Reputationsmanagement – Löschung von negativen Google-Bewertungen

Negative Online-Bewertungen können für Unternehmer und Mediziner gleichermaßen zu einem erheblichen Ärgernis werden. Diese Bewertungen haben nicht nur einen unmittelbaren Einfluss auf die Reputation eines Unternehmens oder einer Einzelperson, sondern können auch langfristige Schäden verursachen. Viele fühlen sich hilflos angesichts solcher negativen Kritiken. Doch es besteht kein Grund zur Resignation. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bestehen durchaus erfolgversprechende Möglichkeiten, unberechtigte negative Google-Rezensionen zu beseitigen. In vielen Fällen ist es ratsam, solche Bewertungen juristisch anzufechten, insbesondere wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Diese stellen in der Regel eine Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechts dar und greifen in den Geschäftsbetrieb ein. Reputationsmanagement? Fachanwalt für IT-Recht hilft bundesweit.

Anonyme Verfasser – Wie kann gehandelt werden?

Ein häufiges Problem besteht darin, dass Bewertungen anonym abgegeben werden und der Verfasser nicht leicht identifiziert werden kann. In solchen Fällen bietet sich jedoch die Möglichkeit, den Plattformbetreiber auf die rechtswidrige Bewertung aufmerksam zu machen und die Löschung zu verlangen. Der Plattformbetreiber ist in der Regel dazu verpflichtet, ein Prüfungsverfahren einzuleiten und den Verfasser der Bewertung um eine Stellungnahme sowie gegebenenfalls um Nachweise zu bitten. Wenn der Verfasser nicht angemessen reagiert oder sich gar nicht meldet, hat der Plattformbetreiber oft die Pflicht, die Bewertung zu entfernen. Es ist jedoch entscheidend, dass die Beschwerde gegenüber dem Plattformbetreiber präzise und rechtlich fundiert erfolgt, um die Erfolgsaussichten zu maximieren. Eine unzureichende oder laienhafte Beschwerde kann von Google abgelehnt werden. Daher ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Insbesondere da die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen, Werturteilen und Schmähkritik oft rechtliche Fachkenntnisse erfordert.

Bewertung ohne Kommentar? Löschen ist möglich!

Bewertungen, die lediglich Sterne ohne begleitenden Kommentar vergeben, werden im Allgemeinen als Meinungsäußerungen betrachtet. Meinungsäußerungen, die nicht in Schmähkritik ausarten, werden normalerweise als Meinungsfreiheit respektiert. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Verfasser der Bewertung kein Kunde des bewerteten Unternehmens oder kein Patient des Arztes war und somit keine eigene reale Erfahrung als Grundlage für die Bewertung hatte. Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Lübeck aus dem Jahr 2018 (Az.: I O 59/17) stellte fest, dass kommentarlose Sternebewertungen als Meinungsäußerungen gelten. Diese müssen jedoch nicht hingenommen werden, wenn keine tatsächliche Erfahrung des Verfassers mit dem bewerteten Unternehmen vorliegt.

Ähnlich entschied auch das Landgericht Köln in einem Fall im Jahr 2020 (Az. 28 O 279/20) zugunsten eines Unternehmens, das die Existenz eines Kundenkontakts bestritten hatte. Das Gericht entschied, dass Google seine Prüfpflichten verletzt hatte, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Bewertung auf realen Erfahrungen basierte. Es ordnete die Löschung der Bewertung an. Zuletzt bestätigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 9. August 2022 (Az.: VI ZR 1244/20) bezüglich einer Hotelbewertung, dass die bloße Behauptung des Bewerteten, es habe keinen Gästekontakt gegeben, ausreicht, um die Prüfpflichten des Bewertungsportals zu aktivieren. Dies gilt nicht nur in Fällen ohne jegliche tatsächliche Angaben zur Leistungsinanspruchnahme. Sondern auch dann, wenn es Anhaltspunkte für einen Gästekontakt gibt, den der Bewertete nicht verifizieren kann. Da das Bewertungsportal seinen Prüfpflichten nicht nachgekommen war und die Nutzeranfragen ignorierte, wurde angenommen, dass kein Gästekontakt bestand, und die Bewertung musste gelöscht werden.

Wurden Sie online schlecht bewertet?

