⚠️Abmahnung von IPPC Law erhalten? Als Anwalt teile ich meine Erfahrungen und eine klare Strategie für 2025

Ein unscheinbarer Briefumschlag im Postkasten, der Absender eine Anwaltskanzlei, der Inhalt eine formelle Abmahnung. Für viele Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen ist dieser Moment ein Schock, der ein Gefühl der Ohnmacht und Verunsicherung auslöst. Besonders wenn der Name „IPPC Law“ auf dem Schreiben prangt, wissen viele, dass es um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung geht. Abmahnung IPPC Law erhalten?

In meiner über 25-jährigen Tätigkeit als Fachanwalt für IT-Recht habe ich unzählige Mandanten betreut, die sich mit genau dieser Situation konfrontiert sahen. Ich verstehe den Druck, die Sorgen und die rechtlichen Fragen, die eine solche Abmahnung aufwirft. Doch ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung versichern: Panik ist ein schlechter Ratgeber. Mit einer ruhigen, strategischen und kompetenten Herangehensweise lässt sich diese Herausforderung meistern. In diesem Beitrag möchte ich meine Expertise mit Ihnen teilen und Ihnen einen klaren Fahrplan an die Hand geben, wie Sie auf eine Abmahnung von IPPC Law im Jahr 2025 richtig reagieren.

Auf einen Blick: Abmahnung von IPPC Law erhalten

  • Der Erhalt einer Abmahnung IPPC Law erzeugt oft Stress und Unsicherheit, besonders bei Urheberrechtsvorwürfen.
  • Professionelle rechtliche Beratung ist wichtig, um überhöhte Forderungen oder unberechtigte Ansprüche zu prüfen.
  • Zeugenaussagen und Nachweise sind entscheidend, um sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, besonders bei Social Media-Nutzern.
  • Vermeiden Sie voreilige Zahlungen und unterschreiben Sie keine vorgefertigten Unterlassungserklärungen ohne rechtliche Prüfung.
  • Ein strategisches Handeln kann helfen, die finanziellen Forderungen zu minimieren und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Update 17.11.2025: Neues Abmahnschreiben auf meinem Schreibtisch

Ich habe heute ein weiteres, aktuelles Abmahnschreiben der Kanzlei IPPC LAW erhalten, das auf den 10.10.2025 datiert ist. Dieses Schreiben bestätigt die Vorgehensweise, die ich in meinem Hauptartikel bereits beschrieben habe, und liefert frische Zahlen.

Die Kanzlei vertritt auch in diesem Fall die B1 Recordings GmbH und mahnt eine angeblich unlizenzierte Nutzung einer Tonaufnahme auf einem gewerblichen Social-Media-Account ab.

Hier sind die Details zu dem Fall, den ich gerade bearbeite:

1. Wer wurde abgemahnt?

Betroffen ist dieses Mal ein kleiner Handwerksbetrieb.

2. Was ist der konkrete Vorwurf?

Dem Betrieb wird vorgeworfen, auf seinem gewerblich genutzten Instagram-Account eine urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies geschah laut Abmahnung in einem Instagram-Reel.

Die Kanzlei argumentiert (und verweist dabei sogar auf die Instagram-Nutzungsbedingungen ), dass die von der Plattform bereitgestellten Lizenzen nur den privaten Bereich abdecken. Für die hier erfolgte werbliche Nutzung hätte mein Mandant eine separate Lizenz erwerben müssen.

Die Rechtsverletzung sei durch ein beauftragtes Ermittlungsunternehmen detailliert dokumentiert worden. Das Schreiben listet den Account-Namen, die genaue URL des Reels und den Zeitpunkt der Ermittlung auf. Das betreffende Video war laut den Ermittlungen seit dem 03.10.2025 online.

3. Die Kosten: Was wird gefordert?

Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen , wird meinem Mandanten ein Vergleichsangebot unterbreitet. Die Gesamtsumme dieses Angebots ist hoch und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Schadensersatz: Dieser wird nach der Lizenzanalogie berechnet. Die Kanzlei führt an, dass branchenübliche Sätze zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen könnten , die eigene Lizenzierungspraxis der Mandantin sogar bei 15.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Nutzungsdauer setzt die Kanzlei hier einen Schadensersatz von 2.500,00 Euro fest.
  2. Anwaltskosten (Aufwendungsersatz): Diese werden aus einem Gegenstandswert von 27.500,00 Euro berechnet. Die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 1.590,91 Euro (brutto).
  3. Ermittlungskosten (Aufwendungsersatz): Zusätzlich werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 272,51 Euro (brutto) geltend gemacht.

Geforderter Gesamtbetrag: Zur Abgeltung aller finanziellen Ansprüche wird dem abgemahnten Betrieb die Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 4.363,42 Euro angeboten.

4. Die Fristen: Wie immer sehr kurz

Das Vorgehen erzeugt wie üblich hohen Zeitdruck. Ich sehe hier zwei sehr knappe Fristen:

  • Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung: 17.10.2025
  • Frist zur Zahlung des Vergleichsbetrags: 24.10.2025

5. Meine Einschätzung des Schreibens

Das Schreiben enthält bereits eine vorgefertigte Vergleichsvereinbarung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das gesamte Vorgehen ist stark standardisiert.

Es wird deutlich mit gerichtlichen Schritten, wie dem Erlass einer einstweiligen Verfügung , gedroht, sollten die Fristen verstreichen und keine Einigung erzielt werden.

Falls Sie ein ähnliches Schreiben erhalten haben: Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts voreilig und lassen Sie die Forderungen unbedingt anwaltlich prüfen.

Update 12.11.2025: Neue Entwicklungen bei IPPC LAW Abmahnungen – Konkrete Fallanalyse einer aktuellen Abmahnung vom Oktober 2025

Wichtiges Update vom November 2025: Nach der Veröffentlichung meines ursprünglichen Blogbeitrags zu IPPC LAW-Abmahnungen haben sich wichtige neue Entwicklungen ergeben. Ich habe Zugang zu einer konkreten, aktuellen Abmahnung von IPPC LAW erhalten, die vom 15. Oktober 2025 datiert ist. Diese ermöglicht mir eine detaillierte Analyse der aktuellen Vorgehensweise und Strategie von IPPC LAW.

Die konkrete Abmahnung: Ein Praxisfall im Detail

Die mir vorliegende Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der Storkower Straße 158, 10407 Berlin, wurde am 15. Oktober 2025 verschickt und zeigt die typischen Muster, mit denen Betroffene konfrontiert werden. Der Fall betrifft die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme und Videoaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account.

Die rechtlichen Vorwürfe im Detail

IPPC LAW wurde von der B1 Recordings GmbH aus Berlin beauftragt, gegen die Verwendung der Tonaufnahme „Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà – Pedro“ und eines zugehörigen Videos „Raccoon Meme Video“ vorzugehen. Der Vorwurf lautet auf eine Urheberrechtsverletzung nach § 10 UrhG, da der Abgemahnte als Inhaber des Instagram-Accounts exklusive Rechte an der Tonaufnahme und dem Video verletzt haben soll.

Besonders interessant: Die Abmahnung bezieht sich auf Inhalte, die sowohl auf einschlägigen Publikationsplattformen (Amazon, Apple, Spotify) als auch auf sozialen Netzwerken verbreitet wurden. Dies zeigt die Ausweitung der Abmahnpraxis auf Social-Media-Plattformen.

Die geforderten Ansprüche – Ein kostspieliges Paket

IPPC LAW macht in der konkreten Abmahnung folgende Ansprüche geltend:

  1. Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß § 97 I UrhG
  2. Unterlassung gemäß § 97 I UrhG
  3. Auskunft gemäß § 101 UrhG
  4. Schadensersatz gemäß § 97 II UrhG
  5. Aufwendungsersatz gemäß § 97a III UrhG

Zusätzlich werden Vorlage- und Besichtigungsansprüche nach § 101a UrhG sowie Sicherungsansprüche nach § 101b UrhG geltend gemacht.

Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung: 22. Oktober 2025 – also nur 7 Tage nach Zustellung.

Die Kostenfalle: Was IPPC LAW fordert

Die Kostenberechnung in der vorliegenden Abmahnung offenbart das wahre Ausmaß der finanziellen Belastung:

Schadensersatz: 7.000 Euro

IPPC LAW setzt den Gesamtschaden auf 7.000 Euro fest. Diese Berechnung berücksichtigt:

  • Die vorliegende Nutzungsdauer (das Video war seit dem 15.05.2024 online)
  • Die Größe des Unternehmens
  • Die Anzahl der Aufrufe
  • Einen angemessenen Aufschlag für die Nutzung der Videoaufnahme

Anwaltskosten: 1.996,46 Euro

Die Rechtsanwaltsgebühren setzen sich zusammen aus:

  • 1,3 Geschäftsgebühr (35.000 Euro Gegenstandswert): 1.448,70 Euro
  • Ermittlungspauschale229,00 Euro
  • Gesamtbetrag netto1.677,70 Euro
  • 19% Umsatzsteuer318,76 Euro
  • Gesamtsumme Anwaltskosten1.996,46 Euro

Gesamtforderung: 8.996,46 Euro

Die Abmahnung fordert eine Gesamtsumme von 8.996,46 Euro, zahlbar bis zum 29. Oktober 2025.

Neue Erkenntnisse zur IPPC LAW-Strategie

1. Systematische Überwachung von Social Media

Die vorliegende Abmahnung zeigt deutlich: IPPC LAW hat ein systematisches Überwachungssystem für Social-Media-Plattformen etabliert. Die B1 Recordings GmbH hat explizit ein Ermittlungsunternehmen beauftragt, das Internet und insbesondere soziale Netzwerke daraufhin zu überwachen, ob dort Rechte verletzt werden.

2. Beweissicherung durch Screenshots und Protokollierung

IPPC LAW dokumentiert penibel alle Rechtsverletzungen:

  • Genauer Zeitpunkt der Rechtsverletzung
  • Rechtsverletzende URL
  • Angebotenes Werk wird protokolliert
  • Screenshots werden zur Beweissicherung angefertigt
  • Auch nach Löschung der Inhalte ist eine Beweisführung möglich

3. Professionalisierte Massenabmahnungen

Die standardisierten Verfahren und vorgefertigten Vorlagen zeigen: IPPC LAW betreibt Abmahnungen industriell. Die Vergleichsvereinbarung und Unterlassungserklärung sind fertige Formulare, die nur noch individuell ausgefüllt werden müssen.

Rechtliche Bewertung der Abmahnung

Problematische Aspekte der Forderungen

1. Überhöhter Schadensersatz
Die Forderung von 7.000 Euro Schadensersatz erscheint für eine Social-Media-Nutzung unverhältnismäßig hoch. Typische Schadensersatzforderungen für vergleichbare Fälle liegen deutlich niedriger.

2. Hoher Gegenstandswert
Der angesetzte Gegenstandswert von 35.000 Euro führt zu entsprechend hohen Anwaltsgebühren und erscheint für eine einzelne Urheberrechtsverletzung überzogen.

3. Kurze Reaktionsfrist
Die 7-Tage-Frist setzt Betroffene unter enormen Zeitdruck und erschwert eine angemessene rechtliche Beratung.

Verteidigungsstrategien gegen IPPC LAW

1. Prüfung der Rechtsinhaberschaft

  • Ist B1 Recordings GmbH tatsächlich berechtigt?
  • Liegen die Verwertungsrechte wirklich vor?
  • Wurde die Rechtskette lückenlos nachgewiesen?

2. Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • Ist der Schadensersatz angemessen?
  • Entspricht der Gegenstandswert der tatsächlichen Rechtsverletzung?
  • War die kurze Frist gerechtfertigt?

3. Verfahrensfehler aufdecken

  • Wurden alle Formvorschriften eingehalten?
  • Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
  • Liegen Massenabmahnungsindizien vor?

Meine Empfehlungen für Betroffene

Sofortmaßnahmen

1. Nicht vorschnell reagieren
Lassen Sie sich nicht durch die kurze Frist unter Druck setzen. Eine professionelle rechtliche Beratung ist unerlässlich.

2. Beweise sichern

  • Screenshots der eigenen Social-Media-Posts
  • Dokumentation der Nutzung
  • Zeitpunkt der Veröffentlichung und Löschung

3. Anwaltliche Beratung einholen
Eine spezialisierte rechtliche Beratung ist bei IPPC LAW-Abmahnungen zwingend erforderlich.

Langfristige Strategie

1. Modifikation der Unterlassungserklärung
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist in der Regel zu weit gefasst und sollte anwaltlich modifiziert werden.

2. Schadensersatzverhandlungen
Der geforderte Schadensersatz ist häufig verhandelbar und kann erheblich reduziert werden.

3. Präventionsmaßnahmen

  • Lizenzierung von Inhalten vor Nutzung
  • Verwendung lizenzfreier Musik
  • Regelmäßige Überprüfung der verwendeten Inhalte

Fazit: IPPC LAW bleibt aktiv – aber angreifbar

Die vorliegende aktuelle Abmahnung vom Oktober 2025 zeigt: IPPC LAW setzt seine aggressive Abmahnpraxis unvermindert fort. Die systematische Überwachung von Social Media und die industrielle Abwicklung von Massenabmahnungen machen deutlich, dass hier ein profitables Geschäftsmodell betrieben wird.

Gleichzeitig offenbart die Analyse der konkreten Abmahnung aber auch Schwachstellen und Angriffspunkte:

  • Überhöhte Forderungen sind angreifbar
  • Verfahrensfehler kommen vor
  • Rechtsmissbräuchlichkeit ist nachweisbar

Meine klare Empfehlung: Nehmen Sie IPPC LAW-Abmahnungen ernst, aber nicht jede Forderung hin. Eine professionelle Abwehr kann die Kosten erheblich reduzieren und ungerechtfertigte Forderungen abwehren.

Als spezialisierter Anwalt für Abmahnungen stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Schnelle und kompetente Beratung kann im Fall einer IPPC LAW-Abmahnung entscheidend sein.

Kontaktieren Sie mich umgehend, wenn Sie eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten haben. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen optimal schützt.

Update 30.09.2025 – IPPC LAW mahnt für B1 Recordings GmbH wegen Instagram-Reel ab

Erneut liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Wie in vielen vorherigen Fällen handelt die Kanzlei auch dieses Mal im Auftrag der B1 Recordings GmbH aus Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung einer Tonaufnahme über einen gewerblich genutzten Social-Media-Account.

Der konkrete Fall: Musik in einem Instagram-Reel

Einem Unternehmen aus der Tourismusbranche, das einen Ferienhof betreibt, wird vorgeworfen, auf seinem Instagram-Profil ein Video veröffentlicht zu haben, in dem die Tonaufnahme „Dimitri Vegas & Like Mike – Thank You (Not So Bad)“ verwendet wurde. Die Rechte an dieser Aufnahme liegen laut Abmahnschreiben exklusiv bei der B1 Recordings GmbH.

Das Video war laut den Ermittlungen, auf die sich IPPC LAW beruft, seit dem 04.09.2025 online. Die Kanzlei betont, dass die Nutzungsbedingungen von Instagram eine gewerbliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Musik nicht ohne Weiteres erlauben und verweist auf die Hilfeseiten von Instagram.

Die Forderungen von IPPC LAW

Die Kanzlei macht im Namen ihrer Mandantschaft umfassende Ansprüche geltend. Diese beinhalten:

  • Beseitigung und Unterlassung der Rechtsverletzung
  • Auskunft über die Dauer und den Umfang der Nutzung
  • Schadensersatz
  • Ersatz der Anwalts- und Ermittlungskosten

Die Kosten im Detail

Zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von 4.363,42 Euro gefordert. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Schadensersatz: Pauschal auf 2.500,00 Euro festgesetzt. IPPC LAW argumentiert, dass für Social-Media-Kampagnen Lizenzgebühren von bis zu 15.000,00 Euro üblich seien, berücksichtigt hier aber die Unternehmensgröße und die bisherige Nutzungsdauer.
  2. Anwaltskosten: Diese belaufen sich auf 1.590,91 Euro (brutto). Berechnet werden sie aus einem Gegenstandswert von 27.500,00 Euro.
  3. Ermittlungskosten: Zusätzlich wird eine Pauschale für die Ermittlung der Rechtsverletzung in Höhe von 272,51 Euro (brutto) in Rechnung gestellt.

Der geforderte Vergleichsbetrag in Höhe von 4.363,42 Euro zur Erledigung aller finanziellen Ansprüche ist die Summe aus dem Schadensersatz (2.500,00 Euro) und dem gesamten Aufwendungsersatz (1.863,42 Euro).

Fristen und weiteres Vorgehen

Für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde eine Frist bis zum 03.10.2025 gesetzt. Die Zahlungsfrist für den Vergleichsbetrag ist der 10.10.2025.

IPPC LAW droht bei Nichteinhaltung der Fristen mit gerichtlichen Schritten, wie dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.

