BGH-Urteil VI ZR 204/74: „Halsabschneider“ als Schmähkritik und die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung im Reputationsrecht
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1. Februar 1977 (Az. VI ZR 204/74) stellt einen juristischen Meilenstein zur Abgrenzung von zulässiger MeinungsäußerungEine MeinungsäußerungEine Meinungsäußerung ist die Verbalisierung oder schriftl... Mehr ist die Verbalisierung oder schriftl… Mehr und unzulässiger Schmähkritik dar. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Bezeichnung eines Unternehmers als „Halsabschneider“ durch eine Gewerkschaftszeitung eine gerechtfertigte Kritik oder eine rufschädigende … Weiterlesen …