Warum löscht Google meine Bewertung nicht? Eine detaillierte Analyse der Herausforderungen und Lösungen

Negative Google Bewertungen können für viele Unternehmen geschäftsschädigend sein. Schließlich beeinflussen sie direkt das Ansehen in der Öffentlichkeit und das Vertrauen potenzieller Kund:innen. Viele Unternehmer erleben jedoch die Frustration, dass Google Löschanträge entweder ablehnt oder ignoriert. Gründe für die Ablehnung sind oft die Begrenzung von Googles eigenen Richtlinien oder die Tatsache, dass die Löschanfrage nicht fachgerecht eingereicht wurde. Doch was steckt wirklich dahinter? Warum löscht Google Ihre Bewertung nicht? Und welche Schritte führen tatsächlich zum Erfolg? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick.


Vergebliche Versuche: Warum klassische Methoden scheitern

Bevor ich auf die Lösungen eingehe, ist ein detaillierter Blick auf die häufigsten Situationen notwendig, in denen Google Anträge auf Löschung ablehnt:

  1. Einfache Meldung über das Drei-Punkte-Menü
    Die häufigste Methode ist die Nutzung des Drei-Punkte-Menüs direkt neben der fraglichen Bewertung. Nutzer:innen geben dabei lediglich den Grund an, warum sie die Bewertung melden möchten. Oft handelt es sich um standardisierte Optionen, die nicht auf die konkrete Rechtswidrigkeit der Bewertung eingehen. Diese pauschale Vorgehensweise reicht Google nicht aus, wodurch die Löschung in der Regel abgelehnt wird.
  2. Fehlende schriftliche Begründung
    Es reicht nicht aus, nur anzukreuzen, warum die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstoßen soll. Ohne eine ausführliche schriftliche Begründung lässt sich Google oft nicht zu weiteren Schritten bewegen. Auch eine Beauftragung von sogenannten „Löschagenturen“ bringt häufig nicht den gewünschten Erfolg, da viele Agenturen nicht auf rechtliche Argumentation setzen, sondern lediglich Standardabläufe ausführen.
  3. Nicht genutzte rechtliche Möglichkeiten
    Viele Nutzer:innen wissen nicht, dass die deutsche Rechtsprechung weit über die von Google selbst aufgestellten Regeln hinausgeht. Wer sich allein auf Google verlässt und sich nicht auf die rechtlichen Standards beruft, hat meist keine Chance, eine Bewertung erfolgreich entfernen zu lassen.

Googles Löschrichtlinien: Warum sie irreführend sind

Google präsentiert den Löschprozess in seinen Richtlinien oft als einfach und klar strukturiert. Jedoch führen diese Hinweise häufig in die Irre – und das hat konkrete Gründe.