Update 25. September 2025: IPPC LAW mahnt wegen TikTok-Video ab

Die Abmahnwelle der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der B1 Recordings GmbH reißt nicht ab und trifft auch große Unternehmen. Mir liegt ein solches Schreiben vom 16.09.2025 vor.

Der Fall: Trend-Song auf TikTok führt zu hoher Forderung

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, auf seinem offiziellen deutschen TikTok-Account ein Video veröffentlicht zu haben, in dem der bekannte Song

„Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà – Pedro“ verwendet wurde. Dieser Song war und ist in den Charts vertreten, was die Gegenseite bei der Berechnung des Schadensersatzes besonders hervorhebt.

Laut Abmahnung ist das Video bereits seit 2024 online. IPPC LAW argumentiert, dass die Musiklizenz von TikTok eine gewerbliche Nutzung, wie sie hier vorliegt, nicht abdeckt und verweist dazu auf die Nutzungsbedingungen der Plattform.

Die Forderungen von IPPC LAW

Die Forderungen sind in diesem Fall besonders hoch und umfassen die üblichen Punkte:

  • Unterlassung und Beseitigung
  • Auskunft über den Nutzungsumfang
  • Schadensersatz
  • Aufwendungsersatz für Anwalts- und Ermittlungskosten

Die Kosten im Detail

Zur außergerichtlichen Beilegung wird eine Gesamtsumme von

22.530,50 Euro gefordert. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Schadensersatz: Dieser wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. IPPC LAW begründet die Höhe mit der langen Nutzungsdauer, der Chartplatzierung des Songs und der Größe des abgemahnten Unternehmens.
  2. Anwaltskosten: Diese werden aus einem extrem hohen Gegenstandswert von 100.000,00 Euro berechnet und belaufen sich auf 2.301,50 Euro (netto).
  3. Ermittlungskosten: Es wird eine Pauschale von 229,00 Euro (netto) angesetzt.

Fristen und weiteres Vorgehen

Die gesetzten Fristen sind wie gewohnt kurz:

  • Für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 23.09.2025
  • Für die Zahlung des Vergleichsbetrags: 30.09.2025

Auch in diesem Schreiben wird bei Fristversäumnis mit gerichtlichen Schritten wie einer einstweiligen Verfügung gedroht. Dies zeigt, dass IPPC LAW auch vor großen Firmen nicht zurückschreckt und seine Forderungen mit Nachdruck verfolgen will.

Update 19.09.2025 – Aktuelle IPPC LAW Abmahnung wegen Instagram-Nutzung (September 2025)

Erneut liegt mir eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Diese handelt im Auftrag einer bekannten deutschen Plattenfirma. Wie immer gilt: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen.

Worum geht es diesmal?

Abgemahnt wurde ein mittelständisches Unternehmen , das auf seinem gewerblichen Instagram-Account ein Reel mit einem aktuell chartplatzierten Song unterlegt hatte. Das Video war bereits seit über einem Jahr online.

IPPC LAW wirft dem Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung vor, da die von Instagram eingeräumten Musiklizenzen laut den Nutzungsbedingungen nur für die private, nicht aber für die gewerbliche Nutzung gelten.

Die Forderungen sind hoch:

  • Unterlassungserklärung: Das Unternehmen soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Schadensersatz: Es wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 Euro gefordert.
  • Anwalts- und Ermittlungskosten: Zusätzlich werden Anwaltskosten (berechnet aus einem Gegenstandswert von 50.000 Euro) und Ermittlungskosten geltend gemacht.
  • Gesamtforderung: Zur außergerichtlichen Beilegung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrags von insgesamt 12.395,59 Euro innerhalb einer kurzen Frist gefordert.

Fazit:

Dieses Beispiel zeigt, dass IPPC LAW weiterhin konsequent gegen die unlizenzierte Musiknutzung auf gewerblichen Social-Media-Profilen vorgeht und dabei erhebliche Summen fordert. Betroffene sollten die Forderungen nicht ungeprüft erfüllen, sondern anwaltlich prüfen lassen.

Update 09.09.2025 – IPPC LAW Abmahnungen September 2025 – Neue Entwicklungen und konkrete Fälle

Die Aktivitäten der Berliner Anwaltskanzlei IPPC LAW im Bereich der Urheberrechtsabmahnungen haben sich auch 2025 fortgesetzt. Aktuelle Fälle zeigen ein bekanntes Muster, das ich als erfahrener Anwalt für IT-Recht genau analysiert habe.

Aktueller Fall: TikTok-Video führt zu hoher Forderung

Ein aktueller Fall aus September 2025 verdeutlicht die Vorgehensweise von IPPC LAW. Eine Betreiberin eines TikTok-Accounts erhielt eine Abmahnung wegen der Verwendung eines Musikstücks in einem Video. Die beanstandete Tonaufnahme stammte von einem bekannten Künstler-Duo, und das streitgegenständliche Video war bereits seit April 2024 online.

Die Forderungsstruktur im Detail

IPPC LAW macht in solchen Fällen verschiedene Ansprüche geltend:

Schadensersatz: Die Kanzlei fordert Schadensersatz für die angebliche Rechtsverletzung. Dabei wird eine Lizenzanalogie herangezogen und auf branchenübliche Vergütungssätze verwiesen.

Anwaltskosten: Diese werden aus einem Gegenstandswert von 35.000 Euro berechnet, was zu Anwaltskosten von über 1.400 Euro zuzüglich Umsatzsteuer führt.

Ermittlungskosten: Zusätzlich werden Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von über 270 Euro geltend gemacht.

Gesamtforderung: In diesem konkreten Fall belief sich die Gesamtforderung auf knapp 2.000 Euro.

Strategie und rechtliche Bewertung

Die Abmahnung folgt dem bekannten Schema: Zunächst wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, verbunden mit der Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Die Frist für die Reaktion beträgt typischerweise nur wenige Tage.