Zögern Sie nicht, mich für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren, wenn Sie mit negativen Online-Bewertungen konfrontiert sind. Als Fachanwalt für IT-Recht und erfahrener Rechtsanwalt mit einer langjährigen Praxiserfahrung seit 1994 kann ich Ihnen dabei helfen, Ihre Reputation zu schützen. Oftmals bestehen gute Aussichten auf eine erfolgreiche Löschung solcher Bewertungen, wenn sie rechtlich fundiert angegangen werden. Vertrauen Sie daher auf die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, um Ihre Reputation zu wahren und Ihre Online-Präsenz zu schützen.

Reputationsmanagement – Eine Strategie für den digitalen Erfolg

Eine erfolgreiche Online-Reputation ist heute entscheidend für den Erfolg von Unternehmen und Einzelpersonen. Eine positive Online-Präsenz kann das Vertrauen der Kunden stärken und das Geschäftswachstum fördern. Daher ist es von großer Bedeutung, aktiv Maßnahmen zum Reputationsmanagement zu ergreifen. Dies umfasst nicht nur die Entfernung unzulässiger Bewertungen, sondern auch den Aufbau einer positiven Online-Präsenz durch gezielte Marketing- und Kommunikationsstrategien.

Das Reputationsmanagement erfordert ein tiefes Verständnis des IT-Rechts und der aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich Online-Bewertungen. Ein erfahrener Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Online-Reputation zu schützen und zu stärken. Gemeinsam können wir die besten Strategien entwickeln, um negative Bewertungen zu bekämpfen und Ihre digitale Präsenz zu optimieren. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung, damit wir gemeinsam Ihre Reputation im digitalen Zeitalter sichern können.

Die Macht des Reputationsmanagements

Das Reputationsmanagement ist nicht nur eine Verteidigungsstrategie gegen ungerechtfertigte Online-Bewertungen. Es ist auch ein aktives Instrument zur Steigerung Ihrer Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit im Internet. Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie in Erwägung ziehen sollten, um Ihre Online-Reputation zu optimieren:

  1. Erstellung und Pflege positiver Inhalte: Um negative Bewertungen zu überwinden, ist es entscheidend, positive Inhalte zu entwickeln und zu veröffentlichen. Dies können informative Blogbeiträge, Experteninterviews, Kundenbewertungen oder Fallstudien sein, die Ihr Fachwissen und Ihre Qualitäten hervorheben.
  2. Suchmaschinenoptimierung (SEO): Ein wichtiger Schritt im Reputationsmanagement ist die Optimierung Ihrer Online-Inhalte, damit sie bei den Suchmaschinenergebnissen in den Vordergrund treten. So können Sie sicherstellen, dass positive Informationen über Ihr Unternehmen oder Ihre Person leichter gefunden werden.
  3. Aktive Social-Media-Präsenz: Die aktive Teilnahme in sozialen Netzwerken kann dazu beitragen, Ihre Online-Reputation zu verbessern. Hier können Sie mit Kunden interagieren, Ihr Fachwissen teilen und auf Anfragen oder Bewertungen zeitnah reagieren.
  4. Reputationsschutz durch rechtliche Maßnahmen: Während Sie Ihre Online-Reputation stärken, ist es auch wichtig, rechtliche Schritte gegen unfaire und schädliche Bewertungen zu erwägen. Ein erfahrener Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu schützen und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

Reputationsmanagement als langfristige Strategie

Reputationsmanagement sollte nicht als einmalige Aktion betrachtet werden, sondern als kontinuierlicher Prozess. Die Online-Welt ist dynamisch und ständigen Veränderungen unterworfen. Daher ist es wichtig, Ihre Online-Reputation aktiv zu pflegen und anzupassen, um mit den aktuellen Trends und Entwicklungen Schritt zu halten.

Der Schlüssel zum erfolgreichen Reputationsmanagement liegt in der Kombination von rechtlichen Schritten mit einer positiven und authentischen Online-Präsenz. Indem Sie sich auf diese beiden Aspekte konzentrieren, können Sie nicht nur negative Bewertungen beseitigen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen und Ihr digitales Ansehen stärken.

Fazit Reputationsmanagement

In der heutigen digitalen Ära ist das Reputationsmanagement von entscheidender Bedeutung. Es geht nicht nur darum, unfaire Bewertungen zu bekämpfen, sondern auch darum, eine positive Online-Präsenz aufzubauen und zu erhalten.

Ein erfahrener Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Reputation zu schützen und zu verbessern. Wenn Sie mit negativen Online-Bewertungen konfrontiert sind oder Ihre Online-Präsenz stärken möchten, zögern Sie nicht, mich für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Seite, um Ihre Reputation im digitalen Zeitalter zu sichern und auszubauen. Ihr Erfolg und Ihre Reputation sind es wert, geschützt und gestärkt zu werden.

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