Unter einem Fachartikel auf LinkedIn entspinnt sich ein angeregtes Gespräch über ein neues Recyclingverfahren. Zwischen Lob, Nachfragen und fachlichen Anmerkungen schreibt der Geschäftsführer eines Wettbewerbers lapidar, dieses Verfahren sei „absoluter Stand der Technik“ und habe bei seinem Unternehmen „seit Ewigkeiten Tagesgeschäftcharakter“. Er fügt einen Link zu seiner Produktseite an. Ein Kollege setzt nach: „Hier wird das Rad wiederholt neu erfunden.“ – Wenige Wochen später liegt beiden Mitarbeitern und ihrem Unternehmen eine Abmahnung auf dem Tisch. Abmahnung LinkedIn-Kommentar?
Das OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Insta... Mehr Dresden hat am 17. Juni 2025 klargestellt, dass solche LinkedIn-Kommentare rechtlich nicht in einer Grauzone schweben. Wer in einem geschäftlichen Kontext die Leistungen der Konkurrenz abwertet und zugleich auf das eigene Angebot verweist, betreibt vergleichende Werbung. Sobald diese Werbung unsachlich oder irreführend ist, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor – mit allen Konsequenzen von der Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
- Der Fall vor dem OLG Dresden – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
- Warum LinkedIn-Äußerungen Werbung sein können
- Rechtlicher Rahmen Abmahnung LinkedIn-Kommentar: UWG und vergleichende Werbung
- Praktische Folgen für Unternehmen und Beschäftigte – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
- Compliance-Empfehlungen für den LinkedIn-Auftritt
- Was tun nach einer Abmahnung?
- Mein Service für Ihr Unternehmen – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
- Ausblick Abmahnung LinkedIn-Kommentar
- Abmahnung LinkedIn-Kommentar? Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit!
Der Fall vor dem OLG Dresden – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
Die Vorinstanz hatte den Vorgang noch als zulässige MeinungsäußerungEine Meinungsäußerung ist die Verbalisierung oder schriftl... Mehr eingestuft. Das Verfahren des klagenden Unternehmens sei nicht konkret angegriffen worden, argumentierte das LandgerichtEin Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbar... Mehr, vielmehr hätten die Kommentatoren eine allgemeine fachliche Position vertreten. Der Link zur eigenen Website diene lediglich der Information.
Das OLG sah das anders. Entscheidend war nicht, wie höflich oder knapp der Hinweis formuliert war, sondern welche Wirkung er entfaltete. Der Kommentar stellte das Produkt des Wettbewerbers als überflüssige Neuerfindung dar und lenkte die Aufmerksamkeit unmittelbar auf das eigene Angebot. Damit lag eine vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Absatz 1 UWG vor, die zugleich gegen das Sachlichkeitsgebot verstieß.
Warum LinkedIn-Äußerungen Werbung sein können
LinkedIn hat sich in den vergangenen Jahren von der reinen Karrierenetzwerk-Plattform zum virtuellen Marktplatz für B2B-Dienstleistungen entwickelt. Profile, Beiträge und Kommentare sind häufig auf geschäftliche Reichweite ausgelegt. Gerade weil das Netzwerk diesen hybriden Charakter besitzt, prüfen Gerichte inzwischen sehr genau, ob ein Beitrag eine rein private Meinungsäußerung ist oder bereits geschäftlichen Zwecken dient.
Ein kurzer Test hilft bei der Einordnung: Stelle ich meine Expertise in den Vordergrund, um Wissen zu teilen, oder möchte ich Kontakte auf mein Angebot lenken? Füge ich Hyperlinks auf meine Produkte hinzu? Vergleiche ich mein Angebot mit dem meiner Konkurrenz? Sobald diese Fragen bejaht werden, betreibe ich in den Augen des Wettbewerbsrechts Werbung – auch dann, wenn der Beitrag nicht als Anzeige gekennzeichnet ist.
Rechtlicher Rahmen Abmahnung LinkedIn-Kommentar: UWG und vergleichende Werbung
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt Werbung, die andere Marktteilnehmer herabsetzt, irreführt oder in unangemessener Weise beeinflusst. Vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie sachlich bleibt, Angaben nachprüfbar sind und keine Verwechslungsgefahr erzeugt wird. Ein Kommentar wie „absoluter Stand der Technik, bei uns seit Ewigkeiten Tagesgeschäft“ erfüllt diese Kriterien nicht, weil er lediglich pauschal abwertet.
Darüber hinaus kommt es nicht darauf an, ob das werbende Unternehmen selbst ursprünglich gepostet hat. Schon die bloße Reaktion unter einem Beitrag eines Mitbewerbers kann als geschäftliche Handlung eingestuft werden, wenn sie objektiv der Absatzförderung dient.
Praktische Folgen für Unternehmen und Beschäftigte – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
Für Unternehmen entsteht ein zweifaches Risiko. Erstens können sie selbst wegen des rechtswidrigen Kommentars haften, denn der Geschäftsführer oder die Mitarbeiter handeln „in Ausführung ihrer Tätigkeit“. Zweitens können sie zur Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Sorgfaltspflichten verpflichtet sein und müssen gegebenenfalls einschreiten, wenn Angestellte unternehmensbezogene Werbung in fremden Threads platzieren.
Abgemahnt wird in der Regel die juristische Person, nicht nur der einzelne Autor. Die Forderungen umfassen häufig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für Rechts- und Anwaltsgebühren. Wird sie nicht abgegeben oder wird erneut gegen das Verbot verstoßen, drohen fünf- bis sechsstellige Ordnungsgelder.
Compliance-Empfehlungen für den LinkedIn-Auftritt
Unternehmen sollten daher klare Social-Media-Guidelines formulieren. Darin kann festgelegt werden, dass fachliche Diskussionen ausdrücklich erwünscht sind, Eigenwerbung jedoch sachlich begründet sein muss und niemals pauschal abwertend ausfallen darf. Hyperlinks zu eigenen Angeboten sollten nur dann gesetzt werden, wenn der Beitrag erkennbar werblich gestaltet oder als Anzeige gekennzeichnet ist.
Zugleich braucht es ein Bewusstsein dafür, dass auch „Likes“, geteilte Inhalte und kurze Kommentare die Schwelle zur Werbung überschreiten können, wenn sie dem eigenen Absatz dienen. Ein internes Vier-Augen-Prinzip oder ein kurzer Rechts-Check kann viele Konflikte verhindern, ohne die dynamische Interaktion auf LinkedIn abzuwürgen.
Was tun nach einer Abmahnung?
Trifft eine Abmahnung ein, sollten Betroffene zunächst prüfen, ob die beanstandete Äußerung tatsächlich vergleichende Werbung darstellt und ob sie sachlich begründet war. Sodann gilt es, die gesetzte Frist ernst zu nehmen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung realistisch abzuschätzen. In manchen Fällen lohnt das Gegenargument, die Äußerung habe keine geschäftliche Relevanz und sei Teil eines fachlichen Austauschs gewesen. Häufiger jedoch empfiehlt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung, um das Kostenrisiko zu begrenzen.
Dabei ist Eile geboten, denn Unterlassungsansprüche können per einstweiliger Verfügung binnen weniger Tage durchgesetzt werden. Gleichzeitig sollte das Unternehmen seine Social-Media-Strategie hinterfragen, Mitarbeitende sensibilisieren und eventuell bereits veröffentlichte Kommentare anpassen oder löschen.
Mein Service für Ihr Unternehmen – Abmahnung LinkedIn-Kommentar
Ich berate Sie dabei, LinkedIn und andere Business-Netzwerke rechtssicher zu nutzen. Von der Prüfung einzelner Posts bis zur Erstellung umfassender Social-Media-Guidelines – meine Expertise im IT- und Wettbewerbsrecht hilft Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden oder effizient abzuwehren. Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dabei behalte ich stets Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick und entwickle eine passgenaue Verteidigungs- und Präventionsstrategie.
Ausblick Abmahnung LinkedIn-Kommentar
Das Urteil aus Dresden zeigt, dass Gerichte soziale Netzwerke nicht länger als geschützten Raum für spontane Kommentare betrachten. Sobald geschäftliche Interessen anklingen, gelten dieselben strengen Regeln wie für klassische Werbung. Unternehmen tun gut daran, LinkedIn als verlängerter Arm ihrer Marketing- und Kommunikationsabteilung zu begreifen – mitsamt aller rechtlichen Verantwortlichkeiten. Dadurch lassen sich kostspielige Auseinandersetzungen verhindern, und der digitale Austausch bleibt, was er sein sollte: ein seriöser Dialog auf Augenhöhe.
