Abmahnung wegen schlechter Bewertung erhalten: Was tun?

Immer wieder wird von Abmahnungen berichtet, die Nutzer für die Vergabe einer negativen Bewertung auf einschlägigen Bewertungsportalen erhalten haben.

Die für die Abmahnung verantwortliche Bewertung liegt dabei oftmals mehrere Wochen zurück. Für Betroffene kommen die Abmahnungen jedoch nicht nur aus diesem Grund oftmals überraschend.

Häufig ist es nicht ganz einfach die entsprechende Bewertung rechtlich einzuordnen, weshalb auch der Grund für die Abmahnung vielen Betroffenen ein Rätsel ist.

Der folgende Beitrag setzt sich daher mit Abmahnungen im Zusammenhang mit negativen Bewertungen auseinander.

Update 29.01.2024 – Hilft die Mediation der Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen nach einer schlechten Bewertungen?

Rechtsschutzversicherungen bieten für ihre Versicherungsnehmer auch Mediation in juristischen Streitfällen an. Wenn Sie als bewertende Person eine Abmahnung nach einer schlechten oder negativen Bewertung erhalten haben, erscheint eine solche Mediation zunächst ein Lösungsweg.

Wie ist der Ablauf einer Mediation durch die Rechtsschutzversicherung?

Die genauen Abläufe einer Mediation durch eine Rechtsschutzversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft, Vertrag und den spezifischen Umständen des Falles variieren. Hier ist jedoch eine allgemeine Übersicht über den Prozess:

  1. Rechtsschutzversicherung prüfen: Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Mediation als abgedeckte Leistung anbietet. Nicht alle Versicherungen decken diese Art der Konfliktlösung.
  2. Rechtsanwalt konsultieren: Wenn Sie in einen rechtlichen Konflikt geraten, sollten Sie sich zuerst an einen Anwalt wenden, um Ihren Fall zu besprechen. Ihr Anwalt wird den Fall prüfen und entscheiden, ob Mediation eine geeignete Option ist. Wenn ja, wird der Anwalt in der Regel den Mediationsprozess in die Wege leiten.
  3. Mediator auswählen: In Absprache mit Ihrem Anwalt wählen Sie einen Mediator aus. Der Mediator ist eine neutrale dritte Partei, die dabei hilft, zwischen den Konfliktparteien eine Einigung zu erzielen. Die Kosten für den Mediator werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt.
  4. Mediationssitzungen: Die Mediationssitzungen werden in der Regel in einem neutralen Umfeld abgehalten. Der Mediator führt die Sitzungen und hilft den Parteien, ihre Standpunkte zu klären, Missverständnisse auszuräumen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis und zwingt keine der Parteien zu einer Lösung.
  5. Einigung erzielen: Wenn die Mediation erfolgreich ist, werden die Parteien eine schriftliche Vereinbarung über die Lösung ihres Konflikts unterzeichnen. Diese Vereinbarung kann verschiedene Formen haben, abhängig von der Art des Konflikts, kann aber oft gerichtlich vollstreckbar sein.
  6. Versicherungsabdeckung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Kosten der Mediation und mögliche Schadenersatzzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Möglicherweise müssen Sie bestimmte Schritte oder Formalitäten beachten, um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Fälle für eine Mediation geeignet sind, und es gibt keine Garantie für eine erfolgreiche Einigung. Wenn die Mediation scheitert, kann es notwendig sein, den Rechtsstreit vor Gericht fortzusetzen. In jedem Fall sollten Sie sich immer an Ihren Anwalt und Ihre Rechtsschutzversicherung wenden, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen und die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice verstehen.

Mediation braucht das Einverständnis

Nach meiner Erfahrung ist Mediation nicht das geeignete Mittel, um Auseinandersetzungen um negative Bewertungen zu befrieden. Die Mediation braucht das Einverständnis der bewerteten Person oder des bewerteten Unternehmens. In den allermeisten Fällen wird dies nicht gegeben werden, da die bewertete Person oder das bewertete Unternehmen nur ein Interesse haben. Ziel ist die Löschung der negativen und schlechten Bewertungen. Vor diesem Hintergrund gibt es keine verschiedenen Einigungsmöglichkeiten, sondern das Ziel ist zumindest aus einer Sicht vorgegeben.

Aus diesem Grund sollten Sie andere Strategien wählen, um die juristischen Forderungen aus einer Abmahnung, insbesondere die Löschungsansprüche und die finanziellen Forderungen abzuwehren oder mit ihnen rechtssicher umzugehen. Gern kann ich Sie unterstützen, wenn sie eine Abmahnung wegen einer negativen Bewertung erhalten haben. Ich unterstütze Betroffene bundesweit.

Immer wieder werde ich dabei gefragt, ob es hinderlich ist, dass ich auch für Unternehmen tätig bin, um schlechte Bewertungen löschen zu lassen. Dies halte ich für kein Hindernis. Im Gegenteil: Ich kenne das Leid beider Seiten, sprich der bewerteten Unternehmen als auch der Personen, die Rezensionen im Internet veröffentlichen. Dies ist aus meiner Sicht ein Mehrwert in den jeweiligen Beratungssituationen.

Update 24.11.2023 – Arzt geht gegen bewertende Person vor, 10.000 EUR Strafe!

Ein Arzt in Österreich wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, weil er sich an einer Patientin rächte, die ihm eine negative Bewertung auf einer Online-Plattform gab. Der Arzt hatte die Patientin aufgefordert, die Bewertung zurückzuziehen, und ihr mit rechtlichen Schritten gedroht, als sie sich weigerte. Als die Patientin die Drohungen ignorierte, veröffentlichte der Arzt ihre medizinischen Daten auf der Plattform. Der Arzt wurde wegen Verletzung des Datenschutzes und Nötigung verurteilt, berichtet Focus.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung dient dazu den Empfänger auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam zu machen.

Des Weiteren enthält eine Abmahnung gewisse Aufforderungen, bei denen es sich in der Regel um eine Aufforderung zum Unterlassen des beanstandeten Verhaltens handelt.

Dabei ergeben sich je nach Rechtsgebiet einige Besonderheiten hinsichtlich der Abmahnung. Bei Abmahnungen wegen einer schlechten Bewertung werden Betroffene für gewöhnlich aufgefordert, die Bewertung zu ändern oder zu entfernen.

Ein Abmahnungsschreiben aufgrund einer schlechten Bewertung könnte wie folgt lauten:

„Die von Ihnen getätigten Aussagen sind insgesamt falsch. Diese entbehren jeglicher sachlicher Grundlage.

Aufgrund des nur kurz geführten persönlichen Gespräches sind Sie nicht in der Lage, eine Unternehmensbewertung vorzunehmen.

Die Ihrige hat geschäftsschädigende Wirkung und ist insgesamt rechtswidrig.“

Dem Abmahnungsschreiben wird anschließend noch eine Unterlassungserklärung beigefügt und eine Aufforderung, die Anwaltskosten zu tragen, welche sich nach dem jeweiligen Streitwert richten.

Die Höhe des Streitwerts ist dabei grundsätzlich der Unterlassungserklärung zu entnehmen.

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Rechtsanwalt Thomas Feil
Rechtsanwalt Thomas Feil

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Wie kommt dazu?

Zwar geht aus der Abmahnung in der Regel hervor, um welche Bewertung es sich konkret handelt, für Betroffene ergibt sich daraus jedoch nicht immer der Grund für die Abmahnung.

Dies liegt daran, dass es nicht unbedingt einer beleidigenden Äußerung bedarf, um eine unzulässige Bewertung zu begründen.

Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Grundsätzlich unzulässig sind dabei Bewertungen, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Formalbeleidigungen handelt.

Bei Meinungsäußerungen hingegen findet keine Unterscheidung zwischen wahr und unwahr statt. Hier richtet sich die Zulässigkeit nach einer Abwägung der sich gegenüberstehender Interessen.

Grundsätzlich handelt es sich aber um eine zulässige Meinungsäußerung, wenn diese keine Beleidigungen enthält und diese nicht in den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts des Bewerteten eingreift.

Der Grund für eine Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung liegt in der Regel darin, dass Bewertungen häufig infolge einer schlechten Erfahrung entstehen.

