen Beauftragung so rechtmäßig erfolgt ist.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es handelt sich um den Folgenden Text welcher über einen Haken zu bestätigen ist:
„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.“
Des weiteren wird ein Link zur Verfügung gestellt, welcher folgenden Text enthält:
„Widerrufrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SSS Software Special Service GmbH, Amselweg 40, 56593 Horhausen, Telefon: 02687 48799900, E-Mail: info@service-nachsendeauftrag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
Wäre das eine ausreichende Aufklärung der Widerrufmöglichkeiten?
Viele Grüße
Johannes
Ja, dass ist leider eine ausreichende Erklärung zum Widerrufsrecht.
Viele Grüße
Thomas Feil
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Johannes
Hallo,
Ich habe sie gleiche Problem mit Firma SSS. Nachsendeauftrag habe ich am Samstag Abend bestellt, und sofort Email und widerrufen geschrieben. Trotzdem, schon Heute hab ich Zahlung Erinnurung bis 28.Oktober erhalten. Am erste Arbeitstag nach dem Wochenende, hab ich Post Kundenservice erreicht und überprüft, dass Antrag auf meine Name besteht nicht. Deswegen habe ich sofort direkt über Post Nachsendeauftrag bestellt und darüber Firma SSS informiert.
Was zu tun bei weiteren Zahlung Erinnerungen? Könnte ich rechtliche Konsequenzen haben?
Danke im Voraus
Jelena
Hallo,
wenn kein Antrag auf Ihren Namen eingerichtet wurde, würde ich einen Widerruf und hilfsweise eine sofortige Kündigung gegenüber SSS – Software Special Service GmbH erklären. Ohne Leistung von SSS – Software Special Service GmbH gibt es keinen Zahlungsanspruch.
Viele Grüße
Thomas Feil
Schönen guten Tag Herr Feil,
leider bin ich ebenfalls auf diese Seite gestoßen und habe nach 2 Tagen sofort mein Widerruf erklärt, da diese Seite damit wirbt, dass man monatlich einen kleinen Betrag zahlt und erhalten habe ich eine gesamt Summe, die ich zahlen soll. Nach meinem Widerruf erhielt ich ebenfalls nach wenigen Minuten eine Rückmail, dass der Auftrag bereits bei der Post eingereicht wurde und nun nicht mehr widerrufen werden kann.
Besteht hierbei nicht bereits ein Vertragsbruch durch falsch angaben der Preisorientierung?
Guten Morgen,
fordern Sie von der der SSS – Software Special Service GmbH einen Nachweis, dass es tatsächlich zu einem Auftrag an die Post kam. andere Betroffene berichten mir, dass Aufträge nicht eingeleitet worden sein. Vorsorglich sollten Sie den Vertrag kündigen.
Viele Grüße
Thomas Feil
Sehr geehrter Herr Feil,
Leider bin ich ebenso darauf rein gefallen, am 19.11.24 wollte ich aufgrund eines Umzuges meine Adresse ändern. Auf der Website : aenderung-rundfunkbeitrag.de
Welche ebenfalls von der sss Software Special Service GmbH betrieben wird. Ich habe sowas noch nie gemacht und bin unwissend auf kostenpflichtig bestellen gegangen. Habe jedoch eine Checkbox wo ich auf mein Widerrufsrecht verzichte nicht angeklickt. Ich habe insgesamt 11 mal widerrufen. Jedoch wird dies nicht anerkannt. Ich habe bis zum 27.11.24 Zeit einen Betrag in Höhe von 39,99€ zu bezahlen. Und bin extrem verunsichert anhand der ganzen Berichte im Internet und der Verbraucherzentrale über diese Firma zu zahlen. Und stehe jetzt im Zwiespalt. Zahle ich den oben genannten Betrag fristgerecht, stimme ich dem zu, obwohl ich die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchte. Und gehe das Risiko ein, anhand anderer zahlreicher Berichte und Rezensionen über diese Firma, das weitere Dienstleistungen behauptet werden und ich somit weitere Kosten begleichen muss. Oder zahle ich nicht den oben genannten Betrag und riskiere Mahnungen oder Zwangsvollstreckung der Colleon AG. Ich bin 22 Jahre alt und bezahle immer brav alle meine Rechnungen. Das was hier für einen Druck aufgebaut wird macht mich echt fertig. Und ich weiß dass solche Firmen sowas erreichen möchten. Jedoch bin ich bereits bei der Polizei gewesen und suche gemeinsam mit meinen Eltern einen Anwalt. Jedoch bitte ich Trotzalledem um Rat.
