OLG Frankfurt zwingt Facebook zur Löschung ganzer Hass-Profile

Gezielte Hetzkampagnen und Cybermobbing auf Social-Media-Plattformen stellen eine ernsthafte Bedrohung für den guten Ruf von Unternehmen und Privatpersonen dar. Bislang war der Kampf gegen solche Angriffe oft mühsam und auf die Löschung einzelner Kommentare beschränkt – ein Vorgehen, das der Flut an Beleidigungen kaum Einhalt gebieten konnte. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2025 (Az. 16 U 58/24) markiert nun einen Wendepunkt und stärkt die Rechte von Betroffenen erheblich: Unter bestimmten Umständen muss nicht nur ein einzelner Beitrag, sondern das gesamte Nutzerkonto gelöscht werden.

Der Fall: Gezielte Schmutzkampagne gegen eine Klägerin

Im Zentrum der Entscheidung stand eine Frau, die auf „facebook“ (Meta) Opfer massiver und andauernder Persönlichkeitsverletzungen wurde. Die Angriffe erfolgten über zwei separate Nutzerprofile, die offensichtlich nur einem Zweck dienten: der Verunglimpfung der Klägerin.

Das erste Profil nutzte unstreitig Fotos der Klägerin und war mit einer Reihe von groben Beleidigungen und herabsetzenden Werturteilen gefüllt. Äußerungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ zielten direkt und ohne jeden sachlichen Anknüpfungspunkt darauf ab, die Klägerin in ihrer Ehre zu verletzen. Durch die Verwendung ihrer Bilder war sie für ihr Umfeld klar identifizierbar.

Das zweite Profil ging subtiler, aber nicht weniger verletzend vor. Hier wurde der Name der Klägerin in einer Weise verfremdet, die sie klanglich und bildlich dennoch erkennbar machte. Gepaart mit diffusen, aber eindeutig abwertend gemeinten Aussagen wie „Wer nichts vorzuweisen hat labert Scheiße“, wurde auch hier eine klare Persönlichkeitsverletzung konstruiert.

Die Entscheidung des Gerichts: Ein effektiver Riegel gegen Hetze

Während das Landgericht Frankfurt in der ersten Instanz die Klage noch abgewiesen hatte, folgte das Oberlandesgericht der Argumentation der Klägerin vollständig. Der 16. Zivilsenat, zuständig für Presserecht, stellte eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts fest und bejahte einen umfassenden Löschungsanspruch – nicht nur für die einzelnen Posts, sondern für die gesamten Profile.

Die Richter begründeten diesen weitreichenden Schritt mit einer sorgfältigen Abwägung der Interessen. Zwar stellt die Löschung eines kompletten Kontos einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Plattformbetreibers dar. In diesem speziellen Fall überwog jedoch das Schutzinteresse der Klägerin bei Weitem. Die entscheidende Feststellung des Gerichts war, dass die beiden Profile nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt wurden, rechtsverletzende Inhalte über die Klägerin zu verbreiten.

Da die Konten keinen anderen erkennbaren Zweck erfüllten, als die Klägerin zu diffamieren, sah das Gericht in der vollständigen Löschung der Profile das einzig effektive Mittel, um zukünftige, vergleichbare Rechtsverletzungen zu unterbinden. Die bloße Entfernung einzelner Kommentare wäre hier nicht ausreichend gewesen, um die fortgesetzte Kampagne zu stoppen.

Haftung von „Facebook“: Die Rolle als Störerin

Das Gericht stellte zudem klar, dass „facebook“ für die Inhalte haftet, obwohl diese von Dritten erstellt wurden. Die Plattform wurde als sogenannte „mittelbare Störerin“ eingestuft. Diese Haftung greift, weil die Klägerin das Unternehmen vor dem Prozess ausreichend konkret über die Rechtsverletzungen informiert hatte. Dieser Schritt ist für Betroffene von entscheidender Bedeutung: Plattformbetreiber sind erst dann zum Handeln verpflichtet, wenn sie nachweislich auf einen klaren Rechtsverstoß hingewiesen wurden.

Bedeutung für die Praxis: Ein strategischer Vorteil für Ihr Reputationsmanagement

Dieses Urteil aus Frankfurt ist eine hervorragende Nachricht für alle, die von gezielten Online-Angriffen betroffen sind. Es bietet eine neue, schlagkräftige strategische Möglichkeit im Reputationsmanagement.

  1. Gezielte Angriffe effektiv stoppen: Wenn Sie feststellen, dass ein Social-Media-Profil offensichtlich nur dazu dient, Ihnen oder Ihrem Unternehmen zu schaden, können Sie nun mit deutlich besseren Erfolgsaussichten die Löschung des gesamten Accounts fordern.
  2. Effizienz im Vorgehen: Statt sich mit der Meldung Dutzender einzelner Kommentare aufzuhalten, kann der Fokus direkt auf die Quelle der Angriffe gelegt werden. Dies spart Zeit und schont Ressourcen.
  3. Wichtigkeit der Dokumentation und anwaltlicher Unterstützung: Der Fall unterstreicht, wie wichtig ein korrektes Vorgehen ist. Die Haftung der Plattform wurde erst durch den vorprozessualen Hinweis der Klägerin ausgelöst. Eine lückenlose Dokumentation der Verstöße und eine juristisch fundierte Aufforderung zur Löschung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da „facebook“ die Möglichkeit hat, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dennoch setzt es bereits jetzt ein starkes Signal und wird die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen maßgeblich beeinflussen.

Ihr Schutzschild im digitalen Raum

Sind Sie oder Ihr Unternehmen ebenfalls von negativen Bewertungen, Beleidigungen oder gezielten Kampagnen im Internet betroffen? Dieses Urteil zeigt, dass Sie solchen Angriffen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Mit einer klaren Strategie und kompetenter juristischer Unterstützung können Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen und Ihren guten Ruf schützen.

Ich unterstütze Sie lösungsorientiert und entschlossen dabei, gegen rechtswidrige Äußerungen vorzugehen und die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Löschung konsequent zu verfolgen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln, um Ihre Reputation im Internet zu sichern.


Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.6.2025, Az. 16 U 58/24
(vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.3.2024, Az. 2-03 O 14/23)

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