Das LandgerichtEin Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbar... Mehr München I hat mit seinem aktuellen Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) eine wichtige Entscheidung im Kampf gegen rechtswidrige Online-Bewertungen getroffen. Diese Entscheidung markiert einen Fortschritt für Unternehmen, die sich gegen anonyme Rufschädigung auf Bewertungsplattformen wehren müssen.
Neue rechtliche Möglichkeiten durch „Kettenauskunft“
Die Münchener Richter haben in ihrer Entscheidung klargestellt, dass nicht nur die Plattform Kununukununu ist eine Online-Plattform, die es Arbeitnehmern und B... Mehr, sondern auch GoogleGoogle LLC ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen,... Mehr als Betreiber des E-Mail-Dienstes Gmail zur Auskunftserteilung über die Verfasser negativer BewertungenBewertungen sind Rückmeldungen oder Beurteilungen von Produ... Mehr verpflichtet werden kann. Diese sogenannte „Kettenauskunft“ eröffnet Unternehmen deutlich bessere Möglichkeiten, die Identität von Verfassern rechtswidriger Bewertungen zu ermitteln.
Im konkreten Fall sah sich ein deutsches Unternehmen mit schwerwiegenden Vorwürfen auf der Plattform Kununu konfrontiert. Die anonymen Bewertungen enthielten nicht nur geschäftsschädigende Behauptungen über angebliche Verstöße gegen Umweltvorschriften, sondern auch Vorwürfe unrechtmäßiger Entlassungen älterer Mitarbeiter. Diese Äußerungen waren nicht nur rufschädigend, sondern erfüllten möglicherweise auch Straftatbestände der üblen Nachrede und Beleidigung.
Zweistufiges Vorgehen führt zum Erfolg
Der betroffene Arbeitgeber ging strategisch vor und erreichte zunächst die Herausgabe der bei Kununu hinterlegten Daten. Dies war über einen Auskunftsverfahren nach §§ 21, 22 TTDSG möglich. Das Gericht zwang Kununu zur Offenlegung der hinterlegten Daten. Da diese sich jedoch auf Gmail-Adressen der Verfasser beschränkten, reichte dies für eine eindeutige Identifizierung nicht aus. In einem zweiten Schritt wurde daher Google zur Herausgabe weiterer Bestandsdaten verpflichtet.
Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung mehrere zentrale Rechtspositionen: Gmail ist als „Anbieter digitaler Dienste“ im Sinne von § 21 TTDSG anzusehen, eine Kettenauskunft ist rechtlich zulässig, und das Unternehmensinteresse überwiegt gegenüber dem Anonymitätsschutz bei strafrechtlich relevanten Äußerungen.
Praktische Bedeutung für den Unternehmensalltag
Diese Entscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Sie zeigt deutlich, dass Unternehmen rechtswidrige Bewertungen nicht mehr hilflos hinnehmen müssen. Die vermeintliche Anonymität im Internet findet ihre Grenzen dort, wo rechtliche Grenzen überschritten werden. Eine effektive Verfolgung von Rufschädigungen wird durch dieses Urteil erheblich erleichtert.
Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen rechtswidrige Bewertungen empfiehlt sich ein systematisches Monitoring der relevanten Plattformen. Bei Entdeckung problematischer Einträge ist eine zeitnahe rechtliche Prüfung und Reaktion entscheidend. Die sorgfältige Dokumentation der strittigen Bewertungen bildet dabei die Grundlage für mögliche rechtliche Schritte.
Weitreichende Folgen für Online-Reputation
Die Entscheidung des Landgerichts München I markiert einen wichtigen Meilenstein im digitalen ReputationsmanagementReputationsmanagement bezeichnet die Praxis, den Ruf einer P... Mehr. Sie gibt Unternehmen effektive rechtliche Instrumente an die Hand, um sich gegen anonyme Rufschädigung zu wehren. Auch wenn das Verfahren zunächst aufwendig und kostenintensiv erscheinen mag, überwiegt der Nutzen einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung häufig die entstehenden Kosten.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie von Urteilen ein, die die Rechte von Unternehmen im digitalen Raum stärken. Bereits in der Vergangenheit hatte etwa das OberlandesgerichtEin Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der oberen Insta... Mehr Celle entschieden, dass Kununu einem Arbeitgeber Auskunft über die Bestands- und Nutzungsdaten eines Bewertenden erteilen muss, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Auch das Oberlandesgericht Hamburg befasste sich mit der Löschung mehrerer negativer Einträge auf der Plattform.
Ausblick und strategische Bedeutung
Diese Rechtsprechung zeigt eine klare Tendenz: Die Gerichte erkennen zunehmend die Bedeutung des Reputationsschutzes im digitalen Zeitalter an und entwickeln praxistaugliche Lösungen für Unternehmen. Die Möglichkeit der Kettenauskunft ist dabei ein wichtiges Instrument, um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auch bei zunächst anonymen Äußerungen zu gewährleisten.
Für Unternehmen bedeutet dies eine deutliche Stärkung ihrer Position im Umgang mit negativen Online-Bewertungen. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Identifizierung von Verfassern rechtswidriger Bewertungen wurden erheblich erweitert. Dies dürfte auch eine präventive Wirkung entfalten und potenzielle Verfasser rufschädigender Bewertungen von rechtswidrigen Äußerungen abhalten.
Die neue Rechtsprechung unterstreicht die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Strategie im Umgang mit Online-Bewertungen. Eine schnelle und fundierte rechtliche Beratung kann dabei helfen, die nun verfügbaren rechtlichen Instrumente effektiv zu nutzen und den Unternehmensruf wirksam zu schützen.