Beiträge in Social Media löschen lassen: So geht’s

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Update 31.01.2024 – Aktuelle Entwicklungen im IT-Recht: Löschverpflichtung von rechtswidrig geposteten Inhalten auf Social Media Plattformen
  • Rechtsgrundlagen
  • Möglichkeiten zur Löschung von Beiträgen in Social Media
    • Löschung durch den Urheber
    • Löschung durch den Plattformbetreiber
    • Löschung durch die Gerichte
  • Praxistipps
  • Fazit

Einleitung

In den sozialen Medien werden täglich Milliarden von Beiträgen veröffentlicht. Dabei kann es vorkommen, dass sich jemand über einen Beitrag geärgert fühlt oder dass ein Beitrag gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks verstößt. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, Beiträge in Social Media löschen zu lassen.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht Tipps geben, wie Sie Beiträge in Social Media löschen lassen können.

Update 31.01.2024 – Aktuelle Entwicklungen im IT-Recht: Löschverpflichtung von rechtswidrig geposteten Inhalten auf Social Media Plattformen

Liebe Leserinnen und Leser,

ich möchte auf eine wegweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Verantwortung von Plattformbetreibern im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten in den sozialen Medien hat. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen wie Meta (ehemals Facebook), sondern kann auch für kleinere Plattformen von Interesse sein.

In dem vorliegenden Fall ging es um die Pflicht eines Plattformbetreibers, nach Kenntnis von rechtswidrigen Posts auch sinn- bzw. kerngleiche Posts zu löschen. Das Gericht entschied, dass die konkrete Kenntnis eines rechtsverletzenden Posts, in diesem Fall ein Falschzitat, den Plattformbetreiber verpflichtet, auch andere sinngleiche Äußerungen zu entfernen. Selbst wenn die Bewertung dieser sinngleichen Äußerungen eine menschliche Überprüfung erfordert, ist dies nicht als unzumutbar anzusehen.

Die Klägerin, eine Politikerin, wurde Opfer eines gefälschten Zitats, das auf der Plattform Facebook veröffentlicht wurde. Das Gericht bestätigte, dass dieses Falschzitat einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin darstellt und sie in ihrem Recht am eigenen Wort verletzt.

Die interessante Wendung in diesem Fall ist die Feststellung des Gerichts, dass die Beklagte, in diesem Fall Meta, als sogenannte mittelbar verantwortliche Störerin auch dazu verpflichtet ist, alle weiteren identischen oder sinngleichen Posts zu löschen, sobald sie konkrete Informationen darüber erhält. Dies resultiert aus der Übermittlung konkreter URLs hinsichtlich der angegriffenen Posts durch die Klägerin und der definierten Auslegung von „sinngleich“.

Das Gericht betonte, dass Plattformbetreiber zwar keine allgemeine Überwachungs- und aktive Nachforschungspflicht hinsichtlich rechtswidriger Inhalte gemäß der E-Commerce-Richtlinie haben, jedoch nach Kenntnis der Rechtsverletzung verpflichtet sind, künftige Störungen zu verhindern. Dies gilt nicht nur für wortgleiche, sondern auch für sinngemäße Wiederholungen.

Die Entscheidung hebt hervor, dass bei der Suche nach sinngleichen Äußerungen auch automatisierte Techniken und Mittel zum Einsatz kommen können, obwohl in Fällen von abgewandelten Posts (sog. Captions) eine gewisse menschliche Beurteilung erforderlich sein kann. Diese Kombination aus automatischer Erkennung und menschlicher Einzelfallbewertung ist zumutbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, da die Revision zugelassen wurde. Dennoch sollten Plattformbetreiber und Rechtsanwälte im Bereich des IT-Rechts diese Entwicklungen genau verfolgen, da sie die Verantwortung und Pflichten im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten weiter klären.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.1.2024, Az. 16 U 65/22

(vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.4.2022, Az. 2-03 O 188/21)

Rechtsgrundlagen Beiträge in Social Media löschen

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Löschung von Beiträgen in Social Media vorschreibt. Allerdings gibt es einige rechtliche Grundlagen, die eine Löschung ermöglichen können.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das es jedem Menschen ermöglicht, über die Veröffentlichung seines Bildes zu bestimmen. Wird ein Beitrag veröffentlicht, in dem ein Mensch ohne seine Einwilligung abgebildet ist, kann der Betroffene die Löschung des Beitrags verlangen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers, sein Werk zu verwerten. Wird ein Beitrag veröffentlicht, der urheberrechtlich geschützt ist, kann der Urheber die Löschung des Beitrags verlangen.

Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke

Die meisten sozialen Netzwerke haben Nutzungsbedingungen, die bestimmte Inhalte verbieten. Wird ein Beitrag veröffentlicht, der gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann der Plattformbetreiber den Beitrag löschen.

Möglichkeiten zur Löschung von Beiträgen in Social Media

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Beiträge in Social Media löschen zu lassen.

Löschung durch den Urheber

Der einfachste Weg, einen Beitrag zu löschen, ist, den Urheber des Beitrags selbst zu bitten, den Beitrag zu löschen. In den meisten Fällen wird der Urheber dem Anliegen nachkommen.

Löschung durch den Plattformbetreiber

Wenn der Urheber den Beitrag nicht löschen möchte, können Sie sich an den Plattformbetreiber wenden. Die meisten sozialen Netzwerke bieten eine Möglichkeit, Beiträge zu melden, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Der Plattformbetreiber wird den Beitrag dann prüfen und gegebenenfalls löschen.

Löschung durch die Gerichte

Wenn der Plattformbetreiber den Beitrag nicht löschen möchte, können Sie den Weg über die Gerichte gehen. Sie können eine Klage auf Löschung des Beitrags erheben. In diesem Fall wird ein Gericht entscheiden, ob der Beitrag gelöscht werden muss.

Praxistipps Beiträge in Social Media löschen

Wenn Sie unerwünschte Beiträge in Social Media löschen lassen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten:

  • Dokumentieren Sie den unerwünschten Beitrag. Machen Sie einen Screenshot oder speichern Sie den Link zu dem Beitrag. So können Sie beweisen, dass der Beitrag existiert hat und was er genau enthalten hat.
  • Seien Sie höflich und sachlich. Wenn Sie den Verfasser oder die Plattform kontaktieren, bleiben Sie ruhig und freundlich. Erklären Sie, warum der Beitrag unerwünscht ist und was Sie von ihnen erwarten. Drohen Sie nicht gleich mit rechtlichen Konsequenzen, sondern versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Seien Sie geduldig und hartnäckig. Es kann einige Zeit dauern, bis die Plattform oder der Verfasser auf Ihre Anfrage reagiert. Geben Sie nicht auf, wenn Sie keine Antwort erhalten oder abgelehnt werden. Wiederholen Sie Ihre Anfrage oder wenden Sie sich an eine höhere Instanz.
  • Holen Sie sich professionelle Hilfe. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Beitrag unerwünscht ist oder wie Sie ihn löschen lassen können, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für IT-Recht wenden. Er kann Sie beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Fazit Beiträge in Social Media löschen

In den meisten Fällen ist es möglich, Beiträge in Social Media löschen zu lassen. Wenn Sie einen Beitrag löschen lassen möchten, sollten Sie sich an den Urheber des Beitrags oder den Plattformbetreiber wenden. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, den Weg über die Gerichte zu gehen.

2 Gedanken zu „Beiträge in Social Media löschen lassen: So geht’s“

  1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Feil, Ich habe ein großes Problem und somit auch ein wichtiges Anliegen an sie! Ich habe einen Alten Facebook Account der Unter dem Namen HoppaMc Ernst läuft und der von mir 2018 erstellt wurde, dort habe ich was am 15.03.2018 gepostet was dringend gelöscht werden muss aber ich habe keine Zugangsdaten mehr dafür keine (E-Mail Adresse, Passwort oder Telefonnummern) da ich diesen Account schon lange nicht mehr nutze, habe ich mehr mals Facebook gebeten das man diesen Facebook Accounts und dehren Inhalte Bitte Löschen tut, und das will Facebook einfach nicht machen. Ich habe auch dieses Konte und den Inhalt/Post vom 15.03.2018 mehr mals gemeldet und drum gebettelt das es für immer gelöscht wird. Ich füge ihnen noch den Link dazu bei damit sie wissen worum es geht. Ich Bitte sie sehr darum das sie eventuell/vielleicht was dagegen machen oder Unternehmen können das Facebook meinen Alten Facebook Account für immer löscht.
    https://www.facebook.com/100023866244488/posts/pfbid02Uzt29FnuzkRoV9encXTR2N9cAFcxpaT3PHfnZqznR4y7BEnjwaFyEi37yruKRLTGl/?app=fbl
    Ich hoffe doch sehr das sie mir Bitte helfen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten Ernst

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Ernst,

      leider kann ich aufgrund meiner derzeit starken Arbeitsbelastung und meines bevorstehenden Urlaubs Ihr Beratungsmandat nicht übernehmen und Ihre Anfrage nicht weiter rechtlich prüfen. Bitte wenden Sie sich an eine Kollegin oder einen Kollegen oder die Verbraucherzentrale.

      Viele Grüße
      Thomas Feil

      Antworten

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