Wichtige rechtliche Aspekte

Lizenzrechtliche Fragen: Bei Social Media-Plattformen wie TikTok bestehen oft bereits Lizenzvereinbarungen zwischen der Plattform und den Rechteinhabern. Diese können die Nutzung bestimmter Musikstücke abdecken.

Verhältnismäßigkeit: Die geforderten Beträge stehen oft in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Rechtsverletzung, insbesondere bei privaten Nutzern ohne kommerzielle Absicht.

Beweislast: Der Rechteinhaber muss nachweisen, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und dass ihm die geltend gemachten Schäden entstanden sind.

Meine Empfehlung für Betroffene

Falls Sie eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig handeln:

Keine voreilige Zahlung: Prüfen Sie zunächst, ob die Forderungen berechtigt sind. Oft sind die Beträge überhöht oder die rechtlichen Grundlagen fragwürdig.

Professionelle Beratung: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Die Kosten einer qualifizierten Beratung sind oft geringer als die geforderten Beträge.

Dokumentation sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen zum beanstandeten Inhalt und zur Veröffentlichung.

Fristen beachten: Auch wenn Sie nicht sofort zahlen sollten, dürfen Sie die gesetzten Fristen nicht komplett ignorieren.

Ausblick für 2025

Die Entwicklung zeigt, dass IPPC LAW ihre Abmahnpraxis fortsetzt. Besonders Social Media-Nutzer geraten verstärkt ins Visier. Die Forderungen bewegen sich weiterhin in einem Bereich, der viele Betroffene zur schnellen Zahlung drängen soll.

Als spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen bei Fragen zu Abmahnungen von IPPC LAW zur Verfügung. Gemeinsam entwickeln wir eine strategische Herangehensweise, die Ihre Interessen effektiv schützt und unnötige Kosten vermeidet.

Eine schnelle und kompetente Beratung kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und sich erfolgreich gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen zu wehren.

Update 25.08.2025: Aktuelle IPPC LAW Abmahnung aus August 2025

Die Kanzlei IPPC LAW setzt ihre Abmahnungen auch im Jahr 2025 fort. Ein aktueller Fall aus dem August 2025 zeigt erneut das typische Vorgehen der Berliner Kanzlei und bestätigt meine bisherigen Einschätzungen zu deren Strategie.

Der aktuelle Fall: TikTok-Video führt zu kostspieliger Abmahnung

In dem mir vorliegenden Fall wurde eine Privatperson wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikstücks über ihren TikTok-Account abgemahnt. Die betroffene Person hatte ein Video mit dem Song „Sigala – Sweet Lovin'“ erstellt und veröffentlicht, ohne zu wissen, dass dies rechtliche Konsequenzen haben könnte.

Die harten Fakten des Falls:

  • Rechteverwerter: Eine Berliner Musik-Produktionsfirma (B1 Recordings GmbH) als Mandantin
  • Betroffene Plattform: TikTok
  • Forderungen: Unterlassung, Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro und Anwaltskosten von 1.560,21 Euro
  • Gesamtforderung: 4.560,21 Euro
  • Frist: Nur eine Woche für die Reaktion

Die Kostenfalle wird immer teurer

Besonders bemerkenswert ist die Höhe der geforderten Anwaltskosten: 1.560,21 Euro sind ein neuer Höchststand in meiner Beobachtung der IPPC LAW Praxis. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG: 1.082,10 Euro
  • Ermittlungspauschale: 229,00 Euro
  • Umsatzsteuer: 249,11 Euro

Diese Kostenentwicklung zeigt, dass IPPC LAW ihre Gebührenpraxis weiter verschärft hat. Der Gegenstandswert von 16.500 Euro führt zu entsprechend hohen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Meine bewährte Strategie bleibt erfolgreich

Trotz der gestiegenen Forderungen bleiben meine Empfehlungen unverändert wirksam:

Sofortige Reaktion erforderlich: Die extrem kurzen Fristen von IPPC LAW erfordern schnelles Handeln. Ignorieren ist keine Option, da dies zu noch höheren Kosten führt.

Keine vorschnelle Unterschrift: Die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist bewusst zu weitreichend formuliert. Eine angepasste Erklärung kann oft deutlich günstiger verhandelt werden.

Professionelle Einschätzung einholen: Gerade bei den aktuell gestiegenen Forderungen lohnt sich eine anwaltliche Beratung umso mehr.

Erfolgreiche Verhandlung sind möglich

Erstes Ziel ist die vollständige Abwehr aller Forderungen. Wenn dies nicht möglich ist, trete ich in professionelle Verhandlungen, um eine erhebliche Kostenreduzierung zu erreichen.

Eine Vergleichsvereinbarung umfasst:

  • Eine angemessene Unterlassungserklärung ohne übermäßige Reichweite
  • Deutlich reduzierte Schadens- und Kostenersatzforderungen
  • Rechtssicherheit für die Zukunft

Mein Fazit für 2025

IPPC LAW verschärft ihre Gangart weiter, aber mit der richtigen Strategie lassen sich auch die neuen, höheren Forderungen erfolgreich reduzieren. Die gestiegenen Anwaltskosten zeigen jedoch, dass schnelles und kompetentes Handeln wichtiger denn je ist.

Wenn Sie eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten haben, zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Je früher wir reagieren, desto besser können wir Ihre Kosten begrenzen und eine angemessene Lösung finden.

Meine Beratung hilft Ihnen dabei:

  • Die Berechtigung der Forderungen zu prüfen
  • Eine angemessene Unterlassungserklärung zu formulieren
  • Die Kosten erheblich zu reduzieren
  • Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen

Die IPPC LAW Abmahnwelle rollt ungebremst weiter – aber mit der richtigen Verteidigung müssen Sie nicht zum Opfer werden.

