Kreditkartenbetrug

Betrüger versuchen auf mannigfaltige Weise, an ihr Geld zu gelangen, und sind dabei seit Jahrzehnten erfinderisch. Zu ihren Methoden gehört auch der sogenannte Kreditkartenbetrug. Welche Vorgehensweisen der Betrüger hiervon umfasst sind und wie die rechtliche Bewertung des Kreditkartenbetruges aussieht, beschreibe ich nachfolgend.

Noch viel wichtiger ist in diesem Zusammenhang jedoch, Wege aufzuzeigen, wie Sie sich gegen den Kreditkartenbetrug schützen können und natürlich Hilfe anzubieten für den Fall, dass Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sind. Hierzu gehören unter anderem die Fragen, ob, wie und von wem man sein Geld nach einem Kreditkartenbetrug zurückverlangen kann und auch, wie Ihnen ein Anwalt hierbei zur Seite stehen kann.

Update 18.04.2024 – Kreditkartenbetrug: Wie sich die Betrugsfälle bei Konsumenten und Verkäufern häufen

In Deutschland kommt es zunehmend vor, dass Kriminelle massenhaft Kredit- und Debitkartennummern entwenden und diese vorrangig zum Erwerb von Luxusgütern nutzen. Die finanziellen Verluste durch solche Betrügereien wachsen sprunghaft an. Besonders junge und dynamische Unternehmen leiden unter Datenpannen und Cyberangriffen.

Zahlungsbetrug ist ein Tabuthema unter vielen Einzelhändlern, doch die Verbreitung dieser illegalen Methoden nimmt alarmierend zu. Im letzten Jahr verzeichneten betroffene Verbraucher in Deutschland einen durchschnittlichen Verlust von 811 Euro, gegenüber nur 235 Euro im Jahr 2022, wie aus einer Untersuchung des Centre for Economic Business and Research (Cebr) hervorgeht, die im Auftrag des niederländischen Finanzdienstleisters Adyen durchgeführt wurde.

Dieser Betrug erfolgt dadurch, dass Kriminelle Kartennummern oder Kontodaten stehlen und diese Informationen für unbefugte Käufe verwenden. Luxusmode und Kosmetikartikel stehen dabei hoch im Kurs. Die Betrüger beschaffen sich die erforderlichen Daten durch Datenlecks oder gezielte Cyberattacken auf Einzelhandelsunternehmen.

Besonders junge, erfolgreiche Unternehmen sind betroffen

Auffällig ist, dass besonders Händler in Deutschland betroffen sind, die für 2024 ein Umsatzwachstum von mindestens 100 Prozent erwarten – oft sind dies junge und erfolgreiche Unternehmen. Hier entstanden 2023 finanzielle Schäden in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro, wie der Bericht feststellt. Trotz des starken Anstiegs betrügerischer Aktivitäten verfügen nur zwei Drittel der deutschen Unternehmen über effektive Systeme zur Betrugsprävention, ein Anstieg um 9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Darüber hinaus beeinflussen die Vorfälle das Verbraucherverhalten. Laut der Cebr-Umfrage fühlt sich heute einer von fünf Kunden weniger sicher als vor zehn Jahren, sowohl beim Einkaufen vor Ort als auch online. Jeder sechste entscheidet sich bewusst für Geschäfte mit höheren Sicherheitsstandards. Weltweit trifft dies sogar auf einen von vier Verbrauchern zu. Ebenfalls etwa ein Viertel der deutschen Kunden begrüßt es, wenn Händler sie auffordern, ihre Identität auf mindestens zwei Arten zu bestätigen, bevor ein Kauf abgeschlossen wird, trotz der damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

Unternehmen zeigen zunehmend Interesse an Zahlungssicherheit. Über die Hälfte der befragten Händler sucht nach einem Zahlungsanbieter, der fortschrittliche Betrugspräventionsysteme bietet. Besonders groß ist das Interesse an der neuen EU-Richtlinie für Bezahldienste (PSD3), die es Zahlungsdienstleistern ermöglichen soll, Informationen über Betrugsfälle auszutauschen, Kundenauthentifizierungsverfahren zu verschärfen, die Rechte von Betrugsopfern zu erweitern und Banken stärker zur Verantwortung zu ziehen.

Die jüngsten Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung geeigneter Technologien zum Schutz von Unternehmen und Kunden, insbesondere bei schnell wachsenden Firmen.

Deutsche Einzelhändler erleiden 23 Milliarden Euro Verlust durch Zahlungsbetrug

Die Untersuchung zeigt auch, dass deutsche Einzelhändler im letzten Jahr durch Zahlungsbetrug insgesamt 23 Milliarden Euro verloren haben. Weltweit erlebten betroffene Unternehmen im Durchschnitt einen Verlust von 2,7 Millionen Euro. Besonders hart getroffen wurden dabei die Sektoren Luxusmode sowie Gesundheit und Kosmetik mit Verlusten von fast 3,7 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Für die Einzelhandelsstudie wurden weltweit in 25 Ländern 38.000 Verbraucher und 13.000 Unternehmen befragt. Der Gesamtschaden für die Händler wird für 2023 auf fast 400 Milliarden Euro geschätzt. Fast die Hälfte der Unternehmen gab zu, im vergangenen Jahr Opfer von Betrugsaktivitäten geworden zu sein, was einem Anstieg um ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Sinn und Zweck, Funktionsweise und Gefahren von Kreditkarten

Grundsätzlich ist die Kreditkarte heutzutage den allermeisten Menschen auch in Deutschland ein Begriff. Vereinfacht gesagt ist eine Kreditkarte ähnlich einer eC-Karte eine Karte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen. Immerhin etwa ein Drittel der Deutschen besitzt eine Kreditkarte, mit stark steigender Tendenz. Dies sorgt natürlich aber auch für eine wachsende Relevanz des Kreditkartenbetruges in der Gesellschaft.

Kreditkarten sind beliebt

Kreditkarten entstanden – wie ihr Name bereits verrät – aus dem Umstand, dass mit der Karte dem Karteninhaber oft ein Kredit gewährt wurde. Auch heute können die meisten Kreditkarten mit einem mehr oder weniger großen Kreditrahmen benutzt werden. Es ist also möglich, zunächst Waren oder Dienstleistungen über die Kreditkarte zu bezahlen, während das Geld erst nach einer gewissen Zeit von der kartenausgebenden Stelle vom Karteninhaber eingezogen wird.

Dies ist in vielen Fällen erst nach der Lieferung der Ware oder der Durchführung der Dienstleistung. Kreditkarten geben dem Karteninhaber auf diese Weise eine sehr große Flexibilität bei der Durchführung von Transaktionen. Diese Flexibilität wird weiterhin dadurch unterstützt, dass die meisten Kreditkarten auf der ganzen Welt einsetzbar sind und akzeptiert werden. Dies sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich. In vielen Bereichen ist es mittlerweile sogar so, dass die Kreditkarte als vorrangiges Zahlungsmittel genutzt werden muss, bspw. im Flugverkehr.

Konkrete Nutzung der Kreditkarte

Die konkrete Nutzung der Kreditkarten ist dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich. Im Fokus wird wohl überall die Bezahlungsfunktion stehen. Daneben ist es unproblematisch möglich, mit einer Kreditkarte überall auf der Welt Bargeld abzuheben. Besonders attraktiv ist diese Funktion in Ländern mit anderen Währungen, da hier das vorherige Wechseln in die jeweilige Landeswährung entfällt und zum tagesaktuellen Kurs gewechselt wird.

In Ländern, wo Privatkredite relativ kompliziert zu erhalten sind (bspw. in den USA, in Großbritannien oder in Australien), spielt die Kredit-Funktion der Kreditkarten eine große Rolle. Diese ist in Deutschland weniger relevant. Kunden nehmen lieber die Überziehungsmöglichkeit des Giro-Kontos in Anspruch. Aber auch hier steigern sich die Fälle, in denen Kunden lieber die Kreditkarte nutzen statt das Giro-Konto zu überziehen.

Die gestiegene Relevanz hat jedoch auch negative Auswirkungen. So kaufen Kreditkarteninhaber zwar mehr Waren und Dienstleistungen und sorgen damit für ein gestiegenes Bruttoinlandsprodukt, allerdings häufig auch ohne den passenden finanziellen Hintergrund hierfür zu haben. Im leichtesten Fall sorgt dies für eine Verringerung der effektiven Sparquote der Kreditkarteninhaber, im schlimmsten Fall zur Überschuldung.

„Produktpalette“ Kreditkarte

Kreditkarten gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Die meisten Kreditkarteninhaber werden dabei eine „normale“ Classic Card ohne weitere Zusatzfunktionen haben. Die großen Kreditkartenausgeber haben mittlerweile alle spezielle Sonder-Kreditkarten geschaffen. Hierzu gehören beispielsweise Gold Cards mit besonderen Zusatzleistungen oder Business Cards, bei denen die Kreditkarte zu Lasten der mitantragstellenden Firma ausgestellt wird.

Besonders wohlhabende Kreditkarteninhaber können auch sogenannte Platinum Cards zugreifen, welche meist ein bestimmtes Jahreseinkommen voraussetzen. Doch selbst hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Kreditkartenunternehmen bieten besonderen Kunden Karten an, welche nicht beantragt wurden.

Hierzu gehört die American Express Centurion, die MasterCard Signia oder die Visa Card Infinite. Die Karteninhaber müssen hierfür zwar hohe Jahresgebühren zahlen, allerdings lohnen sich die Karten gerade für Vielreisende, da Hotelzimmer-Upgrades und Zugang zu bestimmten Lounges hier zu den Zusatzleistungen gehören.

Neben diesen von den kartenausgebenden Stellen entwickelten Kreditkarten gibt es noch bestimmte Sonderkarten, sogenannte Affinity Cards bzw. Co-Branding Cards. Hierzu gehören bspw. Kreditkarten, mit denen Flugmeilen gesammelt werden können.

Umfang des Kreditkartengeschäfts

Durch die immer weiter vorangetriebene Entwicklung der Funktionen und der Produktpalette der Kreditkarten hat das Kreditkartengeschäft einen immensen Anteil am Wettbewerb. Alleine im Jahr 2003 wurden die damals vorhandenen knapp 2 Mrd. Kreditkarten der fünf weltweit agierenden Kreditkartenorganisationen über 57 Mrd. Mal (!) eingesetzt. Das den Karteninhabern in Rechnung gestellte Volumen belief sich dabei auf über 5.000 Milliarden (!) US-Dollar.

Dieser enorm wachsende Markt hat auf der negativen Seite allerdings auch dafür gesorgt, dass Phänomene wie der Kreditkartenbetrug kontinuierliche Ausbreitung erfahren. Als weiterer negativer Faktor wird gesehen, dass sich Kreditkarteninhaber meist wohlhabender ansehen, als sie es in Wirklichkeit sind, mit den bereits oben beschriebenen Gefahren der Überschuldung bzw. ausbleibender finanzieller Vorsorge.

Die bekanntesten und weltweit ausgegebenen Kreditkarten sind die MasterCard, die Visa-Card, die Diners Card und American Express. Die MasterCard und Visa-Card werden von den Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen herausgegeben, im Gegensatz dazu geben Diners und American Express ihre Karten direkt aus.

Was ist Kreditkartenbetrug?

Es gibt verschiedene Arten des Kreditkartenbetrugs. Diese Arten möchten wir im Folgenden vorstellen.

Diebstahl von Kreditkartendaten

Eine Möglichkeit, wie der Kreditkartenbetrug durchgeführt wird, ist der banale Diebstahl von Kreditkartendaten. Hierfür können die Betrüger entweder die Karte schlichtweg entwenden, beispielsweise durch Taschendiebstahl. In letzter Zeit nutzen die Täter vor allen Dingen elektronische Methoden, um an die Daten der Kreditkarteninhaber zu gelangen. Zu diesen Möglichkeiten gehören:

  • Das Phishing, mit dem die relevanten Daten durch gefälschte E-Mails und Websites erschlichen werden (siehe instruktiv und weitergehend zum Phishing unsere Blog-Beiträge unter https://www.recht-freundlich.de/category/phishing-online-banking)
  • Das Fälschen von Internetdiensten und Shops, mit denen die Täter mit erheblichen Preisnachlässen und utopischen Angeboten die Opfer dazu bringen, ihre Zahlungsdaten zu übermitteln
  • Das Hacken von Mail-Konten inklusive Zugriff auf den Mail-Verkehr
  • Das Cracking, d.h. das Ausnutzen von Datenlecks oder Sicherheitslücken, um an bei anderen Diensten hinterlegte Kundendaten zu gelangen. Hier sind auch häufig Kreditkartendaten zu finden
  • Das Hacken von Kaufhausketten, Online-Shops und anderen Portalen, bei denen Kreditkartendaten gestohlen werden können
  • Das Skimming, d.h. das Abschöpfen von Kartendaten inklusive PIN mittels manipulierter Lesegeräte in Geschäften oder an Geldautomaten.
  • Die Anwendung körperlicher Gewalt oder von KO-Tropfen, um die Opfer in ihrem Willen zu brechen oder willenlos zu machen

