Betrug beim Autokauf

Betrug beim Autokauf ist keine Seltenheit. Der Autokauf bei einem Händler verspricht zwar mehr Sicherheit, bringt allerdings auch höhere Kosten mit sich. Daher setzen viele auf den Privatkauf eines Fahrzeugs oder bieten das eigene Auto auf gleichem Weg an.

Leider wissen das auch Betrüger und nutzen den Boom des Gebrauchtwagenmarkts für ihre Zwecke. Es ist wichtig, die bekannten Betrugsmaschen zu kennen, besonders wenn es sich um Anzeigen im Onlinebereich handelt. Ich zeige Ihnen, worauf Sie bei Inseraten und bei der Besichtigung eines Gebrauchtwagens achten sollten, wie Sie sich vor Betrug schützen und welche Rechte Sie bei Betrug geltend machen können.

Update 24.06.2024 – Betrugsversuch beim Autokauf: Käufer entdeckt rechtzeitig die Falle

Ein Mann wurde beim Online-Autokauf beinahe Opfer eines Betrugs. Dank seiner rechtzeitigen Skepsis blieb ihm jedoch ein finanzieller Verlust erspart. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet.

Laut der Polizeiinspektion erhielt der 68-jährige Käufer per E-Mail ein Angebot zum Kauf von zwei Autos im Gesamtwert von etwa 27.000 Euro. Nach einem vermeintlich abgeschlossenen Kaufvertrag wollte er sich telefonisch über die Vertragsdetails erkundigen. Dabei stellte sich heraus, dass das Angebot gefälscht war.

Ein bislang unbekannter Täter hatte das Angebot einer seriösen Autovermittlung nachgeahmt und die Kontodaten manipuliert. Glücklicherweise hatte der Käufer noch kein Geld überwiesen. Die Polizei ermittelt nun wegen versuchten Warenbetrugs.

Update 23.05.2024 – Autokauf auf TikTok? Polizei warnt vor Betrug

Die Polizei Ludwigsburg weist in einer Pressemitteilung auf eine Betrugsmasche auf TikTok hin. Ein 32-jähriger Mann entdeckte auf der Plattform, die hauptsächlich für kurze Videos genutzt wird, ein Angebot für einen Gebrauchtwagen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer forderte dieser eine Anzahlung von 5.000 Euro. Nachdem der Käufer die Summe überwiesen hatte, brach der Verkäufer den Kontakt ab. Der Verkauf kam nie zustande und der vermeintliche Verkäufer behielt die Anzahlung.

Diese Betrugsmasche wenden Betrüger auch auf andere Social-Media-Plattformen an, wie t3n berichtet. Bei Online-Angeboten, die nicht auf offiziellen Verkaufsplattformen mit Käuferschutz gelistet sind, ist daher besondere Vorsicht geboten. Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, sollten Käufer zunächst überprüfen, wer das Angebot eingestellt hat. Wenn der Social-Media-Account keine weiteren Beiträge oder Aktivitäten aufweist, sollten potenzielle Käufer skeptisch werden. Auch wenn das Angebot deutlich günstiger ist als vergleichbare Angebote, ist Vorsicht geboten. Als Bezahlmethode sollten Nutzer immer eine Barzahlung bei Übergabe oder eine Bezahlmethode wie PayPals „Waren und Dienstleistungen“, die einen Käuferschutz bietet, wählen.

Wachstum des Online-Handels verlangsamt sich, Cyberkriminalität nimmt zu

Die kriminellen Aktivitäten von Betrügern im Internet haben in den letzten Jahren weltweit stark zugenommen, wie unter anderem die Welt berichtet. Der Datensicherheitsdienstleister Lexis Nexis Risk Solutions kommt nach Auswertung seiner firmeneigenen Daten zu diesem Ergebnis. Während die Zahl der Online-Käufe im letzten Jahr nur um 7 Prozent gestiegen ist, nahm die Zahl der Angriffe auf E-Commerce-Transaktionen um 59 Prozent zu. Dabei handelt es sich um Angriffe, die menschliche Täter ausführen und nicht auf programmierte Bots zurückzuführen sind.

Für die Untersuchung wertete Lexis Nexis Risk Solutions die Daten von 92 Milliarden Online-Transaktionen aus. Die meisten Cyberattacken wurden in Nordamerika registriert. Bei rund 29 Prozent der Attacken stehlen die Täter Zugangsdaten und übernehmen Accounts. Häufig werden dazu Fake-Webseiten erstellt, die die Daten abgreifen. Ebenso werden Opfer durch Fake-Callcenter-Anrufe dazu verleitet, sensible Daten am Telefon preiszugeben.

Betrug beim Autokauf – was steckt dahinter?

Die Betrugsmöglichkeiten sind im Bereich des Gebrauchtwagenhandels enorm. Von weggelassenen Mängeln über den gefälschten Tachostand bis hin zum Angebot von Importfahrzeugen, Firmenwagen und gestohlenen Autos nutzen Betrüger eine Vielzahl an Täuschungsmanövern, um an Ihr Geld zu kommen.

Einen Vorteil bietet die Anonymität im Internet, die es Kriminellen erleichtert, ihre Opfer zu finden und über den Tisch zu ziehen. Findet eine Kommunikation ausschließlich über E-Mails statt, sollten die Alarmglocken bereits läuten. Gleiches gilt bei sehr günstigen Schnäppchen, der Bitte um Vorkasse oder bei der unvollständigen Angabe der benötigten Kontaktdaten.

Juristisch wird von einer arglistigen Täuschung gesprochen, wenn der Verkäufer Sie über den Zustand eines Fahrzeugs täuscht. Zwar ist es möglich, den Autokauf anzufechten, der Weg ist jedoch gerade für Privatpersonen schwierig, wenn die Betrüger bereits über alle Berge sind.

Gleichzeitig verlangt das Gesetz, dass der Täuschende vorsätzlich gehandelt haben muss, entsprechend über die Unrichtigkeit der Angaben in Kenntnis war oder diese zumindest für möglich gehalten hat. Entsprechend sind Zeugen aufzutreiben oder ein Nachweis durch eine unabhängige Werkstatt zu erbringen, dass bereits vor dem Kaufzeitpunkt schwerwiegende Mängel vorlagen.

Betrug beim Autokauf: Automarkt und Privatangebote

Der klassische Autokauf bietet wie kaum ein anderes Rechtsgeschäft das Potenzial für den Betrug. Dabei sind Käufer und Verkäufer mit dem Problem gleichermaßen konfrontiert und können auf unseriöse Angebote und Verkaufstaktiken treffen, die besonders im Internet gang und gäbe sind. Für Betrüger geht es um das schnelle Geld, wobei mit einfachen Mitteln verbesserte Konditionen erzielt werden, die sich erst nach dem Kauf als Mängel offenbaren.

Beim Autokauf von einer Privatperson ist laut Gesetz ein sehr geringer Rechteumfang gewährleistet, während mehr Sicherheit bei offiziellen Händlern besteht. Dennoch kann auch beim Privatkaufgeschäft der Haftungsausschluss durch arglistiges Mängelverschweigen außer Kraft gesetzt werden. Meistens ist ein Vorgehen jedoch nicht mehr ohne Anwalt möglich.

Sinnvoll ist daher immer, schon im Vorfeld die Annonce zu prüfen, einen genauen Blick auf den Kaufpreis zu werfen und immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Vergessen Sie dabei nicht, dass nicht nur Privatverkäufer betrügerisch agieren können, sondern auch einige Händler auf gängige Betrugsmaschen setzen.

Daneben gibt es weitere Probleme, die beim Autokauf schief gehen können. Häufig vereinbaren die beiden Parteien, dass sich der Käufer um eine Ummeldung des Fahrzeugs zu kümmern hat. Geschieht in diesem Zeitraum ein Missbrauch oder Unfall durch Dritte, haftet der Käufer, daher ist es wichtig, das Fahrzeug immer vor dem Verkauf abzumelden oder auf eine Abmeldung vor der Abnahme als Käufer zu bestehen.

Die bekanntesten Betrugsmaschen beim Autokauf auf einen Blick

Um die Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, Anzeigen im Internet genau zu prüfen. Vergleichen Sie Preise, um hohe Preisangebote oder zu günstige Schnäppchen erkennen zu können.

Ein Fahrzeug sollte immer zu einem realen Marktwert verkauft werden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich selten um ein seriöses Angebot.

Betrug beim Autokauf: Rechte von Händler und Käufer

Allgemein gilt, dass der Kauf bei Privatpersonen weniger Rechte einräumt als bei einem Händler. Der Onlinemarkt findet in der Regel über Verkaufsplattformen statt, auf dem Händler und Privatanbieter ihre Anzeigen schalten und von Interessierten kontaktiert werden können.

Die Plattform kann dabei renommiert sein und einen größeren Umfang der Datenangaben fordern, vor Betrug schützen diese Sicherheitsmaßnahmen dennoch nicht. Besonders beim direkten Autoverkauf tun sich einige Fallen auf, in die unwissende Käufer hineintappen.

Neben dem Verkauf gestohlener Fahrzeuge, für die Betrüger oftmals dennoch die zugehörigen Papiere vorlegen, ist es üblich, schwerwiegende Mängel zu verschweigen oder den Tachostand zu manipulieren. Bei letzterem bewirkt die Änderung, dass ein Fahrzeug neuwertiger erscheint als es ist.

Auch Importfahrzeuge sind ein Problem. Trickbetrüger nutzen den Automarkt, um Fahrzeuge aus dem Ausland zu verkaufen, die nicht mehr als straßentauglich eingestuft werden können und daher nicht als verkehrssicher gelten.

Ebenso arbeiten einige Händler mit Tricks, die für den Käufer problematisch werden können. Ein gerne angewendetes Konzept ist das nachträgliche Drücken eines Preises. Händler kontaktieren dafür Autoverkäufer, die sie im Internet gefunden haben, und bieten einen sehr guten Kaufpreis an. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug zu ihm bringen, unter Umständen mit einer längeren Anfahrt. Vor Ort wird der Händler dann versuchen, Ihnen diverse Mängel nachzuweisen, um den Kaufpreis zu reduzieren.

Zwar ist der Autohändler gesetzlich dazu verpflichtet, eine Sachmängelhaftung zu gewährleisten, die Frist beträgt jedoch nur zwei Jahre und greift nur, wenn der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Leider ist beim Kauf nicht immer ersichtlich, welche Probleme das Fahrzeug hat oder ob ein Verschleiß vorliegt, da Händler wissen, wie ein Auto neuwertig präsentiert wird. Stellen Sie danach Mängel fest, liegt die Beweislast bei Ihnen als Käufer.

Betrug beim Autoverkauf: Mündlicher Vertrag

Auch für Privatverkäufer gibt es Fallen, die den Verkauf erschweren. Schon mit einem von Ihnen abgegebenen Preisgebot kommt ein mündlicher Vertrag zustande, wenn der Käufer dieses annimmt. Hinterher versuchen Betrüger jedoch, dem Fahrzeug Mängel zu unterstellen, um den Preis zu drücken.

Eine beliebte Masche ist auch, im Internet nachzufragen, ob das Fahrzeug zu dem veranschlagten Preis zu haben ist. Wenn Sie als Verkäufer das Ganze bestätigen, der Käufer sich aber weigert, einen Musterkaufvertrag zu unterschreiben, bei dem eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird, kann es sein, dass der Betrüger versucht, den Preis aufgrund der fehlenden Haftung zu drücken. Entsprechend wichtig ist es, vorab klarzumachen, dass der Verkauf nur zustande kommt, wenn der Vertrag unterschrieben wird.

Weitere Tricks und Betrugsmaschen

Der Strohmann-Trick

Der Händler bietet das Fahrzeug zwar an, der Kaufvertrag wird jedoch über einen unbekannten Dritten geschlossen.

Dabei ist der Händler lediglich ein Vermittler bzw. Strohmann und versucht, Sicherheiten vorzutäuschen, während beim Privatverkauf durch den Dritten die Sachmängelhaftung wegfällt, die der Händler eigentlich gewährleisten müsste.

Scheckbetrug

Beim Verkauf des Fahrzeugs meldet sich ein Interessent aus dem Ausland und akzeptiert per E-Mail den Kaufpreis. Der Verkäufer erhält daraufhin einen Scheck mit höherer Summe als vereinbart und soll die Differenz durch Bargeld-Transfer oder durch Überweisung ins Ausland ausgleichen.

Meistens platzt der Scheck nach einigen Wochen, da er entweder gefälscht oder nicht gedeckt ist, und der Verkäufer bleibt auf den Kosten sitzen.

Betrug mit unseriösen Sachverständigen

Gängige Betrugsmaschen finden mit unseriösen Sachverständigen statt, die ein Gutachten erstellen, um Mängel zu verschleiern, oder den Preis durch Schätzung ermitteln, der dann deutlich unter dem gewünschten liegt.

Betrug beim Autokauf: Vorkassenbetrug

Ein gerne genutztes Betrugskonzept ist die Bitte um Vorkasse. Auf seriösen Internetplattformen verlassen sich Käufer darauf, dass die Inserate eine sichere Kontaktvermittlung darstellen, während die Plattformen keine Absicherung in Hinblick auf die Identität der Anbieter gewährleisten können.

Entsprechend ist es wichtig, die Vorkasse zu verweigern.

Gefälschte Fahrzeugpapiere

Selbst für gestohlene Fahrzeuge weisen Betrüger die benötigten Fahrzeugpapiere vor, die sich jedoch bei der Ummeldung als falsch herausstellen. Möglich ist der Betrug, wenn Blanko-Zulassungspapiere gestohlen und die Daten in die gestohlenen Dokumente übernommen werden.

Das gestohlene Fahrzeug wird dann von der Polizei sichergestellt, während der Betrüger mit dem Geld über alle Berge ist. Dem Käufer bleibt dabei nur die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu machen.

Ankauftrick

Betrüger arbeiten gerne mit Versprechungen von Höchstpreisen in bar oder mit Flyern und Kärtchen, auf denen „Kaufe Ihr Auto“ steht.

Das Angebot wirkt verlockend, dahinter verbergen sich jedoch unseriöse Händler, die Fahrzeuge für den Export suchen und billig aufkaufen möchten. Auch hier wird mit dem Hinweis auf gravierende Mängel gearbeitet, um den Preis bei Besichtigung herunterzuhandeln.

Absicherung gegen den Betrug beim Autokauf

Schon bei der Überprüfung des Inserats im Internet können Sie auf verschiedene Hinweise achten, die auf einen Betrug hindeuten. Verzichten Sie als

  • Käufer immer auf Vorkasse und
  • als Verkäufer auf feste Zusagen ohne Mustervertrag.

Anzeigen, die sehr hochwertige Fahrzeuge für sehr günstige Preise anbieten, sind immer fragwürdig. Der Preis sollte dem realen Marktwert entsprechen.

Empfehlenswert ist immer, die Kontaktdaten zu prüfen und sich mit einem Verkäufer persönlich für die Autobesichtigung zu treffen. Händler und Verkäufer, die nur über E-Mails kommunizieren, sind nicht seriös. Weigert sich der Verkäufer, eine Besichtigung oder Probefahrt durchzuführen, sollten Sie auf den Kauf verzichten.

Lassen Sie sich bei der Besichtigung immer alle wichtigen Dokumente vorlegen, darunter den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und Nachweise über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung. Vergleichen Sie dabei auch die Fahrgestellnummer des Autos mit den Angaben in den Papieren.

Exportwagen zum Schnäppchenpreis

Ähnlich fragwürdig sind Angebote von Verkäufern aus dem Ausland für Exportwagen zu einem Schnäppchenpreis. Oftmals sind diese nicht ausreichend sachgemäß geprüft und entsprechen nicht den Sicherheitsbestimmungen in Deutschland. Überweisungen ins Ausland sind ebenfalls problematisch, besonders bei Verkäufern, die einen Treuhandservice nutzen. Nach der Überweisung sind diese dann meistens nicht mehr zu erreichen.

Betrüger versuchen Käufer auch gerne unter Druck zu setzen, fordern eine sofortige Kaufentscheidung oder drängen zu einem schnellen Vertragsabschluss. In diesem Fall sollten Sie auf den Autokauf verzichten. Der Betrug kann auch schon online stattfinden, beispielsweise wenn Sie das Fahrzeug zum Verkauf nicht in den Kennzeichen schwärzen. Betrüger sammeln Daten und geben diese weiter, meistens für den Versicherungsbetrug, bei dem ein fiktiver Schaden gemeldet und das Geld einkassiert wird.

Risiko Abmeldung

Es ist ratsam, bei einem Privatkauf das Geld immer erst …

  • nach der Probefahrt und
  • im Austausch mit den Zulassungspapieren zu übergeben.

Am sichersten ist es, wenn das Auto vom Vorbesitzer abgemeldet ist und keine Ummeldung erfordert. Schließen Sie dabei immer einen Kaufvertrag ab, auch bei Händlern, die Ihnen das Fahrzeug abkaufen möchten, selbst wenn ein solches Geschäft keine Schriftform benötigt.

Zusagen am Telefon, dass Sie das Auto für eine bestimmte Summe verkaufen möchten, gelten als mündlicher Vertrag. Entsprechend gilt der Handel auch, wenn danach bessere Angebote hereinkommen. Verzichten Sie daher auf konkrete Zusagen oder legen Sie genau fest, was die Verhandlungsbasis ist.

Wenn Sie nach dem Anruf auf ein Inserat um Rückruf gebeten werden und in eine Warteschleife geraten, legen Sie auf, da es sich hierbei um teure Telefonnummern handelt. Erkennbar sind diese, wenn im Inserat kein direkter Käufer genannt wird.

Bezahlung unter Zeugen

Um sich gegen Betrug zu schützen, ist es ratsam, die Bezahlung und die Übergabe des Fahrzeugs unter Zeugen zu machen. Die Anfertigung eines Fahrzeugguthabens schützt den Käufer vor Problemen, dient aber auch dem Verkäufer, um den Kauf abzuschließen und auf der sicheren Seite zu sein.

Durch einen unabhängigen Sachverständigen wird dann geprüft, ob der Zustand des Fahrzeugs mit den Verkäuferangaben übereinstimmt und der aktuelle Marktwert gewährleistet ist. Der Kaufpreis sollte dabei erst nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs überwiesen oder bar übergeben werden. Besteht die Möglichkeit, vor dem Bezahlen zu prüfen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde, ist der Schutz vor Betrug noch einmal höher.

Mögliche Vorgehensweisen nach einem Betrug beim Autokauf

Natürlich lässt sich nicht immer erkennen, ob ein Betrug beim Autokauf vorliegt. Verschwiegene Mängel und manipulierte Tachos sind häufige Vorgehensweisen, um Fahrzeuge überteuert zu verkaufen, während der Käufer dann auf den Reparaturkosten sitzen bleibt. Bei Privatverkäufern besteht immer die Gefahr für den Betrug, weil diese sich auf Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „Ausschluss der Gewährleistung“ berufen können.

Grundsätzlich können jedoch sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem Privatkauf oder Privatverkauf bestimmte Rechte einfordern. Das gilt besonders dann, wenn ein Betrug nachgewiesen werden kann. Wurden Mängel arglistig verschwiegen, gilt der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht mehr, selbst wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Die Haftung verlängert sich hierbei auf drei Jahre.

Wann liegt ein Betrug vor?

Ein Betrug liegt immer dann vor, wenn eine Täuschungshandlung erfolgt ist, z. B. das Verschweigen von Informationen oder Mängel oder die Behauptung unwahrer Tatsachen. Ein Betrug ist auch dann gegeben, wenn der Käufer oder Verkäufer das Ziel haben, für sich selbst oder einen Dritten einen Vermögensvorteil herauszuholen, oder wenn Ihnen oder einem Dritten durch den Kauf ein Vermögensschaden entsteht.

Die Rechte bei Betrug und arglistiger Täuschung

Wenn Sie arglistig getäuscht wurden, haben Sie zunächst folgende Rechte:

  • Beim Kauf des Fahrzeugs bei einem Händler besteht eine 12-monatige Sachmängelhaftung, selbst wenn keine Gebrauchtgarantie gewährleistet wurde. Können Sie nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bestand, muss der Händler die Reparaturkosten übernehmen.
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Händler seiner Nacherfüllungspflicht (z. B. Reparatur) nicht nachkommt.
  • Liegen erhebliche Mängel am Fahrzeug vor, können Sie als Käufer auf eine Minderung des Kaufpreises bestehen.
  • Liegen erhebliche finanzielle Einbußen durch den Kauf vor, können Sie Schadensersatz fordern.

Schnell auf Betrug reagieren:

Wurden Sie das Opfer eines Betrugs, ist es wichtig, schnell zu handeln. Beim Onlinekauf gelten Betrugsdelikte als Internetkriminalität. Hier ist wichtig:

  1. die Überweisung zu stornieren,
  2. Anzeige zu erstatten und
  3. Schadensersatz einzufordern.

Wenn Sie den Betrug bereits bemerken, während die Transaktion durch die Bank noch nicht erfolgt ist, können Sie das Kreditinstitut kontaktieren und die Überweisung stornieren. Schwieriger wird es, wenn der Betrag schon den Empfänger erreicht hat. Dann ist er nicht mehr zurück buchbar.

In diesem Fall müssen Sie Strafanzeige wegen Betrug bei der Polizei erstatten. Hierfür empfiehlt es sich, alle verfügbaren Nachweise vorzulegen, z. B. den Schriftverkehr mit der Gegenseite. Die Polizei nimmt dann die Ermittlungen auf.

Wenn Sie konkret nachweisen können, dass eine arglistige Täuschung vorlag, können Sie mit Hilfe eines Anwalts den Kaufvertrag anfechten. Sie sind dabei berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Beseitigung des Mangels zu fordern. Als Anwalt kann ich Ihnen auch dabei helfen, sich mit der Bank zu einigen, wenn ein Anspruch auf eine Rückzahlung besteht.

Wenn Sie nach dem Kauf Mängel am Gebrauchtwagen feststellen, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren, ist es möglich, Mängelansprüche geltend zu machen. Diese sind bei nachweisbarer Arglist oder ausdrücklichen Garantiezusagen machbar. Bei Händlern und Privatverkäufern liegt die gesetzliche Sachmängelhaftung bei zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Kaufs und der Fahrzeugübernahme. Liegt nachweisbare Arglist vor, verlängert sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre.

Handelt es sich bei dem Betrug um den Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs, besteht ein Rechtsmangel. Gleiches gilt, wenn ein Fahndungseintrag bei der Polizei vorliegt, den der Verkäufer verschwiegen hat. Ein Rechtsmangel macht es Ihnen möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Vor- und Nachteile bei einem Autokauf im Internet oder bei einem Autohändler

KriteriumAutokauf im InternetAutokauf beim Autohändler
PreisOft günstigere AngeboteHäufig höherer Preis aufgrund von Garantien und Service
AuswahlGroße Auswahl an Fahrzeugen weltweitEingeschränkte Auswahl, meist nur lokal verfügbar
KomfortBequem von zu Hause aus möglichPersönlicher Besuch erforderlich
VertrauenHöheres Betrugsrisiko, schwer zu überprüfenHöheres Vertrauen, etablierte Händler
Garantie & ServiceOft keine Garantie oder eingeschränkter ServiceUmfassende Garantie- und Serviceleistungen
VerhandlungsmöglichkeitenMeist wenig VerhandlungsspielraumBessere Chancen auf Preisverhandlungen
ProbefahrtSchwieriger zu organisierenEinfach und direkt möglich
Rechtliche SicherheitGeringere Absicherung bei BetrugBessere rechtliche Absicherung durch Verträge
ZahlungsoptionenOft nur Vorkasse oder Online-ZahlungenVerschiedene Zahlungsoptionen möglich
DokumentationMöglicherweise unvollständig oder gefälschtVollständige und überprüfte Dokumentation

Betrug beim Autokauf: Unterstützung durch einen Anwalt

Als Privatperson ist es immer schwierig, Mängelansprüche geltend zu machen, da es nötig ist, die arglistige Täuschung durch den Verkäufer oder Käufer nachzuweisen. Entsprechend empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt, um Ihre Rechte durchzusetzen und sich erfolgreich gegen Betrüger zur Wehr zu setzen.

Der Anwalt analysiert die Ausgangslage und unterstützt Sie bei der Beweiskraft. Sinnvoll ist der anwaltliche Rat bereits, um bei einer Täuschung erste Schritte zu unternehmen, das Recht auf Kaufpreisminderung zu erwirken oder vom Vertrag zurückzutreten.

Häufige unseriöse Angebote beim Autokauf sind folgende Betrugsmaschen:

  • Vorkasse
  • Manipulation des Kilometerstands
  • Verschweigen von Mängeln
  • Strommann-Trick
  • Verkauf gestohlener Fahrzeuge mit gefälschten Papieren
  • Günstige Importfahrzeuge

Diese Betrugsmaschen sind besonders stark beim Autoverkauf verbreitet:

  • Scheckbetrug
  • Nachträgliches Drücken des Preises
  • Schätzung durch unseriöse Sachverständige
  • Vorschneller Kaufvertragsabschluss
  • Kärtchen-Händler

Für den Betrug beim Autokauf fällt gemäß § 263 StGB Absatz 1 eine Freiheitsstrafe bis zu maximal fünf Jahren und eine Geldstrafe an. Bei der Verurteilung wegen Betrugs erfolgt der Eintrag in das Führungszeugnis. Als Anwalt kann ich Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen und Sie bereits bei der Beweisführung unterstützen.

Auch kann ich Schadensansprüche geltend machen oder für Sie einen Rücktritt vom Vertrag durchsetzen. Besonders bei einem Internetbetrug bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner. Falls Sie als Verkäufer durch Käufer des Betrugs bezichtigt werden, wenden Sie sich an mich, um Ihre Interessen zu vertreten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

FAQ Betrug beim Autokauf

Was ist arglistige Täuschung beim Autokauf?

Verschweigt der Verkäufer Informationen absichtlich oder sagt er die Unwahrheit, ist von einer arglistigen Täuschung auszugehen. Als Opfer einer solchen arglistigen Täuschung können Sie den Kaufvertrag anzufechten.

Was kann beim Autoverkauf schiefgehen?

Vielfach vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass der Käufer die Ummeldung des Fahrzeugs übernimmt. Doch kann hier genauso wie bei der Probefahrt ein Unfall oder auch Missbrauch durch Dritte vor der Ummeldung nicht ausgeschlossen werden. Als Verkäufer sollten Sie das Auto vor dem Verkauf abmelden.

Warum keine Überweisung beim Autoverkauf?

Von Verkäufern, die betrügen wollen, sehen Sie als Käufer kein Geld und keinen PKW. Vermeiden Sie beim Autokauf die Bezahlung per Überweisung.

Wie lange haftet ein privater Autoverkäufer?

Wenn Sie ein Auto privat verkaufen, haften Sie zwei Jahre lang für Mängel. Sie müssen als Verkäufer in einem Vertrag ausdrücklich einen Haftungsausschluss sowie einen Ausschluss der Gewährleistung vereinbaren. Im Kaufvertrag braucht es aus Verkäufersicht eine solche rechtssichere Klausel.

Rechtsanwalt Thomas Feil 25 Jahre Erfahrung
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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