Update 04.082025: Weitere Abmahnungen von IPPC LAW im Auftrag von B1 Recordings GmbH für den Song „Pedro“

Mir liegt ein weiteres Abmahnschreiben vom 30.07.2025 vor. Nach wie vor agiert die Kanzlei IPPC LAW im Auftrag der B1 Recordings GmbH und der Fokus liegt auf der unlizenzierten Nutzung eines der populärsten Sounds auf Plattformen wie Instagram und TikTok.

Neuer Auftraggeber, gleiches Vorgehen: B1 Recordings GmbH mahnt ab

Während die Vorgehensweise der Kanzlei IPPC LAW vertraut erscheint, hat sich der Auftraggeber geändert. Anstelle der BMG ist es nun die B1 Recordings GmbH, die ihre Rechte an dem viralen Hit „Pedro“ von Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà geltend macht.

Dieser Song hat in den letzten Monaten eine enorme Popularität auf Social Media erlangt und wurde von unzähligen Unternehmen und Selbstständigen zur Untermalung ihrer Reels und Videos genutzt – oft im Glauben, die Nutzung sei über die Musikbibliotheken der Plattformen rechtlich abgesichert. Genau hier setzt die Abmahnung an und führt zu erheblichen Forderungen.

Die konkreten Forderungen in der Abmahnung

Das aktuelle Schreiben zeigt, dass die finanziellen Forderungen weiterhin empfindlich sind und sich aus mehreren Teilen zusammensetzen:

  1. Schadensersatz: Für die unerlaubte Nutzung des Songs wird ein Schadensersatz in Höhe von 3.500,00 Euro gefordert. IPPC LAW begründet diese Summe unter anderem mit der Chartplatzierung des Songs und argumentiert, dass für Social-Media-Kampagnen Lizenzkosten von bis zu 15.000,00 Euro pro Jahr üblich seien.
  2. Anwaltskosten: Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit werden auf Basis eines Gegenstandswerts von 35.000,00 Euro berechnet. Dies führt zu einer Forderung von 1.723,95 Euro (netto 1.448,70 Euro zzgl. Pauschale und USt.).
  3. Ermittlungskosten: Zusätzlich werden pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 272,51 Euro (netto 229,00 Euro) geltend gemacht, um die Rechtsverletzung zu dokumentieren.

Insgesamt beläuft sich die Forderung in dem vorliegenden Fall auf einen Gesamtbetrag von 5.496,46 Euro. Dieser Betrag soll im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs gezahlt werden, um die Angelegenheit schnell beizulegen.

Die rechtliche Argumentation von IPPC LAW

Die Kanzlei stützt ihre Ansprüche auf die §§ 85 und 19a UrhG und argumentiert, dass die von den sozialen Netzwerken wie Instagram zur Verfügung gestellte Musikbibliothek lediglich für die private Nutzung lizenziert ist. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – was bei den meisten Unternehmensprofilen der Fall ist – fehlt die notwendige Lizenz zur öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme für kommerzielle Zwecke.

Dies ist ein entscheidender Punkt, den viele Unternehmer übersehen. Die einfache Verfügbarkeit eines Songs in der Instagram- oder TikTok-Bibliothek bedeutet nicht automatisch, dass er auch für Werbezwecke verwendet werden darf.

Was wird von Ihnen gefordert?

Neben der erheblichen Geldzahlung verlangt IPPC LAW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung ist ein Vertrag, mit dem Sie sich verpflichten, die Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß würde eine empfindliche Vertragsstrafe fällig. Dem Schreiben liegt bereits eine vorformulierte Erklärung bei, die jedoch nicht ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden sollte.

Zusätzlich werden Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung geltend gemacht. Sie sollen also nicht nur zahlen und unterlassen, sondern auch offenlegen, in welchem Umfang Sie den Song genutzt haben.

Handlungsempfehlung: Wie Sie jetzt strategisch vorgehen sollten

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.

  1. Bewahren Sie Ruhe und ignorieren Sie das Schreiben nicht: Die gesetzten Fristen (im aktuellen Fall der 06.08.2025 für die Unterlassungserklärung und der 13.08.2025 für die Zahlung) sind kurz und sollten ernst genommen werden.
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig: Die mitgesendete Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann Sie unnötig benachteiligen. Auch die geforderte Summe ist nicht in Stein gemeißelt.
  3. Suchen Sie umgehend anwaltliche Unterstützung: Ein auf IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Es muss geklärt werden, ob Ihr Account tatsächlich als gewerblich einzustufen ist und ob die Forderungen in der Höhe gerechtfertigt sind.
  4. Lassen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen: Ein Anwalt kann eine für Sie optimierte Unterlassungserklärung formulieren, die Sie nur zu dem verpflichtet, was rechtlich zwingend notwendig ist, und Sie vor zu weitreichenden und riskanten Verpflichtungen schützt.
  5. Verhandeln Sie über die Höhe der Forderung: Die geforderten Beträge sind oft Verhandlungsmasse. Mit der richtigen strategischen Argumentation lässt sich in vielen Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlung erreichen.

Die aktuelle Abmahnwelle zeigt einmal mehr, wie wichtig ein kompetenter Umgang mit Urheberrechten auf Social Media ist. Die Kanzlei IPPC LAW und die B1 Recordings GmbH werden ihr Vorgehen voraussichtlich konsequent fortsetzen. Wenn Sie betroffen sind, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise im IT-Recht zur Seite, um eine effektive und für Sie vorteilhafte Lösung zu erarbeiten. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihren guten Ruf zu schützen.