Kreditkartenfälschung

Neben dem Diebstahl von Kreditkartendaten ist die komplette Fälschung von Kreditkarten ebenfalls eine Möglichkeit, wie die Kreditkartenbetrüger vorgehen. Dabei machen sich die Betrüger den Umstand zu Nutze, dass die meisten Kreditkartenorganisationen ihre Karten mit aufsteigenden Kreditkartennummern ausgeben. Hierdurch ist es möglich, auf der Basis einer Original-Kreditkarte mit einem bestimmten Ablaufdatum weitere Kreditkartennummern herzuleiten. Auch die Prüfnummer der Kreditkarten kann hiergegen keine komplette Sicherheit geben, da der zugrunde liegende Algorithmus zur Generierung der Prüfnummer bekannt ist.

Neben diesem Vorgehen bedienen sich die Betrüger auch der sogenannten Brute-Force-Methode. Mit Hilfe von Kreditkartennummern-Generatoren werden dabei so lange Kombinationen versucht, bis eine gültige Kombination entdeckt wird. Mit dieser gültigen Kombination können die Betrüger sodann die Daten einsetzen.

Kreditkartenbetrug bei Visa oder Mastercard

Bereits im Jahre 2012 warnten sowohl Visa als auch MasterCard vor dem Kreditkartenbetrug mit Karten ihrer Organisation. Dabei wurden Datenlecks ausgenutzt, die von einem Drittanbieter verursacht wurden. Auch hierzulande melden sich immer wieder Betroffene, die eine Visa-Card oder eine MasterCard innehaben und plötzlich um Geld betrogen worden sind. Häufig sind die Täter dabei Limiteds aus dem Ausland, d.h. Gesellschaften die vergleichbar sind mit der deutschen GmbH.

Statistiken zum Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug ist ein ernstes Problem, das viele Menschen betrifft. Laut einer Studie von Statista wurden im Jahr 2020 weltweit rund 1,9 Milliarden Euro durch Kreditkartenbetrug verloren. Das entspricht einem Anstieg von 19% im Vergleich zum Vorjahr. Die häufigsten Arten von Kreditkartenbetrug sind:

  • Skimming: Dabei werden die Daten von der Magnetstreifen oder dem Chip der Karte kopiert, wenn sie in einem Geldautomaten oder einem anderen Gerät eingeschoben wird. Die Betrüger können dann die Daten nutzen, um gefälschte Karten zu erstellen oder Online-Einkäufe zu tätigen.
  • Phishing: Dabei werden die Kreditkarteninhaber dazu verleitet, ihre persönlichen oder finanziellen Informationen preiszugeben, indem sie gefälschte E-Mails, Anrufe oder Websites erhalten, die sich als vertrauenswürdige Institutionen ausgeben. Die Betrüger können dann die Informationen nutzen, um unbefugte Transaktionen durchzuführen oder die Identität der Opfer zu stehlen.
  • CNP-Betrug (Card Not Present): Dabei werden die Kreditkartendaten ohne physischen Besitz der Karte missbraucht, zum Beispiel bei Online- oder Telefonbestellungen. Die Betrüger können die Daten entweder durch Skimming, Phishing oder andere Methoden erlangen oder einfach raten, indem sie verschiedene Kombinationen ausprobieren.

Wie Kreditkartenbetrug verhindert werden kann

Das beste Mittel gegen den Kreditkartenbetrug ist eine effiziente und angemessene Prävention und Kontrolle im Umgang mit der Kreditkarte und den dazugehörigen Daten. Hierzu gehört in erster Linie:

  • eine regelmäßige Kontrolle der Abbuchungen. Als Faustregel sollte zumindest alle 2-3 Tage im Online-Banking überprüft werden, ob Beträge über die Kreditkarte gebucht worden sind und wenn ja, ob diese in der Höhe und dem Empfänger nach genehmigt sind. Sie sollten jedenfalls nicht auf eine monatliche Abrechnung warten, da hier im Zweifelfall zu viel Zeit zwischen dem Betrug und dem Bemerken des Betruges liegt. Sind Auffälligkeiten zu erkennen, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und/oder die kartenausgebende Organisation.
  • die Kreditkartendaten niemals per E-Mail, Post, Telefon oder Kurznachricht mitteilen. Werden hier einzelne Nachrichten abgefangen, so reicht das schon, um mit Ihrer Karte Transaktionen durchzuführen!
  • der achtsame Umgang mit der Karte an sich – lassen Sie die Karte wenn möglich an einem sicheren Ort zu Hause, statt sie immer mit sich zu führen. Sollten Sie die Karte häufig benötigen, so geben Sie Acht, dass die Karte nicht allzu leicht aus ihrer Tasche oder der Geldbörse entwendet werden kann.

Weitere wichtige Maßnahmen:

  • Die Karte niemals gemeinsam mit der PIN aufbewahren! Dies ist auch in den Anweisungen der kartenausgebenden Stelle enthalten, bei Zuwiderhandlung kann Ihnen im Zweifel ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, von dem Ihre Ansprüche auf Rückzahlungen des Geldes beeinflusst werden. Sollten Sie sich die PIN nicht merken können, so sollten Sie diese zumindest an einem Ort aufbewahren, an dem er nicht mit der Karte gemeinsam gestohlen werden kann. Dies bedeutet, dass auch ein Zettel in der Geldbörse höchst gefährlich ist und ebenfalls zur Fahrlässigkeit führt!
  • Belege, Abrechnungen und ähnliche Dokumente sollten nicht einfach in den Müll geworfen werden, sondern wenn möglich geschreddert werden. Ist dies nicht möglich, so sollten Sie diese Dokumente zumindest immer zerreißen. Machen Sie es möglichen Dieben Ihrer Dokumente so schwierig wie möglich, die relevanten Daten zu erfahren.

Das sollten Sie auch beachten:

  • Achten sie darauf, nicht bei Online-Händlern ohne gesichertes Bezahlsystem einzukaufen. Hierzu gehört auch eine SSL-gesicherte Verbindungen zur Website. Diese Verbindungen erkennen Sie am https vor der Internetadresse. Fehlt diese Angabe, ist der Webshop möglicherweise angreifbar!
  • Vernichten Sie alte Kreditkarten sofort und möglichst rückstandslos. Denken Sie daran, dass die Kartennummer die gleiche bleibt, sodass ein Zurücklassen der Karte ein immenses Risiko darstellt.
  • Prüfen Sie jeden Geldautomaten vor dem Abheben von Bargeld auf Auffälligkeiten. Zweifeln Sie daran, ob am Geldautomaten spezielle Vorrichtungen angebracht wurden, sollten Sie den Automaten nicht benutzen und die jeweilige Bank informieren.
  • Geben Sie Ihre Kreditkarte auch beim Bezahlen nicht ohne Weiteres weg, sondern bleiben Sie immer in der Nähe der Karte.

Prävention für Händler

Händler, die Kreditkartenzahlungen akzeptieren, sollten zusätzlich folgende Ratschläge beachten:

  • Überprüfung des CVC2- oder CVV2-Codes
  • Verifikation der Käufer-Adresse
  • Überprüfung, ob ein Besteller verschiedene Kreditkarten beim Bestellen benutzt. Ist dies der Fall oder wird sogar eine Kreditkarte genutzt, die bereits bei einem anderen Kunden hinterlegt ist, so ist erhöhte Vorsicht geboten
  • Einrichtung von Bestellwert-Limits, insbesondere für Neukunden
  • Ausschluss des Versands an eine Paketstation bei Zahlung mit Kreditkarte
  • Ware nur gegen unterschriebenen Lieferschein aushändigen. Die Unterschrift des Kunden auf dem Kreditkartenbeleg ersetzt nicht die schriftliche Bestätigung, dass er die Ware erhalten hat. Der Kunde kann nach dem Kauf reklamieren, dass er die Ware nicht erhalten hat. Da die Beweispflicht beim Händler liegt, muss er den Kaufpreis zurückerstatten, wenn er keinen Beleg für die Lieferung nachweisen kann.
  • Die Regelungen des PCI Data Security Standards beachten

Was tun nach einem Kreditkartenbetrug?

Bei aller Prävention und Vorsicht kann es trotzdem dazu kommen, dass Sie zum Opfer eines Kreditkartenbetruges werden. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie sofort „Erste-Hilfe“-Maßnahmen einleiten, um den Schaden möglichst klein zu halten und ihre rechtlichen Mittel offenzuhalten. Dabei sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, denn nur dann können Sie mit klarem Kopf die richtigen Schritte einleiten. Diese Schritte sind zunächst:

  • Schnellstmögliche Sperrung der Kreditkarte: Kontaktieren Sie so schnell es geht ihre Bank bzw. die kartenausgebende Stelle, um einen weiteren Missbrauch abzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Kreditkarte geklaut wurde oder lediglich ihre Daten abgeschöpft wurden.
  • Reklamation der Abbuchungen: Im gleichen Schritt sollten Sie Schäden oder missbräuchliche Abbuchungen sofort bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter anzeigen, sodass dort bekannt ist, dass die Abbuchung nicht von Ihnen veranlasst ist.
  • Anzeige erstatten: Neben der Bank und dem Kreditkartenanbieter sollten Sie den Vorfall auch an die Polizei melden. Dies ist nicht nur wichtig, damit die Betrüger verfolgt werden, sondern kann auch als Nachweis für die Bank gelten, damit Sie Ihr Geld zurückerstattet bekommen.
  • Dokumentierung der Vorgänge: Schreiben Sie sich die relevanten Daten auf. Hierzu gehört auch, wann die Karte/Daten gestohlen worden sein kann und wann die Karte gesperrt wurde.
  • Anwalt einschalten: Haben Sie Zweifel, ob Sie alles beachtet haben, was Sie beachten müssen, sollten Sie einen Anwalt mit dem Sachverhalt betrauen. Dieser kann prüfen, ob weitere Schritte Ihrerseits nötig sind und hilft Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen.

Strafrechtliche Seite des Kreditkartenbetrugs

Der Kreditkartenbetrug ist natürlich auch strafrechtlich relevant, wobei der Begriff „Kreditkartenbetrug“ eine kriminologische Bezeichnung ist und keinen Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch abbildet. Einschlägig sind dabei je nach Vorgehen der Betrüger verschiedene Straftatbestände. Hierzu gehören § 152a StGB: Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln, § 152b StGB: Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks und § 263 StGB: Betrug.

Benutzt ein berechtigter Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte in betrügerischer Weise, greift hierfür ein untreueähnliches Delikt, nämlich § 266b StGB: Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Damit der Kreditkartenbetrug von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann, sollten Sie diesen wie bereits beschrieben unbedingt zur Anzeige bringen.

Geld zurück, wenn ich Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden bin?

Der Kreditkartenbetrug ist strafbar. Als Geschädigter bekommen Sie Geld aus dem Strafverfahren nicht zurück. Dies unabhängig davon, ob die Betrüger ausfindig gemacht werden. Dabei ist die Frage, wie man als Opfer das betrogene Geld zurückerlangen kann, meistens von vorherrschender Wichtigkeit. Um das Geld zurückzubekommen, muss man sich an das Zivilrecht halten, das heißt einen Anspruch gegen eine Person finden, die einem das Geld zurückzahlt. Daher beleuchte ich im Folgenden die zivilrechtliche Seite des Kreditkartenbetruges näher.

Zivilrechtliche Seite des Kreditkartenbetrugs

Es liegt auf der Hand, dass man als Opfer eines Kreditkartenbetruges das Geld vom Betrüger zurück verlangen kann. Dieser hat das Geld in rechtswidriger Weise erlangt, sodass Ihnen ein Anspruch gegen den Betrüger zusteht.

Problematisch ist dies weniger rechtlich, jedoch ganz erheblich in praktischer Hinsicht. Nicht immer ermittelt die Polizei die Kreditkartenbetrüger. Kann man als Opfer nicht gegen den Täter vorgehen fragt es sich, ob man das Geld auch noch anderweitig erlangen kann. Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten.

Meldung des Kreditkartenbetruges

Haben Sie den Verlust Ihrer Kreditkarte, den Diebstahl Ihrer Daten oder einen Missbrauch mit ihren Kontoinformationen an die zuständigen Stellen – das heißt Bank und kartenausgebende Stelle – gemeldet, so haften Sie selbst zumindest nicht mehr für zukünftige Schäden. Aus diesem Grunde raten Experten immer wieder dazu, schnellstmöglich den Kreditkartenbetrug an alle Stellen zu melden.

Noch relevanter sind jedoch die Schäden, die bereits vor der Anzeige des Kreditkartenbetruges entstanden sind. Kann ich in diesen Fällen auch Geld zurückerlangen? Hierfür gilt, dass der Karteninhaber bis zu einem Schaden von 50€ selbst haftet, darüber hinaus jedoch das Geld von der kartenausgebenden Stelle zurück verlangen kann.

Die Haftungsbestimmungen sind bei den ausgebenden Instituten im Wesentlichen die gleichen.Iim Einzelfall sind allerdings die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, wo die Haftungsbedingungen einzeln aufgeführt werden.

Haftung der kartenausgebenden Stelle

Die Haftung der Bank bzw. kartenausgebenden Stelle gilt allerdings nicht, wenn der Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt hat. Hier spielen alle Verletzung solcher Umstände hinein, die oben bereits unter den Präventionsmaßnahmen besprochen wurden, also bspw. eine nicht sorgfältige Aufbewahrung der Karte, eine fehlende Geheimhaltung der Geheimzahl oder das zu späte Benachrichtigen des Verlustes der Karte bzw. des Missbrauchs.

Problematisch wird es in dieser Hinsicht, wenn sich die Bank bzw. die kartenausgebende Institution weigert, das Geld zurückzubuchen und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, zumindest wenn die Karte gestohlen und mit dieser und der passenden PIN Bargeld abgehoben wurde. In solchen Fällen gehen die Gerichte vom sogenannten Anscheinsbeweis aus.

Grobe Fahrlässigkeit

Dabei wird angenommen, dass das System an sich sicher ist und die Abbuchung auf einem grob fahrlässigen Verhalten des Opfers beruht. In solchen Fällen können die Banken bzw. kartenausgebenden Stellen eine Rückzahlung des Geldes verweigern. Dem Opfer obliegt demnach die Beweislast, dass er gerade nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist meist nicht so einfach möglich, das einfache Vorbringen, man habe sorgfältig gehandelt, reicht bspw. nicht aus. In diesen Fällen bleibt man als Opfer zumeist auf dem Schaden sitzen.

Wie ein Anwalt Ihnen nach einem Kreditkartenbetrug helfen kann

Sollten Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges geworden sein, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Sache betrauen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, erste Schritte nach dem Betrug einzuleiten (Karte sperren, Missbrauch melden, Anzeige stellen etc.) und natürlich beraten, wie Sie am Besten Ihr Geld zurückbekommen.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist ein Anwalt sowieso in jedem Fall anzuraten, da ein Laie meist nicht mit den komplexen rechtlichen Grundlagen vertraut ist, die es in diesen Fällen zu beachten gilt. Sollten Sie sich also in so einer Situation befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat zur Seite und lassen Sie nicht alleine.

FAQ Kreditkartenbetrug

Kann man eine Kreditkartenzahlung rückgängig machen?

Inhaber von Kreditkarten können durch die Beantragung eines Chargeback-Verfahrens illegale Abhebungen zurückfordern. Verbraucher können eine Kartenzahlung stornieren, wenn es zu einer Nichtlieferung, Falschbuchung oder Betrug kommt. Im Allgemeinen ist es möglich, Kreditkartenzahlungen innerhalb von 120 Tagen zurückzubuchen.

Kann eine gesperrte Kreditkarte belastet werden?

Wenn die Karte über die Sperrnummer blockiert wird, wird die Bank automatisch über den Verlust benachrichtigt. Wenn Sie als Kunde noch mehr Gewissheit haben möchten, dass Ihr Kreditkartenkonto nicht mehr belastet wird, können Sie die Bank zusätzlich darüber informieren.

Wie kann ich eine Abbuchung zurückholen?

Sie sollten Ihre Bank kontaktieren, um die Abbuchung (Lastschrift) gemäß § 71 Abs 1 des Zahlungsdienstegesetzes 2018 abzulehnen. Es ist nicht notwendig, einen Grund für die Rückbuchung zu nennen.

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