Verfasser lassen sich daher oftmals von Emotionen leiten und lassen sich zu Äußerungen hinreißen, die sie sonst nicht getätigt hätten. Doch auch negative Bewertungen sind zulässig, entscheidend ist daher immer der Einzelfall.

Unzulässige Tatsachenbehauptung

Neben Meinungsäußerungen, bei denen häufig eine Abwägung zwischen den betroffenen Rechten stattfinden muss, kommt es auf Bewertungsportalen häufig zu Tatsachenbehauptungen.

Tatsachenbehauptungen sind im Gegensatz zu Meinungsäußerungen nicht durch eine subjektive Einstellung des Verfassers zum Gegenstand des Eintrags gekennzeichnet.

Es handelt sich bei einer Tatsache um innere oder äußere Vorgänge und Zustände, die in der Gegenwart oder der Vergangenheit liegen und dem Beweis zugänglich sind.

Wird in der Bewertung beispielsweise die Lieferzeit eines Unternehmens kritisiert, handelt es sich um eine Meinungsäußerung, wenn der Verfasser die Lieferzeit als zu lang erachtet.

Eine Tatsachenbehauptung liegt hingegen vor, wenn der Verfasser von einer konkrete Lieferzeit, beispielsweise von 14 Tagen spricht. Eine solche Aussage ist dem Beweis zugänglich, weshalb sie auch eine Tatsachenbehauptung darstellt.

Kam das jeweilige Produkt nun schon nach 7 Tagen an, handelt es sich dementsprechend um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Es könnte dann zu einer Abmahnung durch das jeweilige Unternehmen kommen.

Jedoch kann es unter gewissen Umständen bei einer negativen Bewertung auch dann zu einer Abmahnung kommen, wenn es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.

Stellt die wahre Tatsachenbehauptung einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person dar, ist diese unzulässig.

„Die Behauptung einer Tatsache fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist. Daher endet der Schutz der Meinungsfreiheit für Tatsachenbehauptungen erst dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können.“

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Rechtliche Einordnung

Eine Bewertung, in der von einem bestimmten Produkt abgeraten wird, kann grundsätzlich noch als Meinungsäußerung angesehen werden. Jedoch kommt es bei der Beurteilung nicht nur auf die Äußerung an sich, sondern auch auf den Gesamtzusammenhang an.

Es spielt also nicht nur die Äußerung, sondern auch die Begleitumstände eine Rolle bei der Feststellung der Zulässigkeit. Beschreibt ein Verfasser ein bestimmtes Produkt als für ihn ungeeignet, handelt es sich dabei um eine zulässige Meinungsäußerung.

Unzulässig ist eine solche Aussage dann, wenn aus den Gesamtumständen hervorgeht, dass das besagte Produkte gar nicht oder aber falsch angewandt wurde. In diesen Fällen kann es durch das jeweilige Unternehmen zu einer Abmahnung kommen.

Zu einer Abmahnung kommt es immer dann, wenn von der Verletzung eines Rechts ausgegangen wird.

Bei negativen Bewertungen wird der Grund für eine Abmahnung darin liegen, dass eine Persönlichkeitsverletzung vermutet wird. Betroffene versuchen dadurch die jeweilige Bewertung entfernen zu lassen und auch zukünftige Beeinträchtigungen zu verhindern.

Doch nicht immer lässt sich ohne weiteres feststellen, ob es sich tatsächlich um eine unzulässige Bewertung handelt und die Abmahnung dementsprechend berechtigt ist.

Abmahnung bei einer Sternebewertung, möglich?

Die meisten Bewertungsportale stellen es den Nutzern frei, ob sie die Bewertung mittels Freitext oder der Vergabe von Sternen bzw. der Abgabe einer bestimmten Punkteanzahl vornehmen möchten. Eine negative Bewertung ist daher auch durch die Vergabe einer geringen Punkteanzahl möglich.

Erhalten Betroffene im Rahmen einer solchen negativen Bewertung eine Abmahnung, stellt sich für sie natürlich die Frage, ob dies überhaupt sein kann. Doch auch hier gilt, dass stets der Gesamtzusammenhang in die Beurteilung mit einbezogen werden muss.

So entschied das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 12.01.2018, Az.: 324 O 63/17), dass auch die Vergabe von einer schlechten Bewertung mittels der Vergabe von Punkten unzulässig sein kann.

Streitgegenstand war in diesem Fall eine Bewertung mit nur einem Stern. Eine solche Bewertung ist unzulässig, wenn es für die belastende Meinung an Bezugspunkten fehlt und diese dazu geeignet ist, den Betroffenen in seiner Ehre und seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen.

Daher kann eine Abmahnung auch auf einer schlechten Bewertung beruhen, bei der es lediglich zur Vergabe von Punkten kam.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um den zentralen Inhalt einer Abmahnung.

Der Schuldner soll sich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu verpflichten, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht mehr zu begehen.

Durch das Unterzeichnen einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Schuldner dem abmahnenden Gläubiger gegenüber auch dazu, für den Fall einer erneuten Verletzung eine Strafe zu zahlen.

Unterschreibt der Betroffene die strafbewehrte Unterlassungserklärung, stellt diese auch ein abstraktes Schuldanerkenntnis dar. Dies gilt auch für Unterlassungserklärungen im Rahmen von Abmahnungen wegen schlechter Bewertungen.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Betroffene sollten nicht vorschnell reagieren und sich zu einer falschen Reaktion hinreißen lassen.

Egal, ob es sich um eine Abmahnung aufgrund einer negativen Bewertung über den Arbeitgeber oder über ein Produkt einer Firma handelt, bei der Reaktion auf eine Abmahnung gilt es immer auf folgende Punkte zu achten.

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Abmahnung ernst nehmen

Abgesehen werden sollte unbedingt davor, die Abmahnung zu ignorieren. Denn grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine völlig unbegründete Abmahnung handelt.

Wichtig ist es daher zunächst, sich die genannten Fristen vor Augen zu führen, um auch innerhalb dieser zu handeln.

Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, welches mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Rauben Sie sich daher nicht Ihrer Möglichkeit, auf die Abmahnung reagieren zu können und halten Sie sich an gesetzte Fristen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Abmahnungen liegen in der Regel Unterlassungserklärungsvorlagen bei. Zwar besteht ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist, dabei muss es sich jedoch nicht um die in der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung handeln.

Da die beigefügte Unterlassungserklärung oftmals zu Gunsten des Rechtsinhabers formuliert ist, sollten Abgemahnte diese daher nicht einfach unterschreiben.

Vielmehr ist es ratsam sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um die beigefügte Unterlassungserklärung zu modifizieren.

Wird hingegen die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet, besteht für den Abgemahnten in der Regel keine Möglichkeit mehr, diese im Nachhinein noch zu ändern.

Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung werden die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dementsprechend auch übernommen werden. Oftmals enthalten die vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärungen zudem hohe Vertragsstrafen, die modifiziert werden sollten.

Auch sollte bei der Änderung der Unterlassungserklärung die zeitliche Geltung der Erklärung beachtet werden und unter Umständen ebenfalls abgeändert werden.

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Vorbeugende Unterlassungserklärung

Auch vorbeugende Unterlassungserklärungen können unter gewissen Umständen sinnvoll sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Abgemahnte mit weiteren Abmahnungen rechnet.

Durch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sollen weitere Abmahnungen verhindert werden.

Hat der Betroffene eine Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung enthalten, hat jedoch noch weitere Bewertungen dieser Art abgegeben, muss er daher auch mit weiteren Abmahnungen rechnen.

In solchen Fällen sind vorbeugende Unterlassungserklärungen dringend anzuraten.

Abmahnung wegen schlechter Bewertung

Erfahrungen mit Abmahnung wegen Bewertung

Betroffene berichten über ihre Erfahrungen mit Abmahnungen, die wegen angeblich oder tatsächlicher falscher Behauptungen ausgesprochen wurden. Dieser Abschnitt wird regelmäßig ergänzt.

Guten Tag ich habe eine Abmahnung wegen folgender Posts erhalten:

1.

Sehr unangenehme Person.

Ich fühlte mich bei der Besichtigung sehr unwohl, mit Herr … alleine im Gebäude zu sein.

Absolut nicht zu empfehlen.

2.

Ich habe … in … beauftragt mein Haus zu verkaufen. Nach Verkauf, habe ich leider erfahren , dass der Wert des Hauses weit über dem von Immo1 geschätzten Wert liegt. Dadurch habe ich eine Menge Geld verloren. Außerdem ist der Zinssatz an der absoluten Obergrenze und somit ist die Firma eine der teuersten in der Umgebung. Ich rate jedem davon ab, diesen Makler zu beauftragen

3.

Leider mussten auch wir sehr schlechte Erfahrungen mit … sammeln. Zum einen wurde unser Haus wie wir erst später erfuhren unter Wert verkauft, vermutlich um schnell Profit zu schlagen. Zum anderen zog sich der Hausverkauf über 4 Monate von Vertragsunterzeichnung bis zur Zahlungsabwicklung. Wir erhielten dennoch direkt nach Unterzeichnung die Rechnung und, da wir vor Eingang des Kaufpreises nicht zahlungsfähig waren, auch sehr schnell eine Kontopfändung. Die Käufer sagten uns jedoch, sie erhielten die Rechnung erst viele Monate nach uns. Ich meine, ich sehe hier eine klare Ungleichbehandlung der Parteien . Meiner Meinung nach hatten wir es hier mit sehr profitorientiertem Menschen zu tun. Ich rate ganz klar ab.

Wir haben Belege für alles (Einschätzungen der Bank, Zeugen, Kaufvertrag, )

Opfer eine Abmahnung

Ich habe heute eine Abmahnung wegen einer negativen Ärztebewertung von einem Rechtsanwalt erhalten . Die beigefügte Unterlassungserklärung soll innerhalb von 7 Tagen übersendet werden . Ist diese Frist rechtens ?

Der Gegenstandswert beläuft sich auf 15.000 € und die Rechtsanwaltskosten auf 1.134,55€. Die Zahlung einer Vertragsstrafe beläuft sich auf 5.001 € . Was kann ich tun bzw. was raten sie mir?

Abmahnung und Unterlassungserklärung gefordert

Seit 1.5 Jahr habe ich in einem Sportzentrum nach einem Platz gefragt, mir wurde die Mitgliedschaft wegen meins Kopftuches abgelehnt. Ich habe dann diese Zentrum auf Google mit 1 Stern bewertet, meine Bewertung ist: „Frauen, die Hijab (Koptuch) tragen, sind hier nicht wilkommen! „. Gestern habe ich eine Benachrichtigung von Google bekommen, dass sie von diesem Zentrum eine Beschwerde wegen meiner Bewertung erhalten haben, und dass sie möglicherweise meine Bewertung löschen werden.

Folgende Beschwerde hat der Vertreter bzw. der Anwalt des Zentrums geschrieben:

Diese Bewertung muss vollständig entfernt werden, da der Rezensent „…“ meinem Mandanten nicht bekannt ist. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine geschäftliche Beziehung zwischen meinem Mandanten und „…“. Die falschen Inhalte der Bewertung die der Rezensent verbreitet schädigen das Geschäft meines Mandanten in erheblichem Umfang und widersprechen Ihren Richtlinien.

Ist meine Bewertung strafbar? Sie basiert sich auf meine tatsächlich eigene Erfahrung dort, das kann ich aber mit Dokumenten nicht nachweisen. Ist es möglich, dass ich eine Abmahnung von diesem Zentrum bekomme? Könnte ich die Bewertung anders formulieren, sodass ich keine rechtliche Probleme kriegen?

Betroffener erhält Google-Mail

Abmahnung wegen schlechter Bewertung: Wie kann ich helfen?

Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Abmahnungen wegen einer schlechten Bewertung erhalten haben.

Wir haben eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wissen worauf es dabei ankommt.

Zunächst werden wir für Sie feststellen, ob es sich tatsächlich um eine unzulässige Bewertung handelt und werden gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen.

Auch stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Thomas Feil 25 Jahre Erfahrung

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