Eine negative Online-Bewertung kann das Ansehen eines Unternehmens oder eines Freiberuflers empfindlich treffen und den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. In dieser Situation suchen viele Betroffene nach schneller und effektiver Hilfe. Der Markt ist voll von Anbietern, die eine unkomplizierte und kostengünstige Löschung versprechen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil v. 7.11.2024 – 6 U 90/24) hat nun jedoch eine klare Grenze gezogen und die Geschäftspraxis einiger dieser Agenturen als unzulässige Rechtsdienstleistung eingestuft. Diese Entscheidung ist ein entscheidender Weckruf für alle, die ihren guten Ruf im Internet schützen möchten, und unterstreicht die Notwendigkeit einer kompetenten und strategischen Vorgehensweise. Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung!
Worum ging es in dem konkreten Fall?
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Unternehmen, das auf seiner Webseite damit warb, negative BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr im Internet für seine Kunden zu löschen. Dieses Unternehmen war jedoch weder als Rechtsanwaltsgesellschaft registriert noch besaß es eine Zulassung zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Ein auf Reputationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt sah darin eine unbefugte Rechtsdienstleistung und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Er mahnte das Unternehmen ab und forderte es auf, diese Dienstleistung nicht länger anzubieten.
Das Unternehmen wehrte sich gegen die Abmahnung und zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass der Unterlassungsanspruch des Anwalts unbegründet sei. Sowohl das LandgerichtEin Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbar... Mehr als auch das OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Insta... Mehr Frankfurt wiesen die Klage des Unternehmens ab und gaben somit dem Rechtsanwalt Recht.
Inhaltsverzeichnis Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung
- Worum ging es in dem konkreten Fall?
- Die Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung
- Der Trick mit dem fehlenden Anknüpfungspunkt – Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung
- Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Unternehmer oder Arzt?
- Ihr guter Ruf verdient eine professionelle Verteidigung – Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung
- Schlechte Bewertung? Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit!
Die Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung
Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass das Angebot des Unternehmens eine unzulässige Rechtsdienstleistung darstellt und somit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Dieser Verstoß gegen das RDG ist gleichzeitig eine unlautere geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Argumentation des Gerichts ist für das Verständnis der gesamten Branche des Reputationsmanagements von großer Bedeutung. Das beklagte Unternehmen hatte argumentiert, es erbringe gar keine juristische Prüfung. Es leite die beanstandeten Bewertungen lediglich mit einem standardisierten Schreiben an die Portalbetreiber weiter. In diesem Schreiben werde pauschal behauptet, es fehle ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Bewertenden und dem bewerteten Unternehmen – ein sogenannter „Anknüpfungspunkt“.
Genau hier lag aus Sicht des Gerichts das Problem: Obwohl intern keine tiefgehende rechtliche Prüfung stattfand, erweckte das Unternehmen nach außen hin den objektiven Eindruck, eine solche fachkundige Prüfung vorzunehmen. Für den Kunden, der Hilfe sucht, entsteht der Eindruck, er beauftrage einen Spezialisten, der seinen Fall individuell bewertet und juristisch fundiert agiert. Dieses Auftreten allein wurde als Anbieten einer Rechtsdienstleistung gewertet.
Der Trick mit dem fehlenden Anknüpfungspunkt – Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung
Das Gericht beleuchtete auch, warum diese standardisierte Methode oft zu Löscherfolgen führt. Portalbetreiber sind verpflichtet, einer Beanstandung nachzugehen. Wenn ein Unternehmen also behauptet, der Verfasser der Bewertung sei nie Kunde gewesen, muss das Portal den Bewerter kontaktieren und um eine Stellungnahme sowie einen Nachweis des Geschäftskontakts bitten.
Viele Bewertende scheuen diesen Aufwand oder übersehen die Aufforderung des Portals. Bleibt eine fristgerechte Antwort aus, muss das Portal die Bewertung löschen, da es von der Richtigkeit der Beanstandung ausgehen muss. Der Erfolg der Löschung beruht in diesen Fällen also nicht auf einer überlegenen juristischen Strategie, sondern auf der Prozessschwäche und der Bequemlichkeit der Bewertenden. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht nachhaltig und bei substantiierten, wenn auch rechtswidrigen Bewertungen, von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Unternehmer oder Arzt?
Die Entscheidung des OLG Frankfurt schafft mehr Klarheit und Sicherheit für Betroffene von negativen Bewertungen. Sie zeigt deutlich, worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters für Ihr ReputationsmanagementReputationsmanagement bezeichnet die Praxis, den Ruf einer P... Mehr achten müssen:
- Kompetenz und Zulassung sind entscheidend: Die Löschung von Bewertungen ist eine rechtliche Angelegenheit, die Expertise erfordert. Das Urteil bestätigt, dass nur zugelassene Rechtsanwälte oder registrierte Rechtsdienstleister die notwendige Qualifikation und Erlaubnis besitzen, um Sie in diesen Angelegenheiten rechtlich zu beraten und zu vertreten. Ein seriöser Partner wird immer eine Einzelfallprüfung vornehmen.
- Vorsicht vor reinen Massen- und Standardverfahren: Anbieter, die mit unrealistisch hohen Erfolgsquoten werben und lediglich standardisierte Schreiben versenden, bieten keine nachhaltige Lösung. Sobald ein Bewerter seine Behauptungen belegen kann, versagt diese Methode. Eine effektive Strategie erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung des Sachverhalts und eine darauf aufbauende, maßgeschneiderte Argumentation.
- Der Wert strategischer Rechtsberatung: Ein erfahrener Fachanwalt für IT-Recht analysiert nicht nur, ob eine Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen enthält, sondern entwickelt eine umfassende Strategie. Diese kann von der direkten Konfrontation des Portalbetreibers über die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen bis hin zur Einleitung gerichtlicher Schritte reichen. Ihr Ziel ist die rechtssichere und dauerhafte Entfernung der rufschädigenden Inhalte.
Ihr guter Ruf verdient eine professionelle Verteidigung – Bewertungsagenturen unzulässige Rechtsdienstleistung
Das Urteil des OLG Frankfurt ist ein Sieg für den Verbraucherschutz und die Seriosität im Reputationsmanagement. Es schützt Unternehmen und Freiberufler davor, sich auf unqualifizierte Anbieter zu verlassen, die zwar Erfolg versprechen, aber keine fundierte juristische Dienstleistung erbringen dürfen und können.
Wenn Sie mit einer negativen Bewertung konfrontiert sind, ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Expertise im IT-Recht und Reputationsmanagement dabei, Ihre rechtlichen Interessen effektiv durchzusetzen und Ihren guten Ruf zu wahren. Gemeinsam entwickeln wir eine lösungsorientierte und strategische Vorgehensweise, die auf einer sorgfältigen Analyse Ihres individuellen Falles basiert.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in kompetenten und vertrauenswürdigen Händen. Bewertungsagenturen bieten vielfach unzulässige Rechtsdienstleistungen an.