Gekaufte Lorbeeren? Warum Belohnungen für Bewertungen zur teuren Abmahnung führen können

Positive Kundenbewertungen sind im digitalen Zeitalter eine harte Währung. Sie schaffen Vertrauen, verbessern das Ranking in Suchmaschinen und können für potenzielle Neukunden das entscheidende Zünglein an der Waage sein. Viele Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, ihre zufriedenen Kunden zu einer öffentlichen Rückmeldung zu motivieren. Die Versuchung, diesen Prozess mit kleinen Anreizen zu beschleunigen, ist groß. Ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale zeigt jedoch eindrücklich, wo die Grenze des Erlaubten verläuft und wie schnell eine gut gemeinte Marketingaktion zu einer kostspieligen Abmahnung führen kann. Belohnungen für Bewertungen?

Der Fall: Ein Gewinnspiel für 5-Sterne-Bewertungen

Ein Immobilienunternehmen wählte einen scheinbar cleveren Weg, um an exzellente Bewertungen zu gelangen. Es verschickte E-Mails an seine Bestandskunden und bewarb darin ein attraktives Gewinnspiel. Die Aussicht auf Amazon-Gutscheine und weitere Preise sollte zur Teilnahme animieren. Es gab jedoch eine klare Bedingung. Um in den Lostopf zu gelangen, mussten die Kunden eine 5-Sterne-Bewertung auf Google für das Unternehmen abgeben.

Diese Vorgehensweise rief die Wettbewerbszentrale auf den Plan. Sie beanstandete das Vorgehen des Unternehmens als wettbewerbswidrig und sprach eine formelle Abmahnung aus. Der Fall endete damit, dass das Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnete und sich somit verpflichtete, diese Praxis in Zukunft zu unterlassen.

Warum ist eine solche Praxis rechtlich unzulässig? Belohnungen für Bewertungen?

Die Argumentation der Wettbewerbszentrale ist klar und für den Verbraucherschutz von zentraler Bedeutung. Das Koppeln einer positiven Bewertung an einen materiellen Vorteil, wie die Teilnahme an einem Gewinnspiel, ist eine Form der Irreführung. Verbraucher, die sich auf Online-Portalen informieren, gehen grundsätzlich davon aus, dass es sich bei den Rezensionen um authentische und freiwillige Erfahrungsberichte handelt. Sie erwarten, dass die Bewertung die ehrliche Meinung des Kunden widerspiegelt und nicht durch die Hoffnung auf einen Gewinn beeinflusst wurde.

Die Wettbewerbszentrale argumentierte, dass Bewertungen, die unter diesen Umständen entstehen, nicht mehr objektiv sind. Es liegt auf der Hand, dass Kunden eher eine positive Bewertung abgeben, wenn davon ihre Gewinnspielteilnahme abhängt. Diese Form der Beeinflussung verzerrt das Gesamtbild des Unternehmens und täuscht potenzielle Neukunden über die tatsächliche Servicequalität oder Kundenzufriedenheit.

Die rechtliche Einordnung: Ein Blick auf die Urteile

Diese Einschätzung ist nicht neu, sondern wird durch die deutsche Rechtsprechung gestützt. Die Wettbewerbszentrale verwies in ihrer Argumentation unter anderem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 20. August 2020 (Az. 6 U 270/19). Das Gericht stellte damals fest, dass solche Bewertungen nicht als objektiv angesehen werden können. Wörtlich hieß es, dass es sich zwar nicht um eine „bezahlte“ Empfehlung im klassischen Sinne handle, die Verknüpfung mit einem Gewinnspiel aber die Freiwilligkeit und Unvoreingenommenheit der Bewertung untergräbt.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. Eine Bewertungspraktik, die systematisch zu einem geschönten, unrealistischen Bild führt, fällt genau in diese Kategorie. Sie ist weder transparent noch fair gegenüber dem Verbraucher und dem Wettbewerb.

Die Konsequenzen: Mehr als nur eine schlechte Presse – Belohnungen für Bewertungen

Eine Abmahnung ist weit mehr als nur ein Warnschuss. Sie ist ein ernstzunehmendes rechtliches Instrument mit spürbaren Folgen. Mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen rechtlich bindend, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen. Verstößt es erneut dagegen, wird in der Regel eine empfindliche Vertragsstrafe fällig, die schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Hinzu kommen die Anwaltskosten für die Abmahnung selbst.

Darüber hinaus schadet ein solches Vorgehen, wenn es öffentlich wird, dem eigenen Ruf. Ein Unternehmen, das versucht, sein Ansehen durch manipulierte Bewertungen zu verbessern, wirkt nicht vertrauenswürdig. Der Schuss geht nach hinten los und der angestrebte Reputationsgewinn verkehrt sich ins Gegenteil.

Ihr Weg zu rechtssicheren Bewertungen: Was ist erlaubt?

Der Schutz des guten Rufs ist eine strategische Notwendigkeit. Doch wie können Sie Kunden rechtssicher zu Bewertungen motivieren?

Der sicherste und transparenteste Weg ist, Ihre Kunden neutral und ohne Gegenleistung um eine ehrliche Bewertung zu bitten. Machen Sie es ihnen einfach, indem Sie beispielsweise einen direkten Link zu Ihrem Google oder Branchenprofil bereitstellen. Der Fokus sollte immer darauf liegen, durch exzellenten Service und herausragende Produkte eine Basis für positives Feedback zu schaffen.

Wenn Sie dennoch Anreize setzen möchten, müssen diese sehr sorgfältig gestaltet sein. Eine Verlosung unter allen, die eine Bewertung abgeben, unabhängig von deren Inhalt oder Sterne-Anzahl, könnte rechtlich zulässig sein. Hierbei ist jedoch höchste Transparenz geboten. Es muss klar kommuniziert werden, dass jede ehrliche Meinung willkommen ist, ob positiv, neutral oder kritisch.

Fazit zu Belohnungen für Bewertungen: Setzen Sie auf eine kompetente und strategische Vorgehensweise

Der aktuelle Fall zeigt, wie schmal der Grat zwischen effektivem Marketing und unlauterem Wettbewerb ist. Der Versuch, das eigene Bewertungsprofil künstlich zu schönen, ist nicht nur rechtlich riskant, sondern untergräbt auch das Vertrauen, das Sie bei Ihren Kunden aufbauen möchten. Ein solides Reputationsmanagement basiert auf Authentizität und der Einhaltung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie eine rechtssichere Strategie zur Gewinnung von Kundenbewertungen entwickeln können, oder falls Sie selbst eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Praktiken erhalten haben, ist eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich. Ich unterstütze Sie kompetent und lösungsorientiert dabei, Ihren guten Ruf effektiv zu schützen und Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Belohnungen für Bewertungen? Kontaktieren Sie mich gerne für eine strategische Erstberatung, um Ihr Reputationsmanagement auf ein sicheres Fundament zu stellen.

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