190 Euro netto pro Bewertung. Das ist ein fester Betrag, den wir vorab vereinbaren – keine Abrechnung nach Aufwand, keine Nachforderung, unabhängig davon, wie viele Schreiben nötig werden. Der Betrag gilt für Google, kununu, jameda und Trustpilot gleichermaßen.
Davor steht die kostenlose Ersteinschätzung: Sie schicken mir den Link, ich sage Ihnen, ob die Bewertung angreifbar ist. Auch dann, wenn die Antwort nein lautet – das kommt vor, und Sie sollen es wissen, bevor Sie Geld ausgeben.
Auf dieser Seite finden Sie, was in diesem Betrag enthalten ist, was ein gerichtliches Verfahren zusätzlich kosten würde, wann eine Rechtsschutzversicherung einspringt und was sich auch ohne Anwalt kostenlos erreichen lässt.
Warum ein Festpreis und nicht nach Streitwert
Anwaltsgebühren richten sich normalerweise nach dem Gegenstandswert. Bei einer Bewertungslöschung ist dieser Wert schwer zu bestimmen und von Gericht zu Gericht unterschiedlich – für Sie bedeutet das eine Rechnung, deren Höhe Sie vorher nicht kennen.
Das lässt sich vermeiden: Außergerichtlich darf eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden (§ 4 Abs. 1 RVG). Genau davon mache ich Gebrauch. Vor Gericht geht das nicht – dort sind die gesetzlichen Gebühren die Untergrenze. Deshalb gilt der Festpreis für das außergerichtliche Verfahren, und nur dafür.
Wie Gerichte den Wert einer negativen Bewertung bemessen, habe ich an anderer Stelle anhand einer aktuellen Entscheidung dargestellt: Streitwert bei negativer Google-Bewertung.
Was enthalten ist – und was nicht
Wenn sich in der Ersteinschätzung zeigt, dass der außergerichtliche Weg wenig Aussicht hat und sofort ein Eilverfahren nötig wäre, sage ich Ihnen das vorher – nicht, nachdem der Festpreis abgerechnet ist.
Was ein Gerichtsverfahren kostet
Vor Gericht gelten die gesetzlichen Gebühren, und die hängen am Streitwert. Diesen setzt das Gericht fest; er fällt bei Bewertungsstreitigkeiten je nach Gericht und Sachverhalt sehr unterschiedlich aus. Aus dem Streitwert ergeben sich dann die Anwaltsgebühren nach dem RVG und die Gerichtskosten nach dem GKG.
Eine belastbare Zahl lässt sich deshalb erst nennen, wenn der Fall konkret ist – jede pauschale Angabe wäre geraten. Drei Dinge lassen sich aber vorher sagen:
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Das hängt vom Tarif ab. Eine reine Privatrechtsschutzpolice deckt den Bereich regelmäßig nicht ab. Ein Betriebs-, Praxis- oder Berufsrechtsschutz mit Persönlichkeitsrechtsbaustein häufig schon. Entscheidend ist außerdem, dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eingetreten ist.
Diese Frage lässt sich vor der Beauftragung klären, und ich übernehme die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Ausführlich dazu: Bewertungen löschen mit Rechtsschutzversicherung.
Geht es auch kostenlos?
Zum Teil ja, und ich sage Ihnen ehrlich, wo die Grenze verläuft.
Kostenlos möglich: Sie können jede Bewertung selbst über die Meldefunktion des Portals beanstanden. Bei offensichtlichen Richtlinienverstößen – Beleidigungen, Werbung, erkennbar themenfremde Inhalte – führt das durchaus zum Erfolg. Lehnt das Portal ab, steht Ihnen außerdem das interne Beschwerdeverfahren nach Art. 20 der Verordnung (EU) 2022/2065 offen, ebenfalls ohne Kosten.
Wo es aufhört: Die Meldefunktion prüft die Hausregeln des Portals, nicht das Recht. Eine Meldung, die sinngemäß mitteilt, die Bewertung sei unzutreffend, löst keine Prüfpflicht aus. Wirksam wird sie erst, wenn sie entweder den Kontakt konkret bestreitet oder eine bestimmte Aussage als nachweisbar falsch benennt – und genau dort beginnt die rechtliche Arbeit. Der zweite Versuch ist außerdem schwerer als der erste: Portale dokumentieren eingegangene Beanstandungen, und eine abgelehnte Standardmeldung steht im Vorgang.
Was von „ab 49 Euro, Erfolg garantiert“ zu halten ist
Solche Angebote gibt es. Drei Punkte sollten Sie kennen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein nicht zugelassener Dienstleister, der für Kunden Löschanträge zu Online-Bewertungen stellt, damit eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG erbringt – und die darf nur erbringen, wer dafür zugelassen ist (Urteil vom 7. November 2024 – 6 U 90/24). Für Sie als Auftraggeber hat das eine unmittelbare Folge: Vereinbarungen über unerlaubte Rechtsdienstleistungen sind nach § 134 BGB in Verbindung mit § 3 RDG nichtig. Bleibt der Erfolg aus, steht nicht nur die Löschung im Raum, sondern auch die Rückabwicklung.
Zum zweiten Punkt, der Erfolgsgarantie: Anwältinnen und Anwälte dürfen ein Erfolgshonorar nur in engen Grenzen vereinbaren (§ 4a RVG). Wer eines verspricht, unterliegt entweder diesen Grenzen nicht – weil er kein Anwalt ist – oder verspricht etwas, das er so nicht halten darf. Seriös ist in beiden Fällen etwas anderes: ein fester Betrag und eine ehrliche Einschätzung vorab, ob sich das Verfahren lohnt.
Der dritte Punkt ist der praktische. Eine gescheiterte Standardbeanstandung kostet Sie nicht nur die 49 Euro, sondern Zeit – und damit möglicherweise die Dringlichkeitsfrist für das Eilverfahren.
Gilt der Preis für alle Portale?
Ja. Der Aufwand unterscheidet sich, der Betrag nicht.
Steht dieselbe Bewertung auf mehreren Portalen, sollten alle Fundstellen gemeinsam angegangen werden. Dafür nenne ich Ihnen vorab eine Gesamtsumme.
Häufige Fragen
Was kostet die Löschung einer Bewertung beim Anwalt?
Bei mir 190 Euro netto pro Bewertung als Festpreis für das außergerichtliche Verfahren, vorab vereinbart und unabhängig vom Aufwand. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ein gerichtliches Verfahren wird gesondert vereinbart und richtet sich nach dem Streitwert.
Zahle ich auch, wenn die Bewertung nicht gelöscht wird?
Der Festpreis gilt für die Tätigkeit, nicht für ein Ergebnis – ein Erfolgshonorar dürfen Anwälte nur in engen Grenzen vereinbaren (§ 4a RVG). Deshalb steht am Anfang die kostenlose Einschätzung: Wenn ich keine realistische Aussicht sehe, sage ich das, bevor ein Auftrag zustande kommt.
Kann ich eine Bewertung kostenlos löschen lassen?
Die Meldefunktion des Portals kostet nichts, und bei offensichtlichen Richtlinienverstößen führt sie oft zum Ziel. Sie prüft aber nur die Hausregeln, nicht das Recht. Geht es um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder einen fehlenden Kontakt, braucht die Beanstandung eine rechtliche Begründung – und ein gescheiterter Versuch macht den zweiten schwerer.
Was kostet es bei mehreren Bewertungen?
Weniger als die Summe der Einzelbeträge – der Aufwand für die zweite und dritte Bewertung ist geringer als für die erste. Ich nenne Ihnen vorab eine Gesamtsumme.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom Tarif ab. Reine Privatrechtsschutzpolicen decken den Bereich regelmäßig nicht ab, ein Betriebs-, Praxis- oder Berufsrechtsschutz mit Persönlichkeitsrechtsbaustein häufig schon. Die Deckungsanfrage übernehme ich vor der Beauftragung.
Erst prüfen, dann entscheiden
Schicken Sie mir den Link zur Bewertung. Sie erfahren kostenlos, welcher Angriffspunkt trägt, wie lange es dauert und was es kostet – und auch, wenn sich nichts machen lässt. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ihn erteilen.
