Google Bewertungen löschen lassen – legal und strategisch vorgehen

Einleitung: Wenn eine Bewertung zum Problem wird

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind Online-Bewertungen ein wichtiges Aushängeschild. Besonders auf Plattformen wie Google prägen Bewertungen das öffentliche Bild maßgeblich. Doch was, wenn eine Rezension nicht nur negativ, sondern auch rechtswidrig ist? Welche Möglichkeiten bestehen, eine solche Bewertung legal löschen zu lassen – und was ist dabei zu beachten?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick, wann und wie Sie gegen Google-Bewertungen rechtlich vorgehen können, welche Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen müssen und wie Sie sich strategisch und rechtssicher gegen rufschädigende Inhalte schützen können.

Google ist die meistgenutzte Suchmaschine der Welt. Kunden, Patienten und Geschäftspartner informieren sich dort über Unternehmen, Ärzte, Dienstleister oder Kanzleien. Dabei spielen die Sternebewertungen und Rezensionen eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen:

  • Die Kaufentscheidung potenzieller Kunden
  • Das Ranking in der lokalen Google-Suche
  • Das Vertrauen in Ihre Leistungen

Ein einziger negativer Kommentar kann daher geschäftsschädigende Auswirkungen haben – insbesondere wenn er unwahr oder beleidigend ist.

Rechtliche Grundlage: Wann dürfen Google-Bewertungen gelöscht werden?

Grundsätzlich gilt: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch sie hat klare rechtliche Grenzen, besonders dann, wenn Bewertungen ehrverletzend, unwahr oder geschäftsschädigend sind.

Eine Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie:

  1. Falsche Tatsachenbehauptungen enthält (z. B. „Die Firma hat mich betrogen“ ohne Beleg)
  2. Beleidigend oder herabwürdigend ist („Der Arzt ist völlig unfähig“)
  3. Nicht von echten Kunden/Patienten stammt (Fake-Bewertungen)
  4. Verdeckte Wettbewerbsbehinderung darstellt
  5. Vertrauliche Informationen oder datenschutzwidrige Inhalte enthält

Rein negative Meinungen („Ich war nicht zufrieden“) sind hingegen nicht per se rechtswidrig – sie sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Ja, das Löschen rechtswidriger Bewertungen ist vollkommen legalwenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und ein korrekter rechtlicher Weg eingehalten wird. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, genau das zu prüfen und durchzusetzen.

Wichtig ist: Google löscht eine Bewertung nicht automatisch. Es ist ein konkreter Antrag auf Entfernung notwendig – am besten begleitet durch eine juristische Argumentation. Google Bewertungen löschen lassen legal!

Der Weg zur Löschung: Schritt für Schritt

1. Inhalt analysieren

Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Hierbei sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Ist der Autor nachweislich Kunde/Patient?
  • Enthält die Bewertung nachprüfbare falsche Tatsachen?
  • Ist der Ton beleidigend oder ehrenrührig?
  • Verletzt sie Persönlichkeitsrechte?

2. Dokumentation sichern

Vor der Kontaktaufnahme mit Google sollte die Bewertung gesichert (Screenshots, URL, Datum) und rechtlich eingeordnet werden.

3. Beschwerde bei Google einreichen

Google stellt über das Unternehmensprofil ein Formular zur Verfügung, über das Sie eine Bewertung melden und die Löschung beantragen können. Diese interne Prüfung kann jedoch mehrere Wochen dauern – und ist nicht immer erfolgreich.

4. Rechtliche Vertretung einschalten

Wird die Bewertung nicht gelöscht oder möchten Sie strategisch sicher vorgehen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts, der die Bewertung außergerichtlich oder notfalls gerichtlich angreift.

Als spezialisierter Anwalt übernehme ich die rechtliche Bewertung und formuliere ein juristisch fundiertes Löschungsverlangen an Google oder den Verfasser der Bewertung.

In sensiblen Bereichen wie medizinischer Versorgung oder juristischer Beratung gelten besonders strenge Maßstäbe für Bewertungen – sowohl inhaltlich als auch datenschutzrechtlich. So können z. B.:

  • Aussagen zu Behandlungsdetails oder Diagnosen gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen.
  • Bewertungen ohne Patientenbeziehung oder mit erfundenen Angaben als rechtswidrig eingestuft werden.
  • Bewertungen mit Angaben zur Privatsphäre (z. B. Wartezeiten, Verhalten in der Praxis) problematisch sein.

Hier empfiehlt sich stets eine sofortige juristische Einschätzung, da der Rufschaden schnell gravierend sein kann.

Fake-Bewertungen – ob durch Konkurrenten, frustrierte Ex-Mitarbeiter oder anonyme Dritte – sind besonders perfide. Sie zielen bewusst darauf ab, Ihrem Ruf zu schaden. Solche Bewertungen sind in aller Regel rechtswidrig, insbesondere wenn:

  • keine echte Geschäftsbeziehung vorliegt
  • falsche Behauptungen enthalten sind
  • die Bewertung von Sockenpuppen-Accounts (mehrere Bewertungen mit gleichem Wortlaut) stammt

In solchen Fällen ist ein schnelles und strategisches Vorgehen entscheidend. Ich unterstütze Sie bei der Beweissicherung, der rechtlichen Einschätzung und dem Einreichen des Löschungsantrags bei Google.

Wie schnell kann eine Bewertung gelöscht werden?

Das hängt vom Einzelfall ab:

  • Bei klar rechtswidrigen Inhalten erfolgt die Löschung durch Google mitunter innerhalb weniger Tage.
  • In anderen Fällen, insbesondere bei unbestätigten Rechtsverstößen, dauert das Prüfverfahren bis zu mehreren Wochen.
  • Erfolgt keine Reaktion, bleibt der Gang über juristische Kanäle.

In dringenden Fällen, etwa bei geschäftsgefährdenden Inhalten, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um die Bewertung schnell zu entfernen.

Risiken durch Eigeninitiative

Viele Betroffene versuchen zunächst, selbst mit Google oder dem Bewerter Kontakt aufzunehmen. Dabei entstehen häufig Risiken:

  • Unprofessionelle Kommunikation kann rechtliche Positionen schwächen.
  • Eigenständige Kontaktaufnahme kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
  • Unsachliche Reaktionen (z. B. Gegenbewertungen) wirken unseriös auf andere Leser.

Deshalb gilt: Handeln Sie strategisch – nicht emotional. Eine fundierte rechtliche Einschätzung ist der erste Schritt zur erfolgreichen Löschung.

Proaktive Strategien im Reputationsmanagement

Neben der Löschung schädlicher Inhalte empfiehlt es sich, proaktiv an Ihrem digitalen Ruf zu arbeiten. Dazu zählen:

  • Der Aufbau einer starken Bewertungsbasis mit echten positiven Rezensionen
  • Die Entwicklung einer Reputationsstrategie
  • Die regelmäßige Überwachung von Bewertungsplattformen (Review Monitoring)
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umgang mit Kritik

Gerne unterstütze ich Sie auch bei der langfristigen Positionierung Ihrer Online-Reputation.

Fazit: Google Bewertung löschen lassen – aber richtig

Die Löschung negativer Google-Bewertungen ist legal, wenn sie gegen Rechte oder Gesetze verstoßen. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige juristische Prüfung und ein strategisches Vorgehen.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit langjähriger Erfahrung im Online-Reputationsschutz stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Ich helfe Ihnen dabei, rechtswidrige Inhalte effektiv zu entfernen und Ihren digitalen Ruf zu schützen – schnell, entschlossen und individuell.

Wenn auch Sie mit einer negativen Google-Bewertung konfrontiert sind: Zögern Sie nicht. Je schneller Sie handeln, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

👉 Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen:
✉️ E-Mail: anwalt@thomas-feil.de
🌐 www.thomas-feil.de

Suchen Sie rechtlichen Beistand?

Rechtsanwalt Thomas Feil
Rechtsanwalt
Thomas Feil

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner