Schadensersatz wegen negativer Bewertung

Es ist heutzutage Gang und Gäbe, dass Unternehmen und Einzelpersonen im Internet bewertet werden. Diese Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben. Eine negative Bewertung kann daher nicht nur das Image, sondern auch den Umsatz erheblich schädigen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Kann man Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung verlangen? In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, was Sie wissen müssen und wie Sie vorgehen sollten. Als Fachanwalt für IT-Recht bringe ich jahrelange Erfahrung in diesem Bereich mit und möchte Ihnen wertvolle Tipps geben.

Gliederung

  1. Was ist eine negative Bewertung?
  2. Rechtliche Grundlagen für Schadensersatz
  3. Beweislast und Ermittlung des Schadens
  4. Vorgehen gegen die negative Bewertung
  5. Fallbeispiele
  6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Was ist eine negative Bewertung?

Definition und Arten

Bevor wir uns der Rechtslage zuwenden, ist es wichtig, zu definieren, was genau als „negative Bewertung“ gilt. Eine negative Bewertung ist eine Beurteilung, die ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen in einem negativen Licht darstellt. Diese können schriftlich, mündlich oder sogar in Form von Bildern und Videos erfolgen. Man unterscheidet häufig zwischen:

  1. Faktische Bewertungen: Diese basieren auf nachprüfbaren Fakten und objektiven Kriterien.
  2. Meinungsäußerungen: Hierbei handelt es sich um subjektive Einschätzungen und persönliche Meinungen.

Rechtliche Grundlagen für Schadensersatz wegen negativer Bewertung

Gesetzesgrundlagen

Um Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung zu fordern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach deutschem Recht sind folgende Gesetze relevant:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 823 ff. BGB behandeln die unerlaubten Handlungen und können als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen.
  2. Telemediengesetz (TMG): Das TMG regelt die Haftung von Dienstanbietern für Informationen, die sie bereithalten oder weiterleiten.
  3. Markengesetz (MarkenG): Bei einer Verletzung der Unternehmens- oder Produktmarke können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Anforderungen für den Schadensersatz wegen negativer Bewertung

Für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch müssen grundsätzlich vier Bedingungen erfüllt sein:

  1. Rechtswidrigkeit: Die negative Bewertung muss gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Verschulden: Es muss ein Verschulden des Bewertenden vorliegen.
  3. Kausalität: Ein Schaden muss unmittelbar durch die Bewertung entstanden sein.
  4. Schaden: Der Geschädigte muss einen tatsächlichen Schaden erlitten haben.

Beweislast und Dokumentation bei negativen Bewertungen

Ein wesentlicher Aspekt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen negativer Bewertungen ist die Beweislast, die beim Kläger liegt. Unternehmen müssen nachweisen, dass die Bewertung rechtswidrig ist und einen tatsächlichen Schaden verursacht hat. Dazu ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Alle relevanten Informationen, wie Screenshots der Bewertung, Kommunikation mit dem Verfasser und gegebenenfalls der Plattformbetreiber, sowie Beweise für den entstandenen Schaden (z.B. Umsatzrückgang, Kundenverluste), sollten systematisch gesammelt werden. Eine detaillierte und gut dokumentierte Beweisführung kann die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage erheblich erhöhen und die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.

Rechtliche Schritte und außergerichtliche Einigung

Neben der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sollten Unternehmen auch außergerichtliche Lösungsansätze in Betracht ziehen. Oftmals kann eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verfasser der negativen Bewertung oder dem Plattformbetreiber zur Klärung und Entfernung der Bewertung führen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, können Unternehmen einstweilige Verfügungen erwirken, um die Löschung der Bewertung zu erzwingen. In schwerwiegenden Fällen, in denen die Bewertungen nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten und einen erheblichen Schaden verursachen, kann ein rechtliches Vorgehen unausweichlich sein. Unternehmen sollten hierbei immer auf die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte setzen, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu gewährleisten.

Vorgehen gegen die negative Bewertung

Erste Schritte

Bevor Sie gerichtlich gegen eine negative Bewertung vorgehen, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sie können den Verfasser der Bewertung direkt kontaktieren und um Klärung bzw. Entfernung der Bewertung bitten.

Juristische Schritte

Wenn eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung und/oder Schadensersatz zu erheben. Es ist ratsam, sich hierbei anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Fallbeispiele

Fall 1: Faktische Falschaussagen

In einem konkreten Fall hatte ein Restaurantbesitzer gegen eine Kundin geklagt, die falsche Behauptungen über Lebensmittelvergiftungen durch das Restaurant aufgestellt hatte. In diesem Fall war die Rechtswidrigkeit der Aussagen klar gegeben, und der Restaurantbesitzer erhielt Schadensersatz.

Fall 2: Subjektive Meinung

Ein weiterer Fall betraf einen Arzt, der wegen einer negativen Bewertung klagte. Die Aussagen der Patientin basierten jedoch auf subjektiven Eindrücken. In diesem Fall wurde der Klage nicht stattgegeben.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen – Schadensersatz wegen negativer Bewertung

Negative Bewertungen können gravierende Auswirkungen haben. Das Recht bietet jedoch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch zu erhöhen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Sammeln Sie Beweise: Dokumentieren Sie die negative Bewertung und alle daraus resultierenden Auswirkungen.
  2. Suchen Sie den Dialog: Versuchen Sie zunächst, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.
  3. Konsultieren Sie einen Anwalt: Für den Fall, dass eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, dieser Blogbeitrag hat Ihnen weitergeholfen. Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf mich zukommen. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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