Darf ich meinen Arbeitgeber bei Google bewerten?

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich täglich Mandanten zu verschiedenen Themen im digitalen Raum. Ein immer wiederkehrendes Thema ist die Bewertung von Arbeitgebern auf Plattformen wie Google. Daher möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einige Tipps und Hinweise geben, wie Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber bei Google bewerten können, ohne rechtliche Fallstricke zu übersehen.

Warum ist die Bewertung von Arbeitgebern bei Google so wichtig?

Die Macht der Online-Bewertungen

Ich habe festgestellt, dass Online-Bewertungen heute einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung von Unternehmen haben. Positive Bewertungen können das Image eines Unternehmens stärken, während negative Bewertungen dessen Ruf schädigen können.

Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich der Tragweite ihrer Bewertungen bewusst zu sein.

Die Doppelseitigkeit von Bewertungen

Während Bewertungen eine Möglichkeit für Arbeitnehmer sind, ihre Meinung zu äußern und anderen potenziellen Bewerbern Einblicke zu geben, können sie auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie falsche Informationen enthalten oder in einer Weise verfasst sind, die als diffamierend angesehen wird.

Wie bewerte ich meinen Arbeitgeber sachlich und rechtssicher?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber bei Google bewerten wollen, müssen Sie zunächst ein Google-Konto haben und sich anmelden. Dann können Sie auf der Seite von Google My Business nach Ihrem Arbeitgeber suchen und auf die Schaltfläche „Rezension schreiben“ klicken. Dort können Sie bis zu fünf Sterne vergeben und einen Text mit bis zu 4.000 Zeichen schreiben.

Bevor Sie Ihre Bewertung abschicken, sollten Sie jedoch folgende Punkte beachten:

  • Seien Sie ehrlich und fair: Ihre Bewertung sollte Ihre persönliche Meinung widerspiegeln, aber nicht unwahr oder verleumderisch sein. Wenn Sie Fakten nennen, sollten Sie diese belegen können. Wenn Sie Kritik üben, sollten Sie diese konstruktiv formulieren und nicht pauschal oder beleidigend sein.
  • Achten Sie auf Ihre Vertragspflichten: Als Mitarbeiter von Google haben Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der Ihnen bestimmte Rechte und Pflichten auferlegt. Dazu gehört auch die Pflicht zur Loyalität und Verschwiegenheit. Das bedeutet, dass Sie keine vertraulichen Informationen über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Kollegen preisgeben dürfen, die dem Unternehmen schaden könnten. Außerdem dürfen Sie Ihren Arbeitgeber nicht in einem schlechten Licht darstellen oder ihm den Ruf schädigen.
  • Respektieren Sie die Richtlinien von Google: Als Nutzer von Google My Business müssen Sie sich an die Richtlinien von Google halten, die unter anderem verbieten, falsche oder irreführende Informationen zu veröffentlichen, Spam oder Werbung zu verbreiten oder andere Nutzer zu belästigen oder zu bedrohen. Wenn Sie gegen diese Richtlinien verstoßen, kann Google Ihre Bewertung löschen oder Ihr Konto sperren.

Aber ist es überhaupt erlaubt, seinen Arbeitgeber auf Google zu bewerten? Und verstößt dies gegen die Google-Richtlinien?

Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn es gibt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer das Recht auf freie Meinungsäußerung haben und ihre Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber teilen dürfen.

Allerdings müssen sie dabei einige Grenzen beachten, um sich nicht strafbar zu machen oder ihren Arbeitsvertrag zu verletzen:

  1. Zum einen müssen die Bewertungen der Wahrheit entsprechen und dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten.
  2. Zum anderen müssen die Bewertungen sachlich und respektvoll sein und dürfen nicht gegen die Persönlichkeitsrechte oder das Betriebsgeheimnis des Arbeitgebers verstoßen.
  3. Außerdem müssen die Bewertungen klar als Meinungsäußerungen gekennzeichnet sein und dürfen nicht den Anschein erwecken, dass sie von einer neutralen oder offiziellen Quelle stammen.

Was die Google-Richtlinien angeht, so gelten für Arbeitgeberbewertungen dieselben Regeln wie für andere Bewertungen auch.

Das heißt, dass die Bewertungen authentisch, relevant und hilfreich sein müssen und keine unangemessenen Inhalte wie Spam, Werbung, Hassrede oder persönliche Informationen enthalten dürfen.

Google behält sich das Recht vor, Bewertungen zu entfernen, die gegen diese Richtlinien verstoßen.

Was sind die Folgen einer negativen Bewertung Ihres Arbeitgebers bei Google?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber bei Google negativ bewerten, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Zum einen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kollegen Ihre Bewertung lesen und sich davon verletzt oder verärgert fühlen. Das kann zu einem schlechten Arbeitsklima oder sogar zu Mobbing führen.

Zum anderen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber rechtliche Schritte gegen Sie einleitet, wenn er sich durch Ihre Bewertung diffamiert oder geschädigt fühlt. Er kann zum Beispiel eine Unterlassungserklärung von Ihnen verlangen, eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Kündigung aussprechen.

Außerdem kann er Schadensersatz oder Schmerzensgeld von Ihnen fordern, wenn er einen finanziellen oder immateriellen Schaden nachweisen kann.

Was tun, wenn mein Arbeitgeber gegen meine Bewertung vorgeht?

Beweise sichern

Ich rate Ihnen, Screenshots Ihrer Bewertung und aller Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber zu diesem Thema zu machen. Dies kann nützlich sein, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Suchen Sie rechtlichen Beistand

Wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitgeber gegen Sie wegen einer Bewertung vorgeht, sollten Sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für IT-Recht zu wenden. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in solchen Fällen zu beraten und zu unterstützen.

Fazit Arbeitgeber bei Google bewerten

Die Bewertung von Arbeitgebern bei Google kann eine mächtige Möglichkeit für Arbeitnehmer sein, ihre Meinungen und Erfahrungen zu teilen. Es ist jedoch wichtig, dies auf eine sachliche und rechtssichere Weise zu tun.

Ich hoffe, dass dieser Leitfaden Ihnen hilft, informierte Entscheidungen zu treffen und sich der möglichen rechtlichen Konsequenzen Ihrer Bewertungen bewusst zu sein. Bei weiteren Fragen oder Bedenken stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Suchen Sie rechtlichen Beistand

Rechtsanwalt Thomas Feil
Rechtsanwalt
Thomas Feil

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