Die 7 versteckten Irreführungen bei Google

  1. Unvollständige Richtlinien
    Google fordert Nutzer:innen auf, die Unternehmensrichtlinien zu lesen, bevor sie negative Bewertungen melden. Doch was dabei verschwiegen wird: Die Richtlinien fokussieren sich nur auf den internen Maßstab von Google und entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen nach deutschem Recht.
  2. Standardisierte Meldekategorien
    Die vorgegebenen Kategorien, aus denen man im Meldeprozess auswählen muss (z. B. „unangemessen“, „Spam“ oder „Fake-Inhalte“), greifen kurz und bieten wenig Raum für eine individuelle rechtliche Argumentation. Eine Bewertung, die Google als zulässig einstuft, kann rechtlich dennoch unzulässig sein.
  3. Einschränkung auf Richtlinienverstöße
    Google betont, dass nur Verstöße gegen ihre eigenen Richtlinien zur Löschung führen können. Dadurch ignoriert die Plattform, dass es klare Vorschriften durch die deutsche Rechtsprechung gibt, die weit über ihre Richtlinien hinausgehen. Ein Beispiel: Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, müssen auch dann gelöscht werden, wenn sie gegen keine von Googles Richtlinien verstoßen.
  4. Neutralitätsversprechen als Ausrede
    Google behauptet oft, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kund:innen und Unternehmen keine Stellung beziehen zu können, da die Plattform nicht entscheiden könne, welche Seite im Recht ist. Die deutsche Rechtsprechung sieht das anders – Google ist als Plattformbetreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, wenn dies klar belegt werden kann.
  5. Verweis auf Drittanbieterbewertungen
    Bei Hotelbewertungen, die über Drittportale wie Booking.com erstellt wurden, verweist Google darauf, dass man sich direkt an den Drittanbieter wenden soll. Dass Google diese Inhalte aber selbst sichtbar macht und sich zu eigen macht, wird verschwiegen. Damit steht Google ebenfalls in der Verantwortung, diese Inhalte zu prüfen.
  6. Unbestimmte Wartezeit
    Google erwähnt, dass die Überprüfung einer Meldung einige Tage dauern kann. Das suggeriert ein flexibles Zeitfenster, obwohl das Landgericht Hamburg 2017 klargestellt hat, dass ein Verfahren wie das „Notice and Take Down-Verfahren“ gesetzlich innerhalb von maximal neun Tagen abgeschlossen sein muss.
  7. Ausschließlich technische Anweisungen
    Google beschreibt detailliert, wie man über die Plattform Bewertungen meldet – sei es durch das Drei-Punkte-Menü oder durch ein Meldeformular. Eine rechtliche Begründung, wie sie in Deutschland erforderlich ist, wird jedoch nicht erwähnt oder überhaupt angeregt.

Die Untätigkeit von Google: Was Sie wirklich tun können

Es gibt einen Grund, warum der von Google beschriebene Prozess für viele Unternehmen nicht ausreicht: Die Vorgehensweise berücksichtigt allein die Google-internen Richtlinien und nicht das geltende Recht. Um eine rechtswidrige Bewertung erfolgreich löschen zu lassen, müssen deutsche rechtliche Standards eingehalten werden. Genau aus diesem Grund hat die deutsche Rechtsprechung das sogenannte „Notice and Take Down Verfahren“ entwickelt.

Das rechtlich korrekte „Notice and Take Down Verfahren“

Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Beteiligten – das Unternehmen, der Rezensent und Google – in den Prozess einbezogen werden. Es läuft wie folgt ab:
Zunächst wird bei Google ein Antrag eingereicht, der schriftlich und nachvollziehbar begründet, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Der Rezensent wird anschließend von Google kontaktiert und hat sieben Tage Zeit, auf die Beschwerde zu reagieren. Bleibt eine Antwort aus oder ist die Begründung des Rezensenten unzulänglich, ist Google verpflichtet, die Bewertung zu löschen. Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. März 2017 muss dieser gesamte Prozess innerhalb von neun Tagen abgeschlossen sein.


Was lernen wir aus Googles Richtlinien und Handhabung?

Googles eigener Anspruch, als neutrale Plattform agieren zu wollen, steht häufig im Konflikt mit der Plattformverantwortung als international tätiger Akteur. Obwohl Google die Möglichkeit hat, innerhalb weniger Tage Bewertungen zu prüfen und zu löschen, reagiert die Plattform oft mit Untätigkeit oder lehnt Löschanträge ohne ausreichende Prüfung ab. Die Begründung, dass eine Bewertung nicht den Richtlinien widerspricht, reicht dabei selten aus, um die Rechte des betroffenen Unternehmens zu wahren.


Fazit: Expertenwissen ist unerlässlich

Die erfolgreiche Löschung einer rechtswidrigen Bewertung erfordert mehr als das einfache Klicken auf das Drei-Punkte-Menü bei Google. Nur ein vollständiges, rechtlich fundiertes Verfahren kann verhindern, dass Bewertungen zu einem dauerhaften Problem für Ihr Unternehmen werden. Die deutschen Rechtsprechungsgrundlagen sowie Verfahren wie das „Notice and Take Down-Verfahren“ stellen jedoch sicher, dass auch große Plattformbetreiber wie Google in die Verantwortung genommen werden.

Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, den rechtlich korrekten Weg einzuschlagen und Google zur Löschung unberechtigter Bewertungen zu verpflichten. Vertrauen Sie auf professionelle Begleitung, um Ihre Reputation effektiv zu schützen.

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