Ich habe der Firma bereits 3 Mails , mit bitte mir einen Nachweis über die angeblich angeklickte Checkbox zu senden. Jedoch ohne Erfolg. Außerdem habe ich eine Bestätigung derer seits für die Bestellung am 19.11.24 um 12:19 Uhr erhalten und um 12:43 Uhr widerrufen. Um 13:11 Uhr bekam ich eine email dass mein Widerruf geprüft worden sei und dies aufgrund der vollständig erbrachten Dienstleistung nicht akzeptiert wird, nach weiteren Widerrufen behaupteten sie, ich hätte der Checkbox zugestimmt.
Bitte helfen sie mir, soll ich zahlen oder nicht ?
Hallo,
Sie sollten aus meiner Sicht nicht zahlen. die Firma muss Ihnen nachweisen, dass es einen rechtswirksamen Vertragsschluss gibt.Gern können Sie sich in der Angelegenheit an die Verbraucherzentrale wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Feil
Hallo Herr Feil,
ich bin leider auch wie alle anderen darauf hineingefallen und habe bei dem Nachsendeantrag das Häkchen bei der vorzeitigen Beendigung des Widerrufsrecht geklickt. Ich habe ganz normal eine Bestätigungsemail von SSS erhalten. Daraufhin habe ich sofort per Email den Auftrag storniert. Eine Minute nach meiner Widerrufsmail habe ich den Leistungsnachweis erhalten.
Meiner Einschätzung nach habe ich somit noch vor vollständigem Vertragsabschluss widersprochen. Leider reagiert SSS nicht auf meine E-Mails.
Meinen Sie ich bin hier im Recht und sollte nicht bezahlen?
Vielen Dank!
Hallo,
das hängt davon ab, ob sie rechtswirksam einen Vertrag geschlossen haben. Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Viele Grüße
Thomas Feil
Sehr geehrter Herr Feil,
wie viele andere Betroffene bin ich leider auf die Seite service-nachsendeauftrag.de hereingefallen. Bedauerlicherweise habe ich auch der Checkbox zugestimmt:
„Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.“
Allerdings bin ich verwirrt, da die Widerrufsbelehrung auf der Website etwas anderes aussagt. Dort heißt es:
„Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SSS Software Special Service GmbH, Amselweg 40, 56593 Horhausen, Telefon: 02687 48799900, E-Mail: info@service-nachsendeauftrag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.“
Ich habe daher rechtzeitig einen Widerruf per E-Mail gesendet.
Zusätzlich bin ich auf folgende Angaben auf der Website gestoßen:
*Beantragung: Nachsendeauftrag direkt
Auftrag: Privat 11,50 € pro Monat
Dauer: 12 Monate
Im Leistungsumfang enthalten:
Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG
Nachsendung von DHL Paketen (nur bei Paketoption)
Adressprüfung und Experten-Check
Checkliste für Ihren Umzug
Premium-Kundenservice während des gesamten Zeitraums
Summe gesamt: 138,00 €*
Nach meiner Erfahrung sind jedoch wesentliche Bestandteile dieser Leistungen nicht erbracht worden:
Ich habe keine „Checkliste für Ihren Umzug“ erhalten.
Eine „Adressprüfung und Experten-Check“ scheint nicht erfolgt zu sein.
Der „Premium-Kundenservice“ ist zweifelhaft, da auf meine E-Mail bisher keine Antwort erfolgte.
Daher frage ich mich, ob dies bereits eine Verletzung der vertraglichen Leistungspflichten darstellt und welche rechtlichen Schritte hier möglich sind.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Entschulding, die Checkliste habe ich nach dieser Bestellung doch im E-Mail Anhang bekommen, aber selbst nach der Bestellung habe ich bei E-Mail mit Rechnung im Anhang eine Widerrufsbelehrung:
Widerrufrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SSS Software Special Service GmbH, Amselweg 40, 56593 Horhausen, Telefon: 02687 48799900, E-Mail: info@service-nachsendeauftrag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular oder unser Online-Formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er-halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hallo,
am besten wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Da erhalten Sie gute Unterstützung. Sie sollten vorsorglich auf jeden Fall einen Widerruf erklären.
Viele Grüße
Thomas Feil