Wer ist IPPC Law und was ist die rechtliche Grundlage der Abmahnungen?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, mit wem Sie es zu tun haben. Die Kanzlei IPPC Law, deren Inhaber Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist, hat sich auf das Urheberrecht spezialisiert. Sie agiert nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag von Rechteinhabern. Das sind oft Unternehmen aus der Medien- und Unterhaltungsindustrie, die ihre geistigen Eigentumsrechte konsequent durchsetzen. In der Vergangenheit traten hier häufig Firmen wie die MG Premium Ltd., Aylo Premium Ltd. oder die Gamma Entertainment Inc. als Mandanten auf, insbesondere im Zusammenhang mit der unerlaubten Verbreitung von Erotikfilmen über Filesharing-Netzwerke.

Ein weiterer, in jüngerer Zeit häufiger werdender Fall betrifft die kommerzielle Nutzung von Musikstücken in sozialen Medien. Ein typisches Beispiel ist die Abmahnung wegen der Verwendung eines Songs wie „Goosebumps“ von HVME in einem gewerblich genutzten Instagram-Reel. Die Kanzlei argumentiert hier, dass die öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks nach § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) der Zustimmung des Rechteinhabers, beispielsweise der B1 Recordings GmbH, bedarf. Dabei wird oft auf die Nutzungsbedingungen von Instagram selbst verwiesen, die zwar eine private Nutzung von Musik aus der Bibliothek gestatten, eine kommerzielle Lizenzierung dadurch aber explizit nicht erteilen.

Die rechtliche Basis für diese Abmahnungen ist das Urheberrecht, insbesondere der § 97 UrhG. Dieser Paragraph gewährt dem Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht, über dessen Nutzung zu bestimmen. Jede unbefugte Verwertung, sei es das Anbieten eines Films in einer Tauschbörse oder die Verwendung eines Musikstücks zu Werbezwecken, stellt eine Verletzung dieser Rechte dar und löst Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz aus.

Der typische Aufbau einer IPPC Law Abmahnung: Was steht drin?

Eine Abmahnung von IPPC Law folgt einem standardisierten Muster, das darauf ausgelegt ist, den Empfänger zu einer schnellen Reaktion zu bewegen. In der Regel finden Sie darin mehrere zentrale Bestandteile. Zuerst wird der konkrete Vorwurf des Urheberrechtsverstoßes formuliert, sei es das Anbieten einer bestimmten Datei über eine Filesharing-Plattform zu einem exakten Zeitpunkt oder die Nutzung eines Musiktitels in einem kommerziellen Social-Media-Post.

Darauf aufbauend wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Sie werden aufgefordert, eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese soll sicherstellen, dass Sie den Verstoß in Zukunft nicht wiederholen. Gleichzeitig fordert die Kanzlei einen pauschalen Betrag, der sich aus Schadensersatz für den Rechteinhaber und den Anwaltskosten für das Verfassen der Abmahnung zusammensetzt. Diese Forderungen können sich auf mehrere Hundert bis hin zu einigen Tausend Euro belaufen. Schließlich wird eine sehr kurze Frist gesetzt, innerhalb derer Sie die Erklärung unterschreiben und die Zahlung leisten sollen, was den Druck zusätzlich erhöht.

Die erste Reaktion: Wie Sie kostspielige Fehler vermeiden

Der Schock nach dem Öffnen des Briefes führt oft zu unüberlegten Handlungen. Der größte Fehler, den Sie machen können, ist, vorschnell zu agieren. Das Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung mag wie der einfachste Weg erscheinen, die Angelegenheit zu beenden. Doch diese Dokumente sind von der Gegenseite formuliert und oft zu deren Gunsten weitreichender als gesetzlich notwendig. Sie erkennen damit unter Umständen ein Schuldeingeständnis an, das nicht der Wahrheit entspricht, und binden sich lebenslang an einen Vertrag. Jeder zukünftige, selbst unbeabsichtigte Verstoß, könnte dann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Ebenso unklug ist es, den geforderten Betrag ohne eine fundierte Prüfung zu überweisen. Oftmals sind die Forderungen, insbesondere die angesetzten Streitwerte und Schadensersatzsummen, verhandelbar oder sogar überhöht. Eine Zahlung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und macht eine spätere Verteidigung nahezu unmöglich. Die dritte Fehlreaktion ist, den Brief einfach zu ignorieren. Dies ist keine Lösung, sondern eine Einladung für die Gegenseite, den nächsten Schritt zu gehen. Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist dafür bekannt, relativ zügig gerichtliche Schritte wie den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage einzuleiten. Das Ignorieren verwandelt eine außergerichtliche Auseinandersetzung schnell in ein teures Gerichtsverfahren.

Die Ermittlungsmethode: Wie IPPC Law Ihre Adresse herausfindet

Viele Mandanten fragen mich, wie eine Kanzlei aus Berlin überhaupt auf sie persönlich kommt. Der Prozess ist technisch und juristisch klar geregelt. IPPC Law beauftragt spezialisierte IT-Dienstleister, wie beispielsweise die SKB UG, die mit spezieller Software Tauschbörsen und das Internet überwachen. Wenn ein geschütztes Werk dort zum Tausch angeboten wird, registriert die Software die zu diesem Zeitpunkt aktive IP-Adresse des Anbieters.

Mit dieser IP-Adresse und einem Zeitstempel wendet sich IPPC Law an das zuständige Landgericht und beantragt einen Gestattungsbeschluss. Dieser Beschluss verpflichtet den Internetprovider (z. B. Telekom, Vodafone, O2), die zu dieser IP-Adresse gespeicherten Nutzerdaten – also Ihren Namen und Ihre Anschrift – herauszugeben. Ohne diesen richterlichen Beschluss wäre die Datenweitergabe unzulässig, doch mit ihm ist der Provider gesetzlich dazu gezwungen. Sobald IPPC Law Ihre Daten hat, wird die Abmahnung verfasst und an Sie versendet. Die Echtheit dieser Gerichtsbeschlüsse ist erfahrungsgemäß nicht anzuzweifeln und bietet daher in der Regel keinen strategischen Ansatzpunkt für eine Verteidigung.

Ihre Verteidigungsstrategie: Wo liegen die rechtlichen Angriffspunkte?

Obwohl der Prozess auf den ersten Blick lückenlos erscheint, gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive rechtliche Verteidigung. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Nennung Ihrer IP-Adresse bereits ein unumstößlicher Beweis für Ihre Schuld ist.

Ein zentraler Punkt ist die tatsächliche Täterschaft. Nur weil die Rechtsverletzung von Ihrem Internetanschluss aus begangen wurde, heißt das nicht automatisch, dass Sie als Anschlussinhaber dafür haften. Die Kanzlei argumentiert oft mit einem sogenannten „Anscheinsbeweis“, der besagt, dass zunächst vermutet wird, der Anschlussinhaber sei auch der Täter. Diese Vermutung ist jedoch widerlegbar. Juristen sprechen hier von der „Störerhaftung“ und Ihrer „sekundären Darlegungslast“. Das bedeutet, wenn Sie den Verstoß nicht selbst begangen haben, müssen Sie nachvollziehbar darlegen, wer stattdessen als Täter infrage kommt.

Hier wird es für Ihre Verteidigung entscheidend, Ihre individuelle Situation detailliert zu schildern. Leben Sie nicht allein? Nutzen auch Ihr Partner, Ihre Kinder, Mitbewohner oder Gäste regelmäßig Ihren Internetanschluss? Wenn andere Personen Zugriff auf Ihr WLAN hatten, haben Sie Ihrer Darlegungslast bereits ein Stück weit Genüge getan. Es besteht dann die plausible Möglichkeit, dass eine dieser Personen die Rechtsverletzung begangen hat, ohne Ihr Wissen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fehleranfälligkeit der IP-Ermittlung. Mir sind aus meiner Praxis Fälle bekannt, in denen Mandanten nachweisen konnten, dass zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt ihr Computer nachweislich ausgeschaltet oder wegen einer Reparatur gar nicht im Haus war. Wenn keine anderen Geräte vorhanden sind, über die der Upload hätte stattfinden können, ist die Abmahnung offensichtlich fehlerhaft und die Forderung unberechtigt. Prüfen Sie also genau, ob der vorgeworfene Zeitpunkt plausibel ist.

Auch ein unbefugter Zugriff von außen auf Ihr WLAN-Netzwerk ist eine denkbare Möglichkeit, die es zu prüfen gilt. War Ihr Netzwerk zum Tatzeitpunkt ausreichend durch ein sicheres und aktuelles Passwort geschützt? Wenn nicht, kann auch dies ein Argument sein, das Ihre Haftung als Störer ausschließt.

Die Forderungen im Detail: Unterlassung und Zahlung strategisch angehen

Selbst wenn eine Haftung Ihrerseits nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist, sind die Forderungen von IPPC Law keineswegs in Stein gemeißelt. Wie bereits erwähnt, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnen. Stattdessen kann ein spezialisierter Anwalt eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ für Sie erstellen. Diese wird so formuliert, dass sie die rechtliche Wiederholungsgefahr ausräumt, ohne jedoch ein Schuldeingeständnis zu enthalten oder Sie unangemessen zu benachteiligen. Sie geben damit ein Versprechen für die Zukunft ab, ohne die Vergangenheit anzuerkennen.

Auch die finanziellen Forderungen bieten erhebliches Potenzial zur Reduzierung. Der Gesetzgeber hat für erstmalige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber Privatpersonen eine Deckelung des Streitwerts auf 1.000 Euro vorgesehen (§ 97a UrhG). Daraus würden sich Anwaltskosten von rund 160 Euro ergeben. IPPC Law setzt in den Abmahnungen jedoch häufig deutlich höhere Streitwerte an und argumentiert, dass die gesetzliche Deckelung in den meisten Fällen nicht greife. Diese Ansicht ist rechtlich angreifbar. Die Intention des Gesetzgebers war es, Abgemahnte vor überzogenen Kosten zu schützen. Eine Forderung, die diese gesetzliche Regelung ignoriert, ist fehlerhaft und muss nicht in voller Höhe beglichen werden. Auch die Höhe des Schadensersatzes ist oft Verhandlungssache, da die Gerichte hier sehr unterschiedliche Summen zusprechen.

Mein anwaltlicher Rat: Ihr Weg zu einer sicheren Lösung

Wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law erhalten haben, ist der wichtigste erste Schritt: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die gesetzten Fristen. Kontaktieren Sie die Kanzlei nicht selbst und geben Sie keine Informationen preis. Jedes Wort könnte gegen Sie verwendet werden.

Der strategisch richtige Weg ist die unverzügliche Konsultation eines auf IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalts. Als Ihr rechtlicher Partner kann ich die Abmahnung eingehend prüfen, die Schwachstellen in der Argumentation der Gegenseite identifizieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Wir formulieren eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung und weisen unberechtigte oder überhöhte Geldforderungen entschieden zurück. In den meisten Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen, die für Sie wirtschaftlich weitaus vorteilhafter ist als die ursprüngliche Forderung und die Gefahr eines Gerichtsverfahrens minimiert.

Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in kompetenten und vertrauenswürdigen Händen. Lassen Sie uns gemeinsam eine effektive und lösungsorientierte Strategie entwickeln, um Ihren guten Ruf zu schützen und diese rechtliche Herausforderung schnell und sicher zu meistern.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von IPPC Law erhalten haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an, damit Sie Ihre Optionen kennen und eine informierte Entscheidung treffen können.

Abmahnung IPPC Law erhalten? Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit!

Suchen Sie rechtlichen Beistand?

Rechtsanwalt Thomas Feil
Rechtsanwalt
Thomas Feil

Schreiben